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Das Verfassungsgericht der Russischen Föderation hat die Unsicherheit bei der Beitreibung von Steuerstrafen von der kontrollierenden Person eines Schuldners...

Das Verfassungsgericht Russlands[1] hat den Gründer und Geschäftsführer eines insolventen Schuldners verteidigt, von dem die Gerichte aller Instanzen im Rahmen der Subsidiärhaftung von kontrollierender Person in einem Konkursverfahren Steuerstrafen in Höhe von mehreren Millionen Dollar eingezogen haben.

Das Verfassungsgericht der Russischen Föderation wies darauf hin, dass die Steuerhaftung eine öffentlich-rechtliche Haftung ist[2]. Die subsidiäre Haftung von Personen, die den Schuldner kontrollieren, ist dagegen privatrechtlicher Natur, da es sich um eine zivilrechtliche (deliktische) Haftung handelt, deren Funktion darin besteht, die verletzten Rechte der Gläubiger zu schützen und ihren Vermögensstatus wiederherzustellen[3]. Die Subsidiärhaftung sieht die Berücksichtigung der Schuld von der kontrollierenden Person vor. Wird eine Person im Zusammenhang mit der Nichtzahlung von Steuern durch einen zahlungsunfähigen Schuldner subsidiär haftbar gemacht, so ersetzt diese Person den Schaden, der dem Schuldner (den Gläubigern) entstanden ist, ist aber nicht für die Steuervergehen des Schuldners verantwortlich, d. h. es findet eine Umwandlung der steuerlichen Beziehungen in die zivilrechtlichen statt. Die Einziehung verschiedener Arten von Geldbußen geht ihrem Wesen nach über die Steuerpflicht hinaus und ist nicht wiederherstellend, sondern strafend und stellt eine Bestrafung für eine Steuerstraftat dar, d.h. für eine gesetzlich vorgesehene, vorsätzlich oder fahrlässig begangene rechtswidrige Handlung.

Das Russische Verfassungsgericht erkannte an, dass Punkt 11 Artikel 61.11 des Föderalen Gesetzes „Über die Insolvenz (Konkurs)“ der Verfassung der Russischen Föderation insoweit nicht widerspricht, als er nach seiner verfassungsrechtlichen und rechtlichen Bedeutung im System der geltenden gesetzlichen Regelung nicht die Einziehung des Betrags der gegen die steuerpflichtige Organisation verhängten Geldstrafen für Steuervergehen von den Personen, die den Schuldner kontrollieren, beinhaltet.


[1] Beschluss des Verfassungsgerichts Russlands vom 30. Dezember 2023 Nr. 50-P.

[2] Beschlüsse Nr. 20-P vom 17. Dezember 1996, Nr. 9-P vom 14. Juli 2005 und andere; Beschlüsse Nr. 1572-O-O vom 7. Dezember 2010, Nr. 571-O vom 10. März 2016 und andere.

[3] Beschlüsse vom 21. Mai 2021, Nr. 20-P und vom 16. November 2021, Nr. 49-P.