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Gesetzentwurf zur Verschärfung der Strafbarkeit von Bagatellbestechung wurde eingebracht

Der Staatsduma der Russischen Föderation wurde der Gesetzentwurf Nr. 411567-8 zur Änderung des russischen Strafgesetzbuches vorgelegt, der eine Verschärfung der Strafbarkeit von Bagatellbestechung Handelsbestechung vorsieht. Diese Straftaten sind weit verbreitet und stellen für sich genommen keine große Gefahr für die Öffentlichkeit dar, doch wenn sie systematisch begangen werden, sind sie eine nicht minder gefährliche Bedrohung für die Verwirklichung der vom Gesetz und vom Staat geschützten Rechte der Bürger. Zumal nach den Statistiken der Justizabteilung des Obersten Gerichts der Russischen Föderation die Zahl dieser Straftaten im Jahr 2021 erheblich gestiegen ist.

Nach diesem Gesetzentwurf wird vorgeschlagen, die strafrechtliche Verantwortung für Bestechung oder Handelsbestechung in Höhe von bis zu 10 Tausend Rubel zu verschärfen. Nach Artikel 204.2 des russischen Strafgesetzbuches gilt für die Handelsbestechung in Höhe von bis zu 10 000 Rubel die Freiheitsbeschränkung von höchstens zwei Jahren oder eine Arreststrafe von höchstens einem Jahr. Es gibt auch qualifizierende Merkmale dieser Straftaten, wie z.B. „wissentlich rechtswidrige Handlungen (Untätigkeit)“, „Handlungen, die von einer Gruppe von Personen durch eine vorherige Verschwörung oder von einer organisierten Gruppe begangen werden“, „von einer Person, die wegen der Begehung von Straftaten gemäß Artikel 204 und 204.1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation vorbestraft ist" (Artikel 290, 291, 291.1 des russischen Strafgesetzbuches), sowie „mit Erpressung“.

Bei Handelsbestechung wird eine Person, die eine führende Funktion in einer Handels- oder sonstigen Organisation ausübt, mit einer Geldstrafe von bis zu 150 Tausend Rubel oder einer Besserungsarbeit von bis zu 200 Stunden oder einer Strafarbeit von bis zu einem Jahr oder einer Freiheitsbeschränkung von bis zu einem Jahr bestraft. Wenn qualifizierende Merkmale vorliegen, wird eine Geldstrafe von bis zu 500 Tausend Rubel oder eine Besserungsarbeit von bis zu 18 Monaten oder eine Freiheitsbeschränkung von bis zu zwei Jahren oder eine Arreststrafe von bis zu einem Jahr verhängt.

Für die Gewährung oder Entgegennahme von Bestechungsgeldern durch einen russischen oder ausländischen Beamten oder einen Beamten einer öffentlichen internationalen Organisation persönlich oder über einen Mittelsmann wird eine Geldstrafe von bis zu 300 000 Rubel oder eine Besserungsarbeit von bis zu einem Jahr oder eine Freiheitsentziehung von bis zu zwei Jahren vorgeschlagen. Liegen qualifizierende Merkmale vor, so kann die eine Geldstrafe von bis zu 1 Mio. Rubel, eine Besserungsarbeit von bis zu 18 Monaten, eine Freiheitsbeschränkung von drei Monaten bis zu vier Jahren oder eine Arreststrafe von bis zu drei Jahren betragen.

Darüber hinaus könnte für diese Straftaten die Einziehung von Vermögenswerten vorgesehen sein (Artikel 104.1 Teil 1 Absatz "a" des Strafgesetzbuchs der Russischen Föderation). Diese Möglichkeit ist in den geltenden Rechtsvorschriften nicht vorgesehen, ihre Einführung wird jedoch eine Entschädigung der Opfer ermöglichen. Nach geltendem Recht können beide Straftaten ohne erschwerende Umstände mit einer Geldstrafe von bis zu 200.000 Rubel, einer Freiheitsbeschränkung von bis zu zwei Jahren oder einer Arreststrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.