Nachrichten

Ergebnisse des Treffens mit der Geschäftsführung im November 2023

Nach einem Treffen mit Geschäftsvertretern am 15. November unterzeichnete der russische Präsident eine Liste von Anweisungen an die Regierung zur Prüfung und Ausarbeitung notwendiger Gesetzesänderungen.

Die wichtigsten Aufgaben auf dieser Liste sind:

Steuer- und Gesellschaftsgesetzgebung
  • Differenzierter Gewinnsteuersatz abhängig von der Investitionstätigkeit der Gesellschaft, wobei die bestehenden Vergünstigungen und Vorzugsregelungen berücksichtigt werden;
  • Abschaffung vorübergehender steuerlicher Maßnahmen wie Exportzölle;
  • Ausweitung des Rechts auf staatliche Unterstützung für Projekte, an denen ausländische juristische Personen beteiligt sind (gilt für Offshore-Rechtspersonen), für die Dauer solcher Projekte;
  • Eingeschränkte Offenlegung von Informationen über Unternehmen, die auf der Grundlage ausländischer Beteiligungen gegründet wurden - Informationen über Begünstigte und indirekte Eigentümer von Aktien werden verheimlicht;
  • Erlaubnis für Gebietsnichtansässigen - indirekte Gesellschafter an wirtschaftlich bedeutenden Organisationen und Unternehmen, die auf der Grundlage ausländischer Beteiligungen gegründet wurden, direktes Eigentum an ihren Anteilen zu erwerben, auch wenn dies gegen bestimmte Gesellschaftsverfahren verstößt. Dieses Recht wurde bereits russischen Geschäftsleuten zugestanden, die über ausländische Gesellschaften Aktiva in Russland besitzen. Nun können sie ihre Aktionärsrechte gerichtlich zurückfordern und eine Zwischengesellschaft in einem „unfreundlichen“ Land de jure von der Verwaltung des Unternehmens ausschließen;
  • Mechanismus für die Gründung internationaler Fonds zum Zweck der Übertragung von Aktiva in die russische Gerichtsbarkeit im Wege der Redomizilierung.

Strafgesetzgebung
  • Das Verfahren zur Festsetzung der Höhe der Kaution, die als vorbeugende Maßnahme in Strafsachen eingesetzt wird. Die Höhe der Kaution richtet sich nach der Höhe des durch die Straftat verursachten Schadens;
  • Ermächtigung von Unternehmern, die unter Hausarrest stehen, die Befugnis zur Leitung des Unternehmens unbeaufsichtigt durch das Regierungs-Webportal „Gosuslugi“ zu übertragen.