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Russisches Gericht erklärt die Insolvenz einer ausländischen Gesellschaft

Im April 2022 hat ein russisches Gericht zum ersten Mal die Insolvenz von Pandora consulting LC, einem ausländischen Unternehmen mit Sitz auf der Insel Nevis, das als Geldeintreiber in Russland tätig war, anerkannt.

Ein russischer Gläubiger der Gesellschaft hatte den entsprechenden Antrag gestellt, um die Konkurs- und Insolvenzverwaltergebühren von dem Unternehmen zurückzufordern und sich dabei auf die in Kraft getretenen Entscheidungen der russischen Gerichte zu berufen.

Der Alleingesellschafter und der Geschäftsführer des Unternehmens (ein russischer Staatsbürger) erklärte, dass das Konkursverfahren eingestellt werden müsse, da die Gesellschaft Ende 2021 aus dem ausländischen Handelsregister gestrichen und in Russland abgemeldet worden sei.

Es wurde darauf hingewiesen, dass ein russisches Gericht bei wörtlicher Auslegung des Gesetzes nicht berechtigt sei, ein Konkursverfahren gegen eine ausländische juristische Person einzuleiten. Der Umfang und die Art der ausstehenden Verpflichtungen von Pandora consulting LC würden jedoch die Anwendung des Insolvenzinstituts erlauben, wenn das Unternehmen russisch wäre, und eine Verweigerung der Befriedigung der Forderungen des Klägers im vorliegenden Fall würde das Recht des Gläubigers auf wirksamen Rechtsschutz einschränken.

Das Gericht hielt es daher für zulässig, die Rechtsanalogie anzuwenden und ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners einzuleiten, das sich in der Russischen Föderation befindet oder mit ihr eng verbunden ist. Es wurde auch berücksichtigt, dass nach nevisischem Recht die aufgelöste Gesellschaft während eines Zeitraums von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Liquidation weiter existierte, um etwaige Ansprüche zu verfolgen, und dass dieser Zeitraum gegebenenfalls bis zur vollständigen Erfüllung der Verpflichtungen und Beilegung von Streitigkeiten verlängert wurde.

Das Berufungsgericht und das Bezirksgericht bestätigten den Standpunkt des erstinstanzlichen Gerichts. Auch der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation sah keine Veranlassung, den Fall zu überprüfen.