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Erhalt einer qualifizierten elektronischen Signatur beim Zertifizierungsstelle

Der Repräsentanz- oder Filialleiter einer ausländischen juristischen Person kann nun ein qualifiziertes elektronisches Signaturzertifikat beim Zertifizierungszentrum des Föderalen Steuerdienstes Russlands erhalten. Dies kann durch einen persönlichen Besuch bei der Steuerbehörde geschehen, die die Ausstellung des Zertifikats anbietet. Eine elektronische Signatur wird ohne vorherigen Termin bei der Steuerbehörde ausgestellt.

Um eine elektronische Signatur auszustellen, muss man Folgendes vorlegen:
  • einen Personalausweis;
  • Informationen über die Identifikationsnummer des Steuerzahlers (INN) und die Versicherungsnummer des persönlichen Kontos (SNILS) des Niederlassungsleiters;
  • Angaben zur Identifikationsnummer des Steuerzahlers der ausländischen Organisation;
  • Informationen über den Registrierungsgrund-Code (KPP) und die Akkreditierungsnummer (NZA) der Filiale bzw. Repräsentanz von ausländischer Organisation;
  • eine notariell beglaubigte Vollmacht, die dem Niederlassungsleiter einer ausländischen Gesellschaft die erforderlichen Befugnisse in Russland erteilt;
  • Informationsträger, die über ein Konformitätszertifikat des russischen Föderaldienstes für technische und Exportkontrolle oder des russischen Staatssicherheitsdienstes;
  • Darüber hinaus hat der Antragsteller gemäß Artikel 18 Teil 2 Absatz 8 des Föderalen Gesetzes Nr. 63-FZ eine notariell beglaubigte Vollmacht über die Erteilung der erforderlichen Befugnisse an den Leiter einer Niederlassung oder Repräsentanz einer ausländischen juristischen Person auf dem Gebiet der Russischen Föderation vorzulegen.