Alle Nachrichten
  • 26.07.2024
    Verschärfung der Haftung für die Nichtanzeige der Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit
    Am 19. Juli 2024 brachte die Staatsduma den Gesetzentwurf Nr. 676837-8 über die Verschärfung der Haftung für die Nichteinhaltung des Meldeverfahrens für bestimmte Arten der unternehmerischen Tätigkeit durch juristische Personen und Einzelunternehmer ein, wenn die Vorlage einer solchen Meldung vorgeschrieben ist. Derzeit ist die verwaltungsrechtliche Haftung für die Nichtvorlage von Meldungen durch juristische Personen oder Einzelunternehmer in Artikel 19.7.5-1 des Ordnungswidrigkeitengesetzbuchs der Russischen Föderation geregelt.

    Es wird vorgeschlagen, die Geldbußen um die Inflationsrate seit der Verabschiedung des vorherigen Gesetzes zu erhöhen, d.h. ab 2010 um 145%. Wenn die Änderungen angenommen werden, werden Beamte mit einer Geldstrafe von 7 bis 12 Tausend Rubel (jetzt 3 bis 5 Tausend Rubel) und Organisationen mit einer Geldstrafe von 24 bis 48 Tausend Rubel (jetzt 10 bis 20 Tausend Rubel) belegt. Die Nichtmitteilung von Änderungen bei der Anmeldung der Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit wird mit einer Geldstrafe in gleicher Höhe belegt.

    Mit dem Gesetzentwurf wird die Haftung für wiederholte Verstöße eingeführt. Beamte müssen zwischen 15 und 25 Tausend Rubel zahlen, Unternehmen zwischen 40 und 60 Tausend Rubel.

    Auch die Gründe für die Verhängung eines Bußgeldes werden sich ändern: Anstelle der fehlenden Mitteilung über die Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit wird vorgeschlagen, eine juristische Person oder einen Einzelunternehmer für die Ausübung einer Tätigkeit ohne eine solche Mitteilung zu bestrafen.

    Um die Effizienz der Aufsichtsbehörde zu erhöhen, wird außerdem vorgeschlagen, die in Artikel 19.7.5-1 des Ordnungswidrigkeitengesetzbuchs festgelegte Verjährungsfrist für die Erhebung von Verwaltungsklagen von drei auf sechs Monate zu verlängern.

    Wenn das Gesetz angenommen wird, treten die Änderungen 180 Tage nach Veröffentlichung des Gesetzes in Kraft.
  • 24.07.2024
    Lockerung der Anforderungen für den obligatorischen Verkauf von Devisenerlösen durch Exporteure
    Die russische Regierung hat beschlossen, die Anforderungen für die obligatorische Rückführung von Devisenerlösen für große russische Exporteure zu lockern, die im Brennstoff- und Energiekomplex, in der Eisen- und Nichteisenmetallurgie, in der Chemie- und Holzindustrie sowie im Getreideanbau tätig sind.

    Zuvor waren sie verpflichtet, mindestens 60 % der im Rahmen von Außenhandelsverträgen erhaltenen Devisen auf ihre Konten bei zugelassenen Banken zu überweisen. Dieser Schwellenwert wurde nun aufgrund der Stabilisierung des Wechselkurses der Landeswährung und der Erreichung eines ausreichenden Niveaus an Fremdwährungsliquidität auf 40 % gesenkt.

    Diese Maßnahme ist bis zum 30. April 2025 gültig.

    Quelle: Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 12.07.2024 Nr. 953 „Zur Änderung des Beschlusses der Regierung der Russischen Föderation vom 12. Oktober 2023 Nr. 1681“; Informationen von der Website der Regierung der Russischen Föderation vom 13.07.2024.
  • 22.07.2024
    Der Oberste Gerichtshof Russlands lehnte die Indexierung von in ausländischer Währung zuerkannten Beträgen ab
    Die russische Prozessgesetzgebung sieht einen Mechanismus zur Indexierung von Geldbeträgen vor, die von einem Gericht am Tag der Vollstreckung eines Gerichtsurteils zugesprochen werden. Wie das Verfassungsgericht der Russischen Föderation erklärte, dient diese Norm dem Schutz der Vermögensinteressen des Klägers vor inflationären Prozessen in der Zeit vom Erlass des Gerichtsurteils bis zu seiner tatsächlichen Vollstreckung, wenn die zugesprochenen Geldmittel aufgrund der nicht fristgerechten Vollstreckung der gerichtlichen Handlung durch den Schuldner an Wert verlieren.

    In der Arbitrageverfahrensordnung der Russischen Föderation ist jedoch nicht festgelegt, ob eine Indexierung für in ausländischer Währung eingezogene Beträge vorgenommen werden kann. In seinem jüngsten Urteil hat der Oberste Gerichtshof Russlands diese Frage verneint.

    Das Gericht vertrat die Auffassung, dass das Verfahren zur Berechnung der Indexierung in den Fällen vorausgesetzt wird, in denen der vom Gericht zugesprochene Betrag auf Rubel lautet und direkt berechnet wird, um die Inflationsprozesse zu bestimmen, die gerade beim Rubel unter den Bedingungen der Schwächung seiner Kaufkraft auftreten.

    Im vorliegenden Fall haben sich die Parteien auf eine Fremdwährung als Schuld- und Zahlungswährung geeinigt, da sie im Voraus ihr Recht auf Ausgleich der mit dem Rubel auftretenden Inflationsprozesse realisiert und das Risiko möglicher Schwankungen des Rubelkurses sowohl in die eine als auch in die andere Richtung während des Zeitraums der Nichtvollstreckung des Gerichtsakts übernommen haben. Die Einziehung von Schulden in ausländischer Währung zu dem von der Zentralbank Russlands am Tag der Zahlung festgesetzten Wechselkurs schafft somit an sich einen gerechten Mechanismus für den Gläubiger, um finanzielle Verluste für die Zeit der Nichtvollstreckung der gerichtlichen Handlung auszugleichen.


    Quelle: Beschluss des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 12.07.2024 Nr. 308-ES21-27525 in der Sache Nr. A32-2370/2021
  • 19.07.2024
    Das Gericht entschied, dass ein Wechsel des Generaldirektors in einem Unternehmen, das von einem „unfreundlichen“ Gesellschafter kontrolliert wird, der Genehmigung durch die Regierungskommission bedarf
    Am 3. April 2024 erließ das Arbitragegericht des Kaliningrader Gebiets eine Entscheidung in der Sache Nr. A21-5127/2023. Mit dem Urteil wurde der Beschluss der Gesellschafterversammlung einer russischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (die „Gesellschaft“), eines Gemeinschaftsunternehmens, für ungültig erklärt, die Befugnisse des einzigen Exekutivorgans (des „Generaldirektors“) vorzeitig zu beenden und eine andere Person zum neuen Generaldirektor zu ernennen. Der Beschluss der Gesellschafterversammlung wurde von dem ehemaligen Generaldirektor (der „Kläger“) der Gesellschaft angefochten, der auch mit einem Anteil von 20 % an der Gesellschaft beteiligt war und in dieser Angelegenheit nicht abstimmte. Der Mehrheitsgesellschafter der Gesellschaft mit einem Anteil von 80% ist eine juristische Person aus einem „unfreundlichen“ ausländischen Staat. Zur Begründung der Klage führte der Kläger an, dass die Gesellschaft gegen die Bestimmungen der Erlass Nr. 618 des Präsidenten der Russischen Föderation vom 8. September 2022 „Über das besondere Verfahren für die Ausführung (Durchführung) bestimmter Arten von Geschäften (Operationen) zwischen bestimmten Personen“ (im Folgenden „Erlass 618“) verstoßen habe.

    Am 8. Juli 2024 bestätigte das Dreizehnte Berufungsarbitragegericht[1] die Entscheidung des Arbitragegerichts des Kaliningrader Gebiets, und der Berufung des Mehrheitsgesellschafters wurde stattgegeben. Nach Ansicht des Klägers bestand der Verstoß gegen den Erlass 618 darin, dass keine Genehmigung der Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation (die „Regierungskommission“) für den Wechsel des Geschäftsführers eingeholt wurde, die nach Ansicht der Gerichte der ersten und der Berufungsinstanz erforderlich ist, weil der Mehrheitsgesellschafter der Gesellschaft ein Unternehmen aus einem „unfreundlichen“ ausländischen Staat ist.

    Die Gerichte haben keinen begründeten Rechtsstandpunkt dazu dargelegt, warum die Entscheidung, einen neuen Generaldirektor, der eine natürliche Person ist, zu ernennen (und nicht die Befugnisse des Generaldirektors auf eine kommerzielle Verwaltungsgesellschaft oder einen Manager – Einzelunternehmer - zu übertragen), die –Genehmigung der Regierungskommission erfordert, sondern lediglich wörtlich einige Bestimmungen des Erlasses Nr. 618, das Schreiben des Finanzministeriums Nr. 05-06-14RM/99138 vom 13. Oktober 2022 „Offizielle Erläuterungen Nr. 1 zur Anwendung des Präsidialerlasses Nr. 618 vom 8. September 2022“ sowie den Präsidialerlass Nr. 737 vom 15. Oktober 2022 „Zu bestimmten Fragen der Ausführung (Durchführung) bestimmter Arten von Geschäften (Operationen)“ wörtlich zitiert. In den beiden erstgenannten Dokumenten wird jedoch nicht erwähnt, dass der Wechsel des Geschäftsführers, bei dem es sich um eine natürliche Person handelt, der Genehmigung durch die Regierungskommission bedarf, und das dritte Dokument gilt überhaupt nicht für Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

    Diese Entscheidung ist der erste und bisher einzige Rechtsakt, der sich mit der Frage befasst, ob für den Wechsel des Generaldirektors in Gesellschaften, deren Gesellschafter „unfreundliche“ Personen sind, eine Genehmigung der Regierungskommission erforderlich ist, und kann nicht als gängige Praxis angesehen werden, gibt aber in Rechts- und Wirtschaftskreisen Anlass zu Bedenken.


    [1] Beschluss des Dreizehnten Berufungsarbitragegerichts vom 08.07.2024 N 13AP-15836/2024 in der Sache Nr. A21-5127/2023.
  • 17.07.2024
    Der Oberste Gerichtshof Russlands hat eine Übersicht über die Rechtsprechung bei der Verhängung der Verwaltungshaftung für Verstöße gegen die Devisengesetzgebung veröffentlicht
    In dem Dokument werden einige Verstöße im Zusammenhang mit illegalen Bargeldverrechnungen zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden detailliert beschrieben. So wird beispielsweise der Fall eines vorgetäuschten zinslosen Darlehensvertrags geprüft, bei dem eine russische juristische Person Bargeld an einen ausländischen Staatsbürger überwiesen hat, der seinerseits Vertreter eines ausländischen Unternehmens, der Gesellschafter des russischen Darlehensgebers, war. Anschließend schlossen diese Personen dreiseitige Aufrechnungsprotokolle ab, wonach die Schulden des Darlehensgebers aus dem mit dem ausländischen Gesellschafter abgeschlossenen Mietvertrag um den Betrag der an den ausländischen Bürger als zinsloses Darlehen überwiesenen Barmittel verringert wurden. Gleichzeitig wurden die von dem Bürger erhaltenen Barmittel mit den Schulden des Inländers gegenüber dem ausländischen Vermieter verrechnet. Die Gerichte kamen zu dem Schluss, dass das russische Unternehmen im Wesentlichen den Mietvertrag mit seinem ausländischen Gesellschafter abwickelte. Die Beteiligung des ausländischen Bürgers diente lediglich dazu, die devisenrechtlichen Vorschriften über die Nutzung eines Bankkontos bei einer russischen Bank für derartige Abrechnungen zu umgehen.

    Sehr wichtig sind die Klarstellungen des Obersten Gerichtshofs, wonach russische Unternehmen Löhne und Gehälter an Gebietsfremde nicht in bar, sondern über Bankkonten zahlen müssen. Die Notwendigkeit, die Devisenvorschriften einzuhalten, ergibt sich auch, wenn sich ein Arbeitnehmer weigert, einen Antrag auf Eröffnung eines Kontos zu stellen. In diesem Fall ist es empfehlenswert, Informationen über das Bankkonto des ausländischen Arbeitnehmers in dessen Arbeitsvertrag aufzunehmen oder diese Informationen vor der Vertragsunterzeichnung anzufordern.

    Zu berücksichtigen sind auch die Erläuterungen zur Notwendigkeit der Einhaltung des Verfahrens der Buchführung bei der russischen Bank des Vertrags, in dessen Rahmen Devisengeschäfte getätigt werden. Insbesondere wies das Gericht darauf hin, dass ein Vertrag, der bei einer Bank aufgrund seiner Kündigung abgemeldet wurde, nicht bei einer anderen Bank neu registriert und mit einer neuen Identifikationsnummer versehen werden kann.

    In der Übersicht werden auch Fälle berücksichtigt, in denen es nicht möglich ist, eine Person verwaltungsrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, insbesondere wenn keine Schuld vorliegt. So haftet eine juristische Person nicht, wenn die Eröffnung von Bankkonten für Abrechnungen mit Gebietsfremden in Fremdwährung aufgrund der Weigerung russischer Banken nicht erfolgt ist. Wenn eine russische Gesellschaft alle möglichen Maßnahmen ergriffen hat, um an einen Gebietsfremden gezahlte Gelder für nicht gelieferte Waren zurückzubekommen, die Vorauszahlung jedoch aufgrund des Verschuldens der ausländischen Gegenpartei nicht zurückerstattet wurde, unterliegt die russische juristische Person nicht der verwaltungsrechtlichen Haftung. Es liegt auch keine Straftat vor, wenn der Gebietsansässige seiner Verpflichtung zur Rückführung der als Vorauszahlung an die gebietsfremde Person gezahlten Mittel nicht nachgekommen ist, sofern letztere ihre vertraglichen Verpflichtungen in dem Umfang erfüllt hat, in dem die Vorauszahlung geleistet wurde. Die Nicht-Repatriierung der von einem Gebietsansässigen an einen Gebietsfremden für nicht eingeführte Waren gezahlten Beträge in die Russische Föderation im Zusammenhang mit dem Schuldenerlass des Gebietsansässigen gegenüber dem Gebietsfremden stellt jedoch bereits eine Ordnungswidrigkeit dar.

    Darüber hinaus hat das Oberste Gericht Russlands eine Reihe von Verfahrensfragen im Zusammenhang mit der Verjährungsfrist für die Verfolgung der Nichtrückführung von Devisen, der Berechnung der Geldstrafe und der Vollstreckung der Strafe im Falle des Inkrafttretens eines Gesetzes zur Milderung der verwaltungsrechtlichen Verantwortung geklärt.


    Quelle: "Übersicht der Rechtsprechung zu bestimmten Fragen der Anwendung von Artikel 15.25 des Gesetzbuches der Russischen Föderation über Ordnungswidrigkeiten" (genehmigt vom Präsidium des Obersten Gerichts der Russischen Föderation am 26.06.2024).
  • 15.07.2024
    Wichtige Änderungen in der Steuergesetzgebung
    Am 12. Juli unterzeichnete der russische Präsident das Föderale Gesetz Nr. 176-FZ vom 12.07.2024, das ab 2025 weitreichende Änderungen der Besteuerung für alle Kategorien von Steuerzahlern vorsieht. Die wichtigsten Änderungen für russische juristische Personen werden im Folgenden erörtert.


    Persönliche Einkommensteuer
    Die wichtigste Neuerung ist das neue Verfahren zur Besteuerung des persönlichen Einkommens. Ab 2025 wird für den Großteil des persönlichen Einkommens ein fünfstufiger Steuertarif anstelle des derzeit geltenden zweistufigen Tarifs eingeführt. Der progressive Einkommensteuertarif wird auf die Summe aller steuerpflichtigen Einkünfte von natürlichen Personen angewendet, die in der Russischen Föderation steuerlich ansässig sind. Die Einkommensteuersätze werden ab 2025 je nach Art des Einkommens wie folgt festgelegt:
    • 13 % – wenn das Jahreseinkommen bis zu RUB 2,4 Mio. beträgt.
    • 15 % (ab dem Betrag, der RUB 2,4 Mio. übersteigt) – wenn das Jahreseinkommen RUB 2,4 Mio. und bis zu RUB 5 Mio. übersteigt.
    • 18 % (ab einem Betrag von mehr als RUB 5 Mio.) – bei einem Jahreseinkommen von mehr als RUB 5 Mio. und bis zu RUB 20 Mio.
    • 20 % (ab dem Betrag, der RUB 18 Mio. übersteigt) – wenn das Jahreseinkommen RUB 20 Mio. und bis zu RUB 50 Mio. übersteigt.
    • 22 % (ab dem Betrag, der RUB 20 Mio. übersteigt) – wenn das Jahreseinkommen RUB 50 Mio. übersteigt.

    Die erhöhten Steuersätze gelten nicht für den gesamten Einkommensbetrag, sondern nur für den Betrag, der die für einen bestimmten Steuersatz vorgesehene Schwelle überschreitet.


    Mehrwertsteuer für das vereinfachte Steuersystem
    Derzeit sind Organisationen und Einzelunternehmer, die das vereinfachte Steuersystem anwenden, in der Regel keine Mehrwertsteuerzahler. Ab 2025 werden nur die Unternehmen und Einzelunternehmer, die das vereinfachte Besteuerungssystem anwenden und deren Einkünfte im vorangegangenen oder laufenden Jahr insgesamt RUB 60 Mio. nicht überschreiten, die Mehrwertsteuer nicht zahlen müssen.

    Ab 2025 haben Unternehmen und Einzelunternehmer, die dem vereinfachten Besteuerungssystem unterliegen, Anspruch auf folgende Besteuerung:
    • zu den normalen Mehrwertsteuersätzen – 20 %, 10 % mit dem Recht auf Vorsteuerabzug;
    • zu ermäßigten Mehrwertsteuersätzen von 5 % (wenn das Einkommen RUB 250 Mio. nicht übersteigt) oder 7 % (wenn das Einkommen RUB 450 Mio. nicht übersteigt) ohne Recht auf Mehrwertsteuerabzug.


    Unternehmensgewinnsteuer
    Ab 2025 wird auch der Körperschaftssteuersatz von 20 auf 25 % erhöht. Gleichzeitig wird der zum Steuersatz von 7% (8% in den Jahren 2025-2030) berechnete Steuerbetrag dem föderalen Haushalt gutgeschrieben.

    Für russische Organisationen, die im Register der kleinen Technologieunternehmen eingetragen sind, kann ein reduzierter Steuersatz für die Steuer festgelegt werden, die den Haushalten der Subjekte der Russischen Föderation gutgeschrieben wird. Gleichzeitig können die Regionen zusätzliche Bedingungen für die Anwendung der ermäßigten Steuersätze und zusätzliche Anforderungen für diese Steuerzahler festlegen.

    Für russische Organisationen, die im Bereich der Informationstechnologien tätig sind, ist bis 2030 ein Steuersatz von 5 % vorgesehen.

    Für bestimmte Kategorien von Gewinnsteuerzahlern führt das Gesetz eine neue Art von Abzug ein, den föderalen Investitionssteuerabzug, der es ermöglicht, den dem föderalen Haushalt gutzuschreibenden Steuerbetrag um den Betrag der im Rahmen der Durchführung von Investitionsprojekten getätigten Investitionsausgaben zu verringern.
  • 12.07.2024
    Übertragung von Aktiva eines „unfreundlichen“ Herstellers von Verpackungsmaterialien auf Rosimuschtschestwo
    Am 11. Juli 2024 unterzeichnete der russische Präsident einen Erlass[1], mit dem zwei in Russland ansässige Tochtergesellschaften des österreichischen Verpackungsherstellers Silgan Holdings - Silgan Metal Packaging Stupino LLC (Region Moskau) und Silgan Metal Packaging Enem LLC (Republik Adygea) – der vorübergehenden Verwaltung von Rosimuschtschestwo unterstellt wurden. Nach den Buchhaltungsunterlagen haben diese Unternehmen im Zeitraum 2022-2023 Verluste gemacht.

    Diese Entscheidung wurde aufgrund der „faktischen Inaktivität und Nichtbeteiligung an der operativen Tätigkeit der Unternehmen“ des „unfreundlichen“ Eigentümers getroffen, was zur Einstellung der Produktionstätigkeit führte. Ziel der Übertragung von Aktiva auf Rosimuschtschestwo ist es, „die Produktionstätigkeit der Gesellschaften wiederherzustellen und zu stabilisieren, die Arbeitsplätze und die erworbenen Kompetenzen in der Verpackungsproduktion zu erhalten“.

    Nach Angaben der Exekutivorgane der Republik Adygea ist die Tätigkeit dieser Unternehmen „ein integraler Bestandteil regionaler Kooperationsketten für die Herstellung von Lebensmitteln, ihre Konservierung und den anschließenden Verkauf auf dem Lebensmittelmarkt der entsprechenden Regionen der Russischen Föderation“. In diesem Zusammenhang wird die Möglichkeit einer Beteiligung an der Verwaltung der Unternehmen der „Entwicklungsgesellschaft der Republik Adygea“, an der die Republik Adygea zu 100 Prozent beteiligt ist, geprüft.

    So sind derzeit Aktien und Anteile an 32 Gesellschaften, die zuvor „unfreundlichen“ Ausländern gehörten, der vorübergehenden Verwaltung von Rosimuschtschestwo übertragen worden. Dieser Prozess begann im April 2023 mit der Einführung eines externen Managements für die russischen Aktiva der größten europäischen Investoren in der Elektrizitätswirtschaft - der deutschen Uniper und der finnischen Fortum.


    [1] Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 590 vom 11.07.2024 „Über die Änderung des Verzeichnisses von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, Wertpapieren, Anteilen am Stammkapital russischer juristischer Personen und Vermögensrechten, für die eine vorübergehende Verwaltung eingeführt wird, genehmigt durch den Präsidialerlass Nr. 302 vom 25. April 2023“.
  • 27.06.2024
    Strengere Cybersicherheitsanforderungen für russische Regierungsbehörden und Organisationen
    Der Präsidialerlass Nr. 250 über die Gewährleistung der Informationssicherheit staatlicher Organe und Gesellschaften, strategischer Unternehmen, systemrelevanter Organisationen und juristischer Personen, die Subjekte kritischer Informationsinfrastrukturen sind (im Folgenden - der Erlass), wurde geändert.

    Bereits früher vorsah der Erlass ein Verbot der Verwendung von Informationsschutzausrüstungen aus „unfreundlichen“ Ländern und Unternehmen aus diesen Staaten durch die oben genannten Organe und Organisationen ab dem 1. Januar 2025. Dazu gehören insbesondere verschiedene Software-Programme oder Geräte, die Systeme vor Cyberangriffen, Hacking und Informationslecks schützen.

    Ab demselben Datum ist nun auch die Inanspruchnahme von "Services (Arbeiten, Dienstleistungen) zur Gewährleistung der Informationssicherheit" durch Organisationen aus "unfreundlichen" Rechtsordnungen verboten. Es ist davon auszugehen, dass in diesem Fall verschiedene Cloud-Dienste sowie Arbeiten und Beratungen zur Implementierung und Wartung von Cybersicherheitslösungen und zur Bewertung der Sicherheit von Internetressourcen gemeint sind. Es stellt sich jedoch die Frage, wie verbreitet die Nutzung solcher ausländischen Dienste durch russische Personen und die Beratung russischer Organisationen (und erst recht staatlicher Stellen) durch ausländische Spezialisten angesichts der Sanktionen in der Praxis ist.

    Eine weitere Neuerung ist die Entwicklung von Anforderungen für akkreditierte Zentren des Staatlichen Systems zur Aufdeckung, Verhinderung und Beseitigung von Folgen von Computerangriffen auf Informationsressourcen der Russischen Föderation (GosSOPKA) durch den Föderale Sicherheitsdienst (FSB). Diese Zentren sind für die Überwachung und Analyse der Sicherheit von Informationssystemen sowie für die Beseitigung der Folgen von Computerangriffen zuständig. Der FSB wird ein Verfahren für ihre Akkreditierung, ihre Aussetzung und ihren Entzug entwickeln müssen.

    Experten zufolge werden die mit dem Erlass eingeführten Änderungen dazu beitragen, "die Cyber-Resilienz der russischen Wirtschaft und die technologische Unabhängigkeit der Informationssicherheitsbranche zu erhöhen".


    Quelle: Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation vom 01.05.2022 N 250 (Fassung vom 13.06.2024) "Über zusätzliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit der Russischen Föderation".
  • 20.06.2024
    Die Duma wird einen Gesetzentwurf zur Erweiterung der Kriterien für die Aufnahme in die Liste der wirtschaftlich bedeutenden Organisationen prüfen
    Der für die erste Lesung vorbereitete Gesetzentwurf Nr. 464156-8 sieht Änderungen des Föderalen Gesetzes Nr. 470-FZ vom 04.08.2023 (Fassung vom 25.12.2023) "Über die Besonderheiten der Regelung der Unternehmensbeziehungen in Wirtschaftsunternehmen, die wirtschaftlich bedeutsame Organisationen sind" vor.

    Laut der Erläuterung zielen die Änderungen darauf ab, den Transfer von Geschäftsvermögen in die Russische Föderation zu fördern und die Zahl der russischen Unternehmen zu erhöhen, die die Bedingungen für die Aufnahme in die Liste der wirtschaftlich bedeutenden Organisationen erfüllen.

    Eine wirtschaftlich bedeutende Organisation ist ein Unternehmen, das für die Gewährleistung der wirtschaftlichen Souveränität und der wirtschaftlichen Sicherheit der Russischen Föderation von erheblicher Bedeutung ist. Ein solches Unternehmen muss in die von der Regierung genehmigte Liste der wirtschaftlich bedeutenden Organisationen aufgenommen werden und die gesetzlich festgelegten Kriterien erfüllen. Unter anderem muss die Höhe der Einnahmen oder der Wert der Aktiva über den Schwellenwerten von RUB 75 bzw. 150 Mrd. liegen.

    Es wird vorgeschlagen, dass russische Unternehmen, die im konsolidierten Register der Organisationen des Verteidigungsindustriekomplexes eingetragen sind, in die Liste der wirtschaftlich bedeutenden Organisationen aufgenommen werden, wenn sie einen Umsatz von mehr als RUB 10 Milliarden haben. Nach Ansicht des Gesetzgebers wird die Erweiterung der Kriterien für die Aufnahme in die Liste der wirtschaftlich bedeutenden Organisationen die Blockierung der Aktivitäten von Organisationen des Verteidigungsindustriekomplexes verhindern.

    Der Gesetzentwurf sieht auch eine Senkung der Schwelle für die direkte und (oder) indirekte Beteiligung russischer Begünstigter über ausländische Holdinggesellschaften vor, d.h. Personen, die indirekt Aktien/Anteile am Satzungskapital einer wirtschaftlich bedeutenden Organisation besitzen, die sich im Besitz einer ausländischen Holdinggesellschaft befindet, und die Staatsbürger und/oder Einwohner der Russischen Föderation sind. Nach dem aktualisierten Gesetzentwurf kann ein Unternehmen als wirtschaftlich bedeutenden Organisation eingestuft werden, wenn die Höhe der direkten oder indirekten Beteiligung russischer Begünstigter über ausländische Holdinggesellschaften an diesem Unternehmen:
    • mindestens 50 Prozent (anstelle von "mehr als") oder
    • mindestens 30 Prozent, wenn diese Personen bei der letzten Sitzung die Entscheidung des obersten Leitungsorgans der ausländischen Holdinggesellschaft bestimmen konnten, oder
    • nicht weniger als 20 Prozent (statt "mehr als"), wenn restriktive Sperrmaßnahmen von westlichen Staaten auf die Anteilseigner (Gesellschafter) der jeweiligen ausländischen Holdinggesellschaft (deren Anteil an der Beteiligung direkt und (oder) indirekt einzeln oder insgesamt nicht weniger als 20 Prozent beträgt) oder auf die wirtschaftlich bedeutende Organisation selbst angewendet werden.
  • 18.06.2024
    Berichte im Formblatt EFS-1 müssen für Mitglieder des Verwaltungsrats auch ohne Zahlung einer Vergütung an sie spätestens einen Arbeitstag nach einem Personalereignis eingereicht werden
    Die Rechtsprechung[1] hat anerkannt, dass es sich bei der Wahl eines Verwaltungsratsmitglieds durch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung auch ohne Vergütungszahlung im Wesentlichen um einen zivilrechtlichen Vertrag handelt, dessen Abschluss und Beendigung (Personalereignisse) gemäß dem Gesetz[2] über die personifizierte Buchführung unverzüglich (spätestens am Werktag nach dem Personalereignis) im Formblatt EFS-1[3] gemeldet werden muss. Es reicht nicht aus, dies nur in der EFS-1-Berichterstattung für ein halbes Jahr einzureichen und anzugeben, man kann dafür mit einer Geldstrafe belegt werden.

    Die Gerichte haben in diesem Fall die folgenden Argumente:
    • Mitglieder des Verwaltungsrats verpflichten sich, bestimmte Arbeiten für die Gesellschaft zu erledigen (Verwaltung und Kontrolle), d.h. es handelt sich im Wesentlichen um einen Vertrag zivilrechtlicher Natur;
    • die Einreichung eines Berichts ist nicht von der Zahlung einer Vergütung abhängig;
    • bei der Wahl des Verwaltungsrats kann der Versicherte noch nicht sicher sein, dass keine Zahlungen geleistet werden.

    Das Arbeitsministerium[4] vertritt denselben Standpunkt, dass die EFS-1-Meldung für die Mitglieder des Verwaltungsrats eingereicht werden muss.

    Der Föderale Steuerdienst[5] weist seinerseits darauf hin, dass die Berechnungen der Versicherungsbeiträge und die personalisierten Informationen für die Mitglieder des Verwaltungsrats vorgelegt werden müssen, auch wenn keine Zahlungen erfolgen und unabhängig davon, ob sie im Vertrag mit ihnen vorgesehen sind oder nicht, da möglicherweise solche Zahlungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats erfolgen können.


    [1] Beschluss des 17. Berufungsarbitragegerichts vom 30.05.2024 Nr. 17AP-2298/2024-AKu in der Sache Nr. A50-27839/2023.
    [2] Föderales Gesetz vom 01.04.1996 N 27-FZ (Fassung vom 25.12.2023) "Über die individuelle (personifizierte) Rechnungslegung in den Systemen der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Sozialversicherung".
    [3] "Informationen für die individuelle (personifizierte) Abrechnung und Informationen über die aufgelaufenen Versicherungsbeiträge für die obligatorische Sozialversicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten (EFS-1)".
    [4] Schreiben des Arbeitsministeriums der Russischen Föderation vom 04.04.2023 N 14-1/10/V-4784 "Über die Beantwortung von Fragen zur Einreichung von Monatsberichten an den Sozialfonds der Russischen Föderation ab dem 1. Januar 2023 in der Form EFS-1".
    [5] Schreiben des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 13.06.2023 Nr. ZG-3-11/7733.
  • 11.06.2024
    Auf der Grundlage eines Urteils des Moskauer Arbitragegerichts wurden die Aktiva von Google in Südafrika beschlagnahmt
    Aufgrund der Weigerung von Google Südafrika (SA), den YouTube-Kanal "TV Channel Spas" freizugeben, hat das Oberste Gericht der Republik Südafrika einstweilige Maßnahmen in Form der Beschlagnahme von Aktiva der Gesellschaft getroffen. Südafrika ist ein BRICS-Land.

    Anwälte, die die Interessen der Orthodoxen Fernsehstiftung vertreten, begründeten zunächst das Recht, in Südafrika eine Klage gegen das amerikanische Unternehmen einzureichen. Daraufhin wurden die Aktien und Marken von Google LLC/Google SA sofort beschlagnahmt.

    Als nächstes wird das Oberste Gericht der Republik Südafrika den Hauptantrag prüfen, der in der vollständigen Anerkennung der Entscheidung des Moskauer Arbitragegerichts in Südafrika besteht. Der Arrest für das Vermögen des Beklagten wird für den gesamten Zeitraum aufrechterhalten.

    Vor mehr als einem Jahr waren die russischen und amerikanischen Abteilungen von Google verpflichtet, den YouTube-Kanal "TV channel Spas" auf Klage der Orthodox Television Foundation zu entsperren[1]. Das Unternehmen stellte den Zugang zum Spas-TV-YouTube-Kanal jedoch nie wieder her, und nun hat ein Gericht in Südafrika die Aktiva der südafrikanischen Google-Abteilung gesperrt.

    Mehr als ein Dutzend anderer Publikationen aus Russland haben ähnliche Verfahren gegen das amerikanische Unternehmen wegen der Sperrung ihrer Konten auf der Videohosting-Website eingeleitet. Einige von ihnen streben die Anerkennung und Vollstreckung der Urteile des Moskauer Arbitragegerichts in 15 Gerichtsbarkeiten auf der ganzen Welt an.


    [1] Fall Nr. A40-211341/2022.
  • 7.06.2024
    Ausländische „unfreundliche“ Unternehmen können künftig ohne Genehmigung der Regierungskommission Immobilien von russischen Einwohnern erwerben
    Im Rahmen ihrer Befugnisse gemäß Pkt. 16 der Regeln für die Erteilung von Genehmigungen durch die Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation, die durch den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation Nr. 295 vom 06.03.2022 genehmigt wurden, hat die Regierungskommission durch ihr Protokoll[1] russischen Einwohnern den Abschluss von Geschäften erlaubt, die die Entstehung von Eigentumsrechten an Immobilien (mit Ausnahme von Flugzeugen, See- und Binnenschiffen) zur Folge haben, das von ausländischen juristischen Personen erworben wurde, die mit sog. „unfreundlichen“ ausländischen Staaten verbunden sind.

    Das gleiche Protokoll hob eine ähnliche Genehmigung auf, die in Abschnitt V des Protokolls der Sitzung der Unterkommission vom 07.09.2022 Nr. 85 vorgesehen war, aber es sah nicht vor, dass Transaktionen in Bezug auf Luft- und Seeschiffe, Binnenschiffe von der Genehmigung ausgenommen sind.


    [1] „Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Unterausschusses der Regierungskommission für die Kontrolle der ausländischen Investitionen in der Russischen Föderation vom 7. März 2024 Nr. 232/9“ (übermittelt durch das Finanzministerium der Russischen Föderation am 15.05.2024 Nr. 05-06-09/VN-20310).
  • 7.06.2024
    Einführung eines befristetes zulässiges Verfahren für die Durchführung von Geschäften, die den Erwerb von ausschließlichen Rechten von Rechteinhabern aus „unfreundlichen“ Staaten zum Gegenstand haben
    Mit der am 20. Mai 2024 in Kraft getretenen Verordnung[1] des Präsidenten der Russischen Föderation wurde ein befristetes zulässiges Verfahren für Geschäfte, die die Veräußerung von ausschließlichen Rechten an Ergebnissen geistiger Tätigkeit oder an Individualisierungsmitteln sowie die Erfüllung (Vollstreckung) von Geldverpflichtungen aus solchen Geschäften zum Gegenstand haben, zwischen in Russland ansässigen Erwerbern und Personen, die mit „unfreundlichen“ Staaten verbunden sind, eingeführt.

    Die Genehmigungen für solche Geschäfte werden von der Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation auf Antrag des Rechteinhabers, des Erwerbers oder ihrer Vertreter erteilt.

    Eine solche Genehmigung kann unter anderem eine Bedingung für die Überweisung von Geldmitteln auf ein Sonderkonto des Typs „O“ in Rubel enthalten, das für die Begleichung von Geldverpflichtungen gegenüber Rechteinhabern, ausländischen Gläubigern und von ihnen kontrollierten Personen bestimmt ist. Die Überweisung von Geldmitteln auf das Sonderkonto des Typs „O“ wird als ordnungsgemäße Erfüllung von Geldverpflichtungen anerkannt.

    Ein spezielles „O“-Konto wird vom Erwerber im Namen des Rechteinhabers und in einigen Fällen im Namen eines ausländischen Gläubigers oder einer von ihm kontrollierten Person eröffnet.

    Überweisungen auf ein Bank- oder sonstiges Konto des Rechteinhabers, eines ausländischen Gläubigers oder einer von ihm kontrollierten Person, einschließlich eines Bankkontos bei einer Bank außerhalb Russlands, dürfen nur mit Genehmigung der Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen vorgenommen werden.

    Die russische Regierung muss die Regeln für die Erteilung solcher Genehmigungen noch genehmigen.

    Der Erlass sieht auch eine Reihe von Ausnahmen vor.


    [1] Präsidialerlass Nr. 430 vom 20.05.2024 „Über das befristete Verfahren zum Erwerb von ausschließlichen Rechten bestimmter Rechtsinhaber und zur Vollstreckung von Geldforderungen an bestimmte ausländische Gläubiger und von ihnen kontrollierte Personen“.
  • 5.06.2024
    Der russische Präsident genehmigte die Verwendung von US-Eigentum zur Entschädigung von Schäden, die durch die Beschlagnahmung russischer Aktiva entstanden sind
    Am 23. Mai 2024 unterzeichnete der russische Präsident den Erlass „Über das besondere Verfahren zur Entschädigung von Schäden, die der Russischen Föderation und der Zentralbank Russlands im Zusammenhang mit unfreundlichen Handlungen der Vereinigten Staaten von Amerika entstanden sind", die das Verfahren zur Entschädigung von Schäden im Falle einer ungerechtfertigten Entziehung von Eigentumsrechten russischer Rechtsinhaber regelt.

