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Lockerung der Anforderungen für den obligatorischen Verkauf von Devisenerlösen durch Exporteure

Die russische Regierung hat beschlossen, die Anforderungen für die obligatorische Rückführung von Devisenerlösen für große russische Exporteure zu lockern, die im Brennstoff- und Energiekomplex, in der Eisen- und Nichteisenmetallurgie, in der Chemie- und Holzindustrie sowie im Getreideanbau tätig sind.

Zuvor waren sie verpflichtet, mindestens 60 % der im Rahmen von Außenhandelsverträgen erhaltenen Devisen auf ihre Konten bei zugelassenen Banken zu überweisen. Dieser Schwellenwert wurde nun aufgrund der Stabilisierung des Wechselkurses der Landeswährung und der Erreichung eines ausreichenden Niveaus an Fremdwährungsliquidität auf 40 % gesenkt.

Diese Maßnahme ist bis zum 30. April 2025 gültig.

Quelle: Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 12.07.2024 Nr. 953 „Zur Änderung des Beschlusses der Regierung der Russischen Föderation vom 12. Oktober 2023 Nr. 1681“; Informationen von der Website der Regierung der Russischen Föderation vom 13.07.2024.