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Steuerlicher Verlust: Verlängerung der Fristen

Durch das föderale Gesetz Nr. 389-FZ1 vom 31. Juli 2023 wurde Punkt 2.1 Artikel 283 des russisches Steuergesetzbuches geändert, der die Anerkennung eines steuerlichen Verlustes regelt.

Für die Zeiträume 2017-2024 besteht eine Begrenzung der Höhe der Anerkennung eines in den Vorjahren erhaltenen steuerlichen Verlustes. So darf die Steuerbemessungsgrundlage in den Jahren 2017-2024 um höchstens 50 % des Betrags der in früheren Steuerzeiträumen erhaltenen Verluste verringert werden.

Durch das föderale Gesetz Nr. 389-FZ wurde diese restriktive Regelung bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.

[1] Föderales Gesetz zur Änderung des Ersten und Zweiten Teils des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation, einiger Gesetzgebungsakte der Russischen Föderation und zur Aussetzung der Wirkung des zweiten Absatzes vom Punkt 1 Artikel 78 des Ersten Teils des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation.