Nachrichten

Ab 13. November 2023 werden mehr juristische Personen aus dem Einheitlichen Staatlichen Register für juristische Personen (EGRUL) ausgeschlossen

Am 13. November 2023 treten Änderungen des Gesetzes über die staatliche Registrierung von juristischen Personen und Einzelunternehmern in Kraft.

Diese Änderungen erweitern die Liste der Fälle, in denen eine juristische Person von der Registrierungsbehörde aus dem EGRUL ausgeschlossen wird, und stimmen sie mit Punkt 4 von Artikel 7.8 des Gesetzes zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ab, das am 1. Oktober 2022 eingeführt wurde. Nach dieser Bestimmung soll die Bank von Russland der Registrierungsbehörde Informationen über juristische Personen übermitteln, die von ihr im Rahmen der „Know Your Client“-Befugnisse der Banken aufgrund verdächtiger Transaktionen als Hochrisikogruppe eingestuft werden, um sie aus dem einheitlichen staatlichen Register juristischer Personen auszuschließen. Vor den einschlägigen Änderungen des Gesetzes über die staatliche Registrierung juristischer Personen wurde diese Norm jedoch nicht angewandt (Entscheidung des Moskauer Arbitragegerichts vom 3. Oktober 2023 im Fall Nr. A40-148759/23-147-1193).

Ähnliche Normen wurden in Bezug auf den Ausschluss von Einzelunternehmern aus dem Einheitlichen Staatlichen Register für Einzelunternehmer (EGRIP) angenommen.

Darüber hinaus sehen Änderungen des Gesetzes über die staatliche Registrierung juristischer Personen die Aufnahme von Informationen über den bevorstehenden Ausschluss von Organisationen aus dem EGRUL und von Unternehmern aus dem EGRIP sowie über das Verfahren und die Fristen für die Einreichung von Einwänden gegen einen solchen Ausschluss vor. Gegenwärtig werden solche Informationen nur im Einheitlichen Staatlichen Register der juristischen Personen in Bezug auf juristische Personen, die kleine und mittlere Unternehmen sind, aufgeführt.