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Änderungen in der Regelung der Verwertung von Waren und Verpackungen

Am 1. Januar 2024 traten eine Reihe von Änderungen ins Föderalgesetz Nr. 89-FZ vom 24.06.1998 „Über Produktions- und Verbrauchsabfälle“ in Kraft. Insbesondere wurden die Begriffe „Verwertung von Abfällen aus der Nutzung von Gütern" und „Umweltabgabe“ sowie das Verfahren zur Berechnung der Umweltabgabe in Bezug auf Verpackungen für die Zeiträume 2024-2026 eingeführt.

In der Regel sorgen die Hersteller und Importeure von Waren für die Verwertung von Abfällen aus der Nutzung von Waren gemäß den von der russischen Regierung festgelegten Verwertungsstandards. Das gleiche staatliche Organ legt die Liste der Waren und Verpackungen fest, deren Abfälle aus der Nutzung der Verwertung unterliegen.

Ein Warenhersteller, der von ihm hergestellte Waren verpackt, u.a. durch Erhitzen, Ziehen, Zerteilen der Verpackung, ist nicht verpflichtet, die Verwertung von Abfällen aus der Verwendung dieser Verpackungen sicherzustellen, es sei denn, diese Verpackungen werden von diesem Warenhersteller hergestellt.

Gleichzeitig müssen die Hersteller und Importeure von Waren bis zum 1. Januar 2027 die Entsorgung von Abfällen aus der Verwendung von Verpackungen sicherstellen:
  1. im Jahr 2024 – gemäß den von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Verwertungsnormen;
  2. im Jahr 2025 – für 55 % der in Russland hergestellte und/oder aus anderen Staaten eingeführte Verpackungsmenge;
  3. im Jahr 2026 – für 75 % der in Russland hergestellte und/oder aus anderen Staaten eingeführte Verpackungsmenge.

Am 29. Dezember 2023 hat die russische Regierung diese Listen und Vorschriften durch die Verordnung Nr. 2414 genehmigt:
  • Liste der Waren, Verpackungen und Abfälle, deren Verwendung der Wiederverwertung unterliegt, für das Jahr 2024;
  • Liste der Waren, Verpackungen und Abfälle, deren Verwendung der Wiederverwertung unterliegt, für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 1. Januar 2030;
  • Standards für die Verwertung von Abfällen aus der Nutzung von Gütern für die Jahre 2024-2029;
  • Standards für die Verwertung von Verpackungsabfällen für das Jahr 2024.