    Aus dem Erlass geht hervor, dass ein russischer Inhaber von Eigentumsrechten im Falle der Beschlagnahme dieses Eigentums in den Vereinigten Staaten das Recht hat, sich an das Gericht zu wenden und einen Antrag auf Feststellung der Tatsache der ungerechtfertigten Entziehung seiner Eigentumsrechte in den Vereinigten Staaten zu stellen, nachdem er seinen Schaden geschätzt hat. Wird dem Antrag stattgegeben, fordert das Gericht die Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen auf, eine Liste von Aktiva vorzulegen, die zur Wiedergutmachung des Schadens verwendet werden können. Dieses Eigentum umfasst:
    • Eigentum der Vereinigten Staaten in Russland;
    • Eigentum ausländischer Personen, die mit den USA verbunden sind, sowie
    • Eigentum von Personen, die unter der Kontrolle der genannten ausländischen Personen stehen, unabhängig davon, wo sie angemeldet sind.

    Die Kommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen identifiziert Eigentum der Vereinigten Staaten oder von US-Personen, das vorbehaltlich des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit für Entschädigungszwecke verwendet werden kann; dazu gehören u. a:
    • bewegliches und unbewegliches Vermögen der USA oder von US-Personen, das sich Russland befindet;
    • Wertpapiere, Anteile am Stammkapital russischer juristischer Personen;
    • Eigentumsrechte.

    Wenn ein Gericht beschließt, die Tatsache einer ungerechtfertigten Entziehung der Eigentumsrechte des russischen Rechtsinhabers festzustellen und den Schaden zu ersetzen, werden die Eigentumsrechte der Vereinigten Staaten von Amerika oder von US-Personen beendet und auf den russischen Rechtsinhaber übertragen, um den Schaden zu kompensieren.
  • 3.06.2024
    Anerkennung eines russischen Insolvenzverfahrens in den USA angesichts von Sanktionen
    Ein kalifornisches Insolvenzgericht erkannte[1] das russische Insolvenzverfahren von Herrn Sabadasch[2] als ausländisches Hauptverfahren an, da es feststellte, dass sich der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI) des Schuldners in Russland befand.

    Dabei ging es um die Frage, ob eine solche Anerkennung wegen des „klaren Widerspruchs zur öffentlichen Ordnung der Vereinigten Staaten“[3] (un)zulässig war, da es sich bei dem Hauptgläubiger um die Tavricheskij Bank, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der sanktionierten Organisation, handelt. So wurde befürchtet, dass die Anerkennung des russischen Verfahrens es der Bank ermöglichen könnte, das US-Vermögen des Schuldners zu beschlagnahmen, während „ein Hauptziel der Außenpolitik der Vereinigten Staaten darin besteht, die Finanzierung einer russischen speziellen militärischen Operation einzustellen“.

    Das US-Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass die Anerkennung des russischen Insolvenzverfahrens nur die Frage der Kontrolle über die bereits in Russland befindlichen Aktiva des Schuldners klären würde, was keine offensichtlichen Auswirkungen auf die Finanzierung der speziellen militärischen Operation oder deren Fehlen hätte.

    Das Gericht entschied, dass das russische Insolvenzverfahren in den Vereinigten Staaten anerkannt werden sollte, um die Rückgewinnung von Vermögen zugunsten einer großen Zahl von Gläubigern des Schuldners (der auch in andere Insolvenzverfahren in den USA und im Vereinigten Königreich verwickelt ist) zu erleichtern, dass aber eine Änderung der Kontrolle über die Aktiva von Herrn Sabadasсh nicht zugunsten der Tavricheskij Bank erfolgen sollte, um die gegen sie verhängten Sanktionen zu erfüllen. Das Gericht hat den Parteien Gelegenheit gegeben, einen Entwurf der Anordnung auszuarbeiten, die mit dieser Einschränkung vereinbar ist.

    Mit dieser Entscheidung wird die Frage der Auswirkungen der Sanktionen auf die Anerkennung russischer Insolvenzen im Ausland geklärt. Darüber hinaus werden Beschlüsse ausländischer Insolvenzgerichte in Russland auf der Grundlage der Gegenseitigkeit anerkannt[4], die derzeit von den russischen Gerichten eher eng ausgelegt wird. So verlangen die russischen Gerichte in einigen Fällen[5] den Nachweis der Anerkennung und Vollstreckung russischer Gerichtsurteile im Ausland nach Beginn einer speziellen Militäroperation. In diesem Fall kann die Entscheidung des US-Gerichts über die Anerkennung der russischen Insolvenz von Herrn Sabadasch als Beweis für die Gegenseitigkeit zwischen den Gerichten der Russischen Föderation und der Vereinigten Staaten nach Februar 2022 dienen.


    [1] In re Sabadash, 2:23-bk-15574-NB (Bankr. C.D. Cal. May. 14, 2024)

    [2] Sache А41-100887/2019, URL: А41-100887/2019 (arbitr.ru)

    [3] 11 U.S.C. § 1506 (2015)

    [4] Beschluss des Arbitragegerichts des Moskauer Bezirks vom 14.07.2022 in der Sache Nr. A41-93214/2021

    [5] Beschluss des Arbitragegerichts des Moskauer Bezirks vom 24.07.2023 in der Sache Nr. A40-242631/2022; Beschluss des Moskauer Stadtgerichts vom 23.06.2022 in der Sache Nr. 3m-0464/2022.
  • 3.05.2024
    Neue Sonderliste von Offshore-Jurisdiktionen für 2024-2026
    Gemäß Artikel 4 des föderalen Gesetzes Nr. 595-FZ vom 19. Dezember 2023 genehmigte das Finanzministerium am 27. April 2024 eine neue Sonderliste von Staaten und Gebieten, die eine bevorzugte steuerliche Behandlung gewähren und (oder) keine Offenlegung und Bereitstellung von Informationen bei Finanztransaktionen vorsehen (Offshore-Zonen).

    Der Erlass des Finanzministeriums (Erlass vom 28. März 2024, Nr. 35n) erstreckt sich auf Beziehungen, die ab dem 1. Januar 2024 entstanden sind, und sollte für die Steuerzeiträume von 2024 bis 2026 angewendet werden.

    Die neue Liste umfasst nur 40 Länder und ist damit fast doppelt so lang wie die vom Finanzministerium im Juni 2023 genehmigte Liste. So sind alle Länder der Europäischen Union, Australien, Kanada, die Republik Zypern, das Vereinigte Königreich und Nordirland, die Vereinigten Staaten, Taiwan (China), die Ukraine und Japan von der Liste ausgeschlossen worden.

    Die neue Liste sollte angewendet werden:
    • für die Befreiung von der Besteuerung des Gewinns kontrollierter ausländischer Gesellschaften (Controlled Foreign Corporations, CFCs) gemäß Absatz 3, Punkt 7, Artikel 25.13-1 StGB RF;
    • für die Berichtigung des Gewinns von CFCs gemäß Unterpunkt 3, Punkt 1.2, Art. 25.15 StGB RF;
    • für die Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage für die Gewinnsteuer nach Abs. 3 Unterpunkt 11 Punkt 1 Art. 251 StGB RF;
    • für die Anwendung des Gewinnsteuersatzes gemäß Unterpunkt 1 oder 1.1 Punkt 3 Art. 284 StGB RF.
  • 12.04.2024
    Neuer Gesetzentwurf zur staatlichen Regulierung von Handelsaktivitäten auf Marketplaces
    Der Gesetzentwurf Nr. 568223-8 [1]über die Regulierung von Handelsaktivitäten auf Marketplaces (der „Gesetzentwurf“) wurde der Staatsduma zur Prüfung vorgelegt. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen die neuen Vorschriften die Einhaltung der Rechte und legitimen Interessen von Verkäufern, Inhabern von Abholpunkten und Aggregatoren von Informationen über Waren („Marketplace“ oder „Handelsplattform“) sicherstellen. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, eine allgemeine Regelung für alle Marketplaces zu schaffen.

    Insbesondere werden die Anforderungen an Verträge festgelegt, die das Verfahren für den Verkauf von Waren, die Festlegung und Änderung des Preises, die gegenseitigen Abrechnungen zwischen den Parteien sowie die Haftung der Parteien und das Verfahren für die Streitbeilegung enthalten müssen. Insbesondere sollte der zwischen einer Handelsplattform und dem Inhaber eines Abholpunktes geschlossene Vertrag u.a. die Anforderungen an die Infrastruktur eines solchen Punktes festlegen.

    Außerdem ist die Handelsplattform dem Gesetzentwurf zufolge verpflichtet, beim Abschluss eines Vertrags über die Erbringung von Dienstleistungen ein Verfahren zur Bestätigung des Verkäuferprofils und zur Identifizierung des Eigentümers des Abholpunktes durchzuführen, indem sie Dokumente anfordert, die die Identität bescheinigen und (oder) die staatliche Registrierung einer juristischen Person oder den Status eines Einzelunternehmers, Selbstständigen usw. bestätigen.

    Es ist nicht gestattet, auf der Webseite der Handelsplattform Informationen über Waren zu veröffentlichen, deren freier Verkauf verboten ist oder die gemäß den Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation einer Kennzeichnungspflicht unterliegen. Eine Handelsplattform muss unter anderem sicherstellen, dass das Alter des Käufers überprüft wird, wenn er bzw. sie versucht, auf die Karte eines Produkts zuzugreifen, dessen Verkauf nach geltendem russischem Recht einer Altersbeschränkung unterliegt. Handelsplattformen wird es außerdem untersagt sein, vom Käufer eine Entschädigung oder andere Zahlungen im Zusammenhang mit der Rückgabe von Waren zu verlangen und entgegenzunehmen.

    Besondere Regeln werden für Marketplaces eingeführt, die eine bedeutende Position auf dem Markt einnehmen, d.h. der Anteil der wertmäßigen Transaktionen zwischen Verkäufern und Käufern übersteigt 20 % des Gesamtvolumens der auf Marketplaces in Russland im vorangegangenen Kalenderjahr getätigten Transaktionen. Diesen Marketplaces, die eine bedeutende Stellung auf dem Markt einnehmen, ist es untersagt, die Bedingungen der Dienstleistungsvereinbarung, die die Position der Verkäufer und Eigentümer von Abholpunkten verschlechtern, ohne vorherige Ankündigung (mindestens 30 Tage im Voraus) zu ändern. Darüber hinaus ist es diesen Marketplaces untersagt, Bedingungen für den Verkauf von Waren auf anderen Handelsplattformen im Internet zu schaffen.

    Wenn dieses Gesetz angenommen wird, tritt es am 1. März 2025 in Kraft. Die Einhaltung der in diesem Föderalgesetz festgelegten Regeln und Anforderungen wird durch den Föderalen Antimonopoldienst Russlands überwacht.


    [1] Der Gesetzentwurf Nr. 568223-8 über die staatliche Regulierung der Handelsaktivitäten von Aggregatoren von Informationen über Waren in der Russischen Föderation und über die Änderungen des Bundesgesetzes „Über die Grundlagen der staatlichen Regulierung der Handelsaktivitäten in der Russischen Föderation“
  • 10.04.2024
    Der Oberste Gerichtshof hat sich zu der Unmöglichkeit geäußert, den Abschluss des Hauptvertrags zu verweigern, wenn ein Vorvertrag geschlossen wurde
    Inhalt des Falles: Der Verkäufer eines Anteils am Stammkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung schloss mit dem Käufer einen Vorvertrag über den Anteilsverkauf mit der notariellen Zustimmung des Ehegatten sowohl zum Verkauf des Anteils als auch zum Abschluss eines Vorvertrags.

    In diesem Vorvertrag verpflichteten sich die Parteien, den Hauptvertrag über den Verkauf des Geschäftsanteils in der Zukunft zu schließen. Nach Abschluss des Vorvertrags erklärte die Ehefrau des Verkäufers, dass sie dem Abschluss des Hauptvertrags über den Anteilsverkauf gemäß den Bedingungen des Vorvertrags nicht zustimme, und zog zunächst ihre Zustimmung zum Abschluss des Vorvertrags und später ihre Zustimmung zum Anteilsverkauf zurück, so dass der Verkäufer den Abschluss des Hauptvertrags mit dem Käufer verhinderte. Dies war der Grund für den Käufer, das Gericht anzurufen, um den Abschluss des Hauptvertrags über den Anteilsverkauf zu erzwingen. Der Verkäufer erhob seinerseits eine Widerklage auf Anerkennung des abgeschlossenen Vorvertrags als ungültig, unter Knebelbedingungen und unter dem Einfluss von Täuschung geschlossen.

    Die Gerichte der ersten, zweiten und dritten Instanz wiesen die Ansprüche des Verkäufers mit der Begründung zurück, dass es unmöglich sei, den Verkäufer zu zwingen, den Anteil am Stammkapital der Gesellschaft unter Verletzung der gemeinsamen Eigentumsrechte der Ehegatten zu veräußern, da die Zustimmung der Ehegatten zur Anteilsveräußerung und zum Abschluss des Vorvertrags zurückgezogen worden sei. Die Gerichte wiesen auch die Klage des Verkäufers mit dem Hinweis auf die Verjährung ab. Da die Käuferin mit den Gerichten der unteren Instanzen nicht einverstanden war, rief sie den Obersten Gerichtshof Russlands an, um diese Gerichtsentscheidungen in einem Teil ihrer Klage zu überprüfen, und verwies dabei auf die erheblichen Verstöße der Gerichte gegen das materielle Recht.

    Der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation war anderer Ansicht. Die zivilrechtlichen Vorschriften enthielten keine Bestimmungen über den Widerruf der vorherigen Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft. Das Wesen der familiären Beziehungen schließe die Möglichkeit des Widerrufs einer solchen Zustimmung durch einen der Ehegatten nicht aus, z.B. im Zusammenhang mit einer Änderung der Interessen der Familie oder dem Eintritt von Umständen, die zum Verlust der Zustimmung der Ehegatten zur Verfügung über ihr gemeinsames Vermögen führen. Gleichzeitig kann die Möglichkeit, die vorherige Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft zu widerrufen, zeitlich unbegrenzt nicht sein, da es die Rechte anderer am Rechtsverkehr Beteiligter, die sich aus der zuvor von einem Dritten erteilten Zustimmung ergeben, beeinträchtigen kann. Der Widerruf der Zustimmung, der den Parteien des Geschäfts nach dessen Abschluss mitgeteilt wird, gilt als gescheitert[1]. Der Widerruf einer vorläufigen Zustimmung nach Abschluss des Geschäfts sowie der Widerruf einer nachträglichen Zustimmung (Genehmigung) können nicht dazu führen, dass das Geschäft als unwirksam anerkannt wird. Die Möglichkeit des Widerrufs der vorherigen Zustimmung entfällt ab dem Zeitpunkt, zu dem sie die Rechtsbeziehungen der anderen Beteiligten des Rechtsverkehrs beeinflusst hat, d. h. als Grundlage für die Entstehung ihrer Rechte und Pflichten auf der Grundlage des Vertrags gedient hat. Der Widerruf der Zustimmung ist zulässig, bevor die Parteien aufgrund der Zustimmung eines Dritten ein Vertragsverhältnis eingegangen sind. Daher hat der Widerruf der Zustimmung des Ehegatten nach Abschluss des Vorvertrags keine rechtliche Wirkung, der Hauptvertrag muss geschlossen werden. Die Zustimmung der Ehefrau enthielt den Hinweis, dass ihr Ehegatte berechtigt war, den Anteil zu einem Preis und zu Bedingungen nach eigenem Ermessen zu veräußern, so dass auch die Argumente der Widerklage nicht berücksichtigt werden können.


    Informationsquelle: Beschluss des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 09.08.2022 Nr. 307-ES22-6562 in der Sache Nr. A26-7222/2020

    [1] Punkt 57 des Beschlusses des Plenums des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 23.06.2015 Nr. 25 „Über die Anwendung einiger Bestimmungen des Abschnitts 1 Teils 1 des Zivilgesetzbuchs Russlands durch die Gerichte“.
  • 10.04.2024
    Gesetzentwurf zur Bestimmung des Anteilswertes bei Ausscheiden eines GmbH-Gesellschafters
    Medienberichten zufolge hat das russische Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung eine aktualisierte Fassung des im letzten Jahr vorgelegten Gesetzentwurfs zur Bestimmung des Wertes des Anteils von aus der GmbH ausscheidenden Gesellschaftern erarbeitet. Derzeit erhält ein Gesellschafter beim Ausscheiden aus einer GmbH eine Zahlung auf der Grundlage des von der Gesellschaft ermittelten Buchwerts des Reinvermögens, der in der Regel dem Marktwert des Anteils nicht entspricht. Der bestehende Mechanismus führt häufig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, und die vom Ministerium vorgeschlagenen Änderungen dürften die Zahl solcher Streitigkeiten verringern.

    Das Dokument sieht vor, dass das Unternehmen den Marktwert des Anteils eines ausscheidenden Gesellschafters auf dessen Initiative und Kosten ermittelt. Die Zahlungen erfolgen auf der Grundlage dieser Bewertung, und wenn der ausscheidende Gesellschafter mit der Bewertung nicht einverstanden ist, ist er berechtigt, diese vor Gericht anzufechten.

    Die Bewertung kann auch von den Gläubigern der GmbH veranlasst werden, falls das Gericht den Anteil zwangsvollstreckt, sowie von anderen Personen, z. B. Erben, an die der Anteilswert des gestorbenen Gesellschafters auszuzahlen ist.

    Zwar liegt es im Interesse der ausscheidenden Gesellschafter, den Marktwert des Anteils und nicht den Buchwert zu erhalten, doch kann die Auszahlung für Gesellschaften mit geringen Aktiva zu einer erheblichen Belastung werden. Es ist auch fraglich, ob das Unternehmen das Recht hat, selbständig (auch teure) Gutachter auszuwählen, da die Verpflichtung zur Bezahlung ihrer Dienste beim ausscheidenden Gesellschafter liegt.
  • 5.04.2024
    Lockerungen der Devisenkontrollvorschriften für Außenhandelsverträge
    Russische Gesellschaften, die im Außenhandel tätig sind, müssen der Bank jetzt keine Dokumente für Geschäfte mit ausländischen Partnern vorlegen, wenn der Preis eines solchen Geschäfts RUB 1 Mio. nicht übersteigt. Zuvor lag diese Grenze bei RUB 600.000.

    Diese Änderungen sind in der Anweisung Nr. 6663-U der Bank Russlands vom 09.01.2024 (im Folgenden „Anweisung“) festgelegt und treten am 1. April 2024 in Kraft.

    Die Verpflichtung der Gesellschaften, Versand-, Liefer- und andere Dokumente, die den Warenverkehr innerhalb der EAWU bestätigen, an die zugelassenen Banken zu senden, wird ebenfalls abgeschafft - der Föderale Zolldienst wird diese Informationen mit den Banken unabhängig in elektronischer Form austauschen.

    Darüber hinaus wird das Recht der Unternehmen festgelegt, Außenhandelsverträge über jede zugelassene Bank abzuwickeln, nicht nur über die Bank, bei der sie angemeldet sind.

    Die Anweisung definiert auch die Besonderheiten der Einreichung von Unterlagen über Transaktionen mit ausländischen Geschäftspartnern in bar bei der Bank und die Erstellung von Berichten über solche Transaktionen und erweitert die Zusammensetzung der Informationen, die in den Bankkontrollberichten enthalten sind – all dies zielt auf eine effektivere Überwachung und Buchführung bei Währungstransaktionen ab.[1]


    [1] Die Information der Zentralbank der Russischen Föderation vom 27. März 2024
  • 05.04.2024
    Der neue Service des Föderalen Steuerdienstes ermöglicht es, über Gosuslugi einer Satzungskopie jeder Gesellschaft zu erhalten
    Der Föderale Steuerdienst hat einen neuen Service eingeführt, der es jeder Person ermöglicht, kostenlos Kopien der Gründungsdokumente jeder juristischen Person, die im Einheitlichen Staatlichen Register der juristischen Personen (EGRUL) enthalten sind, sowie die an ihnen vorgenommenen Änderungen in Form eines elektronischen Dokuments zu erhalten, und zwar mit Anmeldung durch die staatlichen Dienste (ESIA).

    Nach der obligatorischen Anmeldung kann jede interessierte Person maximal zehnmal täglich Kopien der Gründungsunterlagen einer juristischen Person im EGRUL suchen und einsehen:
    • in Bezug auf ein bestimmtes Unternehmen die Liste der im Einheitlichen Staatlichen Register der juristischen Personen enthaltenen Dokumente, die elektronisch erhältlich sind, zu finden und einzusehen;
    • aus der Liste der Dokumente auszuwählen, um sie elektronisch zu erhalten.

    Falls eine juristische Person auf der Grundlage einer Mustersatzung handelt, werden Informationen über ihre Nummer und die Möglichkeit des Herunterladens einer solchen Mustersatzung bereitgestellt.

    Es ist zu erinnern, dass gemäß Artikel 6 des Föderalen Gesetzes vom 08.08.2001 Nr. 129-FZ „Über die staatliche Registrierung von juristischen Personen und Einzelunternehmern“ Kopien von Gründungsdokumenten einer juristischen Person auch dann ausgestellt werden können, wenn sie Passdaten von Einzelpersonen enthalten.

    Mit Ausnahme der Gründungsunterlagen ist es noch nicht möglich, Kopien von anderen Dokumenten zu erhalten, die im EGRUL enthalten sind. Falls erforderlich oder falls es nicht möglich ist, die erforderlichen Dokumente über den Service zu erhalten, kann der Nutzer bei der Registrierungsbehörde am Sitz der juristischen Person einen Antrag auf Ausstellung der Unterlagen stellen.
  • 5.04.2024
    Die Schadensschwelle für Wirtschaftsstraftaten wird erhöht
    Am 3. April 2024 genehmigte der Föderationsrat der Russischen Föderation ein Gesetz zur Erhöhung der Mindestschwellenwerte für erhebliche und besonders erhebliche Schäden bei einer Reihe von Wirtschaftsstraftaten. Entsprechende Änderungen wurden in das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung der Russischen Föderation vorgenommen.[1]

    Laut der Gesetzesbegründung hat der Anstieg der Inflation in den letzten Jahren dazu geführt, dass der Grad der öffentlichen Gefahr des begangenen Verbrechens in Größe von 1 Million Rubel im Jahr 2022 im Vergleich zum Jahr 2011 deutlich gesunken ist. Darüber hinaus sollte eine der Prioritäten bei präzedenzlosen externen Wirtschaftssanktionen darin bestehen, eine maximale wirtschaftliche Geschäftsfreiheit zu gewährleisten, was eine Liberalisierung des Strafrechts impliziert.

    Die Änderungen wurden in einer Reihe von Artikeln des Strafgesetzbuches vorgenommen, die die Strafe für Verbrechen im Zusammenhang mit der Vermeidung von Pflichtzahlungen an das Staatsbudget vorsehen (Art. 199, 199.1, 199.3 und 199.4). So wird die Schwelle für die Steuervermeidung (Art. 199) und für die Pflichtverletzung des Steuerzahlers (Art. 199.1) von 15 Millionen Rubel auf 18,75 Millionen Rubel für erhebliche Schäden und von 45 Millionen Rubel auf 56,25 Millionen Rubel für besonders erhebliche Schäden erhöht.

    Die Schwellenwerte für erhebliche und besonders erhebliche Schäden nach Artikeln für die Vermeidung von der Zahlung von Beiträgen des Versicherungsnehmers-einer natürlichen Person (Art. 199.3) erhöht sich von 1,8 Millionen Rubel auf 2,250 Millionen Rubel und von 9 Millionen Rubel auf 11,25 Millionen Rubel und nach Artikel für die Vermeidung von der Zahlung der Beiträge des Versicherungsnehmers-einer Organisation (Art. 199.4) – von 6 Millionen Rubel auf 7,5 Millionen Rubel und von 30 Millionen Rubel auf 37,5 Millionen Rubel.

    Die Änderungen betrafen auch Art. 159 des Strafgesetzbuches (Betrug). Die Größe eines erheblichen Schadens wurde von 3 Millionen Rubel auf 4,5 Millionen Rubel und eines besonders erheblichen Schadens - von 12 Millionen Rubel auf 18 Millionen Rubel erhöht.

    Die Artikeln 170.2 (Die Eintragung von offensichtlich falschen Informationen in den Grenzplan), 178 (Wettbewerbsbeschränkung), 180 (die illegale Verwendung von Mitteln zur Individualisierung von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) des Strafgesetzbuches und andere wurden ebenfalls geändert.

    Das Gesetz wird nach seiner Unterzeichnung durch den Präsidenten der Russischen Föderation und nach Ablauf von 10 Tagen nach seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft treten ausschließlich der Änderungen im Artikel 194 des Strafgesetzbuches bezüglich der Vermeidung von der Zahlung von Zollgebühren. Diese Änderungen treten nach Ablauf von 90 Tage nach dem Datum der Veröffentlichung in Kraft.


    [1] Gesetzentwurf № 327269-8 "Über die Änderungen des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung der Russischen Föderation“
  • 5.04.2024
    Besonderes Verfahren für Transaktionen mit Aktien und Anteilen bestimmter Gesellschaften
    Am 29. März 2024 wurde die russische Antisanktionsgesetzgebung durch einen neuen Präsidialerlass Nr. 221 „Über das besondere Verfahren für die Durchführung bestimmter Arten von Geschäften (Operationen) mit Aktien (Anteilen am Stammkapital) bestimmter Wirtschaftsunternehmen“ („Erlass Nr. 121“) ergänzt. Die Liste der vom Erlass Nr. 121 betroffenen Gesellschaften wird nicht veröffentlicht, und die Angaben in Punkten 1 und 2, die ein besonderes Verfahren für bestimmte Arten von Geschäften mit Anteilen an bestimmten Wirtschaftsunternehmen festlegen, sind nur für den amtlichen Gebrauch bestimmt.

    Die Gesellschaften, die direkt dem Erlass Nr. 121 unterliegen, sowie die von ihnen kontrollierten Unternehmen sind von der Pflicht zur Offenlegung bzw. Bereitstellung von Informationen gemäß den Anforderungen der russischen Gesetzgebung ausgenommen. Russische juristische Personen, die Aktien bzw. Anteile an diesen Gesellschaften erworben haben, sind ebenfalls nicht zur Offenlegung oder Bereitstellung von Informationen verpflichtet. Sie sind lediglich verpflichtet, den föderalen Exekutivbehörden und anderen Personen, die zur Entgegennahme solcher Informationen befugt sind, die entsprechende Mitteilung zu übermitteln und diese Informationen auf Anfrage der zuständigen Behörden bereitzustellen.
  • 18.03.2024
    Neue Anforderungen der Russischen Zentralbank für Ansässige in Bezug auf Einlagen ins Stammkapital ausländischer Gesellschaften
    Gemäß dem Beschluss der Arbeitsgruppe der Russischen Zentralbank vom 06.03.2024 Nr. PRG-12-3/534 "Über die Prüfung von Fragen der Erteilung von Genehmigungen für die Durchführung von Geschäften (Transaktionen), für die im Zusammenhang mit unfreundlichen Handlungen ausländischer Staaten Verbote (Beschränkungen) für ihre Durchführung festgelegt sind", werden ab dem 1. April 2024 die Bedingungen für die Durchführung von Geschäften über die Zahlung von Anteilen, Beiträgen und Einlagen am Stammkapital nichtansässigen juristischer Personen geändert; dies betrifft auch die Zahlung von Beiträgen durch Ansässige im Rahmen der einfachen Gesellschaftsverträgen mit Kapitalinvestitionen. Nunmehr ist die Durchführung dieser Geschäfte erlaubt, ohne dass eine Einzelgenehmigung der Bank von Russland eingeholt werden muss. Der Gesamtbetrag der Mittel aus den Transaktionen darf jedoch RUB 15 Mio. (zum offiziellen Wechselkurs der russischen Zentralbank am Tag der Zahlung) nicht überschreiten. Die Transaktionen können in Rubel oder in Fremdwährung durchgeführt werden, unabhängig davon, wo sich der Empfänger der Gelder befindet. Das heißt, dass das Gesamtvolumen der Transaktionen von Gebietsansässigen zugunsten einer gebietsfremden juristischen Person den festgelegten Betrag nicht überschreiten darf.

    Gemäß dem Beschluss der Arbeitsgruppe der Bank von Russland vom 23.06.2022 № PRG-12-4/1383[1] galt früher die Obergrenze von RUB 15 Mio. für Transaktionen in Fremdwährung "unfreundlicher" Staaten und für Transaktionen in Rubel oder Fremdwährung eines "freundlichen" Staates keine individuelle Genehmigung der Bank von Russland erforderlich war.


    [1] Beschluss der Arbeitsgruppe der Bank Russlands vom 23.06.2022 Nr. PRG-12-4/1383 "Über die Prüfung von Fragen der Erteilung von Genehmigungen für die Durchführung (Ausführung) von Operationen (Geschäften) durch Gebietsansässige und Gebietsfremde, für die im Zusammenhang mit unfreundlichen Handlungen ausländischer Staaten Verbote (Beschränkungen) für ihre Durchführung festgelegt sind".

    Zusätzlich: Präsidialerlass vom 18.03.2022 Nr. 126 (in der Fassung vom 18.12.2023) „Über zusätzliche vorübergehende Maßnahmen wirtschaftlicher Art zur Sicherung der finanziellen Stabilität der Russischen Föderation im Bereich der Währungsregulierung“.
  • 15.03.2024
    Die Regierungskommission hat die Bedingungen für den Austausch von gesperrten Aktiva festgelegt
    Zuvor hatte der Präsidialerlass Nr. 844 vom 8. November 2023 „Über zusätzliche vorübergehende Maßnahmen wirtschaftlicher Art im Zusammenhang mit dem Umlauf ausländischer Wertpapiere" (im Folgenden - der „Erlass“) die Bedingungen für den Umtausch gesperrter Aktiva festgelegt, das Verfahren zur Berechnung des Gesamterstwertes veräußerter ausländischer Wertpapiere, die sich im Besitz eines Ansässigen befinden, bestimmt und die Bedingungen für die Versteigerung und die Transaktionen (Geschäfte) mit ausländischen Wertpapieren genehmigt.

    Am 11. März 2024 gab das Finanzministerium die Ernennung der Maklerfirma OOO Investment Chamber zum Ausschreibungsveranstalter zwischen russischen Investoren und Ausländern bekannt. Im Rahmen dieses Erlasses wird der Austausch von gesperrten Aktiva stattfinden, so dass ausländische Anleger mit Geldern von Konten des „C“-Typs ausländische Wertpapiere von Russen kaufen können, die aufgrund von Sanktionen gegen das National Settlement Depository (NSD) gesperrt wurden. Nur ausländische Wertpapiere, die auf Konten der NSD bei ausländischen Organisationen gehalten werden, können zur Rücknahme angeboten werden.

    Der Gesamtwert der veräußerten ausländischen Wertpapiere im Besitz eines Ansässigen darf RUB 100.000 nicht überschreiten. Der Startwert der Aktiva wird zum 22. März 2024 gem. dem Preis des Versteigerungsabschluss der ausländischen Wertpapiere auf dem Auslandsmarkt ermittelt. Der tatsächliche Wert der zu veräußernden Aktiva kann höher sein als der Ausgangswert, da er nach Eingang der Gebote von Nichtansässigen festgelegt wird und von der tatsächlichen Nachfrage und den Marktbedingungen abhängt.

    Die Sammlung von Anträgen Gebietsansässiger läuft bis zum 8. Mai 2024. Ein Antrag auf Verkauf gesperrter ausländischen Wertpapiere kann nur über einen Makler, eine Verwaltungsgesellschaft oder einen Verwalter eines Investmentfonds gestellt werden. Anträge, die direkt an den Ausschreibungsveranstalter gerichtet sind, werden nicht akzeptiert. Bis zum 31. Mai 2024 werden alle Anträge in Lose für die Rücknahme durch Nichtansässige aufgeteilt. Sie müssen in Bezug auf die Zusammensetzung der Wertpapiere und den Gesamtwert identisch sein. Gleichzeitig legt der Ausschreibungsveranstalter den Höchstpreis fest, zu dem alle Lose verkauft werden können.

    Anträge potenzieller ausländischer Käufer werden bis zum 5. Juli 2024 entgegengenommen, und bis zum 29. Juli 2024 wird auf der Grundlage der Versteigerungsergebnisse zwischen ausländischen und russischen Investoren abgerechnet. Wenn ausländische Anleger nicht alle Lose aufkaufen, werden die verbleibenden Wertpapiere an russische Investoren zurückgegeben.

    Die Transaktionen sollen bis zum 1. September 2024 abgeschlossen sein. Die Teilnahme am Austausch von gesperrten Aktiva ist freiwillig, ein Rückzug des Antrags ist jedoch nicht möglich. Das Verfahren ist gebührenfrei. Die von Nichtansässigen gekauften Aktiva werden auf speziellen Transitdepots gutgeschrieben, die nach Abschluss der Transaktionen eröffnet werden; das Geld, das russische Anleger aus dem Verkauf erhalten, wird auf von ihnen selbst zu bestimmende Konten überwiesen.
  • 14.03.2024
    Verwendung von digitalen Finanzaktiva im internationalen Zahlungsverkehr
    Das Föderalgesetzt vom 10. Dezember 2003 Nr. 173-FZ „Über die Devisenregulierung und Devisenkontrolle“ wurde dahingehend geändert, dass die Verwendung von digitalen Finanzaktiva (DFA), utilitaristischen Digitalrechten und digitalen Rechten, die diese beiden Instrumente gleichzeitig beinhalten, bei internationalen Abrechnungen zulässig ist. Außerdem können utilitaristische Digitalrechte als Gegenleistung im Rahmen von Außenhandelsverträgen zwischen Ansässigen und Nichtansässigen verwendet werden, die die Übertragung von Waren, die Ausführung von Arbeiten, die Erbringung von Dienstleistungen, die Übertragung von Informationen und vom geistigen Eigentum, darunter auch ausschließlicher Rechte daran, vorsehen.

    Digitale Finanzaktiva sind digitale Analoga von Schuldscheinen, Anleihen und Beteiligungsrechten, die über Blockchain ausgegeben werden. Kryptowährungen, einschließlich Bitcoin, gehören nicht zu DFA.

    Gleichzeitig hat die Zentralbank der Russischen Föderation das Recht, um die Stabilität des Finanzmarktes der Russischen Föderation zu gewährleisten:
    • ein Verbot der Durchführung bestimmter Arten von Devisentransaktionen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von digitalen Rechten zu erlassen;
    • die Bedingungen für die Durchführung bestimmter Arten von Devisentransaktionen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung digitaler Rechte festzulegen;
    • von der Person, die die digitalen Finanzaktiva ausgegeben hat, und vom Betreiber des Informationssystems, in dem sie ausgegeben werden, Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer zu verlangen.
  • 7.03.2024
    Erlass einer Liste von sechs wirtschaftlich bedeutenden Organisationen
    Russische Regierung hat eine Liste der wirtschaftlich bedeutenden Organisationen genehmigt (Erlass der Regierung der Russischen Föderation Nr. 491-r vom 1. März 2024 „Über die Genehmigung der Liste der wirtschaftlich bedeutenden Organisationen”). Diese Liste umfasst sechs Unternehmen aus verschiedenen Wirtschaftszweigen, die für die wirtschaftliche Sicherheit des Landes von wesentlicher Bedeutung sind. Die erste Fassung der Liste umfasste Organisationen, die an der Eigentümerstruktur der Ketten Alfa-Bank, AlfaStrachowanie, X5 und Azbuka Vkusa beteiligt sind, darunter der Düngemittelhersteller Acron: AB Holding, UNS-Holding, IKS 5 Corporate Centre, Acron Group, City Supermarket und Razrez Arshanovsky. Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation gibt an, dass diese Liste noch erweitert werden kann. Um in die Liste aufgenommen zu werden, muss ein Unternehmen die folgenden Kriterien erfüllen:
    • Jahresumsatz von mehr als 75 Milliarden Rubel,
    • der Wert der Aktiva – mehr als 150 Milliarden Rubel,
    • die Zahl der Beschäftigten – mehr als 4 Tausend Personen,
    • die Höhe der im Vorjahr gezahlten Steuern – nicht weniger als 10 Milliarden Rubel,
    • die Tätigkeit des Unternehmens in kritischen Branchen sowie
    • direkte und indirekte Beteiligung russischer Gesellschafter (Aktionäre) an einer ausländischen Holdinggesellschaft – in der Regel mehr als 50%.

    Das Föderale Gesetz Nr. 470-FZ vom 4. August 2023 „Über die Besonderheiten der Regelung der Unternehmensbeziehungen in Wirtschaftsunternehmen, die wirtschaftlich bedeutsame Organisationen sind” gab russischen Gesellschaftern (Aktionären), die wirtschaftlich bedeutende Organisationen kontrollieren, das Recht, die Aktien (Anteile am Stammkapital), die sich im Besitz westlicher Investoren aus „unfreundlichen” Ländern befinden, in die russische Jurisdiktion zu übertragen.

    Die Aufnahme in die Liste bietet die Möglichkeit, die Ausübung von Gesellschaftsrechten durch eine ausländische Holdinggesellschaft in Bezug auf eine wirtschaftlich bedeutende Organisation durch ein Gericht auszusetzen.

    Der Erlass Nr. 73 des Präsidenten der Russischen Föderation vom 27. Januar 2024 erlaubt es den wirtschaftlich bedeutenden Organisationen und den Personen, die in den direkten Besitz von Aktien und Anteilen an ihnen übergegangen sind, Informationen über ihre Tätigkeit nicht öffentlich bekannt zu geben, die gemäß den föderalen Gesetzen „Über die AG”, „Über die GmbH”, „Über die Banken und die Banktätigkeit”, „Über die Wirtschaftsprüfungstätigkeit” und anderen offengelegt werden müssen.
  • 5.03.2024
    Neue Gehaltsanforderungen für ausländische hochqualifizierte Spezialisten (HQS)
    Gemäß den Änderungen ins Föderalgesetz „Über den Rechtsstatus ausländischer Staatsbürger in der Russischen Föderation” sind ab dem 1. März 2024 neue Gehaltsanforderungen für ausländische hochqualifizierte Spezialisten (HQS) in Kraft getreten. Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer im Status von HQS erfordert die Einhaltung der Gesetzgebung der Russischen Föderation und die Bereitstellung eines angemessenen Einkommensniveaus.

