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Die Regierungskommission hat die Bedingungen für Zahlung an Euro-Bonds festgelegt

Die Unterkommission der Regierungskommission für die Kontrolle über die ausländischen Investitionen (im Folgenden – die Unterkommission) hat die Bedingungen für die Zahlung an Euro-Bonds der russischen Unternehmen statt der obligatorischen Ersetzung festgelegt.

Früher am 22. Mai 2023 wurde ein Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation № 364 erlassen, das die obligatorische Ersetzung von Euro-Anleihen durch die lokalen Anleihen bis zum 1. Januar 2024 vorschrieb.

Am 27. Juli 2023 wurde der Auszug aus dem Beschluss der Unterkommission vom 24. Juli 2023 № 176/3 auf der Website des Finanzministeriums („Minfin“) veröffentlicht, laut dieser es weiterhin möglich ist, die Euro-Bonds ohne ihre Ersetzung zu bezahlen, sofern die Genehmigung der Unterkommission zugelassen wurde.

Bei der Entscheidung der Unterkommission ob es zweckmäßig ist, eine solche Genehmigung zu zulassen, wird die Unterkommission solche Bedingungen einhalten:
  1. Es gibt keine überfälligen Schulden für Euro-Bonds.
  2. Die Verpflichtungen gegen dem Inhaber-Resident, dessen Rechte in einem ausländischen Depositum berücksichtigt werden, werden erfüllt. Außerdem gibt das Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation № 529 vom 8. August 2022 den russischen juristischen Personen ein Recht, die Verpflichtungen für Euro-Bonds gegen den Residenten oder den „freundlichen“ nicht Residenten in Rubel auf ihre Bankkonten in den russischen Banken zu erfüllen, sofern die Informationen ausreichend sind, die das Vorhandensein von Verpflichtungen und deren Größe bestätigen.
  3. Der Emittent hat die Genehmigung von dem Inhaber von Euro-Bonds für separate Zahlungen von Anleihen erhalten, die in russischen und ausländischen Depositaren berücksichtigt werden.
  4. Die Euro-Bonds sind zum Handel an der Moskauer Börse zugelassen.
  5. Der Emittent hat die „Bestätigung des Willens“ von Inhaber von Euro-Bonds erhalten, die das Recht haben, mehr als 75% der Stimmen der Gesamtzahl von der in russischen Depositaren berücksichtigten Euro-Bonds für den Erhalt der Geldauszahlung und nicht für die Ersetzung durch die lokalen Anleihen zu verfügen.

Für Anleihen, deren Tilgung bis zum 31. Dezember 2024 einschließlich fällig ist, kann die Zahlungsgenehmigung ohne Berücksichtigung von obengenannten Bedingungen (Punkten 3-5) erteilt werden.