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Ausländische Holdinggesellschaften werden durch Gerichtsbeschluss von der Eigentümerstruktur wirtschaftlich bedeutender russischer Organisationen ausgeschlossen

Die Staatsduma der Russischen Föderation hat ein Gesetz über sogenannte "Entnahmen wirtschaftlichen Charakters" verabschiedet, das den Erwerb der direkten Kontrolle durch die russischen Begünstigter und den Übergang wirtschaftlich bedeutender russischer Organisationen in die russische Gerichtsbarkeit erleichtern. Diese Entnahmen richten sich nicht auf eine ungerechtfertigte Beeinträchtigung von Rechten und legitimen Interessen ausländischer Holdinggesellschaften, ihrer Gesellschafter (Aktionäre) und anderer Personen.

Unter eine "wirtschaftlich bedeutende Organisation" versteht man eine russische Kapitalgesellschaft, die für die Gewährleistung der wirtschaftlichen Souveränität und der wirtschaftlichen Sicherheit Russlands von erheblicher Bedeutung ist und die in der von der Regierung der Russischen Föderation genehmigten Liste aufgeführt ist. Für die Aufnahme in eine solche Liste wird eine Reihe von Kriterien festgelegt, die einzeln oder zusammen angewendet werden, nämlich der Gesamtgewinn und das Vermögen einer Gruppe von Personen (weltweit) einer solchen Kapitalgesellschaft, die Anzahl der Mitarbeiter in solchen russischen Gesellschaften und die Höhe der in das russische Staatsbudget gezahlten Steuern (Gebühren) für das vorheriges Kalenderjahr. Die Aufnahme in die Liste erfolgt auf Vorschlag des zuständigen Ministeriums.

Unter „eine ausländische Holdinggesellschaft“ versteht man eine ausländische juristische Person, die mit ausländischen Staaten verbunden ist, die in Bezug auf die Russische Föderation, russische juristische und natürliche Personen „unfreundliche Handlungen“ vornimmt und die mindestens 50 Prozent der stimmberechtigten Aktien (Anteile am Stammkapital) einer wirtschaftlich bedeutenden Organisation besitzt.

Als ein Umstand für die Aussetzung der Gesellschaftsrechte einer ausländischen Holdinggesellschaft ist insbesondere die tatsächliche Beendigung der Geschäftsführung der wirtschaftlich bedeutenden Organisation durch ihre Verwaltungsorgane, was unter anderem durch öffentliche Erklärungen, die Kündigung wesentlicher Verträge und die Weiterleitung von Benachrichtigungen über die Mitarbeiterabkürzungen an die Mitarbeiter belegt werden kann.

Die Fälle, in denen es um die Aussetzung der Gesellschaftsrechte einer ausländischen Holdinggesellschaft geht, sind dem Arbitragegericht des Gebiets Moskau zuständig. Die zuständige Staatsorgane, andere Gesellschafter und andere Verwaltungsorgane einer wirtschaftlich bedeutenden Organisation können sich an das Gericht wenden. Der Antrag muss maximal innerhalb eines Monats vom Gericht bearbeitet werden. Die Aussetzung der Gesellschaftsrechte gilt für einen Zeitraum, der nicht länger als bis zum 31. Dezember 2024 dauert. Der Gerichtsbeschluss ist sofort vollstreckbar, und ein Rechtsbehelf gegen den Gerichtsbeschluss setzt deren Vollstreckung nicht aus.

Ab dem Datum des Gerichtsbeschlusses darf die ausländische Holdinggesellschaft nicht mehr an Sitzungen teilnehmen, abstimmen, Dividenden erhalten, über ihre Teilnahmeberechtigungen veräußern und ihre sonstigen Gesellschaftsrechte ausüben. Anteile (Aktien) an einer ausländischen Holdinggesellschaft werden auf die wirtschaftlich bedeutende Organisation selbst übertragen. Die Registrierungsbehörde muss die Anteilsübertragung an einer GmbH spätestens eine Woche nach dem Datum des Gerichtsbeschlusses in das einheitliche staatliche Register für juristische Personen eintragen. Der tatsächliche Wert des Anteils der Holdinggesellschaft wird nicht gezahlt. Russische Begünstigte sind verpflichtet, diese Anteile (Aktien) zu erwerben. Das Recht auf Erwerb kann auf eine Kapitalgesellschaft gerichtlich übertragen werden.

Nach dem Ablauf der Frist der Aussetzung der Gesellschaftsrechte kann eine ausländische Holdinggesellschaft ihre nicht ausgeschütteten Anteile (Aktien) zurückfordern, unter der Bedingung, dass sie dafür keine Geldentschädigung in Höhe des Marktwerts erhalten hat. In diesem Fall ist sie auch berechtigt, die ausgeschütteten, aber nicht gezahlten Dividenden zurückzufordern.

Das Gesetzt tritt nach Ablauf von 30 Tagen nach dem Tag seiner offiziellen Veröffentlichung der Unterzeichnung durch den Präsidenten der Russischen Föderation in Kraft.