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Die Schadensschwelle für Wirtschaftsstraftaten wird erhöht

Am 3. April 2024 genehmigte der Föderationsrat der Russischen Föderation ein Gesetz zur Erhöhung der Mindestschwellenwerte für erhebliche und besonders erhebliche Schäden bei einer Reihe von Wirtschaftsstraftaten. Entsprechende Änderungen wurden in das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung der Russischen Föderation vorgenommen.[1]

Laut der Gesetzesbegründung hat der Anstieg der Inflation in den letzten Jahren dazu geführt, dass der Grad der öffentlichen Gefahr des begangenen Verbrechens in Größe von 1 Million Rubel im Jahr 2022 im Vergleich zum Jahr 2011 deutlich gesunken ist. Darüber hinaus sollte eine der Prioritäten bei präzedenzlosen externen Wirtschaftssanktionen darin bestehen, eine maximale wirtschaftliche Geschäftsfreiheit zu gewährleisten, was eine Liberalisierung des Strafrechts impliziert.

Die Änderungen wurden in einer Reihe von Artikeln des Strafgesetzbuches vorgenommen, die die Strafe für Verbrechen im Zusammenhang mit der Vermeidung von Pflichtzahlungen an das Staatsbudget vorsehen (Art. 199, 199.1, 199.3 und 199.4). So wird die Schwelle für die Steuervermeidung (Art. 199) und für die Pflichtverletzung des Steuerzahlers (Art. 199.1) von 15 Millionen Rubel auf 18,75 Millionen Rubel für erhebliche Schäden und von 45 Millionen Rubel auf 56,25 Millionen Rubel für besonders erhebliche Schäden erhöht.

Die Schwellenwerte für erhebliche und besonders erhebliche Schäden nach Artikeln für die Vermeidung von der Zahlung von Beiträgen des Versicherungsnehmers-einer natürlichen Person (Art. 199.3) erhöht sich von 1,8 Millionen Rubel auf 2,250 Millionen Rubel und von 9 Millionen Rubel auf 11,25 Millionen Rubel und nach Artikel für die Vermeidung von der Zahlung der Beiträge des Versicherungsnehmers-einer Organisation (Art. 199.4) – von 6 Millionen Rubel auf 7,5 Millionen Rubel und von 30 Millionen Rubel auf 37,5 Millionen Rubel.

Die Änderungen betrafen auch Art. 159 des Strafgesetzbuches (Betrug). Die Größe eines erheblichen Schadens wurde von 3 Millionen Rubel auf 4,5 Millionen Rubel und eines besonders erheblichen Schadens - von 12 Millionen Rubel auf 18 Millionen Rubel erhöht.

Die Artikeln 170.2 (Die Eintragung von offensichtlich falschen Informationen in den Grenzplan), 178 (Wettbewerbsbeschränkung), 180 (die illegale Verwendung von Mitteln zur Individualisierung von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) des Strafgesetzbuches und andere wurden ebenfalls geändert.

Das Gesetz wird nach seiner Unterzeichnung durch den Präsidenten der Russischen Föderation und nach Ablauf von 10 Tagen nach seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft treten ausschließlich der Änderungen im Artikel 194 des Strafgesetzbuches bezüglich der Vermeidung von der Zahlung von Zollgebühren. Diese Änderungen treten nach Ablauf von 90 Tage nach dem Datum der Veröffentlichung in Kraft.


[1] Gesetzentwurf № 327269-8 "Über die Änderungen des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung der Russischen Föderation“