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Vorübergehende Einführung von „schwebenden“ Zöllen

Für den Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis Ende 2024 führt Russland an den Dollarkurs gebundene Zölle auf die Ausfuhr einer Reihe von Waren außerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion ein.

Offiziell wird die Einführung damit begründet, den heimischen Markt vor „ungerechtfertigten Preissteigerungen“ zu schützen, indem das Angebot an Waren innerhalb der Russischen Föderation erhöht wird. Gleichzeitig wird diese Maßnahme, wie die kürzlich eingeführte „Steuer auf Gewinnüberschüsse“, es ermöglichen, den defizitären russischen Haushalt auf Kosten der Exporteure aufzufüllen.

Die Zölle werden auf eine breite Palette von Waren erhoben, von Düngemitteln, Metallen und Edelsteinen bis hin zu Alkohol und Lebensmitteln. Von den Zöllen ausgenommen sind Produkte mit einem hohen Anteil an importierten Komponenten am Selbstkostenpreis, insbesondere Erdöl und Erdölprodukte, Gas, Getreide und Holz. Eine Reihe von Maschinen, Ausrüstungsgegenständen, Waffen und Munition (Zolltarifnummer 84-96) sind ebenfalls von den Zöllen befreit.

Die Höhe der Zölle ändert sich monatlich in Abhängigkeit vom Wechselkurs des US-Dollars gegenüber dem russischen Rubel und wird auf der Website des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation veröffentlicht. So werden bei einem Dollarkurs unter 80 Rubel keine Zölle erhoben, während sie bei einem Anstieg des Wechselkurses steigen: der Mindestbetrag der Zölle beträgt 4 % des Zollwerts der Waren (wenn der Dollarwert zwischen 80 und 85 Rubel liegt) und der Höchstbetrag – 7 % (wenn der Dollarkurs 95 Rubel übersteigt). Höhere Zölle sind für Exporteure von Düngemitteln vorgesehen.

Die Maßnahme wirkt sich offenbar auch auf Waren aus, die im Rahmen bereits geschlossener Verträge ausgeführt werden. Wenn die Waren also bereits in ein Zollverfahren überführt wurden und nach dem 1. Oktober 2023 in Länder außerhalb der EAWU exportiert werden sollen, müssen für sie neue Zollanmeldungen erstellt werden (ausgenommen sind Waren, die bereits für den Bahn- und Seetransport zugelassen sind).

Russischen Exporteuren wird daher empfohlen, die Nomenklatur der ausgeführten Waren auf Änderungen bei den Ausfuhrzöllen hin zu analysieren und die Risiken einer verlängerten Zeit für die Freigabe der Waren aufgrund von Zollkontrollen zu berücksichtigen. Dazu ist es nicht zu vergessen, dass die russischen Zollbehörden das Recht haben, innerhalb von drei Jahren nach der Freigabe solcher Waren für den Export Kontrollen durchzuführen.


Quelle: Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 21. September 2023 Nr. 1538 „Über die Sätze der Ausfuhrzölle auf Waren, die aus der Russischen Föderation außerhalb des Zollgebiets der Eurasischen Wirtschaftsunion ausgeführt werden, und über Änderungen der Sätze der Ausfuhrzölle auf Waren, die aus der Russischen Föderation außerhalb des Zollgebiets der Eurasischen Wirtschaftsunion ausgeführt werden“.