Die Staatsduma hat am 21. Juli 2023 in ihrer dritten Lesung ein Gesetz verabschiedet, das unabhängig von der Steuerresidenz einen einheitlichen Einkommensteuersatz für Arbeitnehmer, die im In- und Ausland fernarbeiten, festlegt. Die entsprechenden Änderungen wurden in das Steuergesetzbuch vorgenommen.
Der einheitliche Einkommensteuersatz beträgt 13-15%. Ab 2024 werden die Neueinführungen für Arbeitnehmer, die in russischen Unternehmen fernarbeiten, in Kraft treten. Für die Freiberufler – ab 2025.
Der einheitliche Einkommensteuersatz in Größe von 15% wird diejenige betreffen, deren Einkommen von mehr als 5 Millionen Rubel pro Jahr beträgt. Für die Zahlung der Steuer muss man mindestens eine der Bedingungen beachten:
Der einheitliche Einkommensteuersatz beträgt 13-15%. Ab 2024 werden die Neueinführungen für Arbeitnehmer, die in russischen Unternehmen fernarbeiten, in Kraft treten. Für die Freiberufler – ab 2025.
Der einheitliche Einkommensteuersatz in Größe von 15% wird diejenige betreffen, deren Einkommen von mehr als 5 Millionen Rubel pro Jahr beträgt. Für die Zahlung der Steuer muss man mindestens eine der Bedingungen beachten:
- der Empfänger des Einkommens muss ein russischer Steueransässiger sein, dem das Gehalt auf ein Konto bei einer russischen Bank überwiesen wird;
- das Einkommen wird von russischen Unternehmen, Einzelunternehmer oder gesonderte Betriebsstätte ausländischer Unternehmen in der Russischen Föderation überwiesen.