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Die Bank Russlands hat einen Beschluss über das Verfahren und die Fristen des „Austausches“ gesperrter ausländischer Wertpapiere russischer Investoren verabschiedet

Am 11. Dezember 2023 veröffentlichte die russische Zentralbank auf ihrer offiziellen Website den Beschluss des Direktoriums der Bank von Russland vom 8. Dezember 2023 über die Festlegung des Verfahrens und der Bedingungen des Zusammenwirkens zwischen professionellen Wertpapiermarktteilnehmern und ihren Kunden sowie mit Handelsorganisatoren zum Zwecke von Geschäften (Operationen) mit ausländischen Wertpapieren und von Geschäften (Operationen), die zu deren Durchführung erforderlich sind („Beschluss“) gemäß dem Präsidialerlass Nr. 844 vom 8. November 2023.

Der Beschluss legt fest, wie die Verwahrstellen den Einlegern Informationen übermitteln, und bestimmt die Übermittlung der folgenden Informationen:
  • über ausländische Wertpapiere, sowie das Datum und die Bedingungen der Transaktionen (Geschäfte);
  • über den Versteigerungsorganisator sowie Angaben zum Depotkonto des Eigentümers des Versteigerungsorganisators, auf dem die von Nichtansässigen erworbenen ausländischen Wertpapiere gutgeschrieben werden;
  • über die Möglichkeit für bestimmte Kategorien von Gebietsansässigen, ausländische Wertpapiere mit einem Gesamtwert von nicht mehr als RUB 100.000 zu veräußern;
  • über das Verfahren zur Übermittlung eines Auftrags an einen Makler;
  • über den Beginn und das Ende der Frist für die Annahme von Angeboten von Verkäufern durch die Versteigerungsorganisator.

Der Beschluss legt auch ein ähnliches Verfahren für Verwahrstellen zur Unterrichtung nichtansässiger Erwerber fest.

Darüber hinaus legt der Beschluss das Verfahren für die Annahme von Aufträgen durch Makler und die Bedingungen für ihre Weiterleitung an den Versteigerungsorganisator sowie die Bedingungen für die Eintragung von Aufträgen durch Verwahrer auf dem Depotkonto und den Inhalt dieser Aufträge fest, insbesondere die Angabe der Aufhebung von Beschränkungen für den Auftrag usw.

Der Beschluss gilt ab dem Datum seiner Veröffentlichung, d.h. ab dem 11. Dezember 2023.

Um der Präsidialerlass Nr. 844 in Kraft zu setzen, muss die Regierungskommission noch die Versteigerungsbedingungen sowie die Abschlussbedingungen der Geschäfte (Operationen) festlegen.