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Unsere Kolumne in der „Moskauer Deutsche Zeitung”

Internationale Geldtransfers und was man darüber wissen muss

In der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Lage unterliegen grenzüberschreitende Zahlungen von russischen Ansässigen einer Reihe von Beschränkungen. Das gilt in erster Linie für den Zahlungsverkehr mit Personen aus sog. „unfreundlichen“ Staaten.

Abrechnung einzelner Transaktionen

Bei der Abwicklung der Geschäfte mit „unfreundlichen“ Personen sind die durch Erlasse des russischen Präsidenten festgelegten Beschränkungen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für:

  • die Gewährung von Darlehen in beliebiger Höhe und Währung (Präsidialerlass Nr. 81 vom 01.03.2022);
  • Darlehensrückzahlungen, die das Limit (10 Mio. Rubel pro Monat oder den Gegenwert in ausländischer Währung) überschreiten (Präsidialerlass Nr. 95 vom 05.03.2022);
  • die Dividendenauszahlung und Gewinnausschüttungen, die den monatlichen Grenzwert von 10 Mio. Rubel überschreiten (Präsidialerlass Nr. 254 vom 04.05.2022), sowie
  • Zahlungen im Zusammenhang mit der Herabsetzung des Stammkapitals, der Liquidation oder Insolvenz russischer Gesellschaften (Präsidialerlass Nr. 126 vom 18.03.2022).

Bei Überschreitung der Höchstbeträge ist eine Genehmigung der Regierungskommission für Überweisungen einzuholen.

Schwierigkeiten bei Banküberweisungen und Gegenmaßnahmen

Ein weiteres Hindernis ist die längere Bearbeitungszeit von grenzüberschreitenden Zahlungen. Im Falle von verdächtigen Transaktionen und Überweisungen an sanktionierte Personen kann die Zahlung abgelehnt oder das Geld eingefroren werden.

Um die Risiken zu minimieren, ist es empfehlenswert:

  • zu prüfen, ob die Bank des Geschäftspartners Überweisungen aus Russland akzeptiert und in welcher Währung;
  • die Zahlungen nach Möglichkeit im Voraus zu leisten oder Verpflichtungen durch eine Aufrechnung zu erfüllen;
  • bei der Überweisung die gewünschte Korrespondenzbank anzugeben, die Zahlungen aus Russland akzeptiert;
  • beim Ausfüllen der Unterlagen möglichst umfassende detaillierte Informationen über den Zweck und Grund der Transaktion in einer für die Compliance-Officer der ausländischen Banken verständlichen Form zu übermitteln;
  • die Möglichkeit zu prüfen, die Zahlungen an ausländische Geschäftspartner über Vermittler abzuwickeln.

Bei Zahlungsverzögerungen kann die Bank kontaktiert werden, um die Überweisung mit Hilfe der SWIFT GPI-Technologie zu verfolgen oder eine Bankuntersuchung zu beantragen.

Lockerung und Aufhebung von Beschränkungen

Gleichzeitig wurde eine Reihe von Devisenkontrollbeschränkungen für Teilnehmer an der Außenwirtschaftstätigkeit aufgehoben oder gelockert:

  • Es gibt keine Obergrenze mehr für die Höhe der Vorauszahlungen bei Transaktionen von russischen Einwohnern mit „unfreundlichen“ Personen.
  • Die Verpflichtung zur Repatriierung von Deviseneinnahmen überwiegend aus Export- und Importverträgen wurde abgeschafft (Auszug aus dem Protokoll Nr. 61 der Sitzung der Regierungskommission vom 09.06.2022).
  • Außenhandelskontrakte können nicht nur über Konten der zugelassenen Bank abgewickelt werden, sondern über alle Banken (Präsidialerlass Nr. 529 vom 08.08.2022).
  • Russische juristische Personen und Einzelunternehmer sind berechtigt, bei der Durchführung von Außenhandelsgeschäften und bei der Gewährung und Rückzahlung von Darlehen ihre Forderungen und Verpflichtungen aufzurechnen oder durch neue Verpflichtungen zu ersetzen (Präsidialerlass Nr. 529 vom 08.08.2022).
  • Der Barausgleich von Außenhandelsverträgen zwischen russischen Ansässigen und Nichtansässigen ist in einigen Fällen zulässig (Verordnung der russischen Regierung Nr. 2433 vom 26.12.2022).
  • Bis Ende 2023 gilt ein Moratorium für die Haftung für einige Verstöße gegen die Devisengesetzgebung, die aufgrund antirussischer Sanktionen begangen wurden, z.B. der nicht rechtzeitige Zahlungseingang von einem ausländischen Geschäftspartner (Föderales Gesetz Nr. 518-FZ vom 19.12.2022).