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Die Regierungskommission hat die Bedingungen für den Austausch von gesperrten Aktiva festgelegtDie Regierungskommission hat die Bedingungen für den Austausch von gesperrten Aktiva festgelegt

Zuvor hatte der Präsidialerlass Nr. 844 vom 8. November 2023 „Über zusätzliche vorübergehende Maßnahmen wirtschaftlicher Art im Zusammenhang mit dem Umlauf ausländischer Wertpapiere" (im Folgenden - der „Erlass“) die Bedingungen für den Umtausch gesperrter Aktiva festgelegt, das Verfahren zur Berechnung des Gesamterstwertes veräußerter ausländischer Wertpapiere, die sich im Besitz eines Ansässigen befinden, bestimmt und die Bedingungen für die Versteigerung und die Transaktionen (Geschäfte) mit ausländischen Wertpapieren genehmigt.

Am 11. März 2024 gab das Finanzministerium die Ernennung der Maklerfirma OOO Investment Chamber zum Ausschreibungsveranstalter zwischen russischen Investoren und Ausländern bekannt. Im Rahmen dieses Erlasses wird der Austausch von gesperrten Aktiva stattfinden, so dass ausländische Anleger mit Geldern von Konten des „C“-Typs ausländische Wertpapiere von Russen kaufen können, die aufgrund von Sanktionen gegen das National Settlement Depository (NSD) gesperrt wurden. Nur ausländische Wertpapiere, die auf Konten der NSD bei ausländischen Organisationen gehalten werden, können zur Rücknahme angeboten werden.

Der Gesamtwert der veräußerten ausländischen Wertpapiere im Besitz eines Ansässigen darf RUB 100.000 nicht überschreiten. Der Startwert der Aktiva wird zum 22. März 2024 gem. dem Preis des Versteigerungsabschluss der ausländischen Wertpapiere auf dem Auslandsmarkt ermittelt. Der tatsächliche Wert der zu veräußernden Aktiva kann höher sein als der Ausgangswert, da er nach Eingang der Gebote von Nichtansässigen festgelegt wird und von der tatsächlichen Nachfrage und den Marktbedingungen abhängt.

Die Sammlung von Anträgen Gebietsansässiger läuft bis zum 8. Mai 2024. Ein Antrag auf Verkauf gesperrter ausländischen Wertpapiere kann nur über einen Makler, eine Verwaltungsgesellschaft oder einen Verwalter eines Investmentfonds gestellt werden. Anträge, die direkt an den Ausschreibungsveranstalter gerichtet sind, werden nicht akzeptiert. Bis zum 31. Mai 2024 werden alle Anträge in Lose für die Rücknahme durch Nichtansässige aufgeteilt. Sie müssen in Bezug auf die Zusammensetzung der Wertpapiere und den Gesamtwert identisch sein. Gleichzeitig legt der Ausschreibungsveranstalter den Höchstpreis fest, zu dem alle Lose verkauft werden können.

Anträge potenzieller ausländischer Käufer werden bis zum 5. Juli 2024 entgegengenommen, und bis zum 29. Juli 2024 wird auf der Grundlage der Versteigerungsergebnisse zwischen ausländischen und russischen Investoren abgerechnet. Wenn ausländische Anleger nicht alle Lose aufkaufen, werden die verbleibenden Wertpapiere an russische Investoren zurückgegeben.

Die Transaktionen sollen bis zum 1. September 2024 abgeschlossen sein. Die Teilnahme am Austausch von gesperrten Aktiva ist freiwillig, ein Rückzug des Antrags ist jedoch nicht möglich. Das Verfahren ist gebührenfrei. Die von Nichtansässigen gekauften Aktiva werden auf speziellen Transitdepots gutgeschrieben, die nach Abschluss der Transaktionen eröffnet werden; das Geld, das russische Anleger aus dem Verkauf erhalten, wird auf von ihnen selbst zu bestimmende Konten überwiesen.