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Die Staatsduma hat das Gesetz über die Steuer für Arbeitnehmer aus dem Ausland verabschiedet

Die Staatsduma hat am 21. Juli 2023 in ihrer dritten Lesung ein Gesetz verabschiedet, das unabhängig von der Steuerresidenz einen einheitlichen Einkommensteuersatz für Arbeitnehmer, die im In- und Ausland fernarbeiten, festlegt. Die entsprechenden Änderungen wurden in das Steuergesetzbuch vorgenommen.

Der einheitliche Einkommensteuersatz beträgt 13-15%. Ab 2024 werden die Neueinführungen für Arbeitnehmer, die in russischen Unternehmen fernarbeiten, in Kraft treten. Für die Freiberufler – ab 2025.

Der einheitliche Einkommensteuersatz in Größe von 15% wird diejenige betreffen, deren Einkommen von mehr als 5 Millionen Rubel pro Jahr beträgt. Für die Zahlung der Steuer muss man mindestens eine der Bedingungen beachten:
  • der Empfänger des Einkommens muss ein russischer Steueransässiger sein, dem das Gehalt auf ein Konto bei einer russischen Bank überwiesen wird;
  • das Einkommen wird von russischen Unternehmen, Einzelunternehmer oder gesonderte Betriebsstätte ausländischer Unternehmen in der Russischen Föderation überwiesen.