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Besteuerung von ausländischen Dienstleistungen

Am 27. November 2023 unterzeichnete der russische Präsident ein Gesetz zur Änderung des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation in Bezug auf die Besteuerung von ausländischen Dienstleistungen. Diese Änderungen werden am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

So werden in Artikel 309 des StGB RF, der die Besteuerung von Einkünften einer ausländischen Gesellschaft aus Quellen in der Russischen Föderation regelt, Einkünfte hinzugefügt, die eine solche Gesellschaft aus der Ausführung von Arbeiten (Erbringung von Dienstleistungen) in Russland an eine voneinander abhängige Person erhält.

Eine Arbeit bzw. die Dienstleistungen gelten als in Russland erbracht, wenn der Käufer seine Tätigkeit in der Russischen Föderation ausübt und der Tätigkeitsort durch den Ort der staatlichen Registrierung des Käufers bestimmt wird. Gegenstand der Besteuerung sind also Dienstleistungen wie Management, Beratung, Marketing, Engineering, Rechtsberatung, IT usw. (die Liste der Dienstleistungen ist offen). Derartige konzerninterne Einkünfte werden mit einem Satz von 15 % besteuert (Unterpunkt 2 Punkt 4 Artikel 284 StGB RF).

Diese Änderungen werden in erster Linie Gesellschaften aus sog. „unfreundlichen“ Ländern betreffen, mit denen das Doppelbesteuerungsabkommen ausgesetzt wurde. Unternehmen aus „freundlichen“ Ländern mit bestehenden DBA können davon ausgehen, dass sie nach den Bestimmungen dieser Verträge besteuert werden.

Für bestimmte Einkünfte gelten jedoch bis zum 31. Dezember 2025 Übergangsbestimmungen, nach denen die folgenden Arten von Einkünften ausländischer Gesellschaften nicht der Quellensteuer unterliegen, sofern keine gegenseitige Abhängigkeit besteht:
  • Zinserträge, die an ausländische Banken und Exportkreditorganisationen gezahlt werden;
  • Einkünfte aus der Vermietung (Leasing) von Flugzeugen im Rahmen von Verträgen, die vor März 2022 abgeschlossen wurden;
  • Einkünfte aus der Nutzung und Einräumung von Nutzungsrechten an audiovisuellen Werken;
  • Einkünfte aus der Nutzung und Einräumung von Nutzungsrechten an einem Gegenstand des Urheberrechts, eines Patents, einer Zeichnung, eines Modells oder von Know-how;
  • Einkünfte aus dem Verkauf von Seeschiffen;
  • Einkünfte aus internationalen Transporten;
  • Einkünfte aus der Vermietung von Seeschiffen.


Quelle: Föderalgesetz Nr. 539-FZ vom 27. November 2023 „Über die Änderung des Ersten und Zweiten Teils des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation, einiger Gesetzgebungsakte der Russischen Föderation und die Aufhebung einiger Bestimmungen von Gesetzgebungsakten der Russischen Föderation“.