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Wie kann man eine Immobilie im Ausland vermieten, ohne gegen die Devisenkontrollvorschriften der Russischen Föderation zu verstoßen?

Der Föderale Steuerdienst hält es für unzulässig, Gelder aus der Vermietung von Immobilien im Ausland auf Auslandskonten zu erhalten.

So vermietete beispielsweise ein russischer Ansässige ihm gehörende Geschäftsräume, die sich in Deutschland befanden. Er erhielt von den russischen Steuerbehörden eine Geldstrafe in Höhe von 30 Prozent des erzielten Gewinns.

Nach Ansicht der Finanzbehörden sollten für Einzelunternehmer in Bezug auf die Devisenkontrolle die gleichen Regeln gelten wie für juristische Personen. Das bedeutet, dass alle Währungstransaktionen über Konten bei russischen Banken abgewickelt werden müssen. Gleichzeitig ist der fehlende offizielle Status eines Einzelunternehmers kein Hindernis für die Anerkennung einer Person als solcher. Für die Steuerbehörde kann die Tatsache, dass die Handlungen eines Bürgers auf systematische Gewinnerzielung abzielen – in diesem Fall der Abschluss eines Mietvertrags – eine ausreichende Argumentation sein.

Wenn dieser Ansatz von den russischen Gerichten bestätigt wird, müssen Vermieter mit ausländischen Konten mit Geldstrafen in Höhe von 20-40 % ihres Gewinns rechnen. Auch Besitzer ausländischer Aktien und Einlagen können gefährdet sein.