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Erlass einer Liste von sechs wirtschaftlich bedeutenden Organisationen

Russische Regierung hat eine Liste der wirtschaftlich bedeutenden Organisationen genehmigt (Erlass der Regierung der Russischen Föderation Nr. 491-r vom 1. März 2024 „Über die Genehmigung der Liste der wirtschaftlich bedeutenden Organisationen”). Diese Liste umfasst sechs Unternehmen aus verschiedenen Wirtschaftszweigen, die für die wirtschaftliche Sicherheit des Landes von wesentlicher Bedeutung sind. Die erste Fassung der Liste umfasste Organisationen, die an der Eigentümerstruktur der Ketten Alfa-Bank, AlfaStrachowanie, X5 und Azbuka Vkusa beteiligt sind, darunter der Düngemittelhersteller Acron: AB Holding, UNS-Holding, IKS 5 Corporate Centre, Acron Group, City Supermarket und Razrez Arshanovsky. Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation gibt an, dass diese Liste noch erweitert werden kann. Um in die Liste aufgenommen zu werden, muss ein Unternehmen die folgenden Kriterien erfüllen:
  • Jahresumsatz von mehr als 75 Milliarden Rubel,
  • der Wert der Aktiva – mehr als 150 Milliarden Rubel,
  • die Zahl der Beschäftigten – mehr als 4 Tausend Personen,
  • die Höhe der im Vorjahr gezahlten Steuern – nicht weniger als 10 Milliarden Rubel,
  • die Tätigkeit des Unternehmens in kritischen Branchen sowie
  • direkte und indirekte Beteiligung russischer Gesellschafter (Aktionäre) an einer ausländischen Holdinggesellschaft – in der Regel mehr als 50%.

Das Föderale Gesetz Nr. 470-FZ vom 4. August 2023 „Über die Besonderheiten der Regelung der Unternehmensbeziehungen in Wirtschaftsunternehmen, die wirtschaftlich bedeutsame Organisationen sind” gab russischen Gesellschaftern (Aktionären), die wirtschaftlich bedeutende Organisationen kontrollieren, das Recht, die Aktien (Anteile am Stammkapital), die sich im Besitz westlicher Investoren aus „unfreundlichen” Ländern befinden, in die russische Jurisdiktion zu übertragen.

Die Aufnahme in die Liste bietet die Möglichkeit, die Ausübung von Gesellschaftsrechten durch eine ausländische Holdinggesellschaft in Bezug auf eine wirtschaftlich bedeutende Organisation durch ein Gericht auszusetzen.

Der Erlass Nr. 73 des Präsidenten der Russischen Föderation vom 27. Januar 2024 erlaubt es den wirtschaftlich bedeutenden Organisationen und den Personen, die in den direkten Besitz von Aktien und Anteilen an ihnen übergegangen sind, Informationen über ihre Tätigkeit nicht öffentlich bekannt zu geben, die gemäß den föderalen Gesetzen „Über die AG”, „Über die GmbH”, „Über die Banken und die Banktätigkeit”, „Über die Wirtschaftsprüfungstätigkeit” und anderen offengelegt werden müssen.