    Nun soll das Mindesteinkommen für HQS mindestens RUB 750.000 vor Steuerabzug für ein Quartal, d.h. mindestens RUB 250.000 pro Monat betragen, anstelle der bisherigen RUB 167.000 pro Monat. Das bedeutet, dass das Gehalt einer ausländischen hochqualifizierten Fachkraft bereits zum Ende des ersten Quartals 2024 (Ende März) die neuen Anforderungen erfüllen und mindestens RUB 750.000 für das jeweilige Quartal betragen muss. Für die Verteilung der monatlichen Zahlungen während des Quartals gibt es jedoch keine spezifischen Anforderungen. Allerdings muss das Gehalt für Januar und Februar mindestens RUB 167.000 betragen, und Ende März muss der Betrag der Zahlungen mindestens RUB 750.000 vor Steuern sein.

    Bei Nichteinhaltung der Vorschriften für die Bezahlung ausländischer Hochqualifizierter droht dem beschäftigenden Unternehmen eine Verwaltungsstrafe, die vorübergehende Aussetzung der Tätigkeit der Organisation oder in einigen Fällen eine strafrechtliche Haftung.
  • 4.03.2024
    Neue Änderungen am Familiengesetzbuch der Russischen Föderation
    In der Staatsduma wurde ein neuer Gesetzentwurf (Nr. 557616-8 "Zur Änderung von Artikel 35 des Familiengesetzbuches der Russischen Föderation") eingebracht, wonach für den Abschluss eines Geschäfts über den Verkauf eines Kraftfahrzeugs (Auto, Motorrad, Schneemobil, Motorschlitten) die schriftliche Zustimmung des anderen Ehegatten erforderlich ist. Liegt ein solches Dokument nicht vor, hat der nicht zustimmende Ehegatte das Recht, innerhalb eines Jahres, nachdem er vom Geschäft erfahren hat oder hätte erfahren müssen, bei einem Gericht dessen Ungültigkeit zu beantragen.

    Nach dem geltenden Familiengesetzbuch der Russischen Föderation wird davon ausgegangen, dass ein Ehegatte mit Zustimmung des anderen Ehegatten handelt, wenn er ein Geschäft tätigt, das die Verfügung über das gemeinsame Vermögen der Ehegatten beinhaltet. Ein solches Geschäft kann jedoch vom Gericht für ungültig erklärt werden, wenn der andere Ehegatte nachweist, dass er vor dem Geschäft damit nicht einverstanden war. Die Rechtsprechung zeigt, dass es äußerst schwierig sein kann, dies zu beweisen.

    In den Erläuterungen zum Gesetzentwurf heißt es, dass die überwiegende Mehrheit der Transaktionen die Veräußerung von Fahrzeugen betrifft und dass in einigen Fällen der Wert der beweglichen Sachen den Wert der Immobilien (Wohnungen, Häuser, Grundstücke, Anteile daran) übersteigt. Die Zustimmung des zweiten Ehegatten kann also in einfacher schriftlicher Form erteilt werden, eine gemeinsame Beteiligung der Ehegatten an dem Geschäft ist ebenso nicht ausgeschlossen. Wenn beide Ehegatten in der Vereinbarung genannt sind, ist eine gesonderte schriftliche Zustimmung nicht erforderlich.

    Im Falle einer gerichtlichen Anfechtung des Rechtsgeschäfts ist der Ehegatte, der sich nicht daran beteiligt hat, von der Verpflichtung befreit, zu beweisen, dass der andere an dem Rechtsgeschäft Beteiligte von seiner Ablehnung wusste oder hätte wissen müssen, da der Beweis allein in der Tatsache besteht, dass keine schriftliche Zustimmung vorliegt.
  • 28.02.2024
    Die Regierungskommission wird dem russischen Präsidenten Empfehlungen zum Abschluss von Geschäften geben
    Am 26. Februar 2024 wurde der Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 520 vom 5. August 2022 „Über die Anwendung besonderer wirtschaftlicher Maßnahmen im Finanz- und Brennstoff- und Energiesektor im Zusammenhang mit unfreundlichen Handlungen bestimmter ausländischer Staaten und internationaler Organisationen“ geändert.

    Der Erlass Nr. 520 legt ein allgemeines Verbot von Transaktionen (Geschäften) fest, die die Begründung, Änderung, Beendigung oder Belastung von Rechten zum Besitz, zur Nutzung und Veräußerung von Wertpapieren, Anteilen (Einlagen) am Stammkapital russischer Gesellschaften sowie von Rechten und Pflichten aus Vereinbarungen über die gemeinsame Nutzung von Produktionsmitteln, Vereinbarungen über gemeinsame Aktivitäten oder anderen Vereinbarungen, auf deren Grundlage Investitionsprojekte im Russland durchgeführt werden, zur Folge haben. Diese Geschäfte dürfen nur auf der Grundlage eines besonderen Beschlusses des russischen Präsidenten getätigt werden.

    Dieses Verbot gilt für Geschäfte mit Aktien, Anteilen am Stammkapital strategischer Gesellschaften, Unternehmen des Brennstoff- und Energiekomplexes, Kreditorganisationen, Rechten und Pflichten der Teilnehmer an Production Sharing Agreements für das Projekt Sachalin-1 und die Ölförderung auf dem Charyaga-Feld sowie einer Reihe anderer Unternehmen, die sich im Besitz ausländischer Personen aus sog. „unfreundlichen“ Staaten befinden.

    Gemäß den Änderungen wird die Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen die Zweckmäßigkeit der oben genannten Transaktionen prüfen und eine begründete Empfehlung über die (Un)Zweckmäßigkeit solcher Geschäfte ausarbeiten. Wenn die Transaktionen Finanzorganisationen betreffen, ist die vorherige Zustimmung der Zentralbank der Russischen Föderation für die Ausarbeitung einer begründeten Empfehlung erforderlich.

    Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass ein besonderer Beschluss des russischen Präsidenten ohne Berücksichtigung der Empfehlung der Regierungskommission gefasst werden kann.
  • 6.02.2024
    Wie kann man eine Immobilie im Ausland vermieten, ohne gegen die Devisenkontrollvorschriften der Russischen Föderation zu verstoßen?
    Der Föderale Steuerdienst hält es für unzulässig, Gelder aus der Vermietung von Immobilien im Ausland auf Auslandskonten zu erhalten.

    So vermietete beispielsweise ein russischer Ansässige ihm gehörende Geschäftsräume, die sich in Deutschland befanden. Er erhielt von den russischen Steuerbehörden eine Geldstrafe in Höhe von 30 Prozent des erzielten Gewinns.

    Nach Ansicht der Finanzbehörden sollten für Einzelunternehmer in Bezug auf die Devisenkontrolle die gleichen Regeln gelten wie für juristische Personen. Das bedeutet, dass alle Währungstransaktionen über Konten bei russischen Banken abgewickelt werden müssen. Gleichzeitig ist der fehlende offizielle Status eines Einzelunternehmers kein Hindernis für die Anerkennung einer Person als solcher. Für die Steuerbehörde kann die Tatsache, dass die Handlungen eines Bürgers auf systematische Gewinnerzielung abzielen – in diesem Fall der Abschluss eines Mietvertrags – eine ausreichende Argumentation sein.

    Wenn dieser Ansatz von den russischen Gerichten bestätigt wird, müssen Vermieter mit ausländischen Konten mit Geldstrafen in Höhe von 20-40 % ihres Gewinns rechnen. Auch Besitzer ausländischer Aktien und Einlagen können gefährdet sein.
  • 1.02.2024
    Russische Aktiva der Schweizer Bank Credit Suisse AG im Fall gegen zyprisches Unternehmen beschlagnahmt
    Das russische Kassationsgericht hat das Verfahren über die Klage der zypriotischen Gesellschaft A1 Capital Limited gegen die Schweizer Bank Credit Suisse AG auf Beitreibung von Schulden in Höhe von mehr als 22 Millionen US-Dollar und Verzugszinsen eingestellt. Die russischen Tochtergesellschaften der Klägerin, „Credit Suisse Bank (Moskau)“ und „Credit Suisse Securities (Moskau)“, waren als Dritte beteiligt. Zur Sicherung der Befriedigung der Ansprüche der Klägerin pfändete die Credit Suisse AG 99,999995 % der Aktien der „Credit Suisse Bank (Moskau)“ und 99,9999073 % des Anteils am Stammkapital der „Credit Suisse Securities (Moskau)“ (Fall Nr. A40-304601/2023).

    Aus den Akten geht hervor, dass der Kläger im April 2019 Bankkonten in US-Dollar, Euro und russischen Rubeln bei der Credit Suisse AG Bank eröffnete. Im März 2022 stellte die Bank die Ausführung der Aufträge des Klägers für Bankgeschäfte ein, schloss den Zugang zum Bank-Kunden-System und fror alle Gelder auf den Konten ein. Zur Rechtfertigung ihres Vorgehens verwies die Bank darauf, dass der Kläger als sanktionierte Person identifiziert worden sei.

    Im Mai 2022 schickte der Kläger der Bank eine Mitteilung über die einseitige Kündigung der Vereinbarung und beantragte die Überweisung der Gelder auf die bei einer russischen Bank eröffneten Konten des Klägers.

    Obwohl sich die Parteien darauf einigten, dass Schweizer Recht anwendbar ist, gelang es dem Kläger, den Fall vor einem russischen Gericht verhandeln zu lassen. Grundlage dafür war die Tatsache, dass die Endbegünstigten der A1 Capital Limited mit einer 100%-igen Beteiligung die russischen Staatsbürger A.N. Kosogov und M.M. Fridman sind, gegen die von der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und den EU-Ländern antirussische Sanktionen verhängt wurden. Die Argumente der Bank, dass der Kläger versucht, die Interessen einer ausländischen Offshore-Organisation zu schützen und Gelder, die nicht in Russland eingegangen sind, in eine Offshore-Zone abzuziehen, hielt das Gericht aus den folgenden Gründen für unhaltbar.

    Die angenommenen Sanktionsbeschränkungen, die den Transfer von Geldern an A1 Capital Limited verhindern, widersprechen nach Ansicht des Gerichts den in der Verfassung der Russischen Föderation vorgesehenen Grundprinzipien. Die russische Zivilgesetzgebung erlaubt es einem russischen Gericht nicht, ausländische Sanktionsgesetze anzuwenden, die sich gegen die Interessen Russlands richten.

    Da die Beklagte außer der Einhaltung der Schweizer Sanktionen keine weiteren Umstände für die Weigerung angeführt hat, ihrer Verpflichtung zur Auszahlung von Geldern an den Kläger nachzukommen, ist dieser Einwand der Beklagten nicht gerichtsfest und kann nicht in Betracht gezogen werden. Eine „unfreundliche“ Bank kann die Erfüllung eines Vertrages nicht einseitig allein mit der Begründung einstellen, dass ihr Kunde auf der Sanktionsliste steht.

    Damit hat das Gericht die Ansprüche von A1 Capital Limited befriedigt – ab dem 16. Mai 2022 gilt der Vertrag mit der Bank als beendet, und die Bank war ihrerseits gegenüber dem Kläger zur Zahlung der genannten Beträge verpflichtet. Bis heute hat die Bank mehrere Anfechtungsklagen gegen die Handlungen der Gerichtsvollzieher eingereicht (Falle Nr. A40-304601/2023, Nr. A40-305524/2023b, Nr. A40-7087/2024 und Nr. A40-15084/2024).
  • 31.01.2024
    Ab 1. Februar 2024 treten besondere wirtschaftliche Maßnahmen gegenüber gesperrten ausländischen Personen in Kraft
    Am 1. Februar 2024 treten Änderungen[1] ins Föderalgesetz Nr. 281-FZ „Über besondere wirtschaftliche Maßnahmen und Zwangsmaßnahmen“ vom Dezember 30, 2006 über restriktive Maßnahmen in Bezug auf sogenannte gesperrte Personen in Kraft.

    Zu diesen Maßnahmen gehören insbesondere:
    • Verbot (Einschränkung) von Finanztransaktionen der gesperrten Personen;
    • das Einfrieren (Blockieren) von Geldern und Aktiva der gesperrten Personen sowie von Finanztransaktionen im Interesse und zugunsten dieser Personen.

    Mit den Ergänzungen wird auch der Begriff der gesperrten (blockierten) Person eingeführt. Als gesperrte Personen gelten ausländische Staaten, Organisationen und Staatsbürger sowie staatenlose Personen, die durch einen Beschluss des russischen Präsidenten bestimmt werden, sowie juristische Personen, die von ausländischen Organisationen, Staatsbürgern und staatenlosen Personen gemäß den in diesem Gesetz festgelegten Kriterien kontrolliert werden.

    Die Änderungen sehen eine geschlossene Liste von Transaktionen vor, die für gesperrte Personen zulässig sind. Dazu gehören: die Entgegennahme von Gehältern und Ausgaben in Höhe von bis zu RUB 10.000 (Gegenwert in ausländischer Währung) pro Kalendermonat für jedes Familienmitglied, das über kein eigenes Einkommen verfügt, die Bezahlung medizinischer Leistungen in der Russischen Föderation für sich und enge Familienmitglieder in Höhe von bis zu RUB 10.000 (Gegenwert in ausländischer Währung) pro Kalendermonat für jedes Familienmitglied usw. Es gibt keine Beschränkungen für den Erhalt und die Verwendung von Renten, Stipendien, Zulagen und Sozialleistungen, die vom Staat gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation garantiert werden. Es ist auch erlaubt, Steuern und Gebühren gemäß der russischen Gesetzgebung zu zahlen. Zusätzliche Beschränkungen können durch sektorale Gesetze festgelegt werden.

    Die Verpflichtung zur Durchführung besonderer wirtschaftlicher Maßnahmen in Bezug auf gesperrte Personen wird Banken, Versicherungsorganisationen, Mikrofinanzorganisationen, Leasinggesellschaften, Pfandleihhäusern, Zahlungsakzeptanzstellen, Postdienstleistungsorganisationen und anderen Organisationen aus der durch Ergänzungen zum Gesetz erstellten Liste auferlegt. Das Gesetz erlegt ihnen auch die Verpflichtung auf, den höheren Aufsichtsbehörden[2] Bericht zu erstatten:
    • an die Zentralbank Russlands – für beaufsichtigte Organisationen des Finanzsektors;
    • an die Föderale Assay Kammer – für Organisationen, die sich mit dem Umlauf von Edelmetallen, Edelsteinen, Schmuck und deren Schrott beschäftigen;
    • an den Föderalen Dienst für die Aufsicht im Bereich der Kommunikation, Informationstechnologien und Massenkommunikation – für unabhängige Organisationen und Telekommunikationsbetreiber;
    • an den Föderalen Steuerdienst – für Veranstalter von Glücksspielen und Lotteriebetreiber in Bezug auf Tätigkeiten, die die Zahlung, Übertragung oder Bereitstellung von Gewinnen im Rahmen eines Vertrags über die Teilnahme an einer Lotterie beinhalten.

    Die Nichteinhaltung der besonderen wirtschaftlichen Maßnahmen in Bezug auf gesperrte Personen wird mit Strafen bis hin zum Entzug der Lizenz, dem Verbot des Betriebs und der Einstellung der Tätigkeit geahndet – die entsprechenden Änderungen wurden in den einschlägigen Profilgesetzen vorgenommen.


    [1] Föderales Gesetz Nr. 422-FZ vom 04.08.2023.
    [2] Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 22.01.2024 Nr. 41.
  • 30.01.2024
    Wirtschaftlich bedeutende Organisationen dürfen Informationen über ihre Aktivitäten nicht offenlegen
    Der russische Präsident hat einen Erlass unterzeichnet, der es wirtschaftlich bedeutenden Organisationen erlaubt, einige Informationen nicht offen zu legen, deren Offenlegung in einer Reihe von Vorschriften vorgeschrieben ist, wie z.B. in den Gesetzen über Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Banken, konsolidierte Abschlüsse usw. Auch Personen, die direkt Beteiligungen an solchen Gesellschaften erworben haben, sowie gerichtlich gegründete Gesellschaften, denen die Leitung einer wirtschaftlich bedeutenden Organisation anstelle ausländischer Holdinggesellschaften übertragen wurde, sind von der Verpflichtung zur Offenlegung von Informationen ausgenommen.

    Obwohl die Veröffentlichung einer Reihe von Informationen über wirtschaftlich bedeutende Organisationen nun nicht mehr verpflichtend ist, müssen diese Informationen dennoch auf Anfrage der föderalen Exekutivbehörden zur Verfügung gestellt werden.

    Wirtschaftlich bedeutende Organisationen wurden in die russische Gesetzgebung im Sommer 2023 aufgenommen und die russische Regierung erhielt das Recht, eine Liste solcher Unternehmen zu erstellen (obwohl eine solche Liste noch nicht veröffentlicht wurde). Ein Unternehmen kann als wirtschaftlich bedeutend anerkannt werden, wenn es Schwellenwerte bei den Einnahmen, den Vermögenswerten, den gezahlten Steuern oder der Zahl der Beschäftigten erreicht. Eine Reihe anderer juristischer Personen, wie Unternehmen, die Technologien und Software für öffentlich wichtige Dienste und Dienstleistungen implementieren, systemrelevante Kreditorganisationen und ihre Mutterstrukturen, stadtbildende Unternehmen und kritische Informationsinfrastrukturen, können ebenfalls diesen Status erhalten. Ende 2023 wurde diese Liste um Wertpapiermarktteilnehmer erweitert – Verwaltungsgesellschaften, die Vermögenswerte von mindestens 300.000 Kunden im Wert von mehr als RUB 400 Mrd. verwalten, und Organisationen, deren Dienstleistungen von mehr als 2 Millionen Menschen genutzt werden.

    Russische Begünstigte der wirtschaftlich bedeutenden Organisationen, die diese über ausländische Holdingstrukturen besitzen, haben das Recht, ihre Aktien und Anteile in einem gerichtlichen Verfahren direkt zu erwerben sowie Dividenden direkt zu erhalten.


    Quelle: Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation vom Januar 27, 2024 Nr. 73 „Über das zeitweilige Verfahren zur Offenlegung und Bereitstellung von Informationen durch Wirtschaftsunternehmen, die wirtschaftlich bedeutsame Organisationen sind, und bestimmte verbundene Personen“
  • 29.01.2024
    Lockerungen der Regeln für die Erteilung von Genehmigungen durch die Regierungskommission
    Am 23. Januar 2024 traten Änderungen[1] der Regeln für die Erteilung von Genehmigungen durch die Regierungskommission für Transaktionen (Operationen) (im Folgenden „Genehmigungsregeln der Regierungskommission“) in Kraft.

    Die von der Regierung der Russischen Föderation genehmigten Regeln für die Erteilung von Genehmigungen durch die Regierungskommission wurden in Absatz 5(1) um eine Liste zusätzlicher Dokumente ergänzt, die dem Antrag auf Erteilung einer Genehmigung beizufügen sind, nämlich:
    • ein Bericht über eine unabhängige Bewertung des Marktwerts von veräußerten Wertpapieren russischer juristischer Personen und (oder) von Anteilen am Stammkapital russischer juristischer Personen, der von einem Gutachter aus der von der Regierungskommission empfohlenen Liste erstellt wurde;
    • die wichtigsten Leistungsindikatoren (KPI) und ihre Zielwerte (falls vorhanden) für Käufer (Erwerber).

    Diese Ergänzungen sind jedoch nicht neu, da die Vorschrift über die Vorlage eines solchen Bewertungsberichts und der wichtigsten Leistungsindikatoren bereits zuvor in den Protokollen der Regierungskommission festgelegt und in der Praxis angewandt wurde.

    Neu ist jedoch, dass dieser Absatz 5(1) nicht gilt für:
    • gruppeninterne Transaktionen, d.h. Transaktionen zwischen Personen, die gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation über den Wettbewerbsschutz zu einer Personengruppe gehören;
    • Transaktionen zwischen Personen, die mit sog. „unfreundlichen“ Staaten verbunden sind.

    Die Regeln für die Erteilung von Genehmigungen durch die Regierungskommission wurden auch durch Bestimmungen über die Überwachung der Erreichung der wichtigsten Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators – KPIs) durch die zuständigen Aufsichtsbehörden ergänzt, über die die Antragsteller die Genehmigungen beantragen.


    [1] Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 22.01.2024 Nr. 40 „Über die Änderung der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 6. März 2022 Nr. 295”.
  • 18.01.2024
    Beschränkung der Beteiligung ausländischer Unternehmen an der Marktforschung
    Die Staatsduma hat in erster Lesung einen Gesetzentwurf[1] verabschiedet, der den Anteil von Ausländern an die Gesellschaften, die den Verbrauchermarkt analysieren, begrenzt. Die Änderungen dienen der Regulierung der Arbeit von Forschungsunternehmen, die Verbrauchermärkte analysieren.

    Unter Daten über die Struktur des Warenmarktes versteht man Informationen über das Niveau von Angebot und Nachfrage auf dem Warenmarkt in der Russischen Föderation und über die Bedingungen des Umlaufs bestimmter Waren auf dem betreffenden Warenmarkt, einschließlich Informationen über die Kosten von Waren, die Produktion, den Import (Export) und den Verkauf von Waren, allgemeine Daten über Verbraucher, Hersteller und Importeure von Waren, die Bedingungen des Verkaufs von Waren und die Grundsätze der Bestimmung ihres Preises, andere Informationen, die für die Förderung bestimmter Waren auf dem Markt notwendig sind.

    Die Forschung über die Struktur des Verbrauchermarktes umfasst jedoch keine Forschung:
    • die im Interesse staatlicher und lokaler Regierungsstellen und der ihnen unterstehenden Organisationen durchgeführt werden;
    • die mit Hilfe von Informationen aus staatlichen Informationssystemen durchgeführt werden;
    • die im eigenen Interesse der Organisationen durchgeführt werden;
    • wissenschaftlicher, pädagogischer oder journalistischer Art;
    • die für die breite Öffentlichkeit bestimmt sind, ohne dass für den Zugang zu den Ergebnissen Gebühren erhoben werden.

    Forschungsunternehmen dürfen die Umsetzung von Beschlüssen "unfreundlicher" Staaten über die Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen die Russische Föderation nicht zulassen und dürfen keine wissentlich unzuverlässigen Daten veröffentlichen.

    Dem Gesetzentwurf zufolge können die Gesellschafter, die im letzten Kalenderjahr einen Umsatz von mindestens RUB 30 Mio. erwirtschaftet haben und deren Stammkapital zu mindestens 80 % im Besitz von Russen und russischen juristischen Personen ist, Forschungsarbeiten auf dem russischen Rohstoffmarkt durchführen. In Fällen, in denen der Anteil am Stammkapital des Unternehmens mehr als 20 % beträgt und von einer ausländischen Einrichtung gehalten wird, bedürfen die Eigentumsverhältnisse, die Verwaltung und die Kontrolle dieser Organisation der Genehmigung durch die Regierungskommission.

    Das Forschungsunternehmen muss das russische Recht einhalten, einschließlich der Verarbeitung und Speicherung der gesammelten Daten in der Russischen Föderation. Darüber hinaus muss ein von der FAS zu führendes Register eingerichtet werden. Geplant ist auch die Einführung eines speziellen Registers unter der Aufsicht des Föderalen Antimonopoldienstes, in das Forschungsunternehmen ihre Anträge auf Aufnahme von Informationen über sich selbst einreichen müssen.

    Eine solche Maßnahme wird verhindern, dass ausländische Regierungen an Informationen gelangen, die später gegen die Russische Föderation verwendet werden könnten.


    [1] Gesetzentwurf Nr. 412669-8 über die Einführung von Änderungen zu Kapitel 4 des Föderalen Gesetzes "Über die Grundsätze der staatlichen Regulierung der Handelstätigkeit in der Russischen Föderation"(bezüglich der Erforschung der Struktur des Verbrauchermarktes).
  • 17.01.2024
    Positive Änderungen für Exporteure im Jahr 2024
    Im neuen Jahr wurden Änderungen des russischen Steuergesetzbuches eingeführt, die ab dem 1. Januar 2024 die Sammlung von Unterlagen vereinfachen, neue Regeln für die Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage einführen und in einigen Fällen die Zollstempel abschaffen.

    Was sich geändert hat:

    Sammlung eines Pakets von Exportdokumenten
    Wie es war: Sammlung eines Pakets von Papierunterlagen.
    Wie es sein wird: Einreichung vom elektronischen Register:
    • Zollanmeldungen für die Ausfuhr von Waren aus der Eurasischen Wirtschaftsunion;
    • Ausfuhrvertrag mit einer ausländischen Gesellschaft oder einer ausländischen Niederlassung einer russischen Gesellschaft;
    • Kommisionsvertrag und damit verbundene Verträge über die Lieferung von Waren, wenn die Ausfuhr über einen Vermittler erfolgt.

    Steuerbemessungsgrundlage für unbestätigte Ausfuhren
    Wie es war: Ermittlung rückwirkend auf das Datum der Entladung der Waren.
    Wie es sein wird: Ermittlung am letzten Tag des Quartals, in dem die 180 Tage ab der Ausfuhr der Waren ablaufen.

    Vermerk des Zolls in Aufträgen für die Entladung von Waren
    Wie es war: Der Föderale Zolldienst stempelte die Aufträge für die Entladung der Waren mit dem Vermerk „Verladung genehmigt“ ab. Der Exporteur schickte dann innerhalb von 180 Tagen die Unterlagen an die föderale Steuerbehörde bei:
    • Grenzüberschreitenden Beförderung von Waren mit See- und Flussschiffen und Schiffen der gemischten Schifffahrt.
    • Umladung und Lagerung von Waren in Häfen, wenn die Waren auf dem See- oder Flussweg über die Grenze befördert werden und die Begleitpapiere einen Abgangs- und/oder Bestimmungsort außerhalb Russlands ausweisen.
    • Beförderung von Exportgütern im Binnenschiffsverkehr bis zum Ort der Entladung oder Umladung.
    • Beförderung von Waren aus Russland mit Seeschiffen bis zum Entlade- oder Umladeort für die weitere Ausfuhr.
    • Eisbrechen von Seeschiffen mit Exportgütern.

    Wie es sein wird: Der Föderale Steuerdienst prüft die Angaben des Steuerpflichtigen mit den Informationen des Föderalen Zolldienstes. Wenn die Angaben nicht übereinstimmen, wird die Mehrwertsteuer zum Nullsatz nicht bestätigt. Die Unterlagen müssen dem Föderalen Steuerdienst innerhalb von 180 Tagen nach Erteilung des Entladungsauftrags übermittelt werden.

    Warenanmeldung als eigenständiges Dokument
    Wie es war: Es wurde der Begriff „Zollanmeldung” verwendet, der nicht nur die Warenpapiere, sondern auch die Versandanmeldung und die Zollwertanmeldung umfasst.
    Wie es sein wird: Die Bezeichnung entspricht dem Inhalt des Dokuments - „Warenanmeldung”.
  • 11.01.2024
    Die Änderungen des Verfahrens zur Durchführung von Transaktionen mit großen Aktienpaketen von öffentlichen AG
    Die Regierungskommission genehmigte den Gesetzentwurf des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung zur Änderung des Verfahrens für Transaktionen mit großen Aktienpaketen öffentlicher Gesellschaften. Die neuen Änderungen zielen darauf ab, die Rechte von Minoritätsgesellschafter öffentlicher Aktiengesellschaften bei Übernahmen zu schützen. Die Änderungen betreffen die Bundesgesetze „Über die Aktiengesellschaften“ und „Über der Wertpapiermarkt“. Im Dokument wurde festgelegt, dass diese Änderungen für „die Verstärkung das Vertrauens der Investoren in den russischen Finanzmarkt“ angewendet sind. Außerdem könnte die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs die Interessen aller Geschäftspartner und insbesondere der Minoritätsgesellschafter ausgleichen und ein höheres Maß an Schutz ihrer Interessen gewährleisten.

    Laut des Gesetzentwurfs wurde es vorgeschlagen, vom Begriff „affiliierte Personen“, die die Kontrolle über die Aktiengesellschaft ausüben, zum Begriff „Person und verbundene Personen“ überzugehen. Das heißt, es müssen sowohl direkte als auch indirekte Kontrolle über das Unternehmen berücksichtigt werden. Laut des Gesetzentwurfs wird es unter dem Begriff „Person und verbundene Personen“ folgende Personen gemeint:
    • Ehegatten, Eltern, Kinder, Geschwister, Adoptiveltern und adoptierte Kinder;
    • von ihm kontrollierte Personen und diejenigen, die ihn kontrollieren;
    • die mit ihm einen langfristigen Verwaltungsvertrag von Vermögen/einen einfachen Personengesellschaftsvertrag/Auftragsvertrag oder eine Aktionärsvereinbarung oder eine andere schriftliche Vereinbarung abgeschlossen haben, die sich auf den Erwerb über Kontrolle über die betreffende öffentliche Gesellschaft bezieht.

    Dies wird dazu beigetragen, den Kreis der Personen zu bestimmen, die die Wirtschaftsbeziehungen zusammenführen.

    Für Minoritätsgesellschafter wird ein neuer Mechanismus zum Schutz ihrer Interessen eingeführt. Wenn nun eine Person allein oder gemeinsam mit ihren verbundenen Personen beabsichtigt, 30, 50 oder 75 % der Aktien einer öffentlichen Gesellschaft zu erwerben, ist sie verpflichtet, ein an die Aktionäre gerichtetes öffentliches Angebot zum Aktienverkauf anzureichen. Dabei werden jetzt nicht nur stimmberechtigte Aktien, sondern auch nicht stimmberechtigte Vorzugsaktien und Emissionswertpapiere, die in die Aktien umwandeln, vorgesehen. Die Minoritätsaktionäre, die das öffentliche Angebot nicht erhalten haben, können die Forderungen gegenüber den Erwerbern aufstellen. Verbundene Parteien haften gesamtschuldnerisch gegenüber Minderheitsaktionären, die Forderungen können sowohl an alle diese Personen als auch an jeden Einzelnen gerichtet werden. Aber unter bestimmten Bedingungen ist das öffentliche Angebot nicht erforderlich.

    Der Gesetzentwurf führt außerdem eine Regelung ein, die ein direktes Verbot der Berücksichtigung von Aktien vorsieht, die bei den verbundenen Personen zum Zwecke der Zwangsrückkauf erworben wurden.

    Der Hauptzweck dieses Gesetzentwurfs besteht darin, die Rechte von Aktionären mit einer geringen Anzahl von Aktien zu schützen und einen bestimmten Grenzwert für die Größe der erworbenen Aktien für eine Person festzulegen, die mehr als 30 % erwerben möchte.
  • 11.01.2024
    Das Russische Finanzministerium hat eine Liste der steuerbegünstigten Gebiete vorgeschlagen
    Auf dem Portal für die Projekte von normativen Rechtsakten wurde ein Entwurf von dem Erlass des Finanzministeriums zur Genehmigung einer Sonderliste von Staaten und Gebieten mit einem Vorzugsbesteuerung, die keine Verpflichtung zur Offenlegung und Bereitstellung von Informationen bei der Durchführung von Finanztransaktionen (Offshore-Zonen) vorsehen, veröffentlicht.

    Diese Liste umfasst 40 Länder und Territorien, darunter Monaco, die Vereinigten Arabischen Emirate, Liechtenstein, einzelne Verwaltungseinheiten des Vereinigten Königsreichs Großbritannien und Nordirland und andere. Es wurde festgestellt, dass dieser Erlass ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten und für die Steuerjahre 2024-2026 gelten sollte.

    Früher hatte der russische Präsident bei einem Treffen für Business eine Reihe von Aufträgen im Zusammenhang mit Steuern und Offshore-Aktivitäten erteilt. Insbesondere ging es um die Möglichkeit, einen differenzierten Einkommensteuersatz einzuführen und die Unternehmen in die russische Gerichtsbarkeit zu übertragen.

    Ende September 2023 schloss die VK-Holding seinen Gerichtsbarkeitwechsel von den Britischen Jungferninseln in einen Sonderbezirk auf der Oktjabrskij-Insel in der Region Kaliningrad ab. Und Ende Dezember 2023 schloss Yandex seinen Registrierungsprozess im russischen Offshore ab.
  • 10.01.2024
    Anti-Krisen-Maßnahmen bis 2024 verlängert
    Mit dem Föderalgesetz Nr. 625-FZ vom 25. Dezember 2023 und dem Präsidialerlass Nr. 958 vom 18. Dezember 2023 wurden die Anti-Krisen-Maßnahmen für das Jahr 2024 verlängert. Einige der Maßnahmen betreffen weiterhin gesellschaftsrechtliche Beziehungen.

    Beschlussfassungsverfahren der Verwaltungsorgane von juristischen Personen

    Die Möglichkeit, Hauptversammlungen in Aktiengesellschaften und GmbHs in Form einer Fernabstimmung durchzuführen, wurde bis Ende 2024 verlängert. Zum ersten Mal wurde eine solche Möglichkeit für die Gesellschafter infolge einer Covid-19 Pandemie geschaffen und danach jährlich verlängert.

    Aufsichtsrat in einer Aktiengesellschaft

    Bis zum 1. Juli 2024 behält der Aufsichtsrat einer AG seine Befugnisse bis zur Neuwahl einer neuen Zusammensetzung, wenn seine quantitative Zusammensetzung geringer wird als die gesetzlich vorgesehene, aber mindestens drei Mitglieder beibehalten werden. In einem solchen Fall ist eine Sitzung des Aufsichtsrats rechtswirksam, wenn mindestens die Hälfte der verbleibenden Mitglieder an der Sitzung teilnimmt.

    Die Aufsichtsratsmitglieder einer AG können für einen Zeitraum bis zur dritten Jahreshauptversammlung der Aktionäre ab dem Datum der Wahl gewählt werden (vorher – für den Zeitraum bis zur nächsten Gesellschafterversammlung).

    Bis zum 1. Juli 2024 darf in Unternehmen, gegen die von ausländischen Staaten und internationalen Organisationen restriktive Maßnahmen verhängt wurden, der Aufsichtsrat überhaupt nicht gebildet werden, auch wenn seine Bildung gesetzlich oder satzungsmäßig vorgesehen ist.

    Beschränkung der Rechte der Gesellschafter/Aktionäre

    Bis zum 1. Juli 2024 gelten erhöhte Anforderungen an den Aktienbesitz für den Zugang zu Informationen und Dokumenten einer russischen AG oder das Recht, ein Gericht anzurufen. Bis 2022 hatte der Inhaber von 1% der Aktien des Unternehmens diese Möglichkeit, heute sind es ab 5%.

    Bis Ende 2024 bleibt die Möglichkeit bestehen, die Gesellschaftsrechte unfreundlicher ausländischer Personen auszusetzen, die mindestens 25% der Stimmen im obersten Verwaltungsorgan einer sog. bedeutenden Gesellschaft halten oder eine andere Möglichkeit haben, die durch Anteile am Stammkapital (Aktien) einer solchen Gesellschaft gewährten Stimmrechte auszuüben.

    Das Recht von Unternehmen aus den Sektoren Energie, Elektrizität, Maschinenbau und Handel, die bestimmte Kriterien erfüllen, Entscheidungen ohne Berücksichtigung der Stimmen von u.a. Personen aus sog. „Ländern, die unfreundliche Handlungen begehen“, zu treffen, wenn diese Personen Mitglieder des Verwaltungsorgans sind, wurde bis Ende 2024 verlängert.

    Beschränkung von Transaktionen/Geschäften

    Der Präsidialerlass Nr. 958 verlängert bis Ende 2025 das Verbot von Transaktionen (Geschäften) mit Wertpapieren und Anteilen am Stammkapital russischer juristischer Personen, die sich im Besitz von Personen aus „unfreundlichen“ Ländern befinden.

    Außerdem wurde das Verbot für Gebietsansässige, ohne Genehmigung der Russischen Zentralbank bestimmte Geschäfte zu tätigen, bis Ende 2024 verlängert. Dazu gehören:
    • Zahlung für Anteile und Einlagen ins Vermögen ausländischer juristischer Personen;
    • die Leistung von Beiträgen an einen Gebietsfremden im Rahmen der Erfüllung eines Genossenschaftsvertrag mit Investitionen in Form von Kapitalanlagen.

    Die obige Liste der Maßnahmen ist nicht erschöpfend und betrifft auch andere Bereiche. Unter anderem wurden die Beschränkungen im Zusammenhang mit der Rückführung von Devisenerlösen[1] bis zum 1. Juli 2024 verlängert, Sondermaßnahmen im Finanz- und Brennstoff- und Energiesektor[2] sowie bestehende Beschränkungen im Bereich der Währungsregulierung[3] wurden bis zum 31. Dezember dieses Jahres verlängert.


    [1] Präsidialerlass Nr. 430 vom 5. Juli 2022 „Über die Repatriierung ausländischer Währung und der Währung der Russischen Föderation durch Gebietsansässige, die an ausländischen Wirtschaftstätigkeiten teilnehmen“.

    [2] Präsidialerlass Nr. 520 vom 5. August 2022 „Über die Anwendung wirtschaftlicher Sondermaßnahmen in den Bereichen Finanzen sowie Brennstoffe und Energie im Zusammenhang mit unfreundlichen Handlungen bestimmter ausländischer Staaten und internationaler Organisationen“.

    [3] Präsidialerlass Nr. 126 vom 18. März 2022 „Über zusätzliche vorübergehende Maßnahmen wirtschaftlicher Art zur Sicherung der finanziellen Stabilität der Russischen Föderation im Bereich der Währungsregulierung“.
  • 10.01.2024
    Verbot der Beschlagnahme von Aktiva auf „C“- und „I“- Type Konten wird eingeführt
    Am 3. Januar 2024 traten Änderungen in Kraft, die die Zwangsvollstreckung in Vollstreckungstitel, die Beschlagnahme und andere vorläufige Maßnahmen in Bezug auf Gelder und Wertpapiere auf Konten des „C“-Typs verbieten. Ähnliche Maßnahmen wurden in Bezug auf Aktiva auf Bankkonten des Typs „I“ ergriffen[1].

