Наши публикации

Наша колонка в Московской Немецкой Газете

Neue Marktaustrittbarrieren für ausländische Unternehmen

Laut einer Untersuchung von Wirtschaftswissenschaftlern des Schweizer IMD-Instituts und der Universität St. Gallen haben ca. 9 Prozent aller westlichen Firmen Russland verlassen, also ihr Geschäft verkauft; manche für immer, manche haben sich die Möglichkeit bewahrt, über eine Rückkaufoption auf den Markt zurückzukehren. Glück hatten jene, die ihr Geschäft vor September 2022 an die russische Geschäftsführung oder externe Investoren verkauft haben, weil bis dahin noch keine Genehmigung für den Verkauf von Beteiligungen erforderlich war. Große westliche Unternehmen, deren Aktien an den Börsen gehandelt werden, waren unter den ersten, die sich aus Russland zurückzogen. So belief sich nach Angaben der Nachrichtenagentur AK&M der Gesamtbetrag der im Jahr 2022 verkauften ausländischen Aktiva auf 16,31 Mrd. USD.

Insgesamt setzt sich der Trend zum Rückzug vom russischen Markt fort, wenn auch weniger aktiv. Seit Ende 2022 und bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden die Spielregeln ständig verschärft, der Rückzug wird immer teurer und schwieriger. Um eine Genehmigung des Unterausschusses der russischen Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen zum Verkauf des Geschäfts zu erhalten, muss der Verkäufer einen Rabatt von mindestens 50 Prozent vom Marktwert des zu verkaufenden Vermögens gewähren und an den russischen Fiskus eine Abgabe in Höhe von mindestens 5 Prozent (in einigen Fällen mindestens 10 Prozent) entrichten. Derzeit ist die Erhöhung des Beitrags auf 15 % zu erwarten. Außerdem ist es sehr wahrscheinlich, dass die Steuer auf Übergewinne entrichtet werden muss, wenn entsprechende Änderungen in das russische Steuergesetzbuch eingebracht werden. Die Pflicht zur Entrichtung einer solchen einmaligen Abgabe (windfall tax) wird Unternehmen auferlegt, deren Gewinn in den Jahren 2021 und 2022 die Werte für 2018 und 2019 überstieg, wenn die Differenz eine Milliarde Rubel übersteigt. Der Steuersatz beläuft sich auf 10 Prozent der Differenz.

Für Unternehmen mit attraktiven Produktionsaktiva in Branchen, die für die russische Wirtschaft vorrangig sind (Bauwesen, Produktion von Industrieanlagen usw.) ist ein Rückzug schwierig. Derartige Transaktionen werden von den zuständigen Ministerien lange und eingehend überprüft. Neben den Bedingungen der Transaktion wird auch der potentielle Käufer überprüft. Die Genehmigung kann verweigert werden, wenn nach Ansicht des Ministeriums der Käufer nicht in der Lage ist, das Geschäft weiterzuführen, die Erreichung der angekündigten Key Performance Indicators (KPI) oder eine erforderliche Finanzierung sicherzustellen. Dies betrifft in erster Linie Produktionsunternehmen, deren Eigentümer beschlossen haben, das Geschäft an ihre russische Geschäftsführung zu verkaufen. Die Rückkaufoption kann auch zum Hindernis bei der Genehmigung werden.

Bei Erteilung einer Genehmigung zum Verkauf des Geschäfts werden Transaktionen mit Einbeziehung eines externen Investors vorrangig geprüft. Die Tendenz, den Unternehmensverkauf an das Management nicht zu genehmigen und einen Finanzpartner in die Transaktionsstruktur einzubeziehen, ist noch informell, könnte aber in Zukunft formalisiert werden.

Bei Auftreten neuer Anforderungen werden diese dann auf alle Transaktionen angewendet, die sich bereits in der ministeriellen Abstimmung befinden, nicht nur auf neue Transaktionen. Dies erfordert die Anpassung bereits eingereichter Dokumente, was sich wiederum auf die Gesamtabstimmungsdauer auswirkt. So gibt es seit kurzem neben der Liste der Gutachter, die für die Bewertung von zu verkaufenden Aktiva empfohlen werden, auch eine Liste der SRO (Selbstregulierungsorganisationen), die befugt sind, den Bericht des Gutachters zu zertifizieren. In dem neuen Antragsformular, das Ende April veröffentlicht wurde, wurden Informationen über die Finanzierungsquellen und die aktuelle Höhe der Schulden des Käufers bei Kreditinstituten hinzugefügt. Bei der Erteilung der Genehmigung für eine Transaktion können Beschränkungen für den Erwerb von Fremdwährungen auferlegt werden. Bei einer Transaktion, die Aktiva des Volkswagen-Konzerns betrifft, liegt die tägliche Obergrenze für den Kauf von Fremdwährungen beispielsweise bei 50 Millionen Euro.