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Unternehmen und Einzelunternehmer werden verpflichtet sein, die staatlichen Behörden über die Beendigung der Tätigkeit zu informieren

Ab dem 1. April 2024 sind juristische Personen und Einzelunternehmer verpflichtet die staatlichen Aufsichtsbehörden über die Beendigung bestimmter Tätigkeiten zu informieren. Die Änderungen betreffen nur diejenigen, die zuvor verpflichtet waren, über den Beginn einer solchen Tätigkeit mitzuteilen.

Man muss daran erinnern, dass Unternehmen und Einzelunternehmer verpflichtet sind, das zuständige Behörde über den Beginn bestimmter Geschäftstätigkeiten zu informieren[1]. Diese Regeln sowie die Liste der Arbeiten und Dienstleistungen, zu deren Beginn eine Benachrichtigung vorliegt, wurden durch die Anordnung der Regierung der Russischen Föderation № 584[2] genehmigt.

Bisher wurde es bei der Gesetzgebung keine Möglichkeit vorgesehen, die Informationen aus dem Register der Benachrichtigungen über die Beendigung der früher angeforderten Tätigkeiten von der juristischen Person oder von dem Einzelunternehmer auszuschließen, weil es unmöglich war, das Register der Benachrichtigungen zu aktualisieren.

Ab dem 1. April 2024 können solche Benachrichtigungen durch das Portal für öffentliche Dienste („Gosuslugi“) oder durch regionale Portale für öffentliche und munizipale Dienstleistungen in Form eines elektronischen Dokuments eingereicht werden, das mit einer fortgeschrittenen qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet wurde. Wenn die Benachrichtigung nicht eingereicht wurde, wird eine Geldstrafe verhängt: für Beamten – von bis zu 5.000 Rubel und für die juristischen Personen – von 10.000 bis 20.000 Rubel.

Neu ist auch, dass man nicht verpflichtet, über die Benachrichtigung der Aufsichtsbehörden über die Änderung des Sitzes, des Ortes der tatsächlichen Tätigkeit, des Wohnortes des unabhängigen Unternehmers, und die Reorganisation der juristischen Person zu informieren.


[1] Bundesgesetz vom 26. Dezember 2008 № 294-FZ "Über den Schutz der Rechte juristischer Personen und Einzelunternehmer bei der Ausübung staatlicher Kontrolle (Aufsicht) und munizipaler Kontrolle»;
[2] Dekret der Landesregierung der Russischen Föderation vom 16. Juli 2009 № 584.