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Unsere Kolumne in der „Moskauer Deutsche Zeitung”

Neue Kontrollmechanismen für blockierte Personen

Am 1. Februar 2024 trat ein Gesetz über die Beschränkung von Finanztransaktionen in Bezug auf sogenannte „blockierte Personen» (Föderales Gesetz Nr. 422-FZ „Über die Änderung bestimmter Rechtsakte der Russischen Föderation“ oder Gesetz Nr. 422) in Kraft.

Das Gesetz Nr. 422 führt den Begriff der „blockierten Personen“ ein, präzisiert die besonderen wirtschaftlichen Maßnahmen, definiert den Kreis der für die Anwendung solcher Maßnahmen verantwortlichen Personen und legt die Haftung für eine nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten fest.

Generell schafft das Gesetz Nr. 422 einen rechtlichen Mechanismus für die Umsetzung besonderer wirtschaftlicher Maßnahmen durch russische Finanz- und andere Organisationen und verleiht der russischen Anti-Krisen-Gesetzgebung, die darauf abzielt, den gegen Russland verhängten westlichen Wirtschaftssanktionen entgegenzuwirken, systemische Kohärenz.

Betroffen sind ausländische Staaten, Organisationen, Bürger, Staatenlose sowie kontrollierte juristische Personen, gegen die der Präsident der Russischen Föderation eine Entscheidung über die Anwendung besonderer wirtschaftlicher Maßnahmen getroffen hat. Derzeit werden die Listen der Personen, die solchen Maßnahmen unterliegen, durch die Verordnungen der Russischen Regierung Nr. 1300 vom 01.11.2018 und Nr. 851 vom 11.05.2022 festgelegt. Diese wurden in Ausführung der Präsidialerlasse Nr. 592 vom 22.10.2018 (Hrsg. vom 27.04.2023) und Nr. 252 vom 03.05.2022 (Hrsg. vom 22.12.2022) verabschiedet. Beide Listen enthalten insgesamt 920 natürliche Personen und 99 ausländische juristische Personen, ausgenommen kontrollierte Personen.

Der Beschluss zur Anwendung besonderer wirtschaftlicher Maßnahmen sieht ein Verbot oder eine Beschränkung von Finanztransaktionen in Bezug auf blockierte Personen im Interesse und (oder) zugunsten einer blockierten Person sowie ein Verbot von Transaktionen mit Bargeld, Wertpapieren und (oder) anderem Eigentum der blockierten Person vor.

Um den Lebensunterhalt der blockierten Personen und ihrer Familienangehörigen zu sichern, ist eine Reihe von Ausnahmen von dem allgemeinen Verbot zulässig. So ist es möglich, Geld zu erhalten, einschließlich Zinsen auf in der Russischen Föderation angelegte Einlagen, sowie Renten, Stipendien und andere Sozialleistungen ohne Einschränkungen zu erhalten und auszugeben sowie Steuern, Gebühren, Versicherungsbeiträge, Bußgelder, Strafen und Zinsen zu zahlen, die den Haushalten der Russischen Föderation gutgeschrieben werden.

Bei den Löhnen gibt es jedoch Einschränkungen. Für die blockierte Person selbst und für jeden ihrer nahen Verwandten (Eltern, Ehegatten, Kinder) dürfen nicht mehr als 10 000 Rubel pro Kalendermonat erhalten und ausgegeben werden. Die gleiche Obergrenze gilt für die Bezahlung von medizinischen Leistungen.

Angestellte der blockierten Person können Löhne in Höhe des föderal festgelegten Existenzminimums und Abfindungen innerhalb der arbeitsrechtlich festgelegten Grenzen erhalten.

Banken, Versicherungs- und Mikrofinanzorganisationen, professionelle Teilnehmer des Wertpapiermarktes, Leasinggesellschaften, Pfandhäuser, Veranstalter von Glücksspielen, Betreiber von Finanz- und Investitionsplattformen und andere im Gesetz Nr. 422 aufgeführte Einrichtungen müssen die Umsetzung der Verbote und Beschränkungen sicherstellen. Diese Einrichtungen müssen den zuständigen übergeordneten Behörden (Zentralbank, Föderale Steuerbehörde, Roskomnadsor, Föderales Eichamt) über die Umsetzung der besonderen wirtschaftlichen Maßnahmen Bericht erstatten. Bei Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung dieser Maßnahmen in Bezug auf blockierte Einrichtungen können Sanktionen in Form von Geldbußen, Entzug oder Aussetzung der Lizenz, Verbot von Transaktionen und sogar Einstellung der Geschäftstätigkeit gegen die fehlbaren Einrichtungen verhängt werden.