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Aktualisierte Bedingungen für die Erteilung von Genehmigungen durch die Regierungskommission

Die von der Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation empfohlenen Bedingungen für die Erteilung von Genehmigungen für Transaktionen, die die Veräußerung von Anteilen (Aktien) an russischen Unternehmen durch „unfreundliche“ Ausländer sowie die Ausschüttung von Dividenden (Gewinnen) aus der Tätigkeit russischer Gesellschaften an solche Personen betreffen, wurden aktualisiert.

Einige der Kriterien waren schon vorher bekannt: z.B. Bewertung des Marktwerts der zu veräußernden Aktiva durch einen unabhängigen Gutachter und Erstellung eines Gutachtens zum Bericht durch eine SRO, dabei sollen sowohl der Gutachter als auch die Selbstregulierungsorganisation in den von der Regierungskommission empfohlenen Listen aufgeführt sein; Verkauf der Vermögenswerte mit einem Abschlag von mindestens 50 % auf den im Bericht angegebenen Marktwert.

Die Verpflichtung, einen freiwilligen Beitrag in Höhe von 10 % an den Haushalt zu leisten, bleibt ebenfalls bestehen. Beträgt der Preis der veräußerten Aktiva weniger als 90 Prozent ihres Marktwerts, werden die zehn Prozent aus der Hälfte des Marktwertes der Aktiva berechnet; werden die Anteile (Aktien) mit einem Abschlag von mehr als 90 Prozent ihres Marktwertes veräußert, müssen zehn Prozent ihres vollen Marktwertes an den Haushalt abgeführt werden. In beiden Fällen werden die Daten über den Marktwert aus dem oben erwähnten Bericht eines unabhängigen Gutachters verwendet.

Für den neuen Eigentümer und die erworbene Gesellschaft müssen nach wie vor Leistungsindikatoren festgelegt werden, die nun jedoch die Erhaltung des technologischen Potenzials und der wirtschaftlichen Haupttätigkeit des Unternehmens, den Erhalt von Arbeitsplätzen und die Erfüllung der Verpflichtungen aus abgeschlossenen Verträgen umfassen müssen. Das zuständige Ministerium überwacht die Umsetzung der festgelegten KPIs.

Die empfohlenen Kriterien beziehen sich auch auf den Preis und die Dauer des Rückkaufs von Anteilen (Aktien): der Rückerwerb sollte zum Marktwert am Tag der Ausübung der entsprechenden Option mit wirtschaftlichem Nutzen für den früheren Eigentümer erfolgen. Darüber hinaus wird die Genehmigung für den Rückkauf im Allgemeinen zwei Jahre ab dem Datum der ursprünglichen Transaktion nicht überschreiten.

Die Neuerungen betreffen auch das Zahlungsverfahren, für das es jetzt 3 Möglichkeiten gibt. Die Gelder können an den “unfreundlichen“ Verkäufer auf ein Konto des C-Typs bei einer russischen Bank überwiesen werden; es ist auch möglich, Zahlungen in Rubel zu leisten, ohne dass Geld außerhalb der Russischen Föderation überwiesen wird. Schließlich kann die Zahlung des Kaufpreises auf ein ausländisches Konto des Verkäufers erfolgen, aber in diesem Fall muss der Vertrag eine Ratenzahlungsklausel enthalten.

Für öffentliche Aktiengesellschaften (PAO) wurden ebenfalls zusätzliche Bedingungen eingeführt. So müssen spätestens ein Jahr nach dem Aktienkauf bis zu 20 % der erworbenen Wertpapiere an der Börse platziert werden, und die Dauer der Platzierung sollte drei Jahre ab dem Datum ihres Beginns nicht überschreiten. Ähnliche Regeln sind für den Fall vorgesehen, dass eine öffentliche Aktiengesellschaft ihren Status verliert oder liquidiert wird, sowie für die Umwandlung der PAO im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme.

Was die Ausschüttung von Gewinnen (Dividenden) an „unfreundliche“ Ausländer betrifft, so haben sich die wichtigsten Anforderungen nicht geändert. Die Höhe solcher Zahlungen darf nach wie vor 50 % des Nettogewinns eines russischen Unternehmens im Vorjahr nicht übersteigen, wobei die Höhe der in früheren Zeiträumen gezahlten Dividenden und die Bereitschaft der ausländischen Gesellschafter, ihre Geschäftstätigkeit in Russland fortzusetzen, berücksichtigt werden. Während jedoch früher das zuständige Ministerium die KPIs für russische Organisationen unabhängig festlegte, bestätigt die dieses jetzt nur noch, dass die Antragsteller ihre Verpflichtungen zur Einhaltung der KPIs erfüllen. Die Regierungskommission kann auch die Erlaubnis zur vierteljährlichen Ausschüttung von Dividenden erteilen, sofern diese Indikatoren erfüllt werden.

Quelle: „Auszug aus dem Beschluss der Unterkommission der Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation vom 7. Juli 2023 N 171/5“ (Mitteilung des Finanzministeriums Russlands vom 11.07.2023 N 05-06-10/VN-32671)