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Die Duma wird einen Gesetzentwurf zur Erweiterung der Kriterien für die Aufnahme in die Liste der wirtschaftlich bedeutenden Organisationen prüfen

Der für die erste Lesung vorbereitete Gesetzentwurf Nr. 464156-8 sieht Änderungen des Föderalen Gesetzes Nr. 470-FZ vom 04.08.2023 (Fassung vom 25.12.2023) "Über die Besonderheiten der Regelung der Unternehmensbeziehungen in Wirtschaftsunternehmen, die wirtschaftlich bedeutsame Organisationen sind" vor.

Laut der Erläuterung zielen die Änderungen darauf ab, den Transfer von Geschäftsvermögen in die Russische Föderation zu fördern und die Zahl der russischen Unternehmen zu erhöhen, die die Bedingungen für die Aufnahme in die Liste der wirtschaftlich bedeutenden Organisationen erfüllen.

Eine wirtschaftlich bedeutende Organisation ist ein Unternehmen, das für die Gewährleistung der wirtschaftlichen Souveränität und der wirtschaftlichen Sicherheit der Russischen Föderation von erheblicher Bedeutung ist. Ein solches Unternehmen muss in die von der Regierung genehmigte Liste der wirtschaftlich bedeutenden Organisationen aufgenommen werden und die gesetzlich festgelegten Kriterien erfüllen. Unter anderem muss die Höhe der Einnahmen oder der Wert der Aktiva über den Schwellenwerten von RUB 75 bzw. 150 Mrd. liegen.

Es wird vorgeschlagen, dass russische Unternehmen, die im konsolidierten Register der Organisationen des Verteidigungsindustriekomplexes eingetragen sind, in die Liste der wirtschaftlich bedeutenden Organisationen aufgenommen werden, wenn sie einen Umsatz von mehr als RUB 10 Milliarden haben. Nach Ansicht des Gesetzgebers wird die Erweiterung der Kriterien für die Aufnahme in die Liste der wirtschaftlich bedeutenden Organisationen die Blockierung der Aktivitäten von Organisationen des Verteidigungsindustriekomplexes verhindern.

Der Gesetzentwurf sieht auch eine Senkung der Schwelle für die direkte und (oder) indirekte Beteiligung russischer Begünstigter über ausländische Holdinggesellschaften vor, d.h. Personen, die indirekt Aktien/Anteile am Satzungskapital einer wirtschaftlich bedeutenden Organisation besitzen, die sich im Besitz einer ausländischen Holdinggesellschaft befindet, und die Staatsbürger und/oder Einwohner der Russischen Föderation sind. Nach dem aktualisierten Gesetzentwurf kann ein Unternehmen als wirtschaftlich bedeutenden Organisation eingestuft werden, wenn die Höhe der direkten oder indirekten Beteiligung russischer Begünstigter über ausländische Holdinggesellschaften an diesem Unternehmen:
  • mindestens 50 Prozent (anstelle von "mehr als") oder
  • mindestens 30 Prozent, wenn diese Personen bei der letzten Sitzung die Entscheidung des obersten Leitungsorgans der ausländischen Holdinggesellschaft bestimmen konnten, oder
  • nicht weniger als 20 Prozent (statt "mehr als"), wenn restriktive Sperrmaßnahmen von westlichen Staaten auf die Anteilseigner (Gesellschafter) der jeweiligen ausländischen Holdinggesellschaft (deren Anteil an der Beteiligung direkt und (oder) indirekt einzeln oder insgesamt nicht weniger als 20 Prozent beträgt) oder auf die wirtschaftlich bedeutende Organisation selbst angewendet werden.