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Vorläufige Verwaltung ausländischer Unternehmen eingeführt

Am 25. April 2023 wurde ein Präsidialerlass veröffentlicht, der die Einführung einer vorläufigen Verwaltung in Bezug auf das Eigentum und die Eigentumsrechte ausländischer „unfreundlicher“ Unternehmen mit Sitz in Russland ermöglicht. Dem Wortlaut des Dokuments zufolge kann diese Maßnahme als Reaktion auf die Beschlagnahme russischer Vermögenswerte im Ausland und die Einschränkung von Eigentumsrechten angewendet werden.

Das ausländische Vermögen wird von Föderalagentur für staatliche Vermögensverwaltung (Rosimushchestvo) oder einer anderen vom russischen Präsidenten ernannten Person extern verwaltet. Der vorläufige Verwalter übt die Befugnisse des Eigentümers aus, führt eine Bestandsaufnahme des Vermögens durch und sorgt für dessen Verwahrung, ist aber nicht befugt, darüber zu verfügen. Die Entscheidung über die Beendigung der vorläufigen Verwaltung wird ebenfalls vom Präsidenten getroffen.

Eine externe Verwaltung wurde vorerst für die Aktien von zwei Energieunternehmen, deutschem Unipro und finnischem Fortum, angeordnet. Die ausländischen Eigentümer kündigten bereits im Frühjahr 2022 ihre Absicht an, den russischen Markt zu verlassen, aber später wurden diese Unternehmen in die Liste der Brennstoff- und Energieunternehmen aufgenommen, deren Aktiengeschäfte einer besonderen Genehmigung des Präsidenten bedürfen.

Nach Angaben von Rosimuschtschestwo werden Vermögenswerte, die für das stabile Funktionieren des russischen Energiesektors von größter Bedeutung sind, extern verwaltet, um den ununterbrochenen Betrieb von Unternehmen zu gewährleisten, die für die nationale Wirtschaft wichtig sind. Darüber hinaus trägt diese Maßnahme dazu bei, das Investitionsklima in Russland sicherzustellen und den Kapitalabfluss zu reduzieren.

Man betonte, dass der Erlass „keine Eigentumsfragen regelt und den Eigentümern ihr Vermögen nicht entzieht“, sondern lediglich bedeutet, dass „der ursprüngliche Eigentümer vorübergehend kein Recht hat, Managemententscheidungen zu treffen“. Außerdem hat Rosimushchestvo nicht ausgeschlossen, dass die Liste der extern verwalteten Unternehmen erweitert werden kann.