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Die russische Steuerbehörde hat die Regeln für die Zahlung von Löhnen in Währung erläutert

Im Schreiben Nr. КВ-4-17/10219@ vom 9. August 2023 klärte der Föderale Steuerdienst seine Position bezüglich der Zahlung von Löhnen an Mitarbeiter in Währung.

Wenn die Mitarbeiter ausländischer Filialen und Repräsentanzen einer in der Russischen Föderation ansässigen juristischen Person außerhalb Russlands sich befinden, hält es der Föderale Steuerdienst für möglich, dass:

  • die Überweisung von Löhnen durch die Gesellschaft von ihren ausländischen Bankkonten an diese Mitarbeiter (sowohl ansässige als auch nicht ansässige) erfolgt;
  • Die Gehälter in bar gezahlt werden, wenn es um die Mitarbeiter-russische Ansässigen geht.

Russische Ansässigen haben dabei das Recht, diese Zahlungen auf ihren ausländischen Konten gutzuschreiben.

Die oben genannten Normen sehen jedoch nicht die Zahlung von Löhnen an Arbeitnehmer einer anderen in Russland ansässigen juristischen Person vor, auch nicht bei Vorliegen eines entsprechenden Agenturvertrags.