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Erlass über den Austausch „eingefrorener“ Aktiva russischer und ausländischer Investoren unterzeichnet

Am 8. November 2023 unterzeichnete der Präsident der Russischen Föderation den Erlass Nr. 844 über das Verfahren für den Verkauf ausländischer Wertpapiere, die sich im Besitz von Russen befinden, an Nichtansässige, einschließlich die „unfreundlichen“. Letztere können den Kauf mit Geldern bezahlen, die sie in russischen Banken auf Rubelkonten des „C“-Typs halten. Wichtig ist, dass derartige Transaktionen unabhängig von der „(Un)Freundlichkeit" der Ausländer keiner Genehmigung der Regierungskommission bedürfen.

Gemäß dem Präsidialerlass hat ein russischer Anleger das Recht, in seinem Besitz befindliche ausländische Wertpapiere mit einem Anfangswert von insgesamt bis zu einhunderttausend Rubel zu verkaufen, wobei die Transaktionen selbst durch eine Versteigerung abgeschlossen werden. Das Verfahren zur Berechnung des Anfangswerts der veräußerten Wertpapiere sowie die Bedingungen für die Versteigerung und die Transaktionen werden von der Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation festgelegt.

Makler werden ebenfalls an der Transaktion beteiligt sein. Das Verfahren für ihre Interaktion mit den Kunden wird durch Beschlüsse des Direktorenrat der Zentralbank der Russischen Föderation geregelt, aber es ist bereits bekannt, dass die in Ansässigen ihnen keine Provision für die Durchführung von Transaktionen zahlen werden (die Erhebung einer entsprechenden Gebühr von ausländischen Investoren wird jedoch vorausgesetzt).

Die gekauften Wertpapiere werden einem speziellen Transitdepot eines Ausländers gutgeschrieben, das von russischen Verwahrern eröffnet wird, und können auf der Grundlage von Aufträgen der Käufer auf deren Konten bei ausländischen Banken belastet werden. Das System eines solchen Depots und die Einzelheiten der Identifizierung ausländischer Investoren werden ebenfalls von der russischen Zentralbank festgelegt.

Die Projekte zum Austausch von gesperrten Vermögenswerten russischer und ausländischer Anleger wurden bereits im August 2023 erörtert, und schon damals gab es Zweifel an der Bereitschaft von Ausländern, solche Wertpapiere zu kaufen. Obwohl die Genehmigung der Regierungskommission für die Transaktion selbst nicht mehr erforderlich sein wird, werden diese Aktiva nach dem Eigentümerwechsel weiterhin auf den Konten der sanktionierten National Settlement Depository gesperrt sein. Für Transaktionen mit diesen Wertpapieren ist daher weiterhin eine Genehmigung der europäischen Aufsichtsbehörden erforderlich.


Quelle: Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 844 vom 8. November 2023 „Über zusätzliche vorübergehende wirtschaftliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Umlauf ausländischer Wertpapiere“.