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Im Ausland wurden Devisenüberweisungen blockiert: Wer ist schuld und was ist zu tun?

Im Jahr 2022 sahen sich viele russische Unternehmen mit der Tatsache konfrontiert, dass ihre Devisenüberweisungen zugunsten ausländischer Geschäftspartner auf den Konten ausländischer Korrespondenzbanken blockiert waren.

Eine solche Gesellschaft reichte beim Schiedsgericht des Moskauer Bezirks eine Schadensersatzklage gegen ihre Korrespondenzbank, die Alfa-Bank JSC, ein. Die Klage stützte sich auf die Tatsache, dass die Bank ein Fremdwährungskonto belastet hatte, die ausländische Gegenpartei des Klägers das Geld jedoch nie erhalten hatte.

Das Erst- und das Berufungsgericht gaben der Klage statt und verurteilten die Bank zur Zahlung des Schadens. Das Kassationsgericht hob diese Entscheidungen jedoch auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück. Das Kassationsgericht stellte fest, dass der Kläger selbst einen Antrag auf eine Genehmigung zur Freigabe der Gelder an die US-Finanzaufsichtsbehörde (OFAC) hätte stellen müssen. Das Vorgehen der Banken-Vermittler lag außerhalb der zumutbaren Kontrolle der Alfa-Bank.

Den russischen Firmen die keinen Sanktionen unterliegen gelingt es in der Praxis, eine OFAC-Lizenz zu erhalten und die zuvor auf den Konten ausländischer Korrespondenzbanken gesperrten Gelder zurückzuholen. Allerdings kann die Wartezeit bis zu einem Jahr ab dem Datum der Einreichung des entsprechenden Antrags beim OFAC betragen.