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Lizenz zur Zahlung einer „Rückzugssteuer“ beim Verlassen des russischen Marktes

Das US-amerikanische Office of Foreign Assets Control (OFAC) hat erklärt, dass ein Beitrag an die russische Staatskasse, der von Ausländern aus unfreundlichen Staaten beim Verkauf von Beteiligungen an russischen Unternehmen zu leisten ist, nur nach Erhalt einer Lizenz erfolgen darf.

Das US-Finanzministerium erinnerte daran, dass es amerikanischen natürlichen und juristischen Personen verboten ist, direkte oder indirekte Transaktionen mit der russischen Zentralbank oder dem Finanzministerium abzuwickeln. Die sog. „Rückzugssteuer“ (der von der russischen Regierungskommission festgelegte Beitrag an die Staatskasse in Höhe von 5 bis 10 % vom Wert der Beteiligung) fällt ebenfalls unter diese Beschreibung.

Um diese Zahlung zu tätigen, sollen US-Unternehmen und natürliche Personen vorab eine Lizenz einholen, indem sie dem OFAC Informationen über die Höhe der Rückzugssteuer und sonstiger Steuern vorlegen müssen, die dem russischen Haushalt zufließen würden, wenn sie weiterhin in Russland tätig würden. Darüber hinaus sollte im Rahmen des Lizenzantrags geprüft werden, wie der Austritt aus dem russischen Markt die Mitarbeiter und die russische Wirtschaft ins-gesamt beeinflussen würde.

Die OFAC verspricht, solche Anträge auf indivi-dueller Basis beschleunigt zu prüfen.