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Neuer Gesetzentwurf zur staatlichen Regulierung von Handelsaktivitäten auf Marketplaces

Der Gesetzentwurf Nr. 568223-8[1] über die Regulierung von Handelsaktivitäten auf Marketplaces (der „Gesetzentwurf“) wurde der Staatsduma zur Prüfung vorgelegt. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen die neuen Vorschriften die Einhaltung der Rechte und legitimen Interessen von Verkäufern, Inhabern von Abholpunkten und Aggregatoren von Informationen über Waren („Marketplace“ oder „Handelsplattform“) sicherstellen. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, eine allgemeine Regelung für alle Marketplaces zu schaffen.

Insbesondere werden die Anforderungen an Verträge festgelegt, die das Verfahren für den Verkauf von Waren, die Festlegung und Änderung des Preises, die gegenseitigen Abrechnungen zwischen den Parteien sowie die Haftung der Parteien und das Verfahren für die Streitbeilegung enthalten müssen. Insbesondere sollte der zwischen einer Handelsplattform und dem Inhaber eines Abholpunktes geschlossene Vertrag u.a. die Anforderungen an die Infrastruktur eines solchen Punktes festlegen.

Außerdem ist die Handelsplattform dem Gesetzentwurf zufolge verpflichtet, beim Abschluss eines Vertrags über die Erbringung von Dienstleistungen ein Verfahren zur Bestätigung des Verkäuferprofils und zur Identifizierung des Eigentümers des Abholpunktes durchzuführen, indem sie Dokumente anfordert, die die Identität bescheinigen und (oder) die staatliche Registrierung einer juristischen Person oder den Status eines Einzelunternehmers, Selbstständigen usw. bestätigen.

Es ist nicht gestattet, auf der Webseite der Handelsplattform Informationen über Waren zu veröffentlichen, deren freier Verkauf verboten ist oder die gemäß den Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation einer Kennzeichnungspflicht unterliegen. Eine Handelsplattform muss unter anderem sicherstellen, dass das Alter des Käufers überprüft wird, wenn er bzw. sie versucht, auf die Karte eines Produkts zuzugreifen, dessen Verkauf nach geltendem russischem Recht einer Altersbeschränkung unterliegt. Handelsplattformen wird es außerdem untersagt sein, vom Käufer eine Entschädigung oder andere Zahlungen im Zusammenhang mit der Rückgabe von Waren zu verlangen und entgegenzunehmen.

Besondere Regeln werden für Marketplaces eingeführt, die eine bedeutende Position auf dem Markt einnehmen, d.h. der Anteil der wertmäßigen Transaktionen zwischen Verkäufern und Käufern übersteigt 20 % des Gesamtvolumens der auf Marketplaces in Russland im vorangegangenen Kalenderjahr getätigten Transaktionen. Diesen Marketplaces, die eine bedeutende Stellung auf dem Markt einnehmen, ist es untersagt, die Bedingungen der Dienstleistungsvereinbarung, die die Position der Verkäufer und Eigentümer von Abholpunkten verschlechtern, ohne vorherige Ankündigung (mindestens 30 Tage im Voraus) zu ändern. Darüber hinaus ist es diesen Marketplaces untersagt, Bedingungen für den Verkauf von Waren auf anderen Handelsplattformen im Internet zu schaffen.

Wenn dieses Gesetz angenommen wird, tritt es am 1. März 2025 in Kraft. Die Einhaltung der in diesem Föderalgesetz festgelegten Regeln und Anforderungen wird durch den Föderalen Antimonopoldienst Russlands überwacht.


[1] Der Gesetzentwurf Nr. 568223-8 über die staatliche Regulierung der Handelsaktivitäten von Aggregatoren von Informationen über Waren in der Russischen Föderation und über die Änderungen des Bundesgesetzes „Über die Grundlagen der staatlichen Regulierung der Handelsaktivitäten in der Russischen Föderation“