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Neue Gehaltsanforderungen für ausländische hochqualifizierte Spezialisten (HQS)

Gemäß den Änderungen ins Föderalgesetz „Über den Rechtsstatus ausländischer Staatsbürger in der Russischen Föderation” sind ab dem 1. März 2024 neue Gehaltsanforderungen für ausländische hochqualifizierte Spezialisten (HQS) in Kraft getreten. Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer im Status von HQS erfordert die Einhaltung der Gesetzgebung der Russischen Föderation und die Bereitstellung eines angemessenen Einkommensniveaus.

Nun soll das Mindesteinkommen für HQS mindestens RUB 750.000 vor Steuerabzug für ein Quartal, d.h. mindestens RUB 250.000 pro Monat betragen, anstelle der bisherigen RUB 167.000 pro Monat. Das bedeutet, dass das Gehalt einer ausländischen hochqualifizierten Fachkraft bereits zum Ende des ersten Quartals 2024 (Ende März) die neuen Anforderungen erfüllen und mindestens RUB 750.000 für das jeweilige Quartal betragen muss. Für die Verteilung der monatlichen Zahlungen während des Quartals gibt es jedoch keine spezifischen Anforderungen. Allerdings muss das Gehalt für Januar und Februar mindestens RUB 167.000 betragen, und Ende März muss der Betrag der Zahlungen mindestens RUB 750.000 vor Steuern sein.

Bei Nichteinhaltung der Vorschriften für die Bezahlung ausländischer Hochqualifizierter droht dem beschäftigenden Unternehmen eine Verwaltungsstrafe, die vorübergehende Aussetzung der Tätigkeit der Organisation oder in einigen Fällen eine strafrechtliche Haftung.