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Neue Antwort auf westliche Sanktionen

Am 6. Dezember 2023 verabschiedete die russische Staatsduma in dritter Lesung den Gesetzentwurf Nr. 471073-8, mit dem Artikel 4.2 des Föderalen Gesetzes Nr. 127-FZ „Über Maßnahmen zur Beeinflussung (Bekämpfung) unfreundlicher Handlungen der Vereinigten Staaten von Amerika und anderer ausländischer Staaten“ geändert und die Liste der besonderen wirtschaftlichen Maßnahmen erweitert wird, die der russische Präsident als Reaktion auf die westlichen Sanktionen zur Gewährleistung der wirtschaftlichen Souveränität und Sicherheit des Landes erlassen kann.

Zuvor sah das Gesetz ein spezielles Verfahren für Transaktionen und Geschäfte mit Personen aus sog. „unfreundlichen“ ausländischen Staaten, für Devisengeschäfte sowie für die Auszahlung von Gewinnen an ausländische Gesellschafter vor.

Nun wurde das Gesetz durch neue Maßnahmen ergänzt. Der Präsident der Russischen Föderation ist berechtigt, die vorläufige Verwaltung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, Anteilen, Aktien und Eigentumsrechten von Personen aus „unfreundlichen“ Staaten einzuführen, das Verfahren der Zwangsvollstreckung von Geldern und Wertpapieren auf Sonderkonten zu bestimmen, die Besonderheiten der Gründung, Reorganisation, Liquidation und des Rechtsstatus russischer juristischer Personen festzulegen, einschließlich der Offenlegung von Informationen über ihre Tätigkeit sowie über Geschäfte, einschließlich ihrer notariellen Beurkundung und Buchführung. Der russische Präsident bestimmt die Besonderheiten der Rechtsstellung von Emittenten und professionellen Teilnehmern des Wertpapiermarktes sowie die Besonderheiten der Verbuchung von Informationen über Wertpapiere. Ein besonderes Verfahren kann nicht nur für die Ausschüttung von Gewinnen (Dividenden), sondern auch für die Auszahlung des tatsächlichen Wertes eines Anteils am Stammkapital einer russischen juristischen Person an ausländische Gesellschafter festgelegt werden.

Das Gesetz gilt für Rechtsbeziehungen, die ab dem 24. Februar 2022 entstehen.

Es ist zu erinnern, dass einige Maßnahmen bereits in Kraft sind. Insbesondere wurde mit dem Präsidialerlass vom 25. April 2023 N 302 in der Fassung vom 22. November 2023 die vorübergehende Verwaltung von Anteilen und Aktien einiger russischer Unternehmen eingeführt, die sich im Besitz ausländischer Eigentümer aus „unfreundlichen“ Staaten befinden.