    „C“-Type Konten wurden eingeführt, um als Reaktion auf das Einfrieren der Devisenreserven russischer natürlicher und juristischer Personen den unkontrollierten Abzug von Geldern „unfreundlicher“ Gebietsfremder zu verhindern. Durch die Verwendung von „C“-Type Konten wird der Abzug von Geldern und Aktiva auf die Liste der kontrollierten Transaktionen beschränkt. Somit haben Gebietsfremde keine Möglichkeit, Gelder aus Russland abzuheben, die wiederum im Lande eingefroren bleiben.

    Konten des Typs „I“ werden von Gebietsfremden in Russland für Investitionen und Reinvestitionen genutzt und ermöglichen derzeit die Entschädigung russischer Anleger für in ausländischen Verwahrungsstellen eingefrorene Aktiva.

    Trotz der Tatsache, dass es bis heute keine positive Praxis der erfolgreichen Beschlagnahme von Aktiva auf diesen Konten gibt, hat der Gesetzgeber jede Möglichkeit der Rücknahme von Vermögenswerten unterbunden, auch durch positive Entscheidungen westlicher Gerichte. Es kann davon ausgegangen werden, dass mit der oben genannten Maßnahme auch ein Mechanismus zur Realisierung der gegenseitigen Entsperrung von Aktiva entwickelt werden soll.


    [1] Das Verbot wird durch den Präsidialerlass Nr. 8 vom 3. Januar 2024 „Über die Änderung des Präsidialerlasses Nr. 95 vom 5. März 2022 „Über das zeitweilige Verfahren der Vollstreckung von Verpflichtungen gegenüber bestimmten ausländischen Gläubigern“ und den Präsidialerlass Nr. 665 vom 9. September 2023 „Über das zeitweilige Verfahren der Vollstreckung von staatlichen Schuldverpflichtungen der Russischen Föderation gegenüber Gebietsansässigen und ausländischen Gläubigern, die in staatlichen Wertpapieren ausgedrückt sind, deren Nennwert in ausländischer Währung angegeben ist, und anderen Verpflichtungen auf ausländische Wertpapiere“ festgelegt.
  • 9.01.2024
    Änderungen in der Regelung der Verwertung von Waren und Verpackungen
    Am 1. Januar 2024 traten eine Reihe von Änderungen ins Föderalgesetz Nr. 89-FZ vom 24.06.1998 „Über Produktions- und Verbrauchsabfälle“ in Kraft. Insbesondere wurden die Begriffe „Verwertung von Abfällen aus der Nutzung von Gütern" und „Umweltabgabe“ sowie das Verfahren zur Berechnung der Umweltabgabe in Bezug auf Verpackungen für die Zeiträume 2024-2026 eingeführt.

    In der Regel sorgen die Hersteller und Importeure von Waren für die Verwertung von Abfällen aus der Nutzung von Waren gemäß den von der russischen Regierung festgelegten Verwertungsstandards. Das gleiche staatliche Organ legt die Liste der Waren und Verpackungen fest, deren Abfälle aus der Nutzung der Verwertung unterliegen.

    Ein Warenhersteller, der von ihm hergestellte Waren verpackt, u.a. durch Erhitzen, Ziehen, Zerteilen der Verpackung, ist nicht verpflichtet, die Verwertung von Abfällen aus der Verwendung dieser Verpackungen sicherzustellen, es sei denn, diese Verpackungen werden von diesem Warenhersteller hergestellt.

    Gleichzeitig müssen die Hersteller und Importeure von Waren bis zum 1. Januar 2027 die Entsorgung von Abfällen aus der Verwendung von Verpackungen sicherstellen:
    1. im Jahr 2024 – gemäß den von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Verwertungsnormen;
    2. im Jahr 2025 – für 55 % der in Russland hergestellte und/oder aus anderen Staaten eingeführte Verpackungsmenge;
    3. im Jahr 2026 – für 75 % der in Russland hergestellte und/oder aus anderen Staaten eingeführte Verpackungsmenge.

    Am 29. Dezember 2023 hat die russische Regierung diese Listen und Vorschriften durch die Verordnung Nr. 2414 genehmigt:
    • Liste der Waren, Verpackungen und Abfälle, deren Verwendung der Wiederverwertung unterliegt, für das Jahr 2024;
    • Liste der Waren, Verpackungen und Abfälle, deren Verwendung der Wiederverwertung unterliegt, für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 1. Januar 2030;
    • Standards für die Verwertung von Abfällen aus der Nutzung von Gütern für die Jahre 2024-2029;
    • Standards für die Verwertung von Verpackungsabfällen für das Jahr 2024.
  • 4.03.2024
    Neue Änderungen am Familiengesetzbuch der Russischen Föderation
    In der Staatsduma wurde ein neuer Gesetzentwurf (Nr. 557616-8 "Zur Änderung von Artikel 35 des Familiengesetzbuches der Russischen Föderation") eingebracht, wonach für den Abschluss eines Geschäfts über den Verkauf eines Kraftfahrzeugs (Auto, Motorrad, Schneemobil, Motorschlitten) die schriftliche Zustimmung des anderen Ehegatten erforderlich ist. Liegt ein solches Dokument nicht vor, hat der nicht zustimmende Ehegatte das Recht, innerhalb eines Jahres, nachdem er vom Geschäft erfahren hat oder hätte erfahren müssen, bei einem Gericht dessen Ungültigkeit zu beantragen.

    Nach dem geltenden Familiengesetzbuch der Russischen Föderation wird davon ausgegangen, dass ein Ehegatte mit Zustimmung des anderen Ehegatten handelt, wenn er ein Geschäft tätigt, das die Verfügung über das gemeinsame Vermögen der Ehegatten beinhaltet. Ein solches Geschäft kann jedoch vom Gericht für ungültig erklärt werden, wenn der andere Ehegatte nachweist, dass er vor dem Geschäft damit nicht einverstanden war. Die Rechtsprechung zeigt, dass es äußerst schwierig sein kann, dies zu beweisen.

    In den Erläuterungen zum Gesetzentwurf heißt es, dass die überwiegende Mehrheit der Transaktionen die Veräußerung von Fahrzeugen betrifft und dass in einigen Fällen der Wert der beweglichen Sachen den Wert der Immobilien (Wohnungen, Häuser, Grundstücke, Anteile daran) übersteigt. Die Zustimmung des zweiten Ehegatten kann also in einfacher schriftlicher Form erteilt werden, eine gemeinsame Beteiligung der Ehegatten an dem Geschäft ist ebenso nicht ausgeschlossen. Wenn beide Ehegatten in der Vereinbarung genannt sind, ist eine gesonderte schriftliche Zustimmung nicht erforderlich.

    Im Falle einer gerichtlichen Anfechtung des Rechtsgeschäfts ist der Ehegatte, der sich nicht daran beteiligt hat, von der Verpflichtung befreit, zu beweisen, dass der andere an dem Rechtsgeschäft Beteiligte von seiner Ablehnung wusste oder hätte wissen müssen, da der Beweis allein in der Tatsache besteht, dass keine schriftliche Zustimmung vorliegt.
  • 28.02.2024
    Die Regierungskommission wird dem russischen Präsidenten Empfehlungen zum Abschluss von Geschäften geben
    Am 26. Februar 2024 wurde der Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 520 vom 5. August 2022 „Über die Anwendung besonderer wirtschaftlicher Maßnahmen im Finanz- und Brennstoff- und Energiesektor im Zusammenhang mit unfreundlichen Handlungen bestimmter ausländischer Staaten und internationaler Organisationen“ geändert.

    Der Erlass Nr. 520 legt ein allgemeines Verbot von Transaktionen (Geschäften) fest, die die Begründung, Änderung, Beendigung oder Belastung von Rechten zum Besitz, zur Nutzung und Veräußerung von Wertpapieren, Anteilen (Einlagen) am Stammkapital russischer Gesellschaften sowie von Rechten und Pflichten aus Vereinbarungen über die gemeinsame Nutzung von Produktionsmitteln, Vereinbarungen über gemeinsame Aktivitäten oder anderen Vereinbarungen, auf deren Grundlage Investitionsprojekte im Russland durchgeführt werden, zur Folge haben. Diese Geschäfte dürfen nur auf der Grundlage eines besonderen Beschlusses des russischen Präsidenten getätigt werden.

    Dieses Verbot gilt für Geschäfte mit Aktien, Anteilen am Stammkapital strategischer Gesellschaften, Unternehmen des Brennstoff- und Energiekomplexes, Kreditorganisationen, Rechten und Pflichten der Teilnehmer an Production Sharing Agreements für das Projekt Sachalin-1 und die Ölförderung auf dem Charyaga-Feld sowie einer Reihe anderer Unternehmen, die sich im Besitz ausländischer Personen aus sog. „unfreundlichen“ Staaten befinden.

    Gemäß den Änderungen wird die Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen die Zweckmäßigkeit der oben genannten Transaktionen prüfen und eine begründete Empfehlung über die (Un)Zweckmäßigkeit solcher Geschäfte ausarbeiten. Wenn die Transaktionen Finanzorganisationen betreffen, ist die vorherige Zustimmung der Zentralbank der Russischen Föderation für die Ausarbeitung einer begründeten Empfehlung erforderlich.

    Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass ein besonderer Beschluss des russischen Präsidenten ohne Berücksichtigung der Empfehlung der Regierungskommission gefasst werden kann.
  • 6.02.2024
    Wie kann man eine Immobilie im Ausland vermieten, ohne gegen die Devisenkontrollvorschriften der Russischen Föderation zu verstoßen?
    Der Föderale Steuerdienst hält es für unzulässig, Gelder aus der Vermietung von Immobilien im Ausland auf Auslandskonten zu erhalten.

    So vermietete beispielsweise ein russischer Ansässige ihm gehörende Geschäftsräume, die sich in Deutschland befanden. Er erhielt von den russischen Steuerbehörden eine Geldstrafe in Höhe von 30 Prozent des erzielten Gewinns.

    Nach Ansicht der Finanzbehörden sollten für Einzelunternehmer in Bezug auf die Devisenkontrolle die gleichen Regeln gelten wie für juristische Personen. Das bedeutet, dass alle Währungstransaktionen über Konten bei russischen Banken abgewickelt werden müssen. Gleichzeitig ist der fehlende offizielle Status eines Einzelunternehmers kein Hindernis für die Anerkennung einer Person als solcher. Für die Steuerbehörde kann die Tatsache, dass die Handlungen eines Bürgers auf systematische Gewinnerzielung abzielen – in diesem Fall der Abschluss eines Mietvertrags – eine ausreichende Argumentation sein.

    Wenn dieser Ansatz von den russischen Gerichten bestätigt wird, müssen Vermieter mit ausländischen Konten mit Geldstrafen in Höhe von 20-40 % ihres Gewinns rechnen. Auch Besitzer ausländischer Aktien und Einlagen können gefährdet sein.
  • 1.02.2024
    Russische Aktiva der Schweizer Bank Credit Suisse AG im Fall gegen zyprisches Unternehmen beschlagnahmt
    Das russische Kassationsgericht hat das Verfahren über die Klage der zypriotischen Gesellschaft A1 Capital Limited gegen die Schweizer Bank Credit Suisse AG auf Beitreibung von Schulden in Höhe von mehr als 22 Millionen US-Dollar und Verzugszinsen eingestellt. Die russischen Tochtergesellschaften der Klägerin, „Credit Suisse Bank (Moskau)“ und „Credit Suisse Securities (Moskau)“, waren als Dritte beteiligt. Zur Sicherung der Befriedigung der Ansprüche der Klägerin pfändete die Credit Suisse AG 99,999995 % der Aktien der „Credit Suisse Bank (Moskau)“ und 99,9999073 % des Anteils am Stammkapital der „Credit Suisse Securities (Moskau)“ (Fall Nr. A40-304601/2023).

    Aus den Akten geht hervor, dass der Kläger im April 2019 Bankkonten in US-Dollar, Euro und russischen Rubeln bei der Credit Suisse AG Bank eröffnete. Im März 2022 stellte die Bank die Ausführung der Aufträge des Klägers für Bankgeschäfte ein, schloss den Zugang zum Bank-Kunden-System und fror alle Gelder auf den Konten ein. Zur Rechtfertigung ihres Vorgehens verwies die Bank darauf, dass der Kläger als sanktionierte Person identifiziert worden sei.

    Im Mai 2022 schickte der Kläger der Bank eine Mitteilung über die einseitige Kündigung der Vereinbarung und beantragte die Überweisung der Gelder auf die bei einer russischen Bank eröffneten Konten des Klägers.

    Obwohl sich die Parteien darauf einigten, dass Schweizer Recht anwendbar ist, gelang es dem Kläger, den Fall vor einem russischen Gericht verhandeln zu lassen. Grundlage dafür war die Tatsache, dass die Endbegünstigten der A1 Capital Limited mit einer 100%-igen Beteiligung die russischen Staatsbürger A.N. Kosogov und M.M. Fridman sind, gegen die von der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und den EU-Ländern antirussische Sanktionen verhängt wurden. Die Argumente der Bank, dass der Kläger versucht, die Interessen einer ausländischen Offshore-Organisation zu schützen und Gelder, die nicht in Russland eingegangen sind, in eine Offshore-Zone abzuziehen, hielt das Gericht aus den folgenden Gründen für unhaltbar.

    Die angenommenen Sanktionsbeschränkungen, die den Transfer von Geldern an A1 Capital Limited verhindern, widersprechen nach Ansicht des Gerichts den in der Verfassung der Russischen Föderation vorgesehenen Grundprinzipien. Die russische Zivilgesetzgebung erlaubt es einem russischen Gericht nicht, ausländische Sanktionsgesetze anzuwenden, die sich gegen die Interessen Russlands richten.

    Da die Beklagte außer der Einhaltung der Schweizer Sanktionen keine weiteren Umstände für die Weigerung angeführt hat, ihrer Verpflichtung zur Auszahlung von Geldern an den Kläger nachzukommen, ist dieser Einwand der Beklagten nicht gerichtsfest und kann nicht in Betracht gezogen werden. Eine „unfreundliche“ Bank kann die Erfüllung eines Vertrages nicht einseitig allein mit der Begründung einstellen, dass ihr Kunde auf der Sanktionsliste steht.

    Damit hat das Gericht die Ansprüche von A1 Capital Limited befriedigt – ab dem 16. Mai 2022 gilt der Vertrag mit der Bank als beendet, und die Bank war ihrerseits gegenüber dem Kläger zur Zahlung der genannten Beträge verpflichtet. Bis heute hat die Bank mehrere Anfechtungsklagen gegen die Handlungen der Gerichtsvollzieher eingereicht (Falle Nr. A40-304601/2023, Nr. A40-305524/2023b, Nr. A40-7087/2024 und Nr. A40-15084/2024).
  • 31.01.2024
    Ab 1. Februar 2024 treten besondere wirtschaftliche Maßnahmen gegenüber gesperrten ausländischen Personen in Kraft
    Am 1. Februar 2024 treten Änderungen[1] ins Föderalgesetz Nr. 281-FZ „Über besondere wirtschaftliche Maßnahmen und Zwangsmaßnahmen“ vom Dezember 30, 2006 über restriktive Maßnahmen in Bezug auf sogenannte gesperrte Personen in Kraft.

    Zu diesen Maßnahmen gehören insbesondere:
    • Verbot (Einschränkung) von Finanztransaktionen der gesperrten Personen;
    • das Einfrieren (Blockieren) von Geldern und Aktiva der gesperrten Personen sowie von Finanztransaktionen im Interesse und zugunsten dieser Personen.

    Mit den Ergänzungen wird auch der Begriff der gesperrten (blockierten) Person eingeführt. Als gesperrte Personen gelten ausländische Staaten, Organisationen und Staatsbürger sowie staatenlose Personen, die durch einen Beschluss des russischen Präsidenten bestimmt werden, sowie juristische Personen, die von ausländischen Organisationen, Staatsbürgern und staatenlosen Personen gemäß den in diesem Gesetz festgelegten Kriterien kontrolliert werden.

    Die Änderungen sehen eine geschlossene Liste von Transaktionen vor, die für gesperrte Personen zulässig sind. Dazu gehören: die Entgegennahme von Gehältern und Ausgaben in Höhe von bis zu RUB 10.000 (Gegenwert in ausländischer Währung) pro Kalendermonat für jedes Familienmitglied, das über kein eigenes Einkommen verfügt, die Bezahlung medizinischer Leistungen in der Russischen Föderation für sich und enge Familienmitglieder in Höhe von bis zu RUB 10.000 (Gegenwert in ausländischer Währung) pro Kalendermonat für jedes Familienmitglied usw. Es gibt keine Beschränkungen für den Erhalt und die Verwendung von Renten, Stipendien, Zulagen und Sozialleistungen, die vom Staat gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation garantiert werden. Es ist auch erlaubt, Steuern und Gebühren gemäß der russischen Gesetzgebung zu zahlen. Zusätzliche Beschränkungen können durch sektorale Gesetze festgelegt werden.

    Die Verpflichtung zur Durchführung besonderer wirtschaftlicher Maßnahmen in Bezug auf gesperrte Personen wird Banken, Versicherungsorganisationen, Mikrofinanzorganisationen, Leasinggesellschaften, Pfandleihhäusern, Zahlungsakzeptanzstellen, Postdienstleistungsorganisationen und anderen Organisationen aus der durch Ergänzungen zum Gesetz erstellten Liste auferlegt. Das Gesetz erlegt ihnen auch die Verpflichtung auf, den höheren Aufsichtsbehörden[2] Bericht zu erstatten:
    • an die Zentralbank Russlands – für beaufsichtigte Organisationen des Finanzsektors;
    • an die Föderale Assay Kammer – für Organisationen, die sich mit dem Umlauf von Edelmetallen, Edelsteinen, Schmuck und deren Schrott beschäftigen;
    • an den Föderalen Dienst für die Aufsicht im Bereich der Kommunikation, Informationstechnologien und Massenkommunikation – für unabhängige Organisationen und Telekommunikationsbetreiber;
    • an den Föderalen Steuerdienst – für Veranstalter von Glücksspielen und Lotteriebetreiber in Bezug auf Tätigkeiten, die die Zahlung, Übertragung oder Bereitstellung von Gewinnen im Rahmen eines Vertrags über die Teilnahme an einer Lotterie beinhalten.

    Die Nichteinhaltung der besonderen wirtschaftlichen Maßnahmen in Bezug auf gesperrte Personen wird mit Strafen bis hin zum Entzug der Lizenz, dem Verbot des Betriebs und der Einstellung der Tätigkeit geahndet – die entsprechenden Änderungen wurden in den einschlägigen Profilgesetzen vorgenommen.


    [1] Föderales Gesetz Nr. 422-FZ vom 04.08.2023.
    [2] Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 22.01.2024 Nr. 41.
  • 30.01.2024
    Wirtschaftlich bedeutende Organisationen dürfen Informationen über ihre Aktivitäten nicht offenlegen
    Der russische Präsident hat einen Erlass unterzeichnet, der es wirtschaftlich bedeutenden Organisationen erlaubt, einige Informationen nicht offen zu legen, deren Offenlegung in einer Reihe von Vorschriften vorgeschrieben ist, wie z.B. in den Gesetzen über Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Banken, konsolidierte Abschlüsse usw. Auch Personen, die direkt Beteiligungen an solchen Gesellschaften erworben haben, sowie gerichtlich gegründete Gesellschaften, denen die Leitung einer wirtschaftlich bedeutenden Organisation anstelle ausländischer Holdinggesellschaften übertragen wurde, sind von der Verpflichtung zur Offenlegung von Informationen ausgenommen.

    Obwohl die Veröffentlichung einer Reihe von Informationen über wirtschaftlich bedeutende Organisationen nun nicht mehr verpflichtend ist, müssen diese Informationen dennoch auf Anfrage der föderalen Exekutivbehörden zur Verfügung gestellt werden.

    Wirtschaftlich bedeutende Organisationen wurden in die russische Gesetzgebung im Sommer 2023 aufgenommen und die russische Regierung erhielt das Recht, eine Liste solcher Unternehmen zu erstellen (obwohl eine solche Liste noch nicht veröffentlicht wurde). Ein Unternehmen kann als wirtschaftlich bedeutend anerkannt werden, wenn es Schwellenwerte bei den Einnahmen, den Vermögenswerten, den gezahlten Steuern oder der Zahl der Beschäftigten erreicht. Eine Reihe anderer juristischer Personen, wie Unternehmen, die Technologien und Software für öffentlich wichtige Dienste und Dienstleistungen implementieren, systemrelevante Kreditorganisationen und ihre Mutterstrukturen, stadtbildende Unternehmen und kritische Informationsinfrastrukturen, können ebenfalls diesen Status erhalten. Ende 2023 wurde diese Liste um Wertpapiermarktteilnehmer erweitert – Verwaltungsgesellschaften, die Vermögenswerte von mindestens 300.000 Kunden im Wert von mehr als RUB 400 Mrd. verwalten, und Organisationen, deren Dienstleistungen von mehr als 2 Millionen Menschen genutzt werden.

    Russische Begünstigte der wirtschaftlich bedeutenden Organisationen, die diese über ausländische Holdingstrukturen besitzen, haben das Recht, ihre Aktien und Anteile in einem gerichtlichen Verfahren direkt zu erwerben sowie Dividenden direkt zu erhalten.


    Quelle: Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation vom Januar 27, 2024 Nr. 73 „Über das zeitweilige Verfahren zur Offenlegung und Bereitstellung von Informationen durch Wirtschaftsunternehmen, die wirtschaftlich bedeutsame Organisationen sind, und bestimmte verbundene Personen“
  • 29.01.2024
    Lockerungen der Regeln für die Erteilung von Genehmigungen durch die Regierungskommission
    Am 23. Januar 2024 traten Änderungen[1] der Regeln für die Erteilung von Genehmigungen durch die Regierungskommission für Transaktionen (Operationen) (im Folgenden „Genehmigungsregeln der Regierungskommission“) in Kraft.

    Die von der Regierung der Russischen Föderation genehmigten Regeln für die Erteilung von Genehmigungen durch die Regierungskommission wurden in Absatz 5(1) um eine Liste zusätzlicher Dokumente ergänzt, die dem Antrag auf Erteilung einer Genehmigung beizufügen sind, nämlich:
    • ein Bericht über eine unabhängige Bewertung des Marktwerts von veräußerten Wertpapieren russischer juristischer Personen und (oder) von Anteilen am Stammkapital russischer juristischer Personen, der von einem Gutachter aus der von der Regierungskommission empfohlenen Liste erstellt wurde;
    • die wichtigsten Leistungsindikatoren (KPI) und ihre Zielwerte (falls vorhanden) für Käufer (Erwerber).

    Diese Ergänzungen sind jedoch nicht neu, da die Vorschrift über die Vorlage eines solchen Bewertungsberichts und der wichtigsten Leistungsindikatoren bereits zuvor in den Protokollen der Regierungskommission festgelegt und in der Praxis angewandt wurde.

    Neu ist jedoch, dass dieser Absatz 5(1) nicht gilt für:
    • gruppeninterne Transaktionen, d.h. Transaktionen zwischen Personen, die gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation über den Wettbewerbsschutz zu einer Personengruppe gehören;
    • Transaktionen zwischen Personen, die mit sog. „unfreundlichen“ Staaten verbunden sind.

    Die Regeln für die Erteilung von Genehmigungen durch die Regierungskommission wurden auch durch Bestimmungen über die Überwachung der Erreichung der wichtigsten Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators – KPIs) durch die zuständigen Aufsichtsbehörden ergänzt, über die die Antragsteller die Genehmigungen beantragen.


    [1] Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 22.01.2024 Nr. 40 „Über die Änderung der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 6. März 2022 Nr. 295”.
  • 18.01.2024
    Beschränkung der Beteiligung ausländischer Unternehmen an der Marktforschung
    Die Staatsduma hat in erster Lesung einen Gesetzentwurf[1] verabschiedet, der den Anteil von Ausländern an die Gesellschaften, die den Verbrauchermarkt analysieren, begrenzt. Die Änderungen dienen der Regulierung der Arbeit von Forschungsunternehmen, die Verbrauchermärkte analysieren.

    Unter Daten über die Struktur des Warenmarktes versteht man Informationen über das Niveau von Angebot und Nachfrage auf dem Warenmarkt in der Russischen Föderation und über die Bedingungen des Umlaufs bestimmter Waren auf dem betreffenden Warenmarkt, einschließlich Informationen über die Kosten von Waren, die Produktion, den Import (Export) und den Verkauf von Waren, allgemeine Daten über Verbraucher, Hersteller und Importeure von Waren, die Bedingungen des Verkaufs von Waren und die Grundsätze der Bestimmung ihres Preises, andere Informationen, die für die Förderung bestimmter Waren auf dem Markt notwendig sind.

    Die Forschung über die Struktur des Verbrauchermarktes umfasst jedoch keine Forschung:
    • die im Interesse staatlicher und lokaler Regierungsstellen und der ihnen unterstehenden Organisationen durchgeführt werden;
    • die mit Hilfe von Informationen aus staatlichen Informationssystemen durchgeführt werden;
    • die im eigenen Interesse der Organisationen durchgeführt werden;
    • wissenschaftlicher, pädagogischer oder journalistischer Art;
    • die für die breite Öffentlichkeit bestimmt sind, ohne dass für den Zugang zu den Ergebnissen Gebühren erhoben werden.

    Forschungsunternehmen dürfen die Umsetzung von Beschlüssen "unfreundlicher" Staaten über die Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen die Russische Föderation nicht zulassen und dürfen keine wissentlich unzuverlässigen Daten veröffentlichen.

    Dem Gesetzentwurf zufolge können die Gesellschafter, die im letzten Kalenderjahr einen Umsatz von mindestens RUB 30 Mio. erwirtschaftet haben und deren Stammkapital zu mindestens 80 % im Besitz von Russen und russischen juristischen Personen ist, Forschungsarbeiten auf dem russischen Rohstoffmarkt durchführen. In Fällen, in denen der Anteil am Stammkapital des Unternehmens mehr als 20 % beträgt und von einer ausländischen Einrichtung gehalten wird, bedürfen die Eigentumsverhältnisse, die Verwaltung und die Kontrolle dieser Organisation der Genehmigung durch die Regierungskommission.

    Das Forschungsunternehmen muss das russische Recht einhalten, einschließlich der Verarbeitung und Speicherung der gesammelten Daten in der Russischen Föderation. Darüber hinaus muss ein von der FAS zu führendes Register eingerichtet werden. Geplant ist auch die Einführung eines speziellen Registers unter der Aufsicht des Föderalen Antimonopoldienstes, in das Forschungsunternehmen ihre Anträge auf Aufnahme von Informationen über sich selbst einreichen müssen.

    Eine solche Maßnahme wird verhindern, dass ausländische Regierungen an Informationen gelangen, die später gegen die Russische Föderation verwendet werden könnten.


    [1] Gesetzentwurf Nr. 412669-8 über die Einführung von Änderungen zu Kapitel 4 des Föderalen Gesetzes "Über die Grundsätze der staatlichen Regulierung der Handelstätigkeit in der Russischen Föderation"(bezüglich der Erforschung der Struktur des Verbrauchermarktes).
  • 17.01.2024
    Positive Änderungen für Exporteure im Jahr 2024
    Im neuen Jahr wurden Änderungen des russischen Steuergesetzbuches eingeführt, die ab dem 1. Januar 2024 die Sammlung von Unterlagen vereinfachen, neue Regeln für die Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage einführen und in einigen Fällen die Zollstempel abschaffen.

    Was sich geändert hat:

    Sammlung eines Pakets von Exportdokumenten
    Wie es war: Sammlung eines Pakets von Papierunterlagen.
    Wie es sein wird: Einreichung vom elektronischen Register:
    • Zollanmeldungen für die Ausfuhr von Waren aus der Eurasischen Wirtschaftsunion;
    • Ausfuhrvertrag mit einer ausländischen Gesellschaft oder einer ausländischen Niederlassung einer russischen Gesellschaft;
    • Kommisionsvertrag und damit verbundene Verträge über die Lieferung von Waren, wenn die Ausfuhr über einen Vermittler erfolgt.

    Steuerbemessungsgrundlage für unbestätigte Ausfuhren
    Wie es war: Ermittlung rückwirkend auf das Datum der Entladung der Waren.
    Wie es sein wird: Ermittlung am letzten Tag des Quartals, in dem die 180 Tage ab der Ausfuhr der Waren ablaufen.

    Vermerk des Zolls in Aufträgen für die Entladung von Waren
    Wie es war: Der Föderale Zolldienst stempelte die Aufträge für die Entladung der Waren mit dem Vermerk „Verladung genehmigt“ ab. Der Exporteur schickte dann innerhalb von 180 Tagen die Unterlagen an die föderale Steuerbehörde bei:
    • Grenzüberschreitenden Beförderung von Waren mit See- und Flussschiffen und Schiffen der gemischten Schifffahrt.
    • Umladung und Lagerung von Waren in Häfen, wenn die Waren auf dem See- oder Flussweg über die Grenze befördert werden und die Begleitpapiere einen Abgangs- und/oder Bestimmungsort außerhalb Russlands ausweisen.
    • Beförderung von Exportgütern im Binnenschiffsverkehr bis zum Ort der Entladung oder Umladung.
    • Beförderung von Waren aus Russland mit Seeschiffen bis zum Entlade- oder Umladeort für die weitere Ausfuhr.
    • Eisbrechen von Seeschiffen mit Exportgütern.

    Wie es sein wird: Der Föderale Steuerdienst prüft die Angaben des Steuerpflichtigen mit den Informationen des Föderalen Zolldienstes. Wenn die Angaben nicht übereinstimmen, wird die Mehrwertsteuer zum Nullsatz nicht bestätigt. Die Unterlagen müssen dem Föderalen Steuerdienst innerhalb von 180 Tagen nach Erteilung des Entladungsauftrags übermittelt werden.

    Warenanmeldung als eigenständiges Dokument
    Wie es war: Es wurde der Begriff „Zollanmeldung” verwendet, der nicht nur die Warenpapiere, sondern auch die Versandanmeldung und die Zollwertanmeldung umfasst.
    Wie es sein wird: Die Bezeichnung entspricht dem Inhalt des Dokuments - „Warenanmeldung”.
  • 11.01.2024
    Die Änderungen des Verfahrens zur Durchführung von Transaktionen mit großen Aktienpaketen von öffentlichen AG
    Die Regierungskommission genehmigte den Gesetzentwurf des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung zur Änderung des Verfahrens für Transaktionen mit großen Aktienpaketen öffentlicher Gesellschaften. Die neuen Änderungen zielen darauf ab, die Rechte von Minoritätsgesellschafter öffentlicher Aktiengesellschaften bei Übernahmen zu schützen. Die Änderungen betreffen die Bundesgesetze „Über die Aktiengesellschaften“ und „Über der Wertpapiermarkt“. Im Dokument wurde festgelegt, dass diese Änderungen für „die Verstärkung das Vertrauens der Investoren in den russischen Finanzmarkt“ angewendet sind. Außerdem könnte die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs die Interessen aller Geschäftspartner und insbesondere der Minoritätsgesellschafter ausgleichen und ein höheres Maß an Schutz ihrer Interessen gewährleisten.

    Laut des Gesetzentwurfs wurde es vorgeschlagen, vom Begriff „affiliierte Personen“, die die Kontrolle über die Aktiengesellschaft ausüben, zum Begriff „Person und verbundene Personen“ überzugehen. Das heißt, es müssen sowohl direkte als auch indirekte Kontrolle über das Unternehmen berücksichtigt werden. Laut des Gesetzentwurfs wird es unter dem Begriff „Person und verbundene Personen“ folgende Personen gemeint:
    • Ehegatten, Eltern, Kinder, Geschwister, Adoptiveltern und adoptierte Kinder;
    • von ihm kontrollierte Personen und diejenigen, die ihn kontrollieren;
    • die mit ihm einen langfristigen Verwaltungsvertrag von Vermögen/einen einfachen Personengesellschaftsvertrag/Auftragsvertrag oder eine Aktionärsvereinbarung oder eine andere schriftliche Vereinbarung abgeschlossen haben, die sich auf den Erwerb über Kontrolle über die betreffende öffentliche Gesellschaft bezieht.

    Dies wird dazu beigetragen, den Kreis der Personen zu bestimmen, die die Wirtschaftsbeziehungen zusammenführen.

    Für Minoritätsgesellschafter wird ein neuer Mechanismus zum Schutz ihrer Interessen eingeführt. Wenn nun eine Person allein oder gemeinsam mit ihren verbundenen Personen beabsichtigt, 30, 50 oder 75 % der Aktien einer öffentlichen Gesellschaft zu erwerben, ist sie verpflichtet, ein an die Aktionäre gerichtetes öffentliches Angebot zum Aktienverkauf anzureichen. Dabei werden jetzt nicht nur stimmberechtigte Aktien, sondern auch nicht stimmberechtigte Vorzugsaktien und Emissionswertpapiere, die in die Aktien umwandeln, vorgesehen. Die Minoritätsaktionäre, die das öffentliche Angebot nicht erhalten haben, können die Forderungen gegenüber den Erwerbern aufstellen. Verbundene Parteien haften gesamtschuldnerisch gegenüber Minderheitsaktionären, die Forderungen können sowohl an alle diese Personen als auch an jeden Einzelnen gerichtet werden. Aber unter bestimmten Bedingungen ist das öffentliche Angebot nicht erforderlich.

    Der Gesetzentwurf führt außerdem eine Regelung ein, die ein direktes Verbot der Berücksichtigung von Aktien vorsieht, die bei den verbundenen Personen zum Zwecke der Zwangsrückkauf erworben wurden.

    Der Hauptzweck dieses Gesetzentwurfs besteht darin, die Rechte von Aktionären mit einer geringen Anzahl von Aktien zu schützen und einen bestimmten Grenzwert für die Größe der erworbenen Aktien für eine Person festzulegen, die mehr als 30 % erwerben möchte.
  • 11.01.2024
    Das Russische Finanzministerium hat eine Liste der steuerbegünstigten Gebiete vorgeschlagen
    Auf dem Portal für die Projekte von normativen Rechtsakten wurde ein Entwurf von dem Erlass des Finanzministeriums zur Genehmigung einer Sonderliste von Staaten und Gebieten mit einem Vorzugsbesteuerung, die keine Verpflichtung zur Offenlegung und Bereitstellung von Informationen bei der Durchführung von Finanztransaktionen (Offshore-Zonen) vorsehen, veröffentlicht.

    Diese Liste umfasst 40 Länder und Territorien, darunter Monaco, die Vereinigten Arabischen Emirate, Liechtenstein, einzelne Verwaltungseinheiten des Vereinigten Königsreichs Großbritannien und Nordirland und andere. Es wurde festgestellt, dass dieser Erlass ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten und für die Steuerjahre 2024-2026 gelten sollte.

    Früher hatte der russische Präsident bei einem Treffen für Business eine Reihe von Aufträgen im Zusammenhang mit Steuern und Offshore-Aktivitäten erteilt. Insbesondere ging es um die Möglichkeit, einen differenzierten Einkommensteuersatz einzuführen und die Unternehmen in die russische Gerichtsbarkeit zu übertragen.

    Ende September 2023 schloss die VK-Holding seinen Gerichtsbarkeitwechsel von den Britischen Jungferninseln in einen Sonderbezirk auf der Oktjabrskij-Insel in der Region Kaliningrad ab. Und Ende Dezember 2023 schloss Yandex seinen Registrierungsprozess im russischen Offshore ab.
  • 10.01.2024
    Anti-Krisen-Maßnahmen bis 2024 verlängert
    Mit dem Föderalgesetz Nr. 625-FZ vom 25. Dezember 2023 und dem Präsidialerlass Nr. 958 vom 18. Dezember 2023 wurden die Anti-Krisen-Maßnahmen für das Jahr 2024 verlängert. Einige der Maßnahmen betreffen weiterhin gesellschaftsrechtliche Beziehungen.

    Beschlussfassungsverfahren der Verwaltungsorgane von juristischen Personen

    Die Möglichkeit, Hauptversammlungen in Aktiengesellschaften und GmbHs in Form einer Fernabstimmung durchzuführen, wurde bis Ende 2024 verlängert. Zum ersten Mal wurde eine solche Möglichkeit für die Gesellschafter infolge einer Covid-19 Pandemie geschaffen und danach jährlich verlängert.

    Aufsichtsrat in einer Aktiengesellschaft

    Bis zum 1. Juli 2024 behält der Aufsichtsrat einer AG seine Befugnisse bis zur Neuwahl einer neuen Zusammensetzung, wenn seine quantitative Zusammensetzung geringer wird als die gesetzlich vorgesehene, aber mindestens drei Mitglieder beibehalten werden. In einem solchen Fall ist eine Sitzung des Aufsichtsrats rechtswirksam, wenn mindestens die Hälfte der verbleibenden Mitglieder an der Sitzung teilnimmt.

    Die Aufsichtsratsmitglieder einer AG können für einen Zeitraum bis zur dritten Jahreshauptversammlung der Aktionäre ab dem Datum der Wahl gewählt werden (vorher – für den Zeitraum bis zur nächsten Gesellschafterversammlung).

    Bis zum 1. Juli 2024 darf in Unternehmen, gegen die von ausländischen Staaten und internationalen Organisationen restriktive Maßnahmen verhängt wurden, der Aufsichtsrat überhaupt nicht gebildet werden, auch wenn seine Bildung gesetzlich oder satzungsmäßig vorgesehen ist.

