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Wichtige Änderungen in der Steuergesetzgebung

Am 12. Juli unterzeichnete der russische Präsident das Föderale Gesetz Nr. 176-FZ vom 12.07.2024, das ab 2025 weitreichende Änderungen der Besteuerung für alle Kategorien von Steuerzahlern vorsieht. Die wichtigsten Änderungen für russische juristische Personen werden im Folgenden erörtert.


Persönliche Einkommensteuer
Die wichtigste Neuerung ist das neue Verfahren zur Besteuerung des persönlichen Einkommens. Ab 2025 wird für den Großteil des persönlichen Einkommens ein fünfstufiger Steuertarif anstelle des derzeit geltenden zweistufigen Tarifs eingeführt. Der progressive Einkommensteuertarif wird auf die Summe aller steuerpflichtigen Einkünfte von natürlichen Personen angewendet, die in der Russischen Föderation steuerlich ansässig sind. Die Einkommensteuersätze werden ab 2025 je nach Art des Einkommens wie folgt festgelegt:
  • 13 % – wenn das Jahreseinkommen bis zu RUB 2,4 Mio. beträgt.
  • 15 % (ab dem Betrag, der RUB 2,4 Mio. übersteigt) – wenn das Jahreseinkommen RUB 2,4 Mio. und bis zu RUB 5 Mio. übersteigt.
  • 18 % (ab einem Betrag von mehr als RUB 5 Mio.) – bei einem Jahreseinkommen von mehr als RUB 5 Mio. und bis zu RUB 20 Mio.
  • 20 % (ab dem Betrag, der RUB 18 Mio. übersteigt) – wenn das Jahreseinkommen RUB 20 Mio. und bis zu RUB 50 Mio. übersteigt.
  • 22 % (ab dem Betrag, der RUB 20 Mio. übersteigt) – wenn das Jahreseinkommen RUB 50 Mio. übersteigt.

Die erhöhten Steuersätze gelten nicht für den gesamten Einkommensbetrag, sondern nur für den Betrag, der die für einen bestimmten Steuersatz vorgesehene Schwelle überschreitet.


Mehrwertsteuer für das vereinfachte Steuersystem
Derzeit sind Organisationen und Einzelunternehmer, die das vereinfachte Steuersystem anwenden, in der Regel keine Mehrwertsteuerzahler. Ab 2025 werden nur die Unternehmen und Einzelunternehmer, die das vereinfachte Besteuerungssystem anwenden und deren Einkünfte im vorangegangenen oder laufenden Jahr insgesamt RUB 60 Mio. nicht überschreiten, die Mehrwertsteuer nicht zahlen müssen.

Ab 2025 haben Unternehmen und Einzelunternehmer, die dem vereinfachten Besteuerungssystem unterliegen, Anspruch auf folgende Besteuerung:
  • zu den normalen Mehrwertsteuersätzen – 20 %, 10 % mit dem Recht auf Vorsteuerabzug;
  • zu ermäßigten Mehrwertsteuersätzen von 5 % (wenn das Einkommen RUB 250 Mio. nicht übersteigt) oder 7 % (wenn das Einkommen RUB 450 Mio. nicht übersteigt) ohne Recht auf Mehrwertsteuerabzug.


Unternehmensgewinnsteuer
Ab 2025 wird auch der Körperschaftssteuersatz von 20 auf 25 % erhöht. Gleichzeitig wird der zum Steuersatz von 7% (8% in den Jahren 2025-2030) berechnete Steuerbetrag dem föderalen Haushalt gutgeschrieben.

Für russische Organisationen, die im Register der kleinen Technologieunternehmen eingetragen sind, kann ein reduzierter Steuersatz für die Steuer festgelegt werden, die den Haushalten der Subjekte der Russischen Föderation gutgeschrieben wird. Gleichzeitig können die Regionen zusätzliche Bedingungen für die Anwendung der ermäßigten Steuersätze und zusätzliche Anforderungen für diese Steuerzahler festlegen.

Für russische Organisationen, die im Bereich der Informationstechnologien tätig sind, ist bis 2030 ein Steuersatz von 5 % vorgesehen.

Für bestimmte Kategorien von Gewinnsteuerzahlern führt das Gesetz eine neue Art von Abzug ein, den föderalen Investitionssteuerabzug, der es ermöglicht, den dem föderalen Haushalt gutzuschreibenden Steuerbetrag um den Betrag der im Rahmen der Durchführung von Investitionsprojekten getätigten Investitionsausgaben zu verringern.