Наши публикации

Наша колонка в Московской Немецкой Газете

Kennzeichnung von Online-Werbung

Jetzt wird für die falsche Kennzeichnung von Internetwerbung oder für deren Fehlen eine Geldstrafe fällig. Das Föderalgesetz № 347-FZ „Zur Änderung des Bundesgesetzes „Über die Werbung“, das am 1. September 2022 in Kraft getreten ist, betrifft die gesamte Internetwerbung und deren Kennzeichnung. Nach einem Jahr der Adaptierung des Geschäfts an neue Änderungen, ab dem 1. September 2023 sind die Werbekunden, Werbeproduzenten, Werbeträger gegen den Verstoß des Werbegesetzes gemäß dem Artikel 14.3 des Kodex der Russischen Föderation über Ordnungswidrigkeiten (KoAP RF) verantwortlich.

Für unvollständige, unzuverlässige, irrelevante oder verspätete Einreichung von Informationen über Werbung in das Einheitliche Register der Internetwerbung, für das Fehlen von Informationen im Register sowie für die Verbreitung von Werbung ohne Kennzeichnung oder mit Verstoß gegen die Anforderungen der Platzierung unterliegen administrativer Verantwortung:
  • Bürger – eine Geldstrafe von 10.000 bis 30.000 Rubel;
  • Beamte und Einzelunternehmer – von 30.000 bis 100.000 Rubel;
  • Juristische Personen – von 200.000 bis 500.000 Rubel.

Die Kennzeichnung von Online-Werbung betrifft alle, die Werbung verwenden, produzieren oder die Werbekette auf andere Weise betreffen: Werbekunden (Eigentümer, Hersteller oder Verkäufer der beworbenen Produkte und Dienstleistungen), Werbeagenturen, Werbeplattformen und Blogger. Laut dem Brief von Roskomnadzor vom 14.11.2022, № 03-100982 betrifft die Kennzeichnung auch Eigenwerbung.

Was versteht man unter Werbung?
Laut dem Bundesgesetz № 38-FZ vom 13.03.2006 „Über die Werbung“ versteht man Werbung als Information, die in irgendeiner Weise, in beliebigem Format mit allen Mitteln verbreitet wird, die an einen unbestimmten Personenkreis gerichtet ist und auf die Aufmerksamkeit auf das Objekt der Werbung, auf die Bildung und Aufrechterhaltung des Interesses an ihm und seiner Vermarktung abzielt. Die neuen Regeln enthalten auch den Begriff „Werbekreativ“, was im Wesentlichen jedes Element der Werbung darstellt – Text, Bild, Video, Banner, „Story“ in sozialen Netzwerken usw.

Die folgende Werbung im Internet ist zu kennzeichnen:
  • kontextbezogene Werbung: Yandex Direct im Yandex-Such- und Werbenetzwerk;
  • gezielte Werbung: VK-Werbung,Telegram, Werbeartikel in Online-Publikationen;
  • Werbebanner, Werbung für Bloggerund in Telegram-Kanälen, VK, YouTube und anderen Plattformen usw.

Die Kennzeichnung von Online-Werbung ist nicht erforderlich für: soziale Werbung, Werbung in Fernseh- und Radiosendungen, die unverändert im Internet veröffentlicht wurden, Push-Benachrichtigungen, SMS- und E-Mail-Versand, Informationen, die in den Katalogen veröffentlicht wurden, die die gleichen Informationen über Organisationen oder Produkte und Dienstleistungen enthalten, ähnliche Informationen zu angebotenen Produkten und Dienstleistungen, die verschiedene Rubriken füllen, die auf Anzeigenwebsites wie Avito, Cian und anderen veröffentlicht werden.

Bei der Platzierung der Werbung im Internet ist es wichtig zu berücksichtigen, dass die Kennzeichnung für Nutzer auf dem russischen Markt und auf dem Territorium der Russischen Föderation erforderlich ist. Und wenn der Werbekunde ein ausländisches Unternehmen ist und die Werbung auf dem Territorium der Russischen Föderation angezeigt werden soll, muss die Werbung immer noch markiert werden. Nach den neuen Regeln ist der Werbekunde verpflichtet:
  • alle Online-Werbung zu kennzeichnen und an das Einheitliche Register der Internetwerbung zu senden;
  • vor der Veröffentlichung der Werbungim Internet einen eindeutigen Code (eine eindeutige numerische Bezeichnung) zuzuordnen, mit dem man die Werbung im Einheitlichen Register der Internetwerbung verfolgen kann.