Nachrichten

Neues Verfahren für die Rückzahlung von Eurobonds

Der Präsident der Russischen Föderation hat einen Erlass über die Änderung des Verfahrens für die Erfüllung der Verpflichtungen aus den Eurobonds des russischen Finanzministeriums unterzeichnet, die am 16. September 2023 fällig werden.

Ein besonderes Verfahren für die Erfüllung von Verpflichtungen aus Eurobonds wurde bereits im Sommer 2022 eingeführt. Es sah die Eröffnung von Rubelbankkonten des „I“-Typs auf den Namen ausländischer Verwahrer vor, und als die Begünstigten dieser Konten wurden die Inhaber von Eurobonds anerkannt. Auf diese Konten wurden Zahlungen auf Staatsschulden an Ausländer überwiesen, während die Möglichkeit von Fremdwährungszahlungen von diesen Konten nicht vorgesehen war.

Jetzt ändert sich die Regelung für die „I“-Konten. Das Finanzministerium und die Zentralbank der Russischen Föderation haben ein Schema ausgearbeitet, nach der ab dem 15. Dezember 2023 die Gelder von diesen Konten für Zahlungen an russische Anleger verwendet werden, deren Erträge aus ausländischen Wertpapieren auf Fremdkonten des National Settlement Depository (NSD) eingefroren wurden.

Auszahlungen an Inhaber von Eurobonds

Wenn Eurobonds von russischen Verwahrern registriert werden, erhalten die Anleger weiterhin Zahlungen in Rubel zum Wechselkurs der Zentralbank von speziellen Konten des „I“-Typs. Die Änderungen betreffen diejenigen Anleger, deren Rechte an diesen Wertpapieren von ausländischen Verwahrern verbucht werden.

Das Finanzministerium der Russischen Föderation wird die Erlöse aus Eurobonds weiterhin auf die Konten des russischen Zentralverwahrers (d.h. NSD) überweisen, der seinerseits weiterhin Zahlungen an ausländische Inhaber leisten wird. Diese können die Zahlungen vom „I“-Konto innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum der nächsten Eurobond-Zahlung in Rubeln erhalten.

So werden die Zahlungen von den „I“-Konten bis einschließlich 24. November 2023 zum Wechselkurs des inländischen Devisenmarktes erfolgen, während die vor dem 15. September 2023 auf diesen Konten gutgeschriebenen Beträge indexiert werden. Zwischen dem 25. November und dem 14. Dezember dieses Jahres werden die Zahlungen ausgesetzt, und die ab dem 16. September 2023 auf den „I“-Konten gutgeschriebenen Beträge werden am 91. Tag nach dem Datum der nächsten Eurobond-Zahlung zum Wechselkurs der russischen Zentralbank indexiert.

Ab dem 15. Dezember 2023 werden die Erträge aus Eurobonds an Ausländer bereits in Fremdwährung ausgezahlt. Dazu werden gesperrte Geldmittel auf den Auslandskonten von National Settlement Depository verwendet, indem Informationen über die Inhaber russischer Eurobonds und die ihnen zustehenden Beträge an ausländische Verwahrstellen übermittelt werden. Nach Vorlage des entsprechenden Auftrags wird davon ausgegangen, dass das NSD ihre Verpflichtungen zur Überweisung von Zahlungen an ausländische Inhaber von Eurobonds ordnungsgemäß erfüllt hat.

Es ist zu beachten, dass aufgrund der europäischen Sanktionen ausländische Verwahrstellen wie Euroclear und Clearstream keine Zahlungen von „eingefrorenen“ ausländischen Konten des russischen Zentralverwahrers vornehmen dürfen, zumindest bis die entsprechenden behördlichen Genehmigungen erteilt werden.

Was ist mit den „eingefrorenen“ russischen Aktiva?

Nach dem 15. Dezember 2023 werden die vom Finanzministerium der Russischen Föderation auf „I“-Konten zugunsten ausländischer Inhaber von Eurobonds überwiesenen Mittel für Zahlungen in Rubel an russische Eigentümer von im Ausland blockierten Aktiva verwendet.

Russische Inhaber ausländischer Wertpapiere erhalten die Gelder in der folgenden Reihenfolge:
  1. Zunächst werden Zahlungen auf Aktien ausländischer Emittenten und ausländische Wertpapiere, die Rechte an solchen Aktien verbriefen, zugunsten von Einzelpersonen und Verwaltungsgesellschaften offener und börsengehandelter Investmentfonds geleistet;
  2. Danach folgt die Erfüllung der Verpflichtungen zur Überweisung von Zahlungen auf ausländische Anleihen und Eurobonds der Russischen Föderation an Einzelpersonen;
  3. Dann werden Zahlungen auf Aktien ausländischer Emittenten und ausländische Wertpapiere, die Rechte auf solche Aktien verbriefen, von anderen Eigentümern entgegengenommen (mit Ausnahme von natürlichen Personen und Verwaltungsgesellschaften von offenen Investmentfonds, die zuallererst Geldmittel erhalten haben);
  4. Später werden andere Verpflichtungen von NSD gegenüber seinen Kunden erfüllt;
  5. Schließlich erhalten andere Personen (mit Ausnahme von Personen vom Punkt 2) Erträge aus ausländischen Anleihen und Eurobonds der Russischen Föderation.

Gleichrangige Verpflichtungen werden in kalendarischer Reihenfolge erfüllt, und im Falle eines Mangels an Mitteln auf den „I“-Sonderkonten ist ihre teilweise Erfüllung im Verhältnis zur Anzahl der Wertpapiere vorgesehen.

Es wird also eine Art Zwangsumtausch von „eingefrorenen“ russischen Aktiva im Ausland gegen Gelder auf „I“-Konten, die Ausländern gehören, stattfinden.

Früher haben russische Massenmedien bereits über die Entwicklung von Projekten zum Austausch von gesperrten Aktiva berichtet, zunächst ging es jedoch um die Verwendung von Geldern der Ausländer auf russischen Rubelbankkonten des „C“-Typs.


Quelle: Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation vom 09.09.2023 Nr. 665 „Über das vorläufige Verfahren der Vollstreckung staatlicher Schuldverpflichtungen der Russischen Föderation gegenüber Ansässigen und ausländischen Gläubigern, die in staatlichen Wertpapieren ausgedrückt sind, deren Nennwert in ausländischer Währung angegeben ist, und anderer Verpflichtungen auf ausländische Wertpapiere“.