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Änderungen im Verfahren für den Abschluss von Geschäften mit den Anteilen an OOO

Am 8. September 2022 trat ein Erlass des russischen Präsidenten in Kraft, mit dem ein spezielles Verfahren für Transaktionen mit Anteilen russischer Gesellschaften mit beschränkter Haftung (OOO) eingeführt wurde.

Nun ist es erforderlich, eine Genehmigung der Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation einzuholen, um derartige Geschäfte abzuschließen und/oder auszuführen.

Dieses Verfahren kommt zur Anwendung, wenn es sich bei mindestens einer der Parteien des Geschäfts um so genannte "Personen ausländischer Staaten, die unfreundliche Handlungen begehen" handelt. Zu diesen Personen gehören:
  • Staatsangehörige von Staaten, die Sanktionen gegen Russland verhängt haben;
  • juristische Personen, die ihren Sitz, den überwiegenden Ort der Geschäftstätigkeit oder den überwiegenden Ort der Gewinnerzielung in diesen Ländern haben;
  • alle Personen, die von ihnen kontrolliert werden, unabhängig vom Ort ihrer Registrierung oder ihrer überwiegenden Geschäftstätigkeit

Derzeit umfasst die Liste der unfreundlich handelnden ausländischen Staaten alle EU-Mitgliedstaaten und eine Reihe anderer Länder (z.B. Großbritannien, Schweiz, Norwegen, USA usw.) (Regierungsverordnung Nr. 430-p vom 5. März 2022).

Es geht um Transaktionen und Geschäfte, die unmittelbar und/oder mittelbar die Begründung, Änderung oder Beendigung von Rechten zum Besitz, zur Nutzung und/oder zur Veräußerung von Anteilen am Stammkapital von Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder von anderen Rechten, die es gestatten, die Bedingungen der Geschäftsführung dieser Gesellschaften und/oder die Bedingungen ihrer Geschäftstätigkeit zu bestimmen, zur Folge haben.

Nach dem Wortlaut zu urteilen, ist eine Genehmigung für die Anteilsveräußerung (einschließlich Optionsverträge und Optionsvereinbarungen zum Abschluss der Anteilskaufverträge), den Austritt von Gesellschaftern aus der Gesellschaft, die Anteilsverpfändung und möglicherweise auch die Treuhandverwaltung erforderlich. Da es keine offizielle Erklärung für die Anwendung dieses Erlasses gibt, ist noch nicht klar, ob beispielsweise der Abschluss von Gesellschaftsverträgen über die Ausübung der Rechte von Gesellschaftern der Genehmigung der Regierungskommission bedarf.

Das besondere Verfahren gilt nicht für Geschäfte mit Anteilen an Kreditinstituten und Nicht-Kredit-Finanzinstituten, russischen strategischen Unternehmen und Gesellschaften des Energiekomplexes, für die das besondere Verfahren bereits durch die Präsidialerlasse Nr. 416 vom 30. Juni 2022 sowie Nr. 520 vom 5. August 2022 geregelt wurde. Außerdem unterliegen Einwohner unfreundlicher Staaten, die von russischen Staatsbürgern oder juristischen Personen kontrolliert werden, formal nicht den Anforderungen dieses Erlasses, wenn die entsprechenden Informationen über die Kontrolle den russischen Steuerbehörden mitgeteilt werden.

Das Verfahren für die Erteilung von Genehmigungen wird von der Regierung innerhalb von zehn Tagen genehmigt.

Der Erlass erlaubt es den sanktionierten russischen Banken auch, ihre Verpflichtungen in Bezug auf Fremdwährungseinlagen gegenüber russischen Unternehmen in Rubel zum Wechselkurs der Zentralbank am Tag der Erfüllung dieser Verpflichtungen zu erfüllen.