    Beschränkung der Rechte der Gesellschafter/Aktionäre

    Bis zum 1. Juli 2024 gelten erhöhte Anforderungen an den Aktienbesitz für den Zugang zu Informationen und Dokumenten einer russischen AG oder das Recht, ein Gericht anzurufen. Bis 2022 hatte der Inhaber von 1% der Aktien des Unternehmens diese Möglichkeit, heute sind es ab 5%.

    Bis Ende 2024 bleibt die Möglichkeit bestehen, die Gesellschaftsrechte unfreundlicher ausländischer Personen auszusetzen, die mindestens 25% der Stimmen im obersten Verwaltungsorgan einer sog. bedeutenden Gesellschaft halten oder eine andere Möglichkeit haben, die durch Anteile am Stammkapital (Aktien) einer solchen Gesellschaft gewährten Stimmrechte auszuüben.

    Das Recht von Unternehmen aus den Sektoren Energie, Elektrizität, Maschinenbau und Handel, die bestimmte Kriterien erfüllen, Entscheidungen ohne Berücksichtigung der Stimmen von u.a. Personen aus sog. „Ländern, die unfreundliche Handlungen begehen“, zu treffen, wenn diese Personen Mitglieder des Verwaltungsorgans sind, wurde bis Ende 2024 verlängert.

    Beschränkung von Transaktionen/Geschäften

    Der Präsidialerlass Nr. 958 verlängert bis Ende 2025 das Verbot von Transaktionen (Geschäften) mit Wertpapieren und Anteilen am Stammkapital russischer juristischer Personen, die sich im Besitz von Personen aus „unfreundlichen“ Ländern befinden.

    Außerdem wurde das Verbot für Gebietsansässige, ohne Genehmigung der Russischen Zentralbank bestimmte Geschäfte zu tätigen, bis Ende 2024 verlängert. Dazu gehören:
    • Zahlung für Anteile und Einlagen ins Vermögen ausländischer juristischer Personen;
    • die Leistung von Beiträgen an einen Gebietsfremden im Rahmen der Erfüllung eines Genossenschaftsvertrag mit Investitionen in Form von Kapitalanlagen.

    Die obige Liste der Maßnahmen ist nicht erschöpfend und betrifft auch andere Bereiche. Unter anderem wurden die Beschränkungen im Zusammenhang mit der Rückführung von Devisenerlösen[1] bis zum 1. Juli 2024 verlängert, Sondermaßnahmen im Finanz- und Brennstoff- und Energiesektor[2] sowie bestehende Beschränkungen im Bereich der Währungsregulierung[3] wurden bis zum 31. Dezember dieses Jahres verlängert.


    [1] Präsidialerlass Nr. 430 vom 5. Juli 2022 „Über die Repatriierung ausländischer Währung und der Währung der Russischen Föderation durch Gebietsansässige, die an ausländischen Wirtschaftstätigkeiten teilnehmen“.

    [2] Präsidialerlass Nr. 520 vom 5. August 2022 „Über die Anwendung wirtschaftlicher Sondermaßnahmen in den Bereichen Finanzen sowie Brennstoffe und Energie im Zusammenhang mit unfreundlichen Handlungen bestimmter ausländischer Staaten und internationaler Organisationen“.

    [3] Präsidialerlass Nr. 126 vom 18. März 2022 „Über zusätzliche vorübergehende Maßnahmen wirtschaftlicher Art zur Sicherung der finanziellen Stabilität der Russischen Föderation im Bereich der Währungsregulierung“.
  • 10.01.2024
    Verbot der Beschlagnahme von Aktiva auf „C“- und „I“- Type Konten wird eingeführt
    Am 3. Januar 2024 traten Änderungen in Kraft, die die Zwangsvollstreckung in Vollstreckungstitel, die Beschlagnahme und andere vorläufige Maßnahmen in Bezug auf Gelder und Wertpapiere auf Konten des „C“-Typs verbieten. Ähnliche Maßnahmen wurden in Bezug auf Aktiva auf Bankkonten des Typs „I“ ergriffen[1].

    „C“-Type Konten wurden eingeführt, um als Reaktion auf das Einfrieren der Devisenreserven russischer natürlicher und juristischer Personen den unkontrollierten Abzug von Geldern „unfreundlicher“ Gebietsfremder zu verhindern. Durch die Verwendung von „C“-Type Konten wird der Abzug von Geldern und Aktiva auf die Liste der kontrollierten Transaktionen beschränkt. Somit haben Gebietsfremde keine Möglichkeit, Gelder aus Russland abzuheben, die wiederum im Lande eingefroren bleiben.

    Konten des Typs „I“ werden von Gebietsfremden in Russland für Investitionen und Reinvestitionen genutzt und ermöglichen derzeit die Entschädigung russischer Anleger für in ausländischen Verwahrungsstellen eingefrorene Aktiva.

    Trotz der Tatsache, dass es bis heute keine positive Praxis der erfolgreichen Beschlagnahme von Aktiva auf diesen Konten gibt, hat der Gesetzgeber jede Möglichkeit der Rücknahme von Vermögenswerten unterbunden, auch durch positive Entscheidungen westlicher Gerichte. Es kann davon ausgegangen werden, dass mit der oben genannten Maßnahme auch ein Mechanismus zur Realisierung der gegenseitigen Entsperrung von Aktiva entwickelt werden soll.


    [1] Das Verbot wird durch den Präsidialerlass Nr. 8 vom 3. Januar 2024 „Über die Änderung des Präsidialerlasses Nr. 95 vom 5. März 2022 „Über das zeitweilige Verfahren der Vollstreckung von Verpflichtungen gegenüber bestimmten ausländischen Gläubigern“ und den Präsidialerlass Nr. 665 vom 9. September 2023 „Über das zeitweilige Verfahren der Vollstreckung von staatlichen Schuldverpflichtungen der Russischen Föderation gegenüber Gebietsansässigen und ausländischen Gläubigern, die in staatlichen Wertpapieren ausgedrückt sind, deren Nennwert in ausländischer Währung angegeben ist, und anderen Verpflichtungen auf ausländische Wertpapiere“ festgelegt.
  • 9.01.2024
    Änderungen in der Regelung der Verwertung von Waren und Verpackungen
    Am 1. Januar 2024 traten eine Reihe von Änderungen ins Föderalgesetz Nr. 89-FZ vom 24.06.1998 „Über Produktions- und Verbrauchsabfälle“ in Kraft. Insbesondere wurden die Begriffe „Verwertung von Abfällen aus der Nutzung von Gütern" und „Umweltabgabe“ sowie das Verfahren zur Berechnung der Umweltabgabe in Bezug auf Verpackungen für die Zeiträume 2024-2026 eingeführt.

    In der Regel sorgen die Hersteller und Importeure von Waren für die Verwertung von Abfällen aus der Nutzung von Waren gemäß den von der russischen Regierung festgelegten Verwertungsstandards. Das gleiche staatliche Organ legt die Liste der Waren und Verpackungen fest, deren Abfälle aus der Nutzung der Verwertung unterliegen.

    Ein Warenhersteller, der von ihm hergestellte Waren verpackt, u.a. durch Erhitzen, Ziehen, Zerteilen der Verpackung, ist nicht verpflichtet, die Verwertung von Abfällen aus der Verwendung dieser Verpackungen sicherzustellen, es sei denn, diese Verpackungen werden von diesem Warenhersteller hergestellt.

    Gleichzeitig müssen die Hersteller und Importeure von Waren bis zum 1. Januar 2027 die Entsorgung von Abfällen aus der Verwendung von Verpackungen sicherstellen:
    1. im Jahr 2024 – gemäß den von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Verwertungsnormen;
    2. im Jahr 2025 – für 55 % der in Russland hergestellte und/oder aus anderen Staaten eingeführte Verpackungsmenge;
    3. im Jahr 2026 – für 75 % der in Russland hergestellte und/oder aus anderen Staaten eingeführte Verpackungsmenge.

    Am 29. Dezember 2023 hat die russische Regierung diese Listen und Vorschriften durch die Verordnung Nr. 2414 genehmigt:
    • Liste der Waren, Verpackungen und Abfälle, deren Verwendung der Wiederverwertung unterliegt, für das Jahr 2024;
    • Liste der Waren, Verpackungen und Abfälle, deren Verwendung der Wiederverwertung unterliegt, für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 1. Januar 2030;
    • Standards für die Verwertung von Abfällen aus der Nutzung von Gütern für die Jahre 2024-2029;
    • Standards für die Verwertung von Verpackungsabfällen für das Jahr 2024.
  • 26.12.2023
    Ergebnisse des Treffens mit der Geschäftsführung im November 2023
    Nach einem Treffen mit Geschäftsvertretern am 15. November unterzeichnete der russische Präsident eine Liste von Anweisungen an die Regierung zur Prüfung und Ausarbeitung notwendiger Gesetzesänderungen.

    Die wichtigsten Aufgaben auf dieser Liste sind:

    Steuer- und Gesellschaftsgesetzgebung
    • Differenzierter Gewinnsteuersatz abhängig von der Investitionstätigkeit der Gesellschaft, wobei die bestehenden Vergünstigungen und Vorzugsregelungen berücksichtigt werden;
    • Abschaffung vorübergehender steuerlicher Maßnahmen wie Exportzölle;
    • Ausweitung des Rechts auf staatliche Unterstützung für Projekte, an denen ausländische juristische Personen beteiligt sind (gilt für Offshore-Rechtspersonen), für die Dauer solcher Projekte;
    • Eingeschränkte Offenlegung von Informationen über Unternehmen, die auf der Grundlage ausländischer Beteiligungen gegründet wurden - Informationen über Begünstigte und indirekte Eigentümer von Aktien werden verheimlicht;
    • Erlaubnis für Gebietsnichtansässigen - indirekte Gesellschafter an wirtschaftlich bedeutenden Organisationen und Unternehmen, die auf der Grundlage ausländischer Beteiligungen gegründet wurden, direktes Eigentum an ihren Anteilen zu erwerben, auch wenn dies gegen bestimmte Gesellschaftsverfahren verstößt. Dieses Recht wurde bereits russischen Geschäftsleuten zugestanden, die über ausländische Gesellschaften Aktiva in Russland besitzen. Nun können sie ihre Aktionärsrechte gerichtlich zurückfordern und eine Zwischengesellschaft in einem „unfreundlichen“ Land de jure von der Verwaltung des Unternehmens ausschließen;
    • Mechanismus für die Gründung internationaler Fonds zum Zweck der Übertragung von Aktiva in die russische Gerichtsbarkeit im Wege der Redomizilierung.

    Strafgesetzgebung
    • Das Verfahren zur Festsetzung der Höhe der Kaution, die als vorbeugende Maßnahme in Strafsachen eingesetzt wird. Die Höhe der Kaution richtet sich nach der Höhe des durch die Straftat verursachten Schadens;
    • Ermächtigung von Unternehmern, die unter Hausarrest stehen, die Befugnis zur Leitung des Unternehmens unbeaufsichtigt durch das Regierungs-Webportal „Gosuslugi“ zu übertragen.
  • 21.12.2023
    Zwangsweise Veräußerung von Aktiva ausländischer Investoren
    Der russische Präsident hat zwei Erlasse über die Gründung russischer Gesellschaften mit beschränkter Haftung unterzeichnet, um die Anteile „unfreundlicher“ Ausländer an den Joint Ventures von Gazprom – „Severneftegazprom“ (Erschließung des Juschno-Russkoje-Feldes), „Achimgaz“ und „Achim Development“ (Abschnitte des Feldes Urengojskoje) – auf diese zu übertragen.

    Es wird davon ausgegangen, dass eine russische Aktiengesellschaft „SOGAZ“ anstelle der deutschen „Wintershall Dea“ und der österreichischen „OMV“ Miteigentümer der „Severneftegazprom“ während die Anteile an „Achimgaz“ und „Achim Development“ an OOO „Gayovije Tekhnologii“ verkauft werden.

    Künftigen Gesellschaftern wird angeboten, Anteile an den Unternehmen zum Marktpreis zu erwerben, und das Geld wird dann den C-Konten der ehemaligen Aktionäre gutgeschrieben. Alle Gesellschaftsverträge und Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern werden beendet, die verbleibenden Rechte und Pflichten der Unternehmen gehen jedoch auf die neuen Gesellschaften über. Innerhalb eines Monats müssen die neuen Gesellschafter die Satzungen erstellen, und alle Mitarbeiter werden in die neu gegründeten Unternehmen übernommen. Die Höhe des Stammkapitals wird sich nicht ändern, und die Generaldirektoren der Gesellschaften bleiben dieselben (vorbehaltlich ihrer Zustimmung).

    Es ist zu erinnern dass „Wintershall Dea“ zu Beginn des Jahres angekündigt hatte, sich aus dem russischen Markt zurückzuziehen, und auch die „OMV“ plante, ihre Beteiligung am Öl- und Gasfeld Juschno-Russkoje zu überdenken.

    Ein Sprecher des russischen Präsidenten behauptet, dass „es keine Beschlagnahme [von Aktiva von Ausländern] gab und gibt“, es gehe nur um den Verkauf oder die Übertragung von Vermögenswerten von Investoren, die Russland verlassen.


    Quellen:
    Präsidialerlass Nr. 965 vom 19. Dezember 2023 „Über wirtschaftliche Sondermaßnahmen im Brennstoff- und Energiesektor im Zusammenhang mit unfreundlichen Handlungen bestimmter ausländischer Staaten und internationaler Organisationen“;
    Präsidialerlass Nr. 966 vom 19. Dezember 2023 „Über zusätzliche wirtschaftliche Sondermaßnahmen im Brennstoff- und Energiesektor im Zusammenhang mit unfreundlichen Handlungen bestimmter ausländischer Staaten und internationaler Organisationen“.
  • 13.12.2023
    Verschärfung der Haltung der Regierung gegenüber Russen, die im Ausland arbeiten
    Am 8. Dezember 2023 wurde der Standpunkt des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz zur Möglichkeit des Abschlusses von Arbeitsverträgen mit russischen Staatsbürgern, die das Staatsgebiet verlassen haben, veröffentlicht.

    Nach Ansicht des Ministeriums ist es nicht zulässig, mit einem Bürger einen Arbeitsvertrag über Fernarbeit zur Ausübung einer Arbeitstätigkeit außerhalb der Russischen Föderation abzuschließen, und die Zusammenarbeit mit Personen zum Zwecke der Fernarbeit im Ausland für russische Organisationen kann im Rahmen von zivilrechtlichen Beziehungen erfolgen. In der Antwort wird auch auf das Schreiben Nr. 14-2/OOG-5755 vom 9. September 2022 verwiesen, in dem es u.a. heißt, dass die Registrierung von Beziehungen zu Personen mit Wohnsitz im Ausland (auch bei doppelter Staatsbürgerschaft) im Rahmen von Arbeitsverträgen gegen das Gesetz verstößt und ernsthafte Risiken für den russischen Arbeitsmarkt birgt.

    Bei der Stellungnahme des russischen Arbeitsministeriums handelt es sich weder um eine Klarstellung noch um einen normativen Rechtsakt, was im Text direkt erwähnt wird. Obwohl das Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation keine Verbote und Einschränkungen für die Fernarbeit aus dem Ausland enthält, besteht die Tendenz, die Rechte der Arbeitnehmer durch die Auslegung des Gesetzes zu beschränken. Die oben genannte Stellungnahme des Arbeitsministeriums ist zwar nicht rechtskräftig, kann aber in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten als Argument verwendet werden.

    Die Position des Gesetzgebers wird auch durch die Initiative des Justizministeriums in Bezug auf die Tätigkeit ausländischer Rechtsanwälte bestätigt. Auf der offiziellen Website des Ministeriums wird berichtet, dass die Regierungskommission für Gesetzgebungstätigkeit am 11. Dezember 2023 Änderungen zum Föderalgesetz „Über die Anwaltschaftstätigkeit und die Anwaltschaft in der Russischen Föderation“ verabschiedet hat, das von der Staatsduma am 12. April 2023 in erster Lesung angenommen wurde.

    Die Änderungen sehen die Einführung eines weiteren Grundes für die Beendigung des Status eines Rechtsanwalts durch den Rat der Anwaltskammer vor, insbesondere die Ausreise eines Rechtsanwalts für einen ständigen Aufenthalt oder für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr außerhalb der Russischen Föderation. Diese Einführung betrifft nicht Anwälte, die zur medizinischen Behandlung, Ausbildung oder zur Begleitung von Familienangehörigen ausgereist sind, die von staatlichen Behörden oder russischen Organisationen zur Erfüllung von Arbeits- oder anderen Aufgaben außerhalb Russlands oder aus anderen triftigen Gründen entsandt wurden. Wenn die oben genannten Tatsachen festgestellt werden, werden Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwälte, die Russland verlassen haben, nach den allgemeinen Regeln der Berufsethik für Rechtsanwälte geprüft.
  • 13.12.2023
    Die Bank Russlands hat einen Beschluss über das Verfahren und die Fristen des „Austausches“ gesperrter ausländischer Wertpapiere russischer Investoren verabschiedet
    Am 11. Dezember 2023 veröffentlichte die russische Zentralbank auf ihrer offiziellen Website den Beschluss des Direktoriums der Bank von Russland vom 8. Dezember 2023 über die Festlegung des Verfahrens und der Bedingungen des Zusammenwirkens zwischen professionellen Wertpapiermarktteilnehmern und ihren Kunden sowie mit Handelsorganisatoren zum Zwecke von Geschäften (Operationen) mit ausländischen Wertpapieren und von Geschäften (Operationen), die zu deren Durchführung erforderlich sind („Beschluss“) gemäß dem Präsidialerlass Nr. 844 vom 8. November 2023.

    Der Beschluss legt fest, wie die Verwahrstellen den Einlegern Informationen übermitteln, und bestimmt die Übermittlung der folgenden Informationen:
    • über ausländische Wertpapiere, sowie das Datum und die Bedingungen der Transaktionen (Geschäfte);
    • über den Versteigerungsorganisator sowie Angaben zum Depotkonto des Eigentümers des Versteigerungsorganisators, auf dem die von Nichtansässigen erworbenen ausländischen Wertpapiere gutgeschrieben werden;
    • über die Möglichkeit für bestimmte Kategorien von Gebietsansässigen, ausländische Wertpapiere mit einem Gesamtwert von nicht mehr als RUB 100.000 zu veräußern;
    • über das Verfahren zur Übermittlung eines Auftrags an einen Makler;
    • über den Beginn und das Ende der Frist für die Annahme von Angeboten von Verkäufern durch die Versteigerungsorganisator.

    Der Beschluss legt auch ein ähnliches Verfahren für Verwahrstellen zur Unterrichtung nichtansässiger Erwerber fest.

    Darüber hinaus legt der Beschluss das Verfahren für die Annahme von Aufträgen durch Makler und die Bedingungen für ihre Weiterleitung an den Versteigerungsorganisator sowie die Bedingungen für die Eintragung von Aufträgen durch Verwahrer auf dem Depotkonto und den Inhalt dieser Aufträge fest, insbesondere die Angabe der Aufhebung von Beschränkungen für den Auftrag usw.

    Der Beschluss gilt ab dem Datum seiner Veröffentlichung, d.h. ab dem 11. Dezember 2023.

    Um der Präsidialerlass Nr. 844 in Kraft zu setzen, muss die Regierungskommission noch die Versteigerungsbedingungen sowie die Abschlussbedingungen der Geschäfte (Operationen) festlegen.
  • 12.12.2023
    Neue Antwort auf westliche Sanktionen
    Am 6. Dezember 2023 verabschiedete die russische Staatsduma in dritter Lesung den Gesetzentwurf Nr. 471073-8, mit dem Artikel 4.2 des Föderalen Gesetzes Nr. 127-FZ „Über Maßnahmen zur Beeinflussung (Bekämpfung) unfreundlicher Handlungen der Vereinigten Staaten von Amerika und anderer ausländischer Staaten“ geändert und die Liste der besonderen wirtschaftlichen Maßnahmen erweitert wird, die der russische Präsident als Reaktion auf die westlichen Sanktionen zur Gewährleistung der wirtschaftlichen Souveränität und Sicherheit des Landes erlassen kann.

    Zuvor sah das Gesetz ein spezielles Verfahren für Transaktionen und Geschäfte mit Personen aus sog. „unfreundlichen“ ausländischen Staaten, für Devisengeschäfte sowie für die Auszahlung von Gewinnen an ausländische Gesellschafter vor.

    Nun wurde das Gesetz durch neue Maßnahmen ergänzt. Der Präsident der Russischen Föderation ist berechtigt, die vorläufige Verwaltung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, Anteilen, Aktien und Eigentumsrechten von Personen aus „unfreundlichen“ Staaten einzuführen, das Verfahren der Zwangsvollstreckung von Geldern und Wertpapieren auf Sonderkonten zu bestimmen, die Besonderheiten der Gründung, Reorganisation, Liquidation und des Rechtsstatus russischer juristischer Personen festzulegen, einschließlich der Offenlegung von Informationen über ihre Tätigkeit sowie über Geschäfte, einschließlich ihrer notariellen Beurkundung und Buchführung. Der russische Präsident bestimmt die Besonderheiten der Rechtsstellung von Emittenten und professionellen Teilnehmern des Wertpapiermarktes sowie die Besonderheiten der Verbuchung von Informationen über Wertpapiere. Ein besonderes Verfahren kann nicht nur für die Ausschüttung von Gewinnen (Dividenden), sondern auch für die Auszahlung des tatsächlichen Wertes eines Anteils am Stammkapital einer russischen juristischen Person an ausländische Gesellschafter festgelegt werden.

    Das Gesetz gilt für Rechtsbeziehungen, die ab dem 24. Februar 2022 entstehen.

    Es ist zu erinnern, dass einige Maßnahmen bereits in Kraft sind. Insbesondere wurde mit dem Präsidialerlass vom 25. April 2023 N 302 in der Fassung vom 22. November 2023 die vorübergehende Verwaltung von Anteilen und Aktien einiger russischer Unternehmen eingeführt, die sich im Besitz ausländischer Eigentümer aus „unfreundlichen“ Staaten befinden.
  • 11.12.2023
    Genehmigung der Regierungskommission für Transaktionen mit geistigem Eigentum
    Das Ministerium für Industrie und Handel der Russischen Föderation hat eine Änderung der Präsidialerlass Nr. 81 vom 1. März 2022 vorgeschlagen, mit der die Liste der Geschäfte mit „unfreundlichen“ Ausländern erweitert wird, die eine Genehmigung der Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation erfordern.

    Das Minpromtorg hält es für notwendig, ein Genehmigungsverfahren für Transaktionen einzuführen, bei denen es um die Veräußerung oder Verpfändung von ausschließlichen Rechten an einem Ergebnis einer geistigen Tätigkeit oder einem Individualisierungsmittel geht. Nach Angaben des Ministeriums wird diese Maßnahme „das Risiko unlauterer Praktiken bei der Rechtsdurchsetzung minimieren, ... und auch dazu beitragen, dem föderalen Haushalt zusätzliche Mittel zuzuführen", da der Begünstigte der Transaktion einen angemessenen Beitrag zahlen muss.

    Momentan muss die Genehmigung der Regierungskommission eingeholt werden, wenn es um die Geschäfte mit Anteilen an russischen Gesellschaften sowie um die meisten Transaktionen mit Wertpapieren und Immobilien (mit einer Reihe von Ausnahmen) geht, wenn eine Transaktionspartei eine Person aus einem „unfreundlichen“ Land ist. Bisher wurde der freiwillige Beitrag zum Haushalt nur für Transaktionen mit Anteilen an russischen GmbHs festgelegt und beträgt 15 % des Marktwerts der Aktiva. Gleichzeitig wird die Bewertung der Anteile von einem unabhängigen Gutachter vorgenommen, und der Gutachterbericht unterliegt der Überprüfung durch eine Selbstregulierungsorganisation (sowohl der Gutachter als auch die SRO müssen aus den vom Finanzministerium empfohlenen Listen stammen).

    Bisher galten für das geistige Eigentum nur die Einschränkungen, die im Präsidialerlass Nr. 322 vom 27. Mai 2022 festgelegt sind. In diesem Dokument wird das Verfahren für die Erfüllung von Verpflichtungen durch Gebietsansässige im Zusammenhang mit der Nutzung von Ergebnissen geistiger Tätigkeit und (oder) Individualisierungsmitteln festgelegt, deren Rechtsinhaber eine „unfreundliche“ Person ist. Wenn ein solcher Rechteinhaber die antirussischen Sanktionen öffentlich unterstützt, die Nutzung seines geistigen Eigentums in Russland aufgrund der Verhängung von Sanktionen untersagt oder die Produktion (Lieferung) von Waren, die Erbringung von Dienstleistungen und (oder) die Durchführung von Arbeiten in Russland nach dem Beginn einer besonderen Militäroperation eingestellt, ausgesetzt oder erheblich eingeschränkt hat, leistet der Gebietsansässige Zahlungen im Rahmen von Lizenz- und Unterlizenzverträgen und anderen Verträgen über die Nutzung von geistigem Eigentum sowie Strafen daraus auf ein spezielles Typ-„O“ Rubelkonto, das bei einer russischen Bank auf den Namen eines „unfreundlichen“ Rechteinhabers eröffnet wurde. Die Überweisung von Geldern auf ein solches Konto wird als ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen durch den Schuldner anerkannt, während für die Überweisung von Geldmitteln auf ein anderes, auch ausländisches, Konto des Rechtsinhabers dieser bei der Regierungskommission eine entsprechende Genehmigung beantragen muss. In einigen Fällen ist dieses Verfahren nicht anwendbar, z.B. wenn die Zahlungen aufgrund von Verträgen über die Nutzung von geistigem Eigentum:
    • 100 Tausend Rubel (oder den Gegenwert dieses Betrages in ausländischer Währung) nicht übersteigen und von einer russischen gebietsansässigen natürlichen Person geleistet werden, die geistiges Eigentum für persönliche (nicht mit der unternehmerischen Tätigkeit verbundene) Zwecke nutzt;
    • an einen Rechteinhaber aus einem „unfreundlichen“ Staat erfolgen, der seinen vertraglichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
  • 8.12.2023
    Auf die zypriotische Struktur der Verwaltungsgesellschaft des Flughafens Pulkovo wurden besondere wirtschaftliche Maßnahmen angewandt
    Am 30. November 2023 unterzeichnete der Präsident der Russischen Föderation den Erlass Nr. 909 über die vorübergehende Übertragung der Verwaltungsgesellschaft des Flughafens Pulkovo von der zypriotischen Struktur auf die neu gegründete VVSS Holding GmbH, die anstelle der zypriotischen Struktur 100 % der Anteile an dieser Verwaltungsgesellschaft halten wird. Am selben Tag wurde der Erlass veröffentlicht und trat in Kraft.

    Wie aus dem Erlass hervorgeht, wurden die Maßnahmen im Zusammenhang mit einer „Bedrohung der nationalen Interessen und der wirtschaftlichen Sicherheit der Russischen Föderation ergriffen, die sich aus der Verletzung von Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung Vozduschnije Vorota Severnoj Stolitsi (kurz „VVSS“ genannt, was „Air Gateway der nördlichen Hauptstadt“ bedeutet), der Verwaltungsgesellschaft des Flughafens Pulkovo, durch bestimmte ausländische juristische Personen ergibt.

    Die russische Regierung wird die OOO „VVSS Holding“ gründen, aber sie wird nicht ihr Gesellschafter) sein. Das Stammkapital der neuen Gesellschaft wird sich auf 169 Milliarden Rubel belaufen, und 14 Unternehmen, darunter auch ausländische Gesellschaften, werden direkte Anteilseigner (allerdings vorübergehend ohne das Recht, über die den Anteilen an der neuen Gesellschaft zuzurechnenden Stimmen zu verfügen), um die Eigentumsrechte dieser Unternehmen zu wahren, die indirekt Anteile am Stammkapital der Verwaltungsgesellschaft des Flughafens Pulkovo besitzen. Die russische Regierung wird das Leitungsorgan der neuen Gesellschaft einsetzen und ihre Satzung genehmigen. Es sei darauf hingewiesen, dass ab dem Zeitpunkt der Gründung der OOO „VVSS“ die Verpflichtungen aus Darlehensverträgen, die von den ausländischen Eigentümern der zyprischen Struktur und ihren verbundenen Unternehmen zum Zwecke der Finanzierung der zyprischen Struktur eingegangen wurden, erlöschen.
  • 6.12.2023
    Dispansairebetreuung für die berufstätigen Bürger ab 2024
    Wie der Vizepremierminister Tatyana Golikova mitgeteilt hatte, wird die Dispansairebetreuung für die berufstätigen Bürger in Russland ab 2024 eingeführt. Die Dispansairebetreuung kann man sich im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung am Arbeitsplatz sowie durch den Abschluss eines Vertrages mit einer externen medizinischen Organisation vornehmen. Falls der Dispansairebetreuung bei einer externen medizinischen Organisation, müssen die Arbeitgeber einen solchen Vertrag abschließen.

    Derzeit ist die kostenlose Dispansairebetreuung in Russland einmal alle drei Jahre für Bürger im Alter von 18 bis 39 Jahren und einmal im Jahr für Bürger über 40 Jahre möglich. Es ist geplant, die Dispansairebetreuung berufstätiger Bürger mit einem gesonderten Tarif im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung einzuführen.
  • 5.12.2023
    Verschärfung der Strafen im Bereich der Verarbeitung personenbezogener Daten
    Der Gesetzgeber verschärft weiterhin die Strafen für die Weitergabe personenbezogener Daten (PD), was für PD-Betreiber ein wichtiger Anreiz sein dürfte, in die Informationssicherheit zu investieren. Neben dem von der Staatsduma am 30. November 2023 in zweiter Lesung angenommenen Gesetzentwurf Nr. 353266-8, der die Strafen für die illegale Verarbeitung und Weitergabe biometrischer personenbezogener Daten verschärft, wird die Duma den Gesetzentwurf Nr. 502104-8 „Über die Änderung des Ordnungswidrigkeitengesetzes der Russischen Föderation“ sowie den Gesetzentwurf Nr. 502113-8 „Über die Änderung des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation“ behandeln, der eine erhebliche Verschärfung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten im Zusammenhang mit dem illegalen Handel mit personenbezogenen Daten vorsieht. Beide Gesetzesentwürfe wurden am 4. Dezember 2023 registriert und an die Staatsduma weitergeleitet und zielen darauf ab, die Zahl der PD-Lecks in der Russischen Föderation erheblich zu verringern.

    Wird der erste Gesetzentwurf angenommen, so wird die Verarbeitung personenbezogener Daten in Fällen, die nicht gesetzlich vorgesehen sind, oder die Verarbeitung personenbezogener Daten, die nicht mit dem Zweck ihrer Erhebung vereinbar ist, eine Verwaltungsstrafe verhängt:
    • für Bürger – von 10 bis 15 Tausend Rubel (derzeit: von 2 bis 6 Tausend Rubel),
    • für Beamte – von 50 bis 100 Tausend Rubel (derzeit: von 10 bis 20 Tausend Rubel),
    • für juristische Personen – von 150 bis 300 Tausend Rubel (derzeit: von 60 bis 100 Tausend Rubel).

    Die wiederholte Begehung der genannten Ordnungswidrigkeit wird mit einer Geldbuße geahndet:
    • für Bürger – von 15 bis 30 Tausend Rubel (derzeit: von 4 bis 12 Tausend Rubel),
    • für Beamte – von 100 bis 200 Tausend Rubel (derzeit: von 20 bis 50 Tausend Rubel),
    • für juristische Personen – von 300 bis 500 Tausend Rubel (derzeit: von 100 Tausend bis 300 Tausend Rubel).

    Das Ordnungswidrigkeitengesetz wurde auch um die Haftung für die Nichterfüllung oder nicht rechtzeitige Erfüllung der Verpflichtung eines Betreibers, Roskomnadzor über die Absicht der Verarbeitung personenbezogener Daten zu informieren, oder für den Fall, dass die unrechtmäßige Weitergabe personenbezogener Daten festgestellt wird, sowie um die folgenden Strafen für die Weitergabe von Bürgerdaten in Abhängigkeit von der Zahl der Opfer ergänzt.

    Also für die Handlungen, die zum Bekanntwerden von personenbezogenen Daten führen:
    • von 1.000 bis 10.000 Personen und (oder) von 1.000 bis 100.000 eindeutigen Bezeichnungen von Informationen über Personen (Identifikatoren), die zur Identifizierung dieser Personen erforderlich sind, die Geldstrafe für Bürger beträgt von 100 bis 200 Tausend Rubel, für Beamte – von 800 Tausend bis 1 Million Rubel; für juristische Personen – von 3 bis 5 Millionen Rubel.
    • von 10.000 bis 100.000 Personen und (oder) von 100.000 bis 1 Million Identifikatoren: Die Geldstrafe für Bürger beträgt 200 bis 300 Tausend Rubel; für Beamte – von 1 bis 1,5 Millionen Rubel; für juristische Personen – von 5 bis 10 Millionen Rubel.
    • mehr als 100.000 Subjekte und (oder) mehr als 1 Million Identifikatoren: Die Geldstrafe für Bürger beträgt 300 bis 400 Tausend Rubel; für Beamte – 1,5 bis 2 Millionen Rubel; für juristische Personen – 10 bis 15 Millionen Rubel.

    Die Verfasser des zweiten Gesetzentwurfs schlagen vor, das Strafgesetzbuch um Artikel 272.1 „Illegale Nutzung und (oder) Übertragung, Sammlung und (oder) Speicherung von Computerinformationen, die personenbezogene Daten enthalten, sowie Schaffung und (oder) Sicherstellung des Betriebs von Informationsressourcen, die für ihre illegale Speicherung und (oder) Verbreitung bestimmt sind“ zu ergänzen. Die Mindeststrafe für einen solchen Verstoß ist eine Geldstrafe von 300 Tausend Rubel (für biometrische personenbezogene Daten – bis zu 700 Tausend Rubel), die Höchststrafe eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren mit einer Geldstrafe von bis zu 3 Millionen Rubel oder in Höhe des Lohns oder anderer Einkünfte der verurteilten Person für einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren mit dem Entzug des Rechts, bestimmte Positionen zu bekleiden oder bestimmte Tätigkeiten auszuüben, für bis zu 5 Jahre.

    Die Schaffung von Informationsressourcen (eine Website im Internet, ein Informationssystem, ein Programm), die wissentlich für die illegale Speicherung, Übertragung (Verteilung, Bereitstellung, Zugang) von Computerinformationen mit personenbezogenen Daten bestimmt sind, wird gesondert aufgeführt. Die Sanktion sieht sowohl die Mindeststrafe in Form einer Geldstrafe von bis zu 700 Tausend Rubel, als auch die Höchststrafe vor – eine Arreststrafe von bis zu 5 Jahren mit einer Geldstrafe von bis zu 700 Tausend Rubel oder anderen Einkünften des Verurteilten für einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren sowie den Entzug des Rechts, bestimmte Positionen zu bekleiden oder bestimmte Tätigkeiten auszuüben, für bis zu 2 Jahre.
  • 4.12.2023
    Steuerliche Konsequenzen für die Platzierung von nicht gekennzeichneter Werbung
    Das Finanzministerium der Russischen Föderation arbeitet derzeit aktiv an Änderungen des Steuergesetzbuches, die das Recht der Unternehmen auf Anerkennung von Ausgaben für Werbung im Internet zum Zwecke der Gewinnsteuerermäßigung einschränken werden, wenn diese Werbung nicht gekennzeichnet ist und keine Informationen darüber an Roskomnadsor übermittelt werden.

    Der Kern der Änderungen ist folgender: Wenn ein Unternehmen solche Ausgaben anerkennt, wird die Steuerbehörde sie als unangemessen einstufen und zusätzliche Einkommenssteuer, Geldstrafen und Bußgelder verhängen.

    Beispiel: Ein Unternehmen, das das allgemeine Besteuerungssystem anwendet, das die Zahlung einer Einkommenssteuer in Höhe von 20% vorsieht, hat Werbungskosten in Höhe von RUB 1 Mio. nicht ausgewiesen. In diesem Fall erhebt die Steuerbehörde eine zusätzliche Gewinnsteuer in Höhe von TRUB 200 und eine Geldstrafe in Höhe von TRUB 500 für die fehlende Kennzeichnung.

    Das Gesetz über die Kennzeichnung von Online-Werbung ist am 1. September 2022 in Kraft getreten. Ab dem 1. September 2023 wurden die Geldstrafen für die fehlende Kennzeichnung wirksam: für natürliche Personen – bis zu TRUB 30, für Beamte – bis zu TRUB 100, für juristische Personen – bis zu TRUB 500.

    Außerdem sind seit März 2022 die von Werbetreibenden stark nachgefragten sozialen Netzwerke Instagram und Facebook in Russland gesperrt. Nach Einführung der Sperrung begannen russische Unternehmen damit, Links zu ihren Profilen in diesen Medien von ihren offiziellen Websites zu entfernen, ohne jedoch ihre Werbepräsenz und -tätigkeit vollständig einzustellen.

    Gleichzeitig gibt das Gesetz über die Kennzeichnung von Werbung, das im September 2022 in Kraft getreten ist, keine eindeutige Antwort auf die Frage, ob Werbung auf verbotenen Ressourcen gekennzeichnet werden muss. Die Meinungen der Behörden, die die Umsetzung des Gesetzes überwachen, sind geteilt. Ende August 2023 stellte der Föderale Antimonopoldienst (FAS) klar, dass verbotene Sozialnetzwerke außerhalb des gesetzlichen Rahmens liegen, und die Werbung in ihnen den Vorschriften des russischen Rechts nicht unterliegt. Doch bereits im November 2023 verlangte Roskomnadsor, dass Werbung in gesperrten sozialen Medien gekennzeichnet werden muss und dass solche Kampagnen im einheitlichen Internet-Werberegister registriert werden müssen.

    Es wird erwartet, dass die neuen Anforderungen ein zusätzlicher Hebel für die Einhaltung der Werbegesetze sowie ein Anreiz für Unternehmen sein werden, Werbung auf inländischen Werbeplattformen zu schalten.

