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Schutz des geistigen Eigentums von „unfreundlichen“ Ländern aufgehoben?

Im Juni 2024 wurde der russische Staatsduma der Gesetzentwurf Nr. 651038-8 über die Aufhebung des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums von Personen aus „unfreundlichen“ ausländischen Ländern zur Prüfung vorgelegt. Die Vorberatung in erster Lesung ist für Oktober 2024 vorgesehen.

Dem Gesetzentwurf zufolge sind ausschließliche und andere Rechte des geistigen Eigentums von juristischen und natürlichen Personen aus „unfreundlichen“ ausländischen Staaten auf dem Gebiet der Russischen Föderation nicht gültig. Ihre Wiederaufnahme ist auf Beschluss der russischen Regierung und erst nach Streichung des Landes von der Liste der „unfreundlichen“ Staaten möglich. Dabei sollten mindestens drei Jahre ab dem Zeitpunkt des Ausschlusses vergehen. Die Liste der „unfreundlichen“ ausländischen Staaten wurde durch den Erlass der Regierung der Russischen Föderation vom 5. März 2022 Nr. 430-r gebilligt und umfasst Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Vereinigten Staaten, Japan und 20 weitere Länder.

Nach Ansicht des Verfassers des Gesetzentwurfs sind solche Maßnahmen eine Reaktion auf das Vorgehen des Westens, der sich einseitig weigerte, die Normen des Völkerrechts gegenüber Russland einzuhalten. Sie werden es ermöglichen, die Finanzierung von Personen aus „unfreundlichen“ Ländern zu stoppen, indem sie für ihre geistigen Rechte bezahlen, und sie werden der Entwicklung der russischen Wirtschaft einen Impuls geben.