    Vertreter der Wirtschaft haben das Finanzministerium gebeten, die Steueränderungen bis 2025 zu verschieben. Es gibt jedoch Berichte, dass die Änderungen der Staatsduma vorgelegt und bereits Ende 2023 verabschiedet werden könnten, so dass sie 2024 in Kraft treten würden.
  • 28.09.2023
    Änderung der Position der Bank von Russland zur Aufrechnung mit „unfreundlichen“ Nicht-Ansässigen
    Mit Schreiben Nr. 08-12-4/8271 vom 31. August 2023 änderte die Bank von Russland ihre Position zur Zulässigkeit der Aufrechnung von Gegenforderungen zwischen russischen Ansässigen und ausländischen Gläubigern aus „unfreundlichen“ Staaten gemäß dem Präsidialerlass Nr. 95 vom 5. März 2022 für einen Betrag von mehr als RUB 10 Mio. oder dem Gegenwert dieses Betrags in ausländischer Währung pro Kalendermonat.

    In dieser geänderten Position hält es die Bank von Russland für unzulässig, das durch diesen Erlass Nr. 95 festgelegte Verfahren durch Aufrechnung zu umgehen, und zwar unter Berücksichtigung der Zwecke, zu denen der Erlass Nr. 95 erlassen wurde, und der Rechtsfolgen, die für die Erfüllung von Verpflichtungen und die Aufrechnung von Gegenforderungen gleich sind und die in der Beendigung solcher Verpflichtungen zum Ausdruck kommen. Dementsprechend bedarf die Beendigung von Verpflichtungen in einer von der Erfüllung von Verpflichtungen abweichenden Weise der Genehmigung durch die Zentralbank oder das Finanzministerium der Russischen Föderation in Abstimmung mit der Bank von Russland.

    Der Präsidialerlass Nr. 95 vom 5. März 2022 schränkt die Erfüllung bestimmter Verpflichtungen von russischen Ansässigen gegenüber „unfreundlichen“ Nicht-Ansässigen in Höhe von mehr als RUB 10 Mio. pro Kalendermonat ein, indem er eine Sonderregelung für Zahlungen auf das Konto „C“-Typs oder eine zulässige Regelung mit Genehmigung der Unterkommission der Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen beim Finanzministerium Russlands in Abstimmung mit der Zentralbank oder mit Genehmigung der Bank von Russland einführt. Die Beschränkung umfasst die Rückzahlung von Darlehen und Krediten, die Zahlung von Dividenden von Aktiengesellschaften und die Gewinnausschüttung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (in Verbindung mit dem Präsidialerlass Nr. 254 vom 4. Mai 2022) sowie die Erfüllung sonstiger Verpflichtungen aus Finanzinstrumenten.

    Zuvor ließ die Bank von Russland die Aufrechnung von Gegenforderungen für Verpflichtungen gemäß dem Präsidialerlass Nr. 95 vom 5. März 2022 als Methode zur Beendigung von Verpflichtungen ohne Genehmigung zu. Dieser Standpunkt wurde in Absatz 1.9. der offiziellen Erläuterungen der Bank von Russland vom 18. März 2022 Nr. 2-OR dargelegt.
  • 26.09.2023
    Vorübergehende Einführung von „schwebenden“ Zöllen
    Für den Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis Ende 2024 führt Russland an den Dollarkurs gebundene Zölle auf die Ausfuhr einer Reihe von Waren außerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion ein.

    Offiziell wird die Einführung damit begründet, den heimischen Markt vor „ungerechtfertigten Preissteigerungen“ zu schützen, indem das Angebot an Waren innerhalb der Russischen Föderation erhöht wird. Gleichzeitig wird diese Maßnahme, wie die kürzlich eingeführte „Steuer auf Gewinnüberschüsse“, es ermöglichen, den defizitären russischen Haushalt auf Kosten der Exporteure aufzufüllen.

    Die Zölle werden auf eine breite Palette von Waren erhoben, von Düngemitteln, Metallen und Edelsteinen bis hin zu Alkohol und Lebensmitteln. Von den Zöllen ausgenommen sind Produkte mit einem hohen Anteil an importierten Komponenten am Selbstkostenpreis, insbesondere Erdöl und Erdölprodukte, Gas, Getreide und Holz. Eine Reihe von Maschinen, Ausrüstungsgegenständen, Waffen und Munition (Zolltarifnummer 84-96) sind ebenfalls von den Zöllen befreit.

    Die Höhe der Zölle ändert sich monatlich in Abhängigkeit vom Wechselkurs des US-Dollars gegenüber dem russischen Rubel und wird auf der Website des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation veröffentlicht. So werden bei einem Dollarkurs unter 80 Rubel keine Zölle erhoben, während sie bei einem Anstieg des Wechselkurses steigen: der Mindestbetrag der Zölle beträgt 4 % des Zollwerts der Waren (wenn der Dollarwert zwischen 80 und 85 Rubel liegt) und der Höchstbetrag – 7 % (wenn der Dollarkurs 95 Rubel übersteigt). Höhere Zölle sind für Exporteure von Düngemitteln vorgesehen.

    Die Maßnahme wirkt sich offenbar auch auf Waren aus, die im Rahmen bereits geschlossener Verträge ausgeführt werden. Wenn die Waren also bereits in ein Zollverfahren überführt wurden und nach dem 1. Oktober 2023 in Länder außerhalb der EAWU exportiert werden sollen, müssen für sie neue Zollanmeldungen erstellt werden (ausgenommen sind Waren, die bereits für den Bahn- und Seetransport zugelassen sind).

    Russischen Exporteuren wird daher empfohlen, die Nomenklatur der ausgeführten Waren auf Änderungen bei den Ausfuhrzöllen hin zu analysieren und die Risiken einer verlängerten Zeit für die Freigabe der Waren aufgrund von Zollkontrollen zu berücksichtigen. Dazu ist es nicht zu vergessen, dass die russischen Zollbehörden das Recht haben, innerhalb von drei Jahren nach der Freigabe solcher Waren für den Export Kontrollen durchzuführen.


    Quelle: Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 21. September 2023 Nr. 1538 „Über die Sätze der Ausfuhrzölle auf Waren, die aus der Russischen Föderation außerhalb des Zollgebiets der Eurasischen Wirtschaftsunion ausgeführt werden, und über Änderungen der Sätze der Ausfuhrzölle auf Waren, die aus der Russischen Föderation außerhalb des Zollgebiets der Eurasischen Wirtschaftsunion ausgeführt werden“.
  • 25.09.2023
    Ausweitung der Einkommenssteuervergünstigung für den Erlass ausländischer Darlehen
    Mit dem Föderalen Gesetz Nr. 389-FZ vom 31. Juli 2023 wurde eine Reihe von Änderungen am russischen Steuergesetzbuch vorgenommen.

    Infolgedessen wurde die lang erwartete Vergünstigung für den Erlass ausländischer Schulden verlängert. Die Geltungsdauer der Einkommensteuerbefreiung im Falle eines Schuldenerlasses durch einen ausländischen Gläubiger wurde bis Ende 2023 verlängert[1].

    Nach dem ursprünglichen Wortlaut des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation hatte der Steuerpflichtige im Jahr 2022 das Recht, Einkünfte aus dem Erlass von Verpflichtungen aus einem Darlehensvertrag (Kreditvertrag), dessen Darlehensgeber (Gläubiger) zum 1. März 2022 eine ausländische Organisation (ein ausländischer Bürger) war, steuerlich nicht zu berücksichtigen.

    Verträge über den Verkauf von Aktien und Anteilen an russischen Organisationen wurden in die Liste der Verpflichtungen aufgenommen, für die die Gewinnbefreiung unter bestimmten Bedingungen gilt: der Vertrag wurde nach dem 1. März 2022 geschlossen; der Verkäufer ist eine ausländische Person; die Entscheidung über den Schuldenerlass wurde vor dem 31. Dezember 2023 getroffen.


    [1] Unterpunkt 21.5, Punkt 1, Artikel 251, Unterpunkt 2.1, Punkt 1, Artikel 268 des russischen Steuergesetzbuches
  • 21.09.2023
    Vorschläge zur Verbesserung der russischen Institution der Sammelklagen
    Russischen Medienberichten zufolge wurde in Russland eine Initiative zur Verbesserung der Einführung von Gruppenklagen ins Leben gerufen. Dieser Rechtsmechanismus ermöglicht es, Ansprüche im Namen einer Gruppe von Personen geltend zu machen, und diese Möglichkeit ist nun sowohl im Arbitragegerichtsverfahrensrecht (seit 2009) als auch im Zivilverfahrensrecht (seit 2019) der Russischen Föderation vorgesehen.

    Aufgrund der hohen Prozesskosten ist das Institut der Sammelklagen (class/collective actions) vor allem in den USA verbreitet. Trotz der Einführung dieses Rechtskonstrukts in das russische Recht haben sich Sammelklagen in der Russischen Föderation nicht zu einem Massenphänomen entwickelt. Die Hauptgründe dafür sind das Fehlen einer ausgereiften normativen Regelung, die Schwierigkeiten bei der Suche nach Vertretern und bei der Bildung einer Gruppe von Klägern: nach der russischen Arbitragegerichtsverfahrensordnung darf ihre Zahl nicht weniger als fünf betragen (Teil 5 Art. 225.10 russischer Arbitragegerichtsverfahrensordnung), in Zivilverfahren mindestens 20 Personen (Teil 5 Art. 244.20 russischer Zivilprozessordnung), und der Streitgegenstand müssen ihre „gemeinsame oder gleichartige Rechte und berechtigte Interessen“ (Punkt 2 Teil 1 Art. 225.10 russischer Arbitragegerichtsverfahrensordnung, Punkt 2 Teil 1, Art. 244.20 russischer Zivilprozessordnung) sein.

    Trotzdem stieg die Zahl der Sammelklagen in Russland im Jahr 2022 an, vor allem aufgrund massiver Datenlecks (mehrere solcher Klagen wurden gegen den Food-Lieferdienst Yandex.Eda und den Kurierdienst SDEK eingereicht) und der Verhängung von Sanktionsbeschränkungen (Klagen gegen Apple, Meta, Netflix und die russische juristische Person dieser Streaming-Plattform). Bislang gibt es jedoch keine Präzedenzfälle für die Erfüllung solcher Forderungen.

    In diesem Zusammenhang hat sich der russische Parlamentarier mit einem Vorschlag zur Verbesserung des Instituts der Gruppenklagen an den Justizminister gewandt. So schlug er vor, die Bedingungen für den Abschluss einer Vereinbarung über die Gerichtskosten zu erleichtern und das Verfahren für den Abschluss gerichtlicher Einigung zu regeln sowie das Verfahren für die vorgerichtliche Beilegung dieser Kategorie von Streitigkeiten zu vereinfachen und den Mechanismus für die Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen zu verbessern, die im Rahmen von Sammelklagen getroffen wurden. Darüber hinaus hat der Senator ein Schreiben an den Leiter von Rospotrebnadzor, einer Organisation zum Schutz der Verbraucherrechte, gerichtet, in dem er um eine Stellungnahme zur Zweckmäßigkeit einer Regelung für das Institut der Gruppenklagen und um konkrete Vorschläge zur Verbesserung des Rechtsrahmens gebeten hat.

    In der russischen Datenbank für Entwürfe von Rechtsakten unter regulation.gov.ru sind jedoch noch keine entsprechenden Entwürfe aufgetaucht.
  • 19.09.2023
    Erhöhung des Leitzinses
    Am 15. September 2023 erhöhte die Bank von Russland den Leitzins um 100 Basispunkte von 12 % auf 13 %.

    Dabei handelt es sich um die dritte Erhöhung in den letzten sechs Monaten. Im Juli dieses Jahres erhöhte die Zentralbank den Zinssatz von 7,5 % auf 8,5 %. Im August, offenbar vor dem Hintergrund einer starken Abschwächung des Rubels, hob die Regulierungsbehörde den Zinssatz auf einmal um 350 Basispunkte an – von 8,5 auf 12 %.

    Diese Maßnahme zielt nach Angaben der Regulierungsbehörde darauf ab, "die Risiken für die Preisstabilität zu begrenzen". Mit anderen Worten, die Zentralbank versucht auf diese Weise, einen Anstieg der Inflationsraten aufgrund einer starken Abwertung des Rubels zu vermeiden.

    Die Zielinflationsrate wurde auf 4 % festgelegt. Trotz der starken Anhebung des Leitzinses stieg die jährliche Inflationsrate jedoch bis Ende August auf 5,15 %. Es war also nicht möglich, das Wachstum der Verbrauchernachfrage, das automatisch zu höheren Preisen führt, im August zu bremsen.

    Im September legte das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung die Inflationsprognose für Russland für 2023 auf 7,5 % fest. Auch die Zentralbank war gezwungen, ihre Prognose zu korrigieren, die neuen Inflationszahlen für das Jahresende werden auf 6-7 % festgesetzt.

    Die Regulierungsbehörde hofft jedoch, dass die Inflationsrate im Jahr 2024 auf die geplanten 4-4,5 % zurückkehren wird.
  • 12.09.2023
    Neues Verfahren für die Rückzahlung von Eurobonds
    Der Präsident der Russischen Föderation hat einen Erlass über die Änderung des Verfahrens für die Erfüllung der Verpflichtungen aus den Eurobonds des russischen Finanzministeriums unterzeichnet, die am 16. September 2023 fällig werden.

    Ein besonderes Verfahren für die Erfüllung von Verpflichtungen aus Eurobonds wurde bereits im Sommer 2022 eingeführt. Es sah die Eröffnung von Rubelbankkonten des „I“-Typs auf den Namen ausländischer Verwahrer vor, und als die Begünstigten dieser Konten wurden die Inhaber von Eurobonds anerkannt. Auf diese Konten wurden Zahlungen auf Staatsschulden an Ausländer überwiesen, während die Möglichkeit von Fremdwährungszahlungen von diesen Konten nicht vorgesehen war.

    Jetzt ändert sich die Regelung für die „I“-Konten. Das Finanzministerium und die Zentralbank der Russischen Föderation haben ein Schema ausgearbeitet, nach der ab dem 15. Dezember 2023 die Gelder von diesen Konten für Zahlungen an russische Anleger verwendet werden, deren Erträge aus ausländischen Wertpapieren auf Fremdkonten des National Settlement Depository (NSD) eingefroren wurden.

    Auszahlungen an Inhaber von Eurobonds

    Wenn Eurobonds von russischen Verwahrern registriert werden, erhalten die Anleger weiterhin Zahlungen in Rubel zum Wechselkurs der Zentralbank von speziellen Konten des „I“-Typs. Die Änderungen betreffen diejenigen Anleger, deren Rechte an diesen Wertpapieren von ausländischen Verwahrern verbucht werden.

    Das Finanzministerium der Russischen Föderation wird die Erlöse aus Eurobonds weiterhin auf die Konten des russischen Zentralverwahrers (d.h. NSD) überweisen, der seinerseits weiterhin Zahlungen an ausländische Inhaber leisten wird. Diese können die Zahlungen vom „I“-Konto innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum der nächsten Eurobond-Zahlung in Rubeln erhalten.

    So werden die Zahlungen von den „I“-Konten bis einschließlich 24. November 2023 zum Wechselkurs des inländischen Devisenmarktes erfolgen, während die vor dem 15. September 2023 auf diesen Konten gutgeschriebenen Beträge indexiert werden. Zwischen dem 25. November und dem 14. Dezember dieses Jahres werden die Zahlungen ausgesetzt, und die ab dem 16. September 2023 auf den „I“-Konten gutgeschriebenen Beträge werden am 91. Tag nach dem Datum der nächsten Eurobond-Zahlung zum Wechselkurs der russischen Zentralbank indexiert.

    Ab dem 15. Dezember 2023 werden die Erträge aus Eurobonds an Ausländer bereits in Fremdwährung ausgezahlt. Dazu werden gesperrte Geldmittel auf den Auslandskonten von National Settlement Depository verwendet, indem Informationen über die Inhaber russischer Eurobonds und die ihnen zustehenden Beträge an ausländische Verwahrstellen übermittelt werden. Nach Vorlage des entsprechenden Auftrags wird davon ausgegangen, dass das NSD ihre Verpflichtungen zur Überweisung von Zahlungen an ausländische Inhaber von Eurobonds ordnungsgemäß erfüllt hat.

    Es ist zu beachten, dass aufgrund der europäischen Sanktionen ausländische Verwahrstellen wie Euroclear und Clearstream keine Zahlungen von „eingefrorenen“ ausländischen Konten des russischen Zentralverwahrers vornehmen dürfen, zumindest bis die entsprechenden behördlichen Genehmigungen erteilt werden.

    Was ist mit den „eingefrorenen“ russischen Aktiva?

    Nach dem 15. Dezember 2023 werden die vom Finanzministerium der Russischen Föderation auf „I“-Konten zugunsten ausländischer Inhaber von Eurobonds überwiesenen Mittel für Zahlungen in Rubel an russische Eigentümer von im Ausland blockierten Aktiva verwendet.

    Russische Inhaber ausländischer Wertpapiere erhalten die Gelder in der folgenden Reihenfolge:
    1. Zunächst werden Zahlungen auf Aktien ausländischer Emittenten und ausländische Wertpapiere, die Rechte an solchen Aktien verbriefen, zugunsten von Einzelpersonen und Verwaltungsgesellschaften offener und börsengehandelter Investmentfonds geleistet;
    2. Danach folgt die Erfüllung der Verpflichtungen zur Überweisung von Zahlungen auf ausländische Anleihen und Eurobonds der Russischen Föderation an Einzelpersonen;
    3. Dann werden Zahlungen auf Aktien ausländischer Emittenten und ausländische Wertpapiere, die Rechte auf solche Aktien verbriefen, von anderen Eigentümern entgegengenommen (mit Ausnahme von natürlichen Personen und Verwaltungsgesellschaften von offenen Investmentfonds, die zuallererst Geldmittel erhalten haben);
    4. Später werden andere Verpflichtungen von NSD gegenüber seinen Kunden erfüllt;
    5. Schließlich erhalten andere Personen (mit Ausnahme von Personen vom Punkt 2) Erträge aus ausländischen Anleihen und Eurobonds der Russischen Föderation.

    Gleichrangige Verpflichtungen werden in kalendarischer Reihenfolge erfüllt, und im Falle eines Mangels an Mitteln auf den „I“-Sonderkonten ist ihre teilweise Erfüllung im Verhältnis zur Anzahl der Wertpapiere vorgesehen.

    Es wird also eine Art Zwangsumtausch von „eingefrorenen“ russischen Aktiva im Ausland gegen Gelder auf „I“-Konten, die Ausländern gehören, stattfinden.

    Früher haben russische Massenmedien bereits über die Entwicklung von Projekten zum Austausch von gesperrten Aktiva berichtet, zunächst ging es jedoch um die Verwendung von Geldern der Ausländer auf russischen Rubelbankkonten des „C“-Typs.


    Quelle: Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation vom 09.09.2023 Nr. 665 „Über das vorläufige Verfahren der Vollstreckung staatlicher Schuldverpflichtungen der Russischen Föderation gegenüber Ansässigen und ausländischen Gläubigern, die in staatlichen Wertpapieren ausgedrückt sind, deren Nennwert in ausländischer Währung angegeben ist, und anderer Verpflichtungen auf ausländische Wertpapiere“.
  • 11.09.2023
    Verlängerung der Devisenbeschränkungen
    Am 7. September 2023 hat die russische Zentralbank die bestehenden Devisenbeschränkungen um weitere sechs Monate verlängert. Diese Beschränkungen werden bis März 2024 in Kraft bleiben.

    Für juristische Personen:
    • Nicht ansässige dürfen keine Barmittel in US-Dollar, Euro, Pfund Sterling und japanischen Yen ausgeben. Für andere Währungen gibt es keine Beschränkungen.
    • Ansässige können Bargeld in US-Dollar, Euro, Pfund Sterling und japanischen Yen von ihren Konten nur für Reisekosten auf der Grundlage der in den Rechtsvorschriften festgelegten Zahlungsnormen erhalten. Für andere Währungen gibt es keine Beschränkungen.

    Für Einzelpersonen:
    • Für russische Bürger, deren Fremdwährungskonto oder -depot vor dem 9. März 2022 eröffnet wurde, bleibt die Obergrenze für Währungsabhebungen in Höhe von 10 Tausend US-Dollar oder dem entsprechenden Betrag in Euro, jedoch nicht mehr, bestehen, sofern sie nicht zuvor von einer solchen Option Gebrauch gemacht haben. Es ist also weiterhin nicht möglich, Geld in US-Dollar oder Euro abzuheben.
    • Beträge, die die Grenze von 10.000 USD überschreiten, können in Rubel zum offiziellen Wechselkurs der russischen Zentralbank am Tag der Auszahlung entgegengenommen werden.

    Für Finanzinstitute:
    • Für Banken wurde das Verbot, von russischen Bürgern die Gebühren für die Ausgabe von Bargeld von Konten oder Einlagen zu verlangen, um sechs Monate verlängert;
    • Die Banken können Dollar und Euro ohne Einschränkungen an Einzelpersonen verkaufen.
  • 11.09.2023
    Eine neue Kategorie von Unternehmen – "kleines und mittleres Unternehmertum +"
    Der Leiter des russischen Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung kommentierte die Ergebnisse der letzten strategischen Sitzung zur Entwicklung der kleinen und mittleren Unternehmen.

    Er sagte, dass im Rahmen des nationalen Projekts "Kleines und mittleres Unternehmertum und Unterstützung der unternehmerischen Initiative" die vom russischen Präsidenten gestellte Hauptaufgabe, nämlich die Erhöhung der Zahl der Beschäftigten in diesem Sektor, gelöst wird.

    Eine der zur Diskussion stehenden Initiativen ist die Schaffung einer neuen Kategorie von KMU+-Unternehmern. So soll ab 2024 ein Pilotprojekt gestartet werden, das es Unternehmern ermöglicht, von mittleren zu großen Unternehmen zu wechseln, ohne die üblichen Unterstützungsmaßnahmen zu verlieren.
  • 7.09.2023
    Amnestie für Business bei erzwungenen Devisenverstößen
    Während des Internationalen Wirtschaftsforums in St. Petersburg, das vom 14. bis 17. Juni 2023 stattfand, kündigte der Präsident der Russischen Föderation Wladimir Putin an, dass das Moratorium für die verwaltungsrechtliche Haftung für sanktionsbedingte Verstöße gegen die Währungsgesetzgebung für das nächste Jahr 2024 verlängert wird.

    Das Moratorium für Geldstrafen ist seit Februar 2022 in Kraft. Es wird bei sanktionsbedingten Verstößen gegen die Devisenkontrollvorschriften angewandt. Vor dem Moratorium mussten juristische Personen, die gegen die Vorschriften verstießen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 75 bis 100 % des Betrags der illegalen Währungstransaktion rechnen, Beamte mit einer Geldstrafe – von 20 000 bis 30 000 Rubel.

    Außerdem hat der russische Präsident die Regierung angewiesen, gemeinsam mit der Zentralbank eine Amnestie für den Business zu beschließen, die gegen die Devisenvorschriften verstoßen haben.

    Die Amnestie sollte die Verhängung von Strafen gegen russischen Ansässigen ausschließen, die während des Moratoriums die Anforderungen der russischen Devisenvorschriften nicht erfüllt haben, wenn diese Verstöße auf antirussische Sanktionen zurückzuführen sind. Ein Bericht zu diesem Thema sollte bis zum 1. September 2023 vorgelegt werden.
  • 5.09.2023
    Neues Auszahlungsverfahren für Unternehmen, die Russland verlassen
    Am 4. September 2023 trat ein neues Föderalgesetz № 470-FZ „Über die Besonderheiten der Regulierung der gesellschaftsrechtlichen Beziehungen in Kapitalgesellschaften, die wirtschaftlich bedeutende Unternehmen sind” (im Folgenden – das Gesetz) in Kraft.

    Dieses Gesetz erlaubt:
    • die Gesellschafter (die Ausländer) der wirtschaftlich bedeutenden Unternehmen ausschließen;
    • den direkten Besitz von Aktien (Anteilen) von wirtschaftlich bedeutenden Unternehmen, die unter der Kontrolle von ausländischer Holdinggesellschaft sind, durch russische Begünstigte von den ausländischen Holdinggesellschaften aus unfreundlichen Ländern zu erhalten.
    • direkte Zahlung von Dividenden (Gewinn) von wirtschaftlich bedeutenden Unternehmen durch russische Begünstigte von den ausländischen Holdinggesellschaften zu erhalten.

    Eine ausländische Holdinggesellschaft ist eine ausländische juristische Person, die mit einem ausländischen Staat verbunden ist, der unfreundliche Handlungen gegen die Russische Föderation durchführt und der mindestens 50 Prozent der Aktien (Anteile) am Stammkapital des wirtschaftlich bedeutenden Unternehmens besitzt.

    Ein wirtschaftlich bedeutendes Unternehmen ist eine Kapitalgesellschaft, die für die Gewährleistung der wirtschaftlichen Souveränität und Sicherheit der Russischen Föderation von wesentlicher Bedeutung ist. Damit sollte der Umsatz der Unternehmensgruppe 75 Milliarden Rubel, die Anzahl der Mitarbeiter 4000, der Wert der Vermögenswerte 150 Milliarden Rubel und die Höhe der gezahlten Steuern mindestens 10 Milliarden Rubel übersteigen.

    Das Gesetz wurde im Zusammenhang mit der Weigerung ausländischer Teilnehmer verabschiedet, die ihren Pflichten gegenüber dem wirtschaftlich bedeutenden Unternehmen nicht erfüllen, unter Hinweis auf die Einschränkungen im Zusammenhang mit den Sanktionen, die gegen die Russische Föderation eingeführt wurden. Gemäß diesem Gesetz haben Ausländer das Recht auf Entschädigung zu Marktbedingungen erhalten, wenn sie den russischen Markt verlassen. Früher wurde es vorgesehen, dass ausländische Begünstigte, die Russland verlassen, eine Entschädigung mit einem Rabatt erhalten sollten.

    Wenn eine ausländische Holdinggesellschaft unfreundliche Handlungen durchführt, d.h. die Verwaltung des wirtschaftlich bedeutenden Unternehmens behindert oder die Erfüllung der Pflichten der Aktionäre verweigert, können die Rechte vom Schiedsgericht ausgesetzt werden. In diesem Fall kann eine ausländische Holdinggesellschaft eine Entschädigung beantragen. Gemäß dem Gesetz ist es berechtigt, einen Antrag auf Aussetzung der Ausübung der Rechte zu stellen:
    • das von der Regierung der Russischen Föderation dazu ermächtigte föderale Exekutivorgan;
    • Aktionäre (Gesellschafter) eines wirtschaftlich bedeutenden Unternehmens unabhängig von der Anzahl der ihnen gehörenden Aktien (der Größe der ihnen gehörenden Anteile am Stammkapital);
    • das Einzelexekutivorgan oder Mitglied des Direktorenrates (des Aufsichtsrats) eines wirtschaftlich bedeutenden Unternehmens;
    • Personen, die indirekt Aktien (Anteile am Stammkapital) an eines wirtschaftlich bedeutenden Unternehmens besitzen, die einer ausländischen Holdinggesellschaft angehören und die Bürger der Russischen Föderation und (oder) Ansässigen der Russischen Föderation sind, sofern der Anteil ihrer direkten und (oder) indirekten Beteiligung an einer ausländischen Holdinggesellschaft mehr als 50 Prozent oder mehr als 30 Prozent beträgt, wenn die Personen bei der letzten Versammlung (Sitzung) des obersten Verwaltungsorgans der ausländischen Holdinggesellschaft vor der Einreichung des Antrags auf Aussetzung der Ausübung der Rechte die Möglichkeit hatten, die Entscheidung des obersten Verwaltungsorgans einer ausländischen Holdinggesellschaft zu bestimmen, oder mehr als 20 Prozent (Ziff. 5 Paragraph 4 Artikel 2 des Gesetzes).

    Eine ausländische Holdinggesellschaft kann sich jederzeit während der Aussetzung der Ausübung der Rechte an ein wirtschaftlich bedeutendes Unternehmen wenden und eine Entschädigung in Höhe des Marktwertes der Aktien (Anteile am Stammkapital) eines wirtschaftlich bedeutenden Unternehmens erfordern, die nicht an Personen verteilt wurden, die den direkten Besitz der entsprechenden Aktien (Anteile am Stammkapital) genommen haben. Das Verfahren zur Bestimmung der Höhe und Zahlung einer solchen Entschädigung wird von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt.

    Die Aktien (Anteile am Stammkapital) eines wirtschaftlich bedeutenden Unternehmens, die einer ausländischen Holdinggesellschaft gehören und zu einem wirtschaftlich bedeutenden Unternehmen übertragen sind, werden unter Personen aufgeteilt, die berechtigt sind, direkte Aktien (Anteile am Stammkapital) eines wirtschaftlich bedeutenden Unternehmens zu erwerben, proportional zum Anteil ihres indirekten Besitzes am Stammkapital eines wirtschaftlich bedeutenden Unternehmens.

    Um das Verfahren zur Bestimmung der Größe und Zahlung der Entschädigung einer ausländischen Holdinggesellschaft im Zusammenhang mit der Aussetzung der Ausübung einer ausländischen Holdinggesellschaft von Gesellschaftsrechte gegen eines wirtschaftlich bedeutenden Unternehmens umzusetzen, wurde ein Entwurf der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation „Über die Genehmigung der Größenbestimmung und Zahlung der Entschädigung einer ausländischen Holdinggesellschaft im Zusammenhang mit der Aussetzung der Ausübung einer ausländischen Holdinggesellschaft von Gesellschaftsrechte gegen eines wirtschaftlich bedeutenden Unternehmens” erstellt (vorbereitet vom russischen Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung am 10. August 2023).

    Tatsächlich haben die Begünstigten (auch aus unfreundlichen Ländern) das Recht, das wirtschaftlich bedeutende Unternehmen zu Marktbedingungen zu verlassen.

    Früher in 2022 hat die staatliche Kommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen für Unternehmen aus unfreundlichen Ländern eine Bedingung für den Austritt aus dem russischen Vermögen festgelegt – ein Verkauf mit einem Rabatt von mindestens 50 Prozent ihres Marktwerts.
  • 31.08.2023
    Ausländische Forschungsunternehmen könnten als ausländische Agenten anerkannt werden
    Ende Juli 2023 wurde der Staatsduma der Russischen Föderation ein Gesetzentwurf vorgelegt, der zusätzliche Verpflichtungen und Beschränkungen für die sogenannten „Organisatoren von Verbrauchermarktstrukturforschung“ vorsieht. Dabei handelt es sich um russische juristische Personen, die Dienstleistungen zur Erhebung, Verarbeitung und Analyse von Daten über die Struktur des Warenmarktes in der Russischen Föderation erbringen (u.a. Informationen über das Niveau von Angebot und Nachfrage, die Kosten von Waren, Produktionsmengen, allgemeine Daten über Verbraucher, Hersteller und Importeure von Waren) und deren Gesamteinnahmen im letzten Kalenderjahr mindestens RUB 30 Millionen betragen.

    Nach dem Gesetzentwurf sollen mindestens 80 % des Stammkapitals solcher Forschungsunternehmen im Besitz russischer juristischer (natürlicher) Personen sein, und die Systematisierung, Analyse und Speicherung der von diesen Unternehmen gewonnenen Daten soll in technischen Einrichtungen auf dem russischen Territorium durchgeführt werden.

    Darüber hinaus ist vorgesehen, solche Forschungsunternehmen in ein spezielles Register des Föderalen Antimonopoldienstes aufzunehmen, und die Eigentumsstruktur dieser juristischen Personen soll nach den Vorstellungen der Entwickler des Gesetzentwurfs von einer eigens dafür geschaffenen Kommission festgelegt werden. Wenn ein Forschungsunternehmen seine Struktur nicht mit der Entscheidung der Kommission in Einklang bringt, können die Anteile am Stammkapital einer solchen Organisation vor Gericht zwangsverkauft werden. Die Gesellschafter, die nicht in das Register eingetragen sind, dürfen keine Marktforschung betreiben, und ihren Geschäftspartnern ist es untersagt, entsprechende Verträge mit ihnen zu schließen.

    Obwohl der Gesetzentwurf noch nicht einmal in erster Lesung behandelt wurde, berichteten russische Medien, dass die Mitglieder des Unterhauses des russischen Parlaments bereits an Änderungen arbeiten. So wird beispielsweise vorgeschlagen, ausländische Forschungsunternehmen, die die russischen Warenmärkte untersuchen, in die Liste der Organisationen aufzunehmen, deren Tätigkeit in Russland unerwünscht ist, und ihren russischen Tochtergesellschaften den Status eines ausländischen Agenten zu verleihen. Die Initiatoren der Änderungsanträge begründen die Verabschiedung solcher Maßnahmen mit dem Wunsch, "die Bedrohung durch das unkontrollierte Sammeln von Daten russischer Bürger zu verhindern und zu beseitigen, und in der Tat - die laufende Wirtschaftsspionage durch westliche Forschungsunternehmen". Auch Mitglieder des Föderationsrates, des Oberhauses des russischen Parlaments, verweisen auf den erzwungenen Schutzcharakter dieser Gesetzesänderungen und betonen, dass diese Maßnahmen in Kraft bleiben werden, „bis der negative wirtschaftliche, politische und militärische Druck auf Russland aufhört“.
  • 30.08.2023
    Die russische Steuerbehörde hat die Regeln für die Zahlung von Löhnen in Währung erläutert
    Im Schreiben Nr. КВ-4-17/10219@ vom 9. August 2023 klärte der Föderale Steuerdienst seine Position bezüglich der Zahlung von Löhnen an Mitarbeiter in Währung.

    Wenn die Mitarbeiter ausländischer Filialen und Repräsentanzen einer in der Russischen Föderation ansässigen juristischen Person außerhalb Russlands sich befinden, hält es der Föderale Steuerdienst für möglich, dass:
    • die Überweisung von Löhnen durch die Gesellschaft von ihren ausländischen Bankkonten an diese Mitarbeiter (sowohl ansässige als auch nicht ansässige) erfolgt;
    • Die Gehälter in bar gezahlt werden, wenn es um die Mitarbeiter-russische Ansässigen geht.

    Russische Ansässigen haben dabei das Recht, diese Zahlungen auf ihren ausländischen Konten gutzuschreiben.

    Die oben genannten Normen sehen jedoch nicht die Zahlung von Löhnen an Arbeitnehmer einer anderen in Russland ansässigen juristischen Person vor, auch nicht bei Vorliegen eines entsprechenden Agenturvertrags.
  • 28.08.2023
    “Winter is coming”: Russland wird die Aktiva von sanktionierten Ausländern einfrieren
    Der russische Präsident hat ein Gesetz unterzeichnet, das die Möglichkeit vorsieht, das Geld und das Vermögen von Personen zu blockieren, die Russland gegenüber feindlich eingestellt sind. Interessanterweise wurde der Gesetzentwurf bereits im Juli 2020 der Staatsduma vorgelegt und in erster Lesung behandelt. Erst im Frühjahr 2023 wurde die Arbeit an dem Dokument wieder aufgenommen.

    Mit diesem normativen Rechtsakt wird der Begriff „blockierte Personen“ in das Gesetz über wirtschaftliche Sondermaßnahmen eingeführt, der ausländische Staaten, Organisationen, Bürger und Staatenlose sowie von diesen kontrollierte juristische Personen umfasst. In diesem Fall bedeutet Kontrolle die Möglichkeit, direkt oder indirekt über mehr als 50 Prozent der Stimmen im obersten Leitungsorgan eines Unternehmens zu verfügen (auch wenn das Anteils-/Aktienpaket, das den Schwellenwert überschreitet, im Besitz mehrerer ausländischer Personen ist).

    Bisher konnten wirtschaftliche Sondermaßnahmen ebenso darauf abzielen, finanzielle oder außenwirtschaftliche Transaktionen in Bezug auf Personen, die unter russischen Sanktionen stehen, zu verbieten oder einzuschränken. Nun wurde diese Gesetzesbestimmung dahingehend präzisiert, dass sowohl Geldmittel als auch sonstiges Eigentum der blockierten Personen sowie Finanztransaktionen, die in ihrem Interesse und zu ihren Gunsten durchgeführt werden, einschließlich grenzüberschreitender Überweisungen, eingefroren (blockiert) werden können.

    Gleichzeitig haben blockierte Personen das Recht, Geld auf ihre russischen Bankkonten zu überweisen und Zinsen auf die Einlagen zu erhalten, Renten, Stipendien, Zulagen und andere Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen sowie Steuern, Gebühren, Versicherungsprämien und Strafen nach den Gesetzen der Russischen Föderation zu zahlen. Darüber hinaus ist es erlaubt, Löhne und Gehälter bis zu 10.000 Rubel (den Gegenwert dieses Betrags in ausländischer Währung) pro Monat zu erhalten und auszugeben sowie medizinische Leistungen für die blockierte Person selbst und ihre Familienangehörigen zu bezahlen (ebenfalls bis zu einer Höhe von 10.000 Rubel monatlich für jeden). Die Zahlung von Löhnen und Gehältern an Leiharbeiter, die das Existenzminimum nicht überschreiten, sowie von sozialen Abfindungen in Höhe des Mindestbetrags ist ebenfalls nicht verboten.

    Die Entscheidung über die Anwendung wirtschaftliche Sondermaßnahmen auf bestimmte Personen und den Zeitraum ihrer Anwendung trifft der Präsident der Russischen Föderation auf der Grundlage von Vorschlägen des russischen Sicherheitsrates, aber die Gesetzgebung sieht keine spezifischen Kriterien für das Einfrieren von Geldern und Transaktionen vor. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird jede Situation von Fall zu Fall geprüft. Auch für die Aufhebung restriktiver Maßnahmen ist ein Beschluss des russischen Staatsoberhauptes erforderlich.

    Banken, Versicherungs- und Mikrofinanzunternehmen, professionelle Teilnehmer des Wertpapiermarktes, Pfandhäuser und Kreditgenossenschaften sowie eine Reihe anderer Einrichtungen werden mit einer Sperrung von Geldern, Eigentum und Finanztransaktionen belegt. Sie unterliegen nicht der zivilrechtlichen Haftung für Verstöße gegen die Bedingungen der einschlägigen Verträge mit ausländischen Kunden und von ihnen kontrollierten Unternehmen.

    Die russische Zentralbank hat die Aufgabe, die Umsetzung der wirtschaftlichen Sondermaßnahmen zu gewährleisten. Bei wiederholter Nichteinhaltung dieser Maßnahmen hat sie das Recht, die Arbeit von Verstößen auszusetzen oder ihre Lizenz zu entziehen sowie Maßnahmen wie die Versendung von Anweisungen, die Einschränkung ihrer Tätigkeit und die Verhängung von Geldbußen gegen Nicht-Kreditinstitute zu ergreifen.

    Das Gesetz wird im Februar 2024 in Kraft treten. Es wird erwartet, dass diese Frist den vom Gesetz Betroffenen die Möglichkeit gibt, die erforderlichen Verfahren zur Erfüllung der neuen Anforderungen einzuführen.


    Quelle: Föderales Gesetz Nr. 422-FZ „Über die Änderung einiger gesetzlicher Akte der Russischen Föderation“ vom 4 August, 2023
  • 23.08.2023
    Russische und ausländische Investoren werden gesperrte Aktiva austauschen
    Die Bank von Russland hat die Ausarbeitung eines Entwurfs für ein Präsidialdekret über den Austausch von eingefrorenen Aktiva russischer und ausländischer Investoren angekündigt. Infolge der Sanktionen ist ein erheblicher Teil der russischen Anlagen auf den Konten russischer Makler und anderer Wertpapiermarktteilnehmer bei ausländischen Verwahrern blockiert: so wurden beispielsweise die Gelder auf den Konten des National Settlement Depository (NSD) bei Euroclear und Clearstream gesperrt. Wunschgemäß können ausländische Investoren solche Aktiva mit „eingefrorenen“ Geldern auf „C“-Konten bei russischen Banken erwerben.

    Nach Angaben des russischen Finanzministers ist in der Anfangsphase geplant, Anlagen kleinerer Portfolios (bis zu 100 Tausend Rubel) russischer Kleininvestoren in Höhe von insgesamt 100 Milliarden Rubel freizugeben. Zum Vergleich: der Gesamtbetrag der gesperrten Guthaben russischer Bürger beläuft sich auf 1,5 Billionen Rubel, während weitere 4 Billionen Rubel auf die Aktiva juristischer Personen entfallen.

    Die Einzelheiten dieses Verfahrens sind noch nicht bekannt, aber es wird davon ausgegangen, dass Ausländer Wertpapiere von russischen Investoren zu einem unter dem Marktpreis liegenden Preis zurückkaufen werden, da die Höhe der Geldmittel auf den „C“-Konten viel geringer ist als die Höhe der gesperrten Aktiva von Russen. Außerdem benötigen „unfreundliche“ Ausländer, sofern nicht durch einen Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation anders festgelegt, die Genehmigung der Regierungskommission für die Transaktion, was bedeutet, dass sie einen Beitrag zum russischen Haushalt leisten müssen.

    Das Hauptproblem für ausländische Investoren könnte jedoch die Tatsache sein, dass die Aktiva, die sie infolge des Umtauschs erhalten, weiterhin auf den Konten sanktionierter Personen (z.B. NSD) gehalten werden. Handlungen mit diesen Aktiva sind daher nur möglich, wenn sie von den zuständigen europäischen Behörden genehmigt werden. Es gibt jedoch Fälle für die Erteilung solcher Einzelgenehmigungen, auch durch russische Personen. So berichteten russische Medien Ende August 2023, dass ein russischer Investor ohne EU-Aufenthaltsgenehmigung vom belgischen Finanzministerium die Erlaubnis erhalten hat, Aktiva im Wert von 10 Mio. Euro freizugeben. Die Zahl der Ablehnungen solcher Genehmigungen übersteigt jedoch bei weitem die Zahl der erfolgreichen Fälle.

    Aus all diesen Gründen ist es zweifelhaft, inwieweit ausländische Investoren bereit sind, eingefrorene russische Aktiva zu erwerben. Andererseits dürften einige Ausländer in Ermangelung von Alternativen und angesichts der Aussicht auf eine unbefristete Sperrung von Geldern auf „C“-Konten dem Umtausch zustimmen, wenn auch mit einem Discount.

    Die von der Zentralbank und dem russischen Finanzministerium vorgeschlagene Regelung kann jedoch nur mit Zustimmung der europäischen Behörden umgesetzt werden, und deren Standpunkt in dieser Frage bleibt bis jetzt unbekannt.
  • 23.08.2023
    Steuerlicher Verlust: Verlängerung der Fristen
    Durch das föderale Gesetz Nr. 389-FZ1 vom 31. Juli 2023 wurde Punkt 2.1 Artikel 283 des russisches Steuergesetzbuches geändert, der die Anerkennung eines steuerlichen Verlustes regelt.

    Für die Zeiträume 2017-2024 besteht eine Begrenzung der Höhe der Anerkennung eines in den Vorjahren erhaltenen steuerlichen Verlustes. So darf die Steuerbemessungsgrundlage in den Jahren 2017-2024 um höchstens 50 % des Betrags der in früheren Steuerzeiträumen erhaltenen Verluste verringert werden.

    Durch das föderale Gesetz Nr. 389-FZ wurde diese restriktive Regelung bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.


    [1] Föderales Gesetz zur Änderung des Ersten und Zweiten Teils des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation, einiger Gesetzgebungsakte der Russischen Föderation und zur Aussetzung der Wirkung des zweiten Absatzes vom Punkt 1 Artikel 78 des Ersten Teils des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation.
  • 21.08.2023
    Die Liste der IT-Aktivitäten, die das Recht auf Ermäßigungen gewähren, wurde erweitert
    Unternehmen, die im IT-Bereich gemäß der Liste des Ministeriums für digitale Entwicklung, Kommunikation und Massenmedien tätig sind, haben Recht auf ermäßigte Gewinnsteuer- und Versicherungsbeiträge, und zwar:
    • Gewinnsteuersatz von 0% in den Jahren 2022-2024;
    • Gewinnsteuersatz von 3% – für die andere Periodendauer;
    • reduzierter Satz von 7,6% für Versicherungsbeiträge.

    Auch IT-Unternehmen aus dieser Liste haben Recht auf:
    • Kredit für Geschäftsziele mit einem Zinssatz von 3% pro Jahr mit der Bedingung 85% der Arbeitsplätze erhalten zu bleiben, und einer jährlichen Lohnindexierung;
    • Befreiung von geplanten staatlichen und kommunalen Kontrollen bis Ende 2024;
    • Aufschub der Wehrpflicht und eine Vorzugshypothek für Mitarbeiter.

    Gemäß dem Erlass des Ministeriums für digitale Entwicklung, Kommunikation und Massenmedien № 449 vom 11. Mai 2023 wurde die Liste durch folgende Aktivitäten ergänzt:
    • Installation, Inbetriebnahme, Reparatur von Informationssicherheitsmitteln;
    • Reparatur, Wartung und Installation von geschützten Telekommunikationssystemen;
    • Wartung von verschlüsselten oder kryptografischen Mitteln;
    • Konformitätsbewertung zu den Anforderungen des Datenschutzes;
    • Reparatur von Computer- und Peripheriegeräten;
    • Bereitstellen von Programmen für wissenschaftliche Forschung in den Bereichen Informationssicherheit, Bioinformatik und Nanotechnologie.

    Diese Liste wird ab dem 26. August 2023 in Kraft treten. Um einen Präferenzstatus zu erhalten, müssen die Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, die grundlegenden davon sind:
    • russisch sein;
    • Aktivitäten aus dem Bereich IT aus der Liste führen und entsprechende OKVED-Aktivitäten haben;
    • mindestens 30% des gesamten Umsatzes von IT-Dienstleistungen haben.
  • 21.08.2023
    Beginn der Erteilung von elektronischen Visa für Ausländer
    Gemäß der Entscheidung des Präsidenten der Russischen Föderation wurde die Erteilung von elektronischen Visa für ausländische Staatsbürger ab dem 1. August 2023 begonnen.

    Ein elektronisches Visum können nun Bürger von Staaten erhalten, deren Liste von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt wurde, und zwar:
    • Andorra,
    • Bahrain, Belgien, Bulgarien,
    • China,
    • Deutschland, Dänemark,
    • Estland,
    • Finnland, Frankreich,
    • Griechenland,
    • Indien, Indonesien, die Iran, Irland, Island, Italien,
    • Japan,
    • Kambodscha, Demokratische Volksrepublik Korea, Kroatien, Kuwait,
    • Lettland, Litauen, Liechtenstein, Luxemburg,
    • Malaysia, Malta, Nord-Mazedonien, Mexiko, Monaco, Myanmar,
    • die Niederlande, Norwegen,
    • der Oman, Österreich,
    • die Philippinen, Polen, Portugal,
    • Rumänien,
    • San Marino, Saudi-Arabien, die Schweiz, Schweden, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien
    • Taiwan (China), Tschechische Republik, die Türkei,
    • Ungarn,
    • Vatikan, Vietnam,
    • Zypern.
    Ein einheitliches elektronisches Visum wird den Ausländer ermöglichen, Russland für touristische Zwecke, für Gast- oder Geschäftsbesuchen sowie für die Teilnahme an gesellschaftspolitischen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen, kulturellen und sportlichen Aktivitäten zu besuchen.

    Um ein Visum zu erhalten, muss man einen Antrag entweder auf der Website des Außenministeriums der Russischen Föderation oder auf einer mobilen App ausfüllen. Zu dem Antrag muss man ein digitales Foto des Antragstellers und eine eingescannte Kopie von der Seiten mit Passdaten anhängen.

    Das elektronische Visum wird innerhalb von nicht mehr als 4 Kalendertagen unabhängig von Wochenenden und Feiertagen ausgestellt.

    Inhaber eines solchen Visums dürfen sich 16 Tage ab dem Tag der Einreise im Land aufhalten. Davon werden zwei Tage für Ein- und Ausreise empfohlen. Das Dokument ist innerhalb von 60 Tagen nach der Ausstellung gültig.

    Die Konsulargebühr sollte nicht mehr als 52 Dollar und für Kinder unter sechs Jahren – 2 Dollar überschreiten.

    Einheitliche elektronische Visa gelten für die Einreise nach Russland und für die Ausreise aus dem Land per Luft-, Auto- und Wassertransport über hundert Kontrollpunkte, darunter internationale Flughäfen in Moskau, St. Petersburg, Wladiwostok, Wladikawkas, Wolgograd, Grosny, Jekaterinburg, Irkutsk, Kasan, Kaliningrad, Krasnodar, Krasnojarsk, Nischni Nowgorod, Nowosibirsk, Omsk, Samara, Saratow, Sotschi und vielen anderen.
  • 9.08.2023
    Obligatorische Überprüfung von Kunden anhand der Listen ausländischer Agenten des Justizministeriums
    Artikel 5 des Föderalen Gesetzes Nr. 255-FZ vom 14. Juli 2022 „Über die Kontrolle der Tätigkeit von Personen unter ausländischem Einfluss“ wurde geändert, um die Einhaltung der Beschränkungen für ausländische Agenten zu regeln, die am 4. August 2023 in Kraft getreten sind.

    Gemäß diesen Ergänzungen müssen Behörden, Organisationen aller Rechtsformen sowie deren Beamte und Einzelpersonen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder deren Fehlen, bei der Ausübung ihrer Tätigkeit die Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Status eines ausländischen Agenten berücksichtigen, die insbesondere in Artikel 11 dieses Föderalen Gesetzes festgelegt sind:
    • ein ausländischer Agent darf nicht an der Beschaffung von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen zur Deckung des staatlichen und kommunalen Bedarfs, an der Beschaffung von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen gemäß dem Föderalen Gesetz Nr. 223-FZ vom 18. Juli 2011 „Über die Beschaffung von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen durch bestimmte Arten von juristischen Personen“ und auch nicht an der Auswahl von Dienstleistern gemäß dem Föderalen Gesetz Nr. 189-FZ vom 13. Juli 2020 „Über die staatliche (kommunale) Sozialordnung für die Erbringung staatlicher (kommunaler) Dienstleistungen im Sozialbereich“ teilnehmen;
    • ein ausländischer Agent hat kein Recht, vereinfachte Buchführungsmethoden anzuwenden, einschließlich der vereinfachten Buchführung (Finanzberichterstattung);
    • ausländische Agenten unterliegen den Beschränkungen und Verboten, die im Föderalgesetz Nr. 57 vom 29. April 2008 „Über das Verfahren für ausländische Investitionen in Unternehmen von strategischer Bedeutung für die Gewährleistung der Landesverteidigung und der Staatssicherheit“ vorgesehen sind.
    Diese Neuerung bedeutet nämlich, dass die Kunden auf der einheitlichen Liste der ausländischen Agenten, die auf der offiziellen Website des russischen Justizministeriums veröffentlicht und aktualisiert wird, überprüft werden müssen.

    Seit dem 4. August 2023 sieht Teil 42 Artikel 19.5 des Gesetzbuchs über Ordnungswidrigkeiten eine verwaltungsrechtliche Haftung für die nicht fristgerechte Befolgung einer rechtmäßigen Anordnung oder Warnung des Organs, das die staatliche Kontrolle über die Einhaltung der Gesetzgebung der Russischen Föderation über ausländische Agenten ausübt, zur Beseitigung von Verstößen gegen die Gesetzgebung in Form einer Geldstrafe vor, insbesondere für Beamte – bis zu RUB 100.000, für juristische Personen – bis zu RUB 300.000.
  • 8.08.2023
    Unternehmen und Einzelunternehmer werden verpflichtet sein, die staatlichen Behörden über die Beendigung der Tätigkeit zu informieren
    Ab dem 1. April 2024 sind juristische Personen und Einzelunternehmer verpflichtet die staatlichen Aufsichtsbehörden über die Beendigung bestimmter Tätigkeiten zu informieren. Die Änderungen betreffen nur diejenigen, die zuvor verpflichtet waren, über den Beginn einer solchen Tätigkeit mitzuteilen.

    Man muss daran erinnern, dass Unternehmen und Einzelunternehmer verpflichtet sind, das zuständige Behörde über den Beginn bestimmter Geschäftstätigkeiten zu informieren[1]. Diese Regeln sowie die Liste der Arbeiten und Dienstleistungen, zu deren Beginn eine Benachrichtigung vorliegt, wurden durch die Anordnung der Regierung der Russischen Föderation № 584[2] genehmigt.

    Bisher wurde es bei der Gesetzgebung keine Möglichkeit vorgesehen, die Informationen aus dem Register der Benachrichtigungen über die Beendigung der früher angeforderten Tätigkeiten von der juristischen Person oder von dem Einzelunternehmer auszuschließen, weil es unmöglich war, das Register der Benachrichtigungen zu aktualisieren.

    Ab dem 1. April 2024 können solche Benachrichtigungen durch das Portal für öffentliche Dienste („Gosuslugi“) oder durch regionale Portale für öffentliche und munizipale Dienstleistungen in Form eines elektronischen Dokuments eingereicht werden, das mit einer fortgeschrittenen qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet wurde. Wenn die Benachrichtigung nicht eingereicht wurde, wird eine Geldstrafe verhängt: für Beamten – von bis zu 5.000 Rubel und für die juristischen Personen – von 10.000 bis 20.000 Rubel.

    Neu ist auch, dass man nicht verpflichtet, über die Benachrichtigung der Aufsichtsbehörden über die Änderung des Sitzes, des Ortes der tatsächlichen Tätigkeit, des Wohnortes des unabhängigen Unternehmers, und die Reorganisation der juristischen Person zu informieren.


    [1] Bundesgesetz vom 26. Dezember 2008 № 294-FZ "Über den Schutz der Rechte juristischer Personen und Einzelunternehmer bei der Ausübung staatlicher Kontrolle (Aufsicht) und munizipaler Kontrolle»;
    [2] Dekret der Landesregierung der Russischen Föderation vom 16. Juli 2009 № 584.
  • 3.08.2023
    In Russland wurde das Gesetz über den Übergewinn verabschiedet
    Am 28. Juli 2023 hat die Staatsduma der Russischen Föderation das Gesetz „Über die Steuer auf Übergewinn“ verabschiedet, das am 1. Januar 2024 in Kraft treten wird.

    Die Steuerzahler sind:
    • die russischen juristischen Personen, die ausländischen juristischen Personen, die ihre Tätigkeit durch ihre ständige Vertretung in der Russischen Föderation durchführen, und die ausländischen juristischen Personen, die gemäß dem Artikel 246.2 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation als steuerlich ansässig treten;
    • die russischen juristischen Personen, die zum 31. Dezember 2022 als verantwortliche Mitglieder der Konsolidierten Gruppe der Steuerzahler (KGN) traten.
    Laut des Gesetzes ist die neue Steuer eine einmalige Gebühr in Größe von 10% des Übergewinns, den das Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren erzielt hat. Über den Übergewinn versteht man einen positiven Unterschied zwischen dem durchschnittlichen arithmetischen Gewinn für 2021-2022 und dem gleichen Wert für 2018-2019. Es wird die Berechnung des Gewinns vor der Steuerzahlung berücksichtigt.

    Wen der durchschnittliche arithmetische Gewinn für 2021-2022 dem gleichen Wert für 2018-2019 entspricht, wird die Besteuerungsgrundlage auf Null berechtigt. Auch wird die Besteuerungsgrundlage mit Null berechtigt, wenn der durchschnittliche arithmetische Gewinn für 2021-2022 nicht mehr als eine Milliarde Rubel beträgt.

    Die Steuer muss spätestens bis zum 28. Januar 2024 gezahlt werden.

    Das Gesetz sieht jedoch die Ermäßigungen für die frühzeitige Steuerzahlung vor. Für solchen Unternehmen, die im Zeitraum von dem 1. Oktober bis zum 30. November 2023 einschließlich die Zahlung leisten, ist die Steuerrückerstattung in Höhe der gezahlten Steuer vorgesehen, jedoch nicht mehr als die Hälfte dieses Betrages. Tatsächlich wird einen Rabatt von 50% für eine frühzeitige Zahlung gewährt. Damit kann dieser Rabatt weniger sein, wenn das Unternehmen nicht den Gesamtbetrag von der Steuer, sonder einen Teil davon zahlen wird.

    Ein Beispiel. Das Unternehmen muss die Steuer für den Übergewinn in Höhe von 10 Milliarden Rubel zahlen. Im Oktober 2023 wird dieses Unternehmen 4 Milliarden Rubel an das Budget überweisen. Dies ist weniger als die Hälfte des Gesamtbetrags von der Steuer. Das heißt die Zahlung wird völlig als Steuerrückerstattung gezählt.

    Vom dem 1. bis zum 28. Januar 2024 muss das Unternehmen zahlen:
    10 Milliarden Rubel (Gesamtbetrag von der Steuer) minus 4 Milliarden Rubel (Betrag während des Rabatts) minus 4 Milliarden Rubel (Höhe von der Steuerrückerstattung) = 2 Milliarden Rubel.

    In diesem Fall wird der Gesamtbetrag von der Steuer von 10 auf 6 Milliarden Rubel reduziert.

    Die Steuer wird kleine oder mittlere Unternehmen, ESHN-Zahler (Einheitliche Landwirtschaftliche Steuer), Unternehmen, die nach dem Jahr 2020 gegründet wurden, sowie die Unternehmen, deren durchschnittlicher Vorsteuergewinn für die Jahre 2021-2022 nicht mehr als 1 Milliarde Rubel haben, betreffen.

    Für die Zwecke der Anwendung des Gesetzes werden solche Unternehmen aus der Konsolidierten Gruppe der Steuerzahler (KGN) im Jahr 2023 ausgeschlossen:
    • die im Laufe des Jahres 2022 Kohlenwasserstoff-Rohstoffe auf dem Grundstück mit Bodenschätzen förderten, den gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation den Unternehmen zur Nutzung übergeben wurde;
    • die im Laufe des Jahres 2022 Kohle auf dem Grundstück mit Bodenschätzen förderten, den gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation den Unternehmen zur Nutzung übergeben wurde;
    • die zum 31. Dezember 2022 die Bescheinigung über die Registrierung einer Person hatten, die das Erdöl verarbeitete und die den Wert von dem Dämpfungskoeffizienten für mindestens sechs Steuerperioden von Akzisen für das Jahr 2022 mehr als Null berechneten.
  • 31.07.2023
    Die Regierungskommission hat die Bedingungen für Zahlung an Euro-Bonds festgelegt
    Die Unterkommission der Regierungskommission für die Kontrolle über die ausländischen Investitionen (im Folgenden – die Unterkommission) hat die Bedingungen für die Zahlung an Euro-Bonds der russischen Unternehmen statt der obligatorischen Ersetzung festgelegt.

    Früher am 22. Mai 2023 wurde ein Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation № 364 erlassen, das die obligatorische Ersetzung von Euro-Anleihen durch die lokalen Anleihen bis zum 1. Januar 2024 vorschrieb.

    Am 27. Juli 2023 wurde der Auszug aus dem Beschluss der Unterkommission vom 24. Juli 2023 № 176/3 auf der Website des Finanzministeriums („Minfin“) veröffentlicht, laut dieser es weiterhin möglich ist, die Euro-Bonds ohne ihre Ersetzung zu bezahlen, sofern die Genehmigung der Unterkommission zugelassen wurde.

    Bei der Entscheidung der Unterkommission ob es zweckmäßig ist, eine solche Genehmigung zu zulassen, wird die Unterkommission solche Bedingungen einhalten:
    1. Es gibt keine überfälligen Schulden für Euro-Bonds.
    2. Die Verpflichtungen gegen dem Inhaber-Resident, dessen Rechte in einem ausländischen Depositum berücksichtigt werden, werden erfüllt. Außerdem gibt das Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation № 529 vom 8. August 2022 den russischen juristischen Personen ein Recht, die Verpflichtungen für Euro-Bonds gegen den Residenten oder den „freundlichen“ nicht Residenten in Rubel auf ihre Bankkonten in den russischen Banken zu erfüllen, sofern die Informationen ausreichend sind, die das Vorhandensein von Verpflichtungen und deren Größe bestätigen.
    3. Der Emittent hat die Genehmigung von dem Inhaber von Euro-Bonds für separate Zahlungen von Anleihen erhalten, die in russischen und ausländischen Depositaren berücksichtigt werden.
    4. Die Euro-Bonds sind zum Handel an der Moskauer Börse zugelassen.
    5. Der Emittent hat die „Bestätigung des Willens“ von Inhaber von Euro-Bonds erhalten, die das Recht haben, mehr als 75% der Stimmen der Gesamtzahl von der in russischen Depositaren berücksichtigten Euro-Bonds für den Erhalt der Geldauszahlung und nicht für die Ersetzung durch die lokalen Anleihen zu verfügen.
    Für Anleihen, deren Tilgung bis zum 31. Dezember 2024 einschließlich fällig ist, kann die Zahlungsgenehmigung ohne Berücksichtigung von obengenannten Bedingungen (Punkten 3-5) erteilt werden.
  • 28.07.2023
    Der digitale Rubel ist eine neue Landeswährung der Russischen Föderation
    Am 24. Juli 2023 hat der Präsident der Russischen Föderation ein neues Gesetz über den digitalen Rubel unterschrieben, das bereits ab dem 1. August 2023 in Kraft treten wird. Außer der Barzahlung als auch bargeldloser Abrechnung wird eine neue Form der Abrechnung in Form eines digitalen Rubels hinzugefügt.

    Der digitale Rubel ist ein einzigartiger digitaler Code, der in einer elektronischen Wallet auf einer speziellen Plattform der Zentralbank gespeichert ist. Das Gesetz legt den Status des Benutzers der digitalen Rubel-Plattform für die Bank Russlands fest. Das heißt, die Zentralbank Russlands wird das digitale Geld ausgeben, und für seine Sicherheit und für die Durchführung von Transaktionen verantwortlich sein. Die Banken werden als Finanzvermittler bei Transaktionen mit digitalem Rubel zwischen der Zentralbank und den Endbenutzern funktionieren.

    Der digitale Rubel kann fast genauso verwendet werden wie «normales» Geld – mit dem digitalen Rubel kann man bezahlen, der digitale Rubel kann man überweisen, als auch die Zahlungen mit dem digitalen Rubel annehmen. Der digitale Rubel kann man in bargeldlose Formen und zurück konvertieren. Nach der Rubelkonvertierung in eine bargeldlose Form kann man Bargeld erhalten.

    Aber der digitale Rubel wird auch einige Besonderheiten haben. Insbesondere wird es keine Zinserträge dafür geben. In Form des digitalen Rubels kann man kein Bankdeposit eröffnen oder einen Kredit bekommen.

    Ein Konto mit digitalen Rubeln kann nur eins und nur auf einer Plattform der Zentralbank sein.

    Einheitliche Tarife für alle Benutzer werden von der Zentralbank Russlands als Alleinoperator der Plattform festgelegt. Es ist bereits veröffentlicht, dass die Transaktionen und Zahlungen im digitalen Rubel für natürliche Personen kostenlos sein werden, und die Tarife für juristische Personen, die die Zahlung im digitalen Rubel annehmen, werden 0,3% von der Zahlung betragen. Dabei sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, die Tarife zu ändern.
  • 26.07.2023
    Die Staatsduma hat das Gesetz über die Steuer für Arbeitnehmer aus dem Ausland verabschiedet
    Die Staatsduma hat am 21. Juli 2023 in ihrer dritten Lesung ein Gesetz verabschiedet, das unabhängig von der Steuerresidenz einen einheitlichen Einkommensteuersatz für Arbeitnehmer, die im In- und Ausland fernarbeiten, festlegt. Die entsprechenden Änderungen wurden in das Steuergesetzbuch vorgenommen.

    Der einheitliche Einkommensteuersatz beträgt 13-15%. Ab 2024 werden die Neueinführungen für Arbeitnehmer, die in russischen Unternehmen fernarbeiten, in Kraft treten. Für die Freiberufler – ab 2025.

    Der einheitliche Einkommensteuersatz in Größe von 15% wird diejenige betreffen, deren Einkommen von mehr als 5 Millionen Rubel pro Jahr beträgt. Für die Zahlung der Steuer muss man mindestens eine der Bedingungen beachten:
    • der Empfänger des Einkommens muss ein russischer Steueransässiger sein, dem das Gehalt auf ein Konto bei einer russischen Bank überwiesen wird;
    • das Einkommen wird von russischen Unternehmen, Einzelunternehmer oder gesonderte Betriebsstätte ausländischer Unternehmen in der Russischen Föderation überwiesen.
  • 26.07.2023
    "Supervorzugssrecht" Anteile an strategischen Unternehmen von Ausländern zurückzukaufen
    Das gültige Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation № 520 vom 5. August 2022 „Über die Anwendung spezieller wirtschaftlicher Maßnahmen im Finanz-, Brennstoff- und Energiebereich im Zusammenhang mit den unfreundlichen Handlungen einiger ausländischen Staaten und internationalen Organisationen“ wird gemäß einem neuen Dekret des Präsidenten geändert. Gemäß diesem neuen Dekret wird der Staat beim Kauf von Anteilen von Ausländern in russischen Gesellschaften, die Russland verlassen, einen Vorrang bekommen. Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass das Vorzugsrecht auf eines der Unternehmen aus der Liste der strategischen Unternehmen (Das Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation vom 4. August 2004 № 1009 (herausgegeben vom 10. Mai 2023) „Zur Genehmigung der Liste der strategischen Unternehmen und strategischen Aktiengesellschaften“) angewendet wird. Das Vorkaufsrecht auf die von Ausländer zu verkauften Anteilen wird der Verwaltung des Staatsvermögens mit einem erheblichen Rabatt für den Weiterverkauf zum Marktpreis und für die weitere Überweisung der Geldmittel an den Bundeshaushalt gewährt.
  • 25.07.2023
    Ausländische Holdinggesellschaften werden durch Gerichtsbeschluss von der Eigentümerstruktur wirtschaftlich bedeutender russischer Organisationen ausgeschlossen
    Die Staatsduma der Russischen Föderation hat ein Gesetz über sogenannte "Entnahmen wirtschaftlichen Charakters" verabschiedet, das den Erwerb der direkten Kontrolle durch die russischen Begünstigter und den Übergang wirtschaftlich bedeutender russischer Organisationen in die russische Gerichtsbarkeit erleichtern. Diese Entnahmen richten sich nicht auf eine ungerechtfertigte Beeinträchtigung von Rechten und legitimen Interessen ausländischer Holdinggesellschaften, ihrer Gesellschafter (Aktionäre) und anderer Personen.

    Unter eine "wirtschaftlich bedeutende Organisation" versteht man eine russische Kapitalgesellschaft, die für die Gewährleistung der wirtschaftlichen Souveränität und der wirtschaftlichen Sicherheit Russlands von erheblicher Bedeutung ist und die in der von der Regierung der Russischen Föderation genehmigten Liste aufgeführt ist. Für die Aufnahme in eine solche Liste wird eine Reihe von Kriterien festgelegt, die einzeln oder zusammen angewendet werden, nämlich der Gesamtgewinn und das Vermögen einer Gruppe von Personen (weltweit) einer solchen Kapitalgesellschaft, die Anzahl der Mitarbeiter in solchen russischen Gesellschaften und die Höhe der in das russische Staatsbudget gezahlten Steuern (Gebühren) für das vorheriges Kalenderjahr. Die Aufnahme in die Liste erfolgt auf Vorschlag des zuständigen Ministeriums.

    Unter „eine ausländische Holdinggesellschaft“ versteht man eine ausländische juristische Person, die mit ausländischen Staaten verbunden ist, die in Bezug auf die Russische Föderation, russische juristische und natürliche Personen „unfreundliche Handlungen“ vornimmt und die mindestens 50 Prozent der stimmberechtigten Aktien (Anteile am Stammkapital) einer wirtschaftlich bedeutenden Organisation besitzt.

    Als ein Umstand für die Aussetzung der Gesellschaftsrechte einer ausländischen Holdinggesellschaft ist insbesondere die tatsächliche Beendigung der Geschäftsführung der wirtschaftlich bedeutenden Organisation durch ihre Verwaltungsorgane, was unter anderem durch öffentliche Erklärungen, die Kündigung wesentlicher Verträge und die Weiterleitung von Benachrichtigungen über die Mitarbeiterabkürzungen an die Mitarbeiter belegt werden kann.

    Die Fälle, in denen es um die Aussetzung der Gesellschaftsrechte einer ausländischen Holdinggesellschaft geht, sind dem Arbitragegericht des Gebiets Moskau zuständig. Die zuständige Staatsorgane, andere Gesellschafter und andere Verwaltungsorgane einer wirtschaftlich bedeutenden Organisation können sich an das Gericht wenden. Der Antrag muss maximal innerhalb eines Monats vom Gericht bearbeitet werden. Die Aussetzung der Gesellschaftsrechte gilt für einen Zeitraum, der nicht länger als bis zum 31. Dezember 2024 dauert. Der Gerichtsbeschluss ist sofort vollstreckbar, und ein Rechtsbehelf gegen den Gerichtsbeschluss setzt deren Vollstreckung nicht aus.

    Ab dem Datum des Gerichtsbeschlusses darf die ausländische Holdinggesellschaft nicht mehr an Sitzungen teilnehmen, abstimmen, Dividenden erhalten, über ihre Teilnahmeberechtigungen veräußern und ihre sonstigen Gesellschaftsrechte ausüben. Anteile (Aktien) an einer ausländischen Holdinggesellschaft werden auf die wirtschaftlich bedeutende Organisation selbst übertragen. Die Registrierungsbehörde muss die Anteilsübertragung an einer GmbH spätestens eine Woche nach dem Datum des Gerichtsbeschlusses in das einheitliche staatliche Register für juristische Personen eintragen. Der tatsächliche Wert des Anteils der Holdinggesellschaft wird nicht gezahlt. Russische Begünstigte sind verpflichtet, diese Anteile (Aktien) zu erwerben. Das Recht auf Erwerb kann auf eine Kapitalgesellschaft gerichtlich übertragen werden.

    Nach dem Ablauf der Frist der Aussetzung der Gesellschaftsrechte kann eine ausländische Holdinggesellschaft ihre nicht ausgeschütteten Anteile (Aktien) zurückfordern, unter der Bedingung, dass sie dafür keine Geldentschädigung in Höhe des Marktwerts erhalten hat. In diesem Fall ist sie auch berechtigt, die ausgeschütteten, aber nicht gezahlten Dividenden zurückzufordern.

    Das Gesetzt tritt nach Ablauf von 30 Tagen nach dem Tag seiner offiziellen Veröffentlichung der Unterzeichnung durch den Präsidenten der Russischen Föderation in Kraft.
  • 24.07.2023
    Wichtige Änderungen bei der Einkommensteuer: Entwurf von Abänderungen zum Gesetzentwurf
    Im Rahmen der Arbeiten an dem Gesetzentwurf zur Änderung des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation (StGB RF) vom 19. Juli 2023 wurden Änderungen zur Prüfung angenommen, die sich für viele Steuerzahler positiv auswirken werden.

    So werden durch die Änderungen die Normen des Unterpunktes 25.1 Pkt. 1 Art. 251 des StGB RF bis Ende 2023 verlängert. Nach dem ursprünglichen Wortlaut hatte der Steuerpflichtige das Recht, Einkünfte aus dem Erlass von Verpflichtungen aus einem Darlehens-(Kredit-)Vertrag, dessen Darlehensgeber (Gläubiger) ab dem 1. März 2022 eine ausländische Organisation (ein ausländischer Staatsbürger) ist, steuerlich nicht zu berücksichtigen.

    Die Änderungen erweitern auch die Bestimmungen dieses Artikels, indem sie die Möglichkeit eines "steuerfreien" Verzehrs im Rahmen von Kaufverträgen von Anteilen (Aktien) russischer Gesellschaften, die nach dem 1. März 2022 abgeschlossen werden, hinzufügen, wenn der Verkäufer eine ausländische Organisation (ein ausländischer Staatsbürger) ist. Ähnliches gilt für den Fall, dass die oben genannten Verpflichtungen im Rahmen von Abtretungsvereinbarungen eingegangen wurden, sowie für die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Zahlung des tatsächlichen Wertes eines Anteils an einen ausländischen Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bei seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft in den Jahren 2022-2023.

    Die Norm wird für natürliche Personen übernommen (Pkt. 60.3 Art. 217 des StGB RF). Der Wert dieser Aktien (Anteile) wird bei der weiteren Verwertung mit Null angesetzt (Unterpunkt 2.1 Art. 268 des StGB RF).

    Quelle: Gesetzentwurf Nr. 369931-8 „Über die Änderung des Ersten und Zweiten Teils des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation und einiger Gesetzgebungsakte der Russischen Föderation sowie über die Aussetzung des zweiten Absatzes des ersten Punktes von Artikel 78 des Ersten Teils des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation“.
  • 24.07.2023
    Wichtige Änderungen bei der Einkommensteuer: Entwurf von Abänderungen zum Gesetzentwurf
    Im Rahmen der Arbeiten an dem Gesetzentwurf zur Änderung des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation (StGB RF) vom 19. Juli 2023 wurden Änderungen zur Prüfung angenommen, die sich für viele Steuerzahler positiv auswirken werden.

    So werden durch die Änderungen die Normen des Unterpunktes 25.1 Pkt. 1 Art. 251 des StGB RF bis Ende 2023 verlängert. Nach dem ursprünglichen Wortlaut hatte der Steuerpflichtige das Recht, Einkünfte aus dem Erlass von Verpflichtungen aus einem Darlehens-(Kredit-)Vertrag, dessen Darlehensgeber (Gläubiger) ab dem 1. März 2022 eine ausländische Organisation (ein ausländischer Staatsbürger) ist, steuerlich nicht zu berücksichtigen.

    Die Änderungen erweitern auch die Bestimmungen dieses Artikels, indem sie die Möglichkeit eines "steuerfreien" Verzehrs im Rahmen von Kaufverträgen von Anteilen (Aktien) russischer Gesellschaften, die nach dem 1. März 2022 abgeschlossen werden, hinzufügen, wenn der Verkäufer eine ausländische Organisation (ein ausländischer Staatsbürger) ist. Ähnliches gilt für den Fall, dass die oben genannten Verpflichtungen im Rahmen von Abtretungsvereinbarungen eingegangen wurden, sowie für die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Zahlung des tatsächlichen Wertes eines Anteils an einen ausländischen Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bei seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft in den Jahren 2022-2023.

    Die Norm wird für natürliche Personen übernommen (Pkt. 60.3 Art. 217 des StGB RF). Der Wert dieser Aktien (Anteile) wird bei der weiteren Verwertung mit Null angesetzt (Unterpunkt 2.1 Art. 268 des StGB RF).

    Quelle: Gesetzentwurf Nr. 369931-8 „Über die Änderung des Ersten und Zweiten Teils des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation und einiger Gesetzgebungsakte der Russischen Föderation sowie über die Aussetzung des zweiten Absatzes des ersten Punktes von Artikel 78 des Ersten Teils des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation“.
  • 14.07.2023
    Aktualisierte Bedingungen für die Erteilung von Genehmigungen durch die Regierungskommission
    Die von der Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation empfohlenen Bedingungen für die Erteilung von Genehmigungen für Transaktionen, die die Veräußerung von Anteilen (Aktien) an russischen Unternehmen durch „unfreundliche“ Ausländer sowie die Ausschüttung von Dividenden (Gewinnen) aus der Tätigkeit russischer Gesellschaften an solche Personen betreffen, wurden aktualisiert.

    Einige der Kriterien waren schon vorher bekannt: z.B. Bewertung des Marktwerts der zu veräußernden Aktiva durch einen unabhängigen Gutachter und Erstellung eines Gutachtens zum Bericht durch eine SRO, dabei sollen sowohl der Gutachter als auch die Selbstregulierungsorganisation in den von der Regierungskommission empfohlenen Listen aufgeführt sein; Verkauf der Vermögenswerte mit einem Abschlag von mindestens 50 % auf den im Bericht angegebenen Marktwert.

    Die Verpflichtung, einen freiwilligen Beitrag in Höhe von 10 % an den Haushalt zu leisten, bleibt ebenfalls bestehen. Beträgt der Preis der veräußerten Aktiva weniger als 90 Prozent ihres Marktwerts, werden die zehn Prozent aus der Hälfte des Marktwertes der Aktiva berechnet; werden die Anteile (Aktien) mit einem Abschlag von mehr als 90 Prozent ihres Marktwertes veräußert, müssen zehn Prozent ihres vollen Marktwertes an den Haushalt abgeführt werden. In beiden Fällen werden die Daten über den Marktwert aus dem oben erwähnten Bericht eines unabhängigen Gutachters verwendet.

    Für den neuen Eigentümer und die erworbene Gesellschaft müssen nach wie vor Leistungsindikatoren festgelegt werden, die nun jedoch die Erhaltung des technologischen Potenzials und der wirtschaftlichen Haupttätigkeit des Unternehmens, den Erhalt von Arbeitsplätzen und die Erfüllung der Verpflichtungen aus abgeschlossenen Verträgen umfassen müssen. Das zuständige Ministerium überwacht die Umsetzung der festgelegten KPIs.

    Die empfohlenen Kriterien beziehen sich auch auf den Preis und die Dauer des Rückkaufs von Anteilen (Aktien): der Rückerwerb sollte zum Marktwert am Tag der Ausübung der entsprechenden Option mit wirtschaftlichem Nutzen für den früheren Eigentümer erfolgen. Darüber hinaus wird die Genehmigung für den Rückkauf im Allgemeinen zwei Jahre ab dem Datum der ursprünglichen Transaktion nicht überschreiten.

    Die Neuerungen betreffen auch das Zahlungsverfahren, für das es jetzt 3 Möglichkeiten gibt. Die Gelder können an den “unfreundlichen“ Verkäufer auf ein Konto des C-Typs bei einer russischen Bank überwiesen werden; es ist auch möglich, Zahlungen in Rubel zu leisten, ohne dass Geld außerhalb der Russischen Föderation überwiesen wird. Schließlich kann die Zahlung des Kaufpreises auf ein ausländisches Konto des Verkäufers erfolgen, aber in diesem Fall muss der Vertrag eine Ratenzahlungsklausel enthalten.

    Für öffentliche Aktiengesellschaften (PAO) wurden ebenfalls zusätzliche Bedingungen eingeführt. So müssen spätestens ein Jahr nach dem Aktienkauf bis zu 20 % der erworbenen Wertpapiere an der Börse platziert werden, und die Dauer der Platzierung sollte drei Jahre ab dem Datum ihres Beginns nicht überschreiten. Ähnliche Regeln sind für den Fall vorgesehen, dass eine öffentliche Aktiengesellschaft ihren Status verliert oder liquidiert wird, sowie für die Umwandlung der PAO im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme.

    Was die Ausschüttung von Gewinnen (Dividenden) an „unfreundliche“ Ausländer betrifft, so haben sich die wichtigsten Anforderungen nicht geändert. Die Höhe solcher Zahlungen darf nach wie vor 50 % des Nettogewinns eines russischen Unternehmens im Vorjahr nicht übersteigen, wobei die Höhe der in früheren Zeiträumen gezahlten Dividenden und die Bereitschaft der ausländischen Gesellschafter, ihre Geschäftstätigkeit in Russland fortzusetzen, berücksichtigt werden. Während jedoch früher das zuständige Ministerium die KPIs für russische Organisationen unabhängig festlegte, bestätigt die dieses jetzt nur noch, dass die Antragsteller ihre Verpflichtungen zur Einhaltung der KPIs erfüllen. Die Regierungskommission kann auch die Erlaubnis zur vierteljährlichen Ausschüttung von Dividenden erteilen, sofern diese Indikatoren erfüllt werden.

    Quelle: „Auszug aus dem Beschluss der Unterkommission der Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation vom 7. Juli 2023 N 171/5“ (Mitteilung des Finanzministeriums Russlands vom 11.07.2023 N 05-06-10/VN-32671)
  • 07.07.2023
    „Unfreundliche“ Länder werden in die Liste der Offshore-Zonen aufgenommen
    Ab 1. Juli 2023 wurden durch den Erlass des russischen Finanzministeriums Nr. 86-n vom 05. Juni 2023 49 Länder in die Liste der Länder aufgenommen, die Steuervergünstigungen gewähren und/oder keine Offenlegung und Bereitstellung von Informationen für die Durchführung von Finanzgeschäften vorschreiben.

    Der Hauptunterschied zwischen der neuen und der vorherigen Liste besteht darin, dass sich die Zahl der Staaten und Gebiete, die als Offshore-Zonen anerkannt werden, mehr als verdoppelt hat (von 42 auf 91), was vor allem auf die Aufnahme der so genannten „unfreundlichen“ Rechtsordnungen zurückzuführen ist (Vereinigtes Königreich, EU-Mitgliedstaaten, Kanada, USA, Ukraine, Südkorea, Japan usw.).

    Unter diesen Umständen wäre die Aussetzung von Doppelbesteuerungsabkommen mit „unfreundlichen“ Ländern recht wahrscheinlich. Dies bedeutet, dass nach dem 1. Juli 2023 ausländische Unternehmen, die in den in der Liste aufgeführten Ländern steuerlich ansässig sind, das Recht verlieren, einen Einkommensteuersatz von 10 % auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren anzuwenden, die von internationalen Holdinggesellschaften gezahlt werden, die keine öffentlichen Unternehmen sind.

    Auch für russische Gesellschaften werden sich Probleme ergeben.

    Erstens werden die im russischen Steuergesetzbuch festgelegten Steuerbefreiungen für aktive Holding- und Subholding-Gesellschaften nicht mehr für die Besteuerung von Gewinnen kontrollierter ausländischer Gesellschaften gelten, deren ständiger Sitz (Ort der steuerlichen Ansässigkeit) in einem in der Liste aufgeführten Staat liegt. Da die Bedingungen für die Anwendung von Steuerbefreiungen für Gewinne kontrollierter ausländischer Gesellschaften in Bezug auf das Geschäftsjahr der ausländischen Gesellschaften festgelegt werden, kann davon ausgegangen werden, dass in Ermangelung einer diesbezüglichen Sonderregelung die Gewinne aktiver Holding- und Subholdinggesellschaften aus Staaten der neuen Liste nicht mehr nach den russischen Vorschriften für kontrollierte ausländische Gesellschaften in Bezug auf die Geschäftsjahre dieser Gesellschaften, die nach dem 1. Juni beginnen oder enden, befreit werden.

    Auch die Steuerbefreiung für den Verkauf von Aktien an ausländischen Tochtergesellschaften wird für russische Beteiligungen nicht mehr gelten. Darüber hinaus wird die Dividendenbefreiung abgeschafft. Nun werden Dividendenzahlungen an russische Unternehmen von Tochtergesellschaften in Ländern, die nicht auf der schwarzen Liste stehen, nicht besteuert, wenn das Unternehmen die Aktien länger als 365 Tage hält. Ab 1. Juli werden Dividenden aus „unfreundlichen“ Ländern mit dem vollen Satz von 13 % besteuert.
  • 30.06.2023
    Russisches Gericht hat die Verhandlung eines Streits mit der Deutschen Bank im Ausland untersagt
    Im Streit um die Forderung der Sberbank gegen die DEUTSCHE BANK AG hat sich das Moskauer Arbitragegericht auf die Seite des Klägers gestellt und nicht nur dem Antrag auf Rückforderung von Geldern stattgegeben, sondern auch seine ausschließliche Zuständigkeit für den Rechtsstreit anerkannt.

    Sberbank hat eine Klage auf Rückerstattung von EUR 7.224.534,89 und Zinsen von der Deutschen Bank AG erhoben.

    Am 10. März 2022 teilte die Deutsche Bank AG der Klägerin die Schließung ihres Korrespondenzkontos mit. Trotz der Schließung des Kontos überwies die Beklagte den auf dem Konto befindlichen Betrag nicht an die Klägerin und berief sich dabei auf die EU-Verordnung Nr. 269/2014, die es der Beklagten untersagt, die Gelder an die Klägerin zurückzuzahlen. Die Beklagte vertrat den Standpunkt, dass sie dem Kläger gegenüber nicht verpflichtet sei, die Gelder zurückzuzahlen, und dass der Kläger kein Recht habe, sie einzufordern.

    Der Fall wurde dadurch erschwert, dass alle Fragen, die sich aus der Nutzung des Kontos und/oder des Services ergaben, dem deutschen Recht unterlagen. Die Vereinbarung schränkte jedoch nicht das Recht einer der Parteien ein, die andere Partei vor den Gerichten ihres Wohnsitzes zu verklagen.

    Da die von der Europäischen Union gegen die Sberbank und russische juristische Personen verhängten restriktiven Maßnahmen die Grundlage des Rechtsstreits bildeten, wandte das Gericht Artikel 248.1 der Arbitrageprozessordnung der Russischen Föderation an, der die ausschließliche Zuständigkeit russischer Arbitragegerichte für die oben genannten Streitigkeiten festlegt. Gemäß diesem Artikel ist der Kläger berechtigt, das Arbitragegericht des Subjekts der Russischen Föderation an seinem Sitz oder Wohnsitz anzurufen, wenn der Grund für die Streitigkeiten restriktive Maßnahmen eines ausländischen Staates ist.

    Damit schützte das Gericht die Rechte und legitimen Interessen der russischen Organisation, die restriktiven Maßnahmen unterworfen war, die ihr faktisch die Möglichkeit nahmen, ihre Rechte vor einem Gericht außerhalb der Russischen Föderation zu verteidigen.

    Bemerkenswert hat das Gericht, nachdem es keine berechtigten Gründe für die Nichterfüllung der Forderungen des Klägers festgestellt hatte, dennoch den Einwänden der Deutschen Bank bezüglich der fehlerhaften Berechnung der Zinsen zugestimmt und die vom Kläger geforderte Vertragsstrafe von EUR 308.199,09 auf EUR 188.409,30 reduziert.

    Quelle: Entscheidung des Moskauer Arbitragegerichts vom 23.06.2023 im Fall Nr. A40-84574/2023-83-488
  • 26.06.2023
    Einschränkung der Verhaftung von Geschäftsleuten
    Russische Strafprozessordnung wurde geändert, um die Verhaftung von Geschäftsleuten und Mitgliedern der Verwaltungsorgane von Handelsorganisationen einzuschränken. Der Grund für die Änderungen ist, dass verhaftete Geschäftsleute ihre Unternehmen nicht weiterführen können und das Business oft von Konkurrenten übernommen wird. Selbst wenn sich der Unternehmer nach einer Untersuchung als unschuldig erweist, läuft er Gefahr, seine Firma zu verlieren.

    Die Gerichte müssen nun bei der Wahl einer vorbeugenden Maßnahme bei Wirtschaftsstraftaten berücksichtigen, ob der Angeklagte seine Geschäftstätigkeit fortsetzen kann. Bevorzugt werden Maßnahmen wie Ausreiseverweigerung, Kaution, Hausarrest oder persönliche Bürgschaft.

    Eine Festnahme erfolgt nur, wenn der Geschäftsmann keinen Wohnsitz in Russland hat, gegen zuvor gewählte Präventivmaßnahmen verstoßen hat oder wenn es Beweise dafür gibt, dass sich der Unternehmer dem Gericht und den Untersuchungsorganen entzogen hat. Darüber hinaus muss im Haftantrag angegeben werden, ob die Straftat nicht im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit begangen wurde.
  • 26.06.2023
    Mustersatzungen für Nonprofit-Organisationen
    Am 1. März 2023 traten Änderungen des Gesetzes über Nonprofit-Organisationen in Kraft, die vorsehen, dass eine NPO auf der Grundlage einer Mustersatzung handeln kann.
    In diesem Zusammenhang hat das russische Justizministerium acht Mustersatzungen für Nonprofit-Organisationen ausgearbeitet, die einem besonderen Verfahren der staatlichen Registrierung unterliegen. Nach Angaben des Ministeriums handelt es sich dabei um die häufigsten Organisationsformen: lokale und regionale öffentliche Organisationen und soziale Bewegungen, eine Vereinigung, ein privates Unternehmen, eine autonome gemeinnützige Organisation, ein gemeinnütziger Fonds und eine Gemeinschaft indigener Minderheiten.

    Laut dem Entwurf des Justizministeriums, ist es nicht mehr notwendig, in einer NPO-Satzung folgende Informationen anzugeben: eine Liste der Filialen und Repräsentanzen (da diese Informationen im einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen enthalten sind), die Quellen der Vermögensbildung und das Verfahren zur Änderung der Gründungsdokumente sowie bei öffentlichen Organisationen — Umstrukturierung- und Liquidationsverfahren.

    Diese Standardformulare tragen dazu bei, die Vorbereitung der Gründungsdokumente von NPOs zu optimieren, um unnötige Doppelungen von Gesetzesbestimmungen zu vermeiden.
  • 22.06.2023
    Staatsduma wird den Gesetzentwurf zur Steuer auf Gewinnüberschüsse prüfen
    Der Entwurf des Gesetzes „Über die Steuer auf Gewinnüberschüsse“ ist der Staatsduma vorgelegt worden. Wie in der Gesetzesbegründung hervorgehoben wird, wurde das Dokument „entwickelt, um zusätzliche Einnahmen für den föderalen Haushalt zu erzielen“.

    Der Steuersatz beträgt 10 % des Gewinnüberschusses in den Jahren 2021-2022 gegenüber dem entsprechenden Betrag für die Jahre 2018-2019. Gewinne, die aus der Umsetzung eines Investitionsschutz- und -förderungsabkommens stammen, werden dabei nicht berücksichtigt. Die Steuer ist spätestens am 28. Januar 2024 fällig und wird von den Steuerpflichtigen selbst berechnet. Der Steuerbetrag kann durch die Zahlung einer Sicherheitsleistung reduziert werden, die bis zum 30. November 2023 fällig ist und die Hälfte der fälligen Steuer nicht übersteigen darf. Die Einnahmen aus der Steuer werden für die Förderung und Entwicklung des sozialen Bereichs verwendet.

    Die Steuer auf Gewinnüberschüsse wird ausschließlich dem föderalen Haushalt gutgeschrieben und hat einen einmaligen Charakter. Eine Reihe von Organisationen ist von der Zahlung dieser Steuer ausgenommen. Dazu gehören beispielsweise kleine und mittlere Unternehmen, alleinstehende landwirtschaftliche Steuerzahler, russische Gesellschaften, die nach dem 1. Januar 2021 gegründet wurden (mit Ausnahme von Organisationen, die infolge einer Umstrukturierung gegründet wurden), ausländische Firmen, die ihre Tätigkeit in Russland nach diesem Datum durch Betriebsstätte aufgenommen haben, sowie Unternehmen in den Sektoren Öl, Gas und Kohlebergbau.
  • 22.06.2023
    Vereinfachte Liquidation von KMU
    Ab dem 1. Juli 2023 kann die freiwillige Liquidation von KMU in vereinfachter Form durchgeführt werden, indem die Gesellschafter einen Antrag einreichen. Damit wird bestätigt, dass die Abrechnungen mit den Gläubigern abgeschlossen sind, die entlassenen Arbeitnehmer alle fälligen Zahlungen erhalten haben und die Gesellschaft spätestens einen Werktag vor der Löschung aus dem Einheitlichen Staatlichen Register der juristischen Personen (EGRUL) die erforderlichen Abschlüsse vorgelegt hat. Die vereinfachte Liquidation wird den Zeit- und Kostenaufwand für KMU im Zusammenhang mit dem Liquidationsverfahren erheblich verringern. Darüber hinaus werden negative Folgen für die Gesellschafter vermieden, die das Unternehmen verlassen, ohne einen Jahresabschluss vorzulegen oder sich einem gesetzlich vorgeschriebenen komplexen und dauerhaften Liquidationsverfahren zu unterziehen.

    Firmen die im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens liquidiert werden können, sollen:

    • in das KMU-Register aufgenommen sind;
    • keine unzuverlässigen Informationen im EGRUL aufweisen;
    • keine Mehrwertsteuer zahlen oder von der Berechnung und Zahlung der MwSt. befreit sind;
    • ihre Abrechnungen mit Gläubigern und Arbeitnehmern beglichen haben;
    • alle Steuerschulden und andere obligatorische Zahlungen an den Haushalt beglichen haben;
    • keine Immobilien oder Fahrzeuge besitzen;
    • sich nicht in einem Liquidations-, Reorganisations- oder Konkursverfahren oder in einem Verfahren zum Ausschluss aus dem EGRUL durch eine Entscheidung der Registrierungsbehörde befinden.

    Innerhalb von 5 Tagen nach Einreichung des Antrags prüft der Föderale Steuerdienst, ob die Gesellschaft Hindernisse für eine vereinfachte Liquidation hat und veröffentlicht die Entscheidung über die bevorstehende Liquidation im Staatlichen Registerblatt. Innerhalb der nächsten 3 Monate können Personen, die Einwände gegen die Beendigung der Tätigkeit der Firma haben, dies erklären. Werden Einwände erhoben, ist die Gesellschaft verpflichtet, das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren der freiwilligen Liquidation in vollem Umfang selbst durchzuführen. Gibt es keine Einwände, wird die Gesellschaft aus dem EGRUL ausgeschlossen. Gegen die Entscheidung über den Ausschluss können Gläubiger oder andere Betroffene, deren Rechte durch diesen Akt verletzt werden, innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt, zu dem sie von der Verletzung ihrer Rechte Kenntnis erlangt haben oder hätten erlangen müssen, Einspruch erheben.
  • 29.05.2023
    Verbot der Rückerstattung der vor Sanktionsverhängung erhaltenen Vorauszahlungen
    Wenn der Vorschuss vor der Verhängung der Sanktionen erhalten wurde, jedoch die Vertragserfüllung aufgrund einschlägiger Sanktionsverbote nicht mehr möglich ist, verstößt die Rückzahlung eines solchen Vorschusses gegen die EU-Sanktionsverordnung, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz klargestellt.

    Das Ministerium wies auf das Verbot der Erfüllung sämtlicher Ansprüche, die im Zusammenhang mit mittlerweile sanktionierten Geschäften stehen. Vor diesem Hintergrund ist die Rückzahlung einer Anzahlung, die darauf abzielt, eine Rechtsbeziehung in den Zustand vor Sanktionsverhängung zu versetzen, rechtlich unzulässig. Das gilt entsprechend auch für Zahlungsansprüche aus Anzahlungsgarantien (oder die darauf bezogenen Rückgarantien), was sich aus dem Verbot der Bereitstellung von Finanzmitteln oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit sektorspezifischen Export- und Importverboten ergibt.

    Zuvor hatte das Ministerium die Rückerstattung von Vorauszahlungen erlaubt, aber nach Rücksprache mit der zuständigen Arbeitseinheit der EU-Kommission hat seine Meinung geändert.

    Quelle: BMWK - Fragen und Antworten zu Russland-Sanktionen
  • 15.05.2023
    Russisches Gericht erklärt die Insolvenz einer ausländischen Gesellschaft
    Im April 2022 hat ein russisches Gericht zum ersten Mal die Insolvenz von Pandora consulting LC, einem ausländischen Unternehmen mit Sitz auf der Insel Nevis, das als Geldeintreiber in Russland tätig war, anerkannt.

    Ein russischer Gläubiger der Gesellschaft hatte den entsprechenden Antrag gestellt, um die Konkurs- und Insolvenzverwaltergebühren von dem Unternehmen zurückzufordern und sich dabei auf die in Kraft getretenen Entscheidungen der russischen Gerichte zu berufen.

    Der Alleingesellschafter und der Geschäftsführer des Unternehmens (ein russischer Staatsbürger) erklärte, dass das Konkursverfahren eingestellt werden müsse, da die Gesellschaft Ende 2021 aus dem ausländischen Handelsregister gestrichen und in Russland abgemeldet worden sei.

    Es wurde darauf hingewiesen, dass ein russisches Gericht bei wörtlicher Auslegung des Gesetzes nicht berechtigt sei, ein Konkursverfahren gegen eine ausländische juristische Person einzuleiten. Der Umfang und die Art der ausstehenden Verpflichtungen von Pandora consulting LC würden jedoch die Anwendung des Insolvenzinstituts erlauben, wenn das Unternehmen russisch wäre, und eine Verweigerung der Befriedigung der Forderungen des Klägers im vorliegenden Fall würde das Recht des Gläubigers auf wirksamen Rechtsschutz einschränken.

    Das Gericht hielt es daher für zulässig, die Rechtsanalogie anzuwenden und ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners einzuleiten, das sich in der Russischen Föderation befindet oder mit ihr eng verbunden ist. Es wurde auch berücksichtigt, dass nach nevisischem Recht die aufgelöste Gesellschaft während eines Zeitraums von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Liquidation weiter existierte, um etwaige Ansprüche zu verfolgen, und dass dieser Zeitraum gegebenenfalls bis zur vollständigen Erfüllung der Verpflichtungen und Beilegung von Streitigkeiten verlängert wurde.

    Das Berufungsgericht und das Bezirksgericht bestätigten den Standpunkt des erstinstanzlichen Gerichts. Auch der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation sah keine Veranlassung, den Fall zu überprüfen.
  • 15.05.2023
    Belgien hat einige russische Aktiva entsperrt
    Medienberichten zufolge hat die Bank Saint Petersburg vom belgischen Finanzministerium die Genehmigung erhalten, ihre auf dem Konto des National Settlement Depository (NSD) bei der belgischen Verwahrstelle Euroclear Bank eingefrorenen Guthaben in Höhe von rund 110 Mio. USD freizugeben. Es handelt sich dabei nur um die eigenen Mittel der Bank und nicht um die ihrer Kunden.

    Ende Januar 2023 gab das Moskauer Schiedsgericht der Klage der Bank Saint Petersburg auf Rückerstattung von 107 Mio. USD und 489 Mio. EUR Schadensersatz und Gerichtskosten gegenüber Euroclear in vollem Umfang statt. Die Gelder der Bank wurden dem Konto von NSD bei Euroclear gutgeschrieben. Die Bank war jedoch nie in der Lage, diese Gelder zurückzuerhalten, da Euroclear die Verfügung über die Gelder auf den Konten des National Settlement Depository eingeschränkt hatte. Das russische Gericht stellte fest, dass die Aussetzung der Transaktionen ausschließlich auf die Initiative von Euroclear zurückging, noch bevor das offizielle Verbot der Zusammenarbeit mit NSD ausgesprochen wurde.

    Es ist möglich, dass dieses Gerichtsurteil die Entscheidung des belgischen Finanzministeriums, eine Lizenz zu erteilen, beeinflusst haben könnte. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die russische Bank die Lizenz erst nutzen kann, nachdem sie die entsprechenden Genehmigungen der britischen und amerikanischen Behörden erhalten hat, da die USA und das Vereinigte Königreich Sanktionen gegen das Kreditinstitut verhängt haben.

    Bis zum 24. Juli 2023 können russische Investoren, gegen die keine europäischen Sanktionen verhängt wurden, beim belgischen und luxemburgischen Finanzministerium (für Gelder auf den Konten eines anderen großen europäischen Verwahrers, Clearstream) die Freigabe ihrer Aktiva beantragen. Berichten zufolge wurden allein bei der belgischen Behörde mehr als tausend Anträge eingereicht. Gegen Einzelpersonen wurden bereits positive Bescheide erlassen, aber die Erteilung einer Lizenz an die Bank Saint Petersburg ist der erste öffentlich bestätigte Fall, in dem die Aktiva eines gewerblichen Teilnehmers am Wertpapiermarkt entsperrt wurden.
  • 02.05.2023
    Im Ausland wurde Devisenüberweisungen blockiert
    Im Jahr 2022 sahen sich viele russische Unternehmen mit der Tatsache konfrontiert, dass ihre Devisenüberweisungen zugunsten ausländischer Geschäftspartner auf den Konten ausländischer Korrespondenzbanken blockiert waren.

    Eine solche Gesellschaft reichte beim Schiedsgericht des Moskauer Bezirks eine Schadensersatzklage gegen ihre Korrespondenzbank, die Alfa-Bank JSC, ein. Die Klage stützte sich auf die Tatsache, dass die Bank ein Fremdwährungskonto belastet hatte, die ausländische Gegenpartei des Klägers das Geld jedoch nie erhalten hatte.

    Das Erst- und das Berufungsgericht gaben der Klage statt und verurteilten die Bank zur Zahlung des Schadens. Das Kassationsgericht hob diese Entscheidungen jedoch auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück. Das Kassationsgericht stellte fest, dass der Kläger selbst einen Antrag auf eine Genehmigung zur Freigabe der Gelder an die US-Finanzaufsichtsbehörde (OFAC) hätte stellen müssen. Das Vorgehen der Banken-Vermittler lag außerhalb der zumutbaren Kontrolle der Alfa-Bank.

    Den russischen Firmen die keinen Sanktionen unterliegen gelingt es in der Praxis, eine OFAC-Lizenz zu erhalten und die zuvor auf den Konten ausländischer Korrespondenzbanken gesperrten Gelder zurückzuholen. Allerdings kann die Wartezeit bis zu einem Jahr ab dem Datum der Einreichung des entsprechenden Antrags beim OFAC betragen.
  • 27.04.2023
    Vorläufige Verwaltung ausländischer Unternehmen eingeführt
    Am 25. April 2023 wurde ein Präsidialerlass veröffentlicht, der die Einführung einer vorläufigen Verwaltung in Bezug auf das Eigentum und die Eigentumsrechte ausländischer „unfreundlicher“ Unternehmen mit Sitz in Russland ermöglicht. Dem Wortlaut des Dokuments zufolge kann diese Maßnahme als Reaktion auf die Beschlagnahme russischer Vermögenswerte im Ausland und die Einschränkung von Eigentumsrechten angewendet werden.

    Das ausländische Vermögen wird von Föderalagentur für staatliche Vermögensverwaltung (Rosimushchestvo) oder einer anderen vom russischen Präsidenten ernannten Person extern verwaltet. Der vorläufige Verwalter übt die Befugnisse des Eigentümers aus, führt eine Bestandsaufnahme des Vermögens durch und sorgt für dessen Verwahrung, ist aber nicht befugt, darüber zu verfügen. Die Entscheidung über die Beendigung der vorläufigen Verwaltung wird ebenfalls vom Präsidenten getroffen.

    Eine externe Verwaltung wurde vorerst für die Aktien von zwei Energieunternehmen, deutschem Unipro und finnischem Fortum, angeordnet. Die ausländischen Eigentümer kündigten bereits im Frühjahr 2022 ihre Absicht an, den russischen Markt zu verlassen, aber später wurden diese Unternehmen in die Liste der Brennstoff- und Energieunternehmen aufgenommen, deren Aktiengeschäfte einer besonderen Genehmigung des Präsidenten bedürfen.

    Nach Angaben von Rosimuschtschestwo werden Vermögenswerte, die für das stabile Funktionieren des russischen Energiesektors von größter Bedeutung sind, extern verwaltet, um den ununterbrochenen Betrieb von Unternehmen zu gewährleisten, die für die nationale Wirtschaft wichtig sind. Darüber hinaus trägt diese Maßnahme dazu bei, das Investitionsklima in Russland sicherzustellen und den Kapitalabfluss zu reduzieren.

    Man betonte, dass der Erlass „keine Eigentumsfragen regelt und den Eigentümern ihr Vermögen nicht entzieht“, sondern lediglich bedeutet, dass „der ursprüngliche Eigentümer vorübergehend kein Recht hat, Managemententscheidungen zu treffen“. Außerdem hat Rosimushchestvo nicht ausgeschlossen, dass die Liste der extern verwalteten Unternehmen erweitert werden kann.
  • 21.04.2023
    Obligationen statt Geld – eine neue Herausforderung für den Austritt
    Die russische Zentralbank wird eine Möglichkeit prüfen, ausscheidende ausländische Unternehmen mit speziellen Obligationen der Zentralbank zu entschädigen, die an eingefrorene Reserven statt an Bargeld gebunden sind.

    Laut der Initiative sollten spezielle Obligationen in Höhe der im Westen eingefrorenen russischen Vermögenswerte (etwa 300 Mrd. USD) ausgegeben werden. Diese Maßnahme sollte den Wechselkurs stabilisieren und dazu beitragen, die eingefrorenen Vermögenswerte zu schützen. Andererseits müssten Informationen über die russischen Reserven sowie die Struktur der Vermögenswerte der Zentralbank im Ausland offengelegt werden, was unerwünscht wäre - so Frau Nabiullina [1], Chefin der russischen Zentralbank. Diese Option wird in erster Linie als Alternative zu Konten vom Typ C gesehen.

    [1] www.rbc.ru
  • 21.04.2023
    Austritt ist wieder teuerer geworden
    In der letzten Zeit haben die russischen Behörden die Einführung einer Zufallsgewinnsteuer (windfall tax) erörtert, um die Staatskasse aufzustocken. Derzeit ist der Gesetzentwurf „Über die Steuer auf Gewinnüberschüsse der Vorjahre“ nicht öffentlich zugänglich, obwohl er den größten Steuerzahlern zur Prüfung vorgelegt wurde.

    Medienberichten zufolge sind die Gesellschaften zur Zahlung dieser einmaligen Steuer verpflichtet, deren Gewinne in 2021-2022 die Gewinne in2018-2019 übersteigen und die Differenz mehr als 1 Mrd. RUB beträgt. Der Steuersatz wird sich auf 5 % der Differenz belaufen.

    Sowohl russische als auch ausländische Gesellschaften mit Betriebsstätten in Russland, einschließlich diejenige, die den russischen Markt verlassen, müssen die windfall tax zahlen. Die Letzteren können diese Abgabe in den Preis des Ausstiegstransaktion einbeziehen, aber die Zahlung der windfall tax befreit sie nicht von der Zahlung eines Beitrags an die Staatskasse in Höhe von mindestens 5 % des Wert des Anteils bzw. der Aktien.

    Kleine und mittlere Unternehmen sowie Öl-, Gas- und Kohleunternehmen sind von der Steuer befreit. Darüber hinaus können Investitionen im Rahmen von Investitionsschutz- und -förderungsabkommen von der Bemessungsgrundlage der neuen Steuer abgezogen werden.

    Die entsprechenden Änderungen des russischen Steuergesetzbuchs werden voraussichtlich ab 2024 in Kraft treten. Die Gesellschaften sind jedoch berechtigt, die Hälfte des Steuerbetrags bereits 2023 abzuführen, wobei die im folgenden Jahr zu zahlende Steuer um die früher geleistete Zahlung reduziert wird.
  • 10.04.2023
    Lizenz zur Zahlung einer „Rückzugssteuer“ beim Verlassen des russischen Marktes
    Das US-amerikanische Office of Foreign Assets Control (OFAC) hat erklärt, dass ein Beitrag an die russische Staatskasse, der von Ausländern aus unfreundlichen Staaten beim Verkauf von Beteiligungen an russischen Unternehmen zu leisten ist, nur nach Erhalt einer Lizenz erfolgen darf.

    Das US-Finanzministerium erinnerte daran, dass es amerikanischen natürlichen und juristischen Personen verboten ist, direkte oder indirekte Transaktionen mit der russischen Zentralbank oder dem Finanzministerium abzuwickeln. Die sog. „Rückzugssteuer“ (der von der russischen Regierungskommission festgelegte Beitrag an die Staatskasse in Höhe von 5 bis 10 % vom Wert der Beteiligung) fällt ebenfalls unter diese Beschreibung.

    Um diese Zahlung zu tätigen, sollen US-Unternehmen und natürliche Personen vorab eine Lizenz einholen, indem sie dem OFAC Informationen über die Höhe der Rückzugssteuer und sonstiger Steuern vorlegen müssen, die dem russischen Haushalt zufließen würden, wenn sie weiterhin in Russland tätig würden. Darüber hinaus sollte im Rahmen des Lizenzantrags geprüft werden, wie der Austritt aus dem russischen Markt die Mitarbeiter und die russische Wirtschaft ins-gesamt beeinflussen würde.

    Die OFAC verspricht, solche Anträge auf indivi-dueller Basis beschleunigt zu prüfen.
  • 10.04.2023
    Der Euro ist verboten: Deutsches Gericht erklärt, wieviel Euro-Banknoten nach Russland für persönliche Zwecke eingeführt werden dürfen
    Vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main wurde kürzlich ein Fall der illegalen Einfuhr vom Euro-Bargeld nach Russland verhandelt [1].

    Ein kirgisischer Staatsangehöriger flog von Frankfurt am Main über Istanbul und Moskau zur medizinischen Behandlung nach Kaliningrad. Zu diesem Zweck führte er 11.000 Euro in bar mit sich. Bei der Zollkontrolle am Flughafen wurde fast der gesamte Geld sichergestellt, so dass nur 500 Euro für seinen persönlichen Bedarf übrigblieben.

    Das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Zollamts und erklärte, dass die Ausnahmeregelung, nach der das Bargeld für den persönlichen Bedarf nach Russland eingeführt werden darf, eng auszulegen ist und ausschließlich Geldmittel für den Transportweg und eine etwaige Verköstigung bis zum Erreichen des Reiseziels nach dem durchschnittlichen Standard erfasst, so dass ein Betrag in Höhe von 500 Euro ausreichend ist. Das Geld für medizinische Behandlungen gehört nicht zum persönlichen Bedarf. Neben der Einziehung der Geldmittel wurde der Angeklagte auch zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt.

    Zur Erinnerung, ist die Ausfuhr vom Euro-Bargeld aus der Europäischen Union in die Russische Föderation derzeit verboten. Ausgenommen ist das Geld für den persönlichen Gebrauch natürlicher Personen, die nach Russland reisen oder von deren mitreisenden unmittelbaren Familienangehörigen [2].

    Die EU-Gesetzgebung regelt jedoch nicht die Höhe der für die Ausfuhr zulässigen Geldbeträge. Nach Angaben des deutschen Auswärtigen Amtes sind der Eigenbedarf und seine Höheim Zweifel an der EU-Außengrenze plausibel nachzuweisen (z.B. anhand von Hotelbuchungen). Vor allem polnische und litauische Grenzbeamte kontrollieren dies beim Übertritt nach Kaliningrad bisweilen genau, wenn auch nicht systematisch. So haben die litauischen Grenzschutzbeamten vor einiger Zeit die Ausfuhr von Euro nach Russland auf 60 Euro pro Person beschränkt.

    [1] Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 31.01.2023, Aktenzeichen 943 Ds 7140 Js 235012/22; Keine Ausnahme vom Bargeld-Ausfuhrverbot nach Russland für geplante medizinische Behandlungen | Ordentliche Gerichtsbarkeit Hessen

    [2] Art. 5i der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
  • 10.04.2023
    Haftung für Verstöße gegen die russischen Antisanktionsvorschriften
    Ab dem 1. Januar 2024 kann eine verwaltungsrechtliche Haftung für die Verstöße gegen die russischen Antisanktionsmaßnahmen verhängt werden. Die Antisanktionsgesetzgebung (Gegensanktionsmaßnahmen) bezieht sich auf Verbote und Beschränkungen, die vom Präsidenten, der Regierung und der Zentralbank Russlands eingeführt werden, um „den unfreundlichen Handlungen der USA und anderer ausländischer Staaten entgegenzuwirken und die finanzielle Stabilität zu gewährleisten.

    Insbesondere kann ein neuer Artikel 15.25 „Nichteinhaltung der Einwirkungsmaßnahmen (Gegenmaßnahmen) zur Gewährleistung der Finanzstabilität der Russischen Föderation” in das Ordnungswidrigkeitengesetzbuch eigeführt werden. Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde auf dem föderalen Portal der Entwürfe für Rechtsakte veröffentlicht.

    Der Gesetzentwurf sieht Geldbußen für natürliche Personen, Einzelunternehmer und juristische Personen in Höhe von 20 bis 40 Prozent des Betrags einer Transaktion (Operation) vor, die unter Verletzung von Gegensanktionen durchgeführt wurde, oder des Betrags einer Transaktion (Operation), die nicht in Übereinstimmung mit den festgelegten Maßnahmen durchgeführt wurde. Das Bußgeld für Beamte beträgt zwischen 20 und 40 Prozent des Transaktionsbetrags, jedoch nicht mehr als 30.000 Rubel.

    Wenn die Nichteinhaltung der festgelegten Maßnahmen keinen Geldwert hat (z.B. Durchführung unentgeltlicher Transaktionen, Eröffnung von Sonderkonten usw.), beträgt die Geldstrafe 4.000 bis 5.000 Rubel für natürliche Personen, 40.000 bis 50.000 Rubel für verantwortliche Personen und 800.000 bis 1.000.000 Rubel für juristische Personen.

    Beseitigt ein Unternehmen die Verstöße innerhalb eines bestimmten Zeitraums, werden keine Strafen verhängt.

    Die Verletzungen werden vom Steuerdienst und Zolldienst geprüft, in Bezug auf die Beamten von Kreditinstituten und Versicherungsgesellschaften übernimmt es die Zentralbank. Diese Behörden können Dokumente und Informationen über die Einhaltung der Gegensanktionen anfordern.

    Die Verjährungsfrist für die Haftung beträgt zwei